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Aktuelles im Januar 2023

RECHT aktuell!

Keine Doppelbesteuerung von CO2-Emissionen

Deutsche Unternehmen sollen für den Ausstoß von Kohlendioxid nicht doppelt belastet werden. Eine entsprechende Verordnung hat der Bundestag am Donnerstagabend, 26. Januar, beschlossen. Danach werden Unternehmen vom nationalen CO2-Preis befreit, wenn sie für den Ausstoß von klimaschädlichen Treibhausgasen bereits Verschmutzungszertifikate über den europäischen Emissionshandel erworben haben. Der CO2-Preis auf die fossilen Energieträger Öl und Gas war vor zwei Jahren in Deutschland eingeführt worden, um den Umstieg auf regenerative Energiequellen zu fördern. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 27. Januar 2023)

Corona-Arbeitsschutzverordnung wird am 02. Februar vorzeitig aufgehoben

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wird zum 2. Februar 2023 aufgehoben, dies hat die Bundesregierung in der Sitzung des Bundeskabinetts am Mittwoch, 25. Januar, beschlossen. Diese vorzeitige Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnungerfolgt damit zeitgleich zur Aufhebung der Maskenpflicht im Personenfernverkehr. „Die Corona-Arbeitsschutzverordnung hat in der Vergangenheit und insbesondere in den Hochphasen der Pandemie wichtige Dienste geleistet. Dank der umfangreichen Schutzmaßnahmen konnten Ansteckungen im Betrieb verhindert und Arbeits- und Produktionsausfälle vermieden werden“, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Angesichts der Tatsache, dass „durch die zunehmende Immunität in der Bevölkerung die Anzahl der Neuerkrankungen stark fällt, sind bundesweit einheitliche Vorgaben zum betrieblichen Infektionsschutz nicht mehr nötig, erklärte Heil. In Einrichtungen der medizinischen Versorgung und Pflege sind laut Bundesarbeitsministerium allerdings weiterhin corona-spezifische Regelungen des Infektionsschutzgesetzes zu beachten. In allen anderen Bereichen können Arbeitgeber und Beschäftigte jedoch künftig eigenverantwortlich festlegen, ob und welche Maßnahmen zum Infektionsschutz am Arbeitsplatz erforderlich sind. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 25. Januar 2023)

Urteil: Keine Pflicht zum Lesen von Dienst-SMS in der Freizeit

Dabei hatte ein Arbeitgeber versucht, einem Notfallsanitäter jeweils einen Tag vor dem erneuten Dienstbeginn die geänderten Zeiten und Orte seiner Dienstaufnahme mitzuteilen. Dieser war in seiner Freizeit aber weder per Telefon, SMS oder Mail zu erreichen und meldete sich zum ursprünglich geplanten Dienstbeginn. Das Unternehmen sah dieses Verhalten als unentschuldigtes Fehlen an. Der Sanitäter erhielt erst eine Ermahnung und nach einem weiteren Fall eine Abmahnung. Er ging vor Gericht. Ein Mitarbeiter muss sich nach Auffasssung des Landesarbeitsgerichts in seiner Freizeit nicht über seine Dienstzeiten informieren. Auch eine Mitteilung des Arbeitgebers muss er in dieser Zeit nicht entgegenehmen, etwa per Telefon. Das gleiche gilt laut dem Urteil aus dem September 2022 (Aktenzeichen: 1 Sa 39 öD/22) ebenso für das Lesen einer SMS. Eine Nebenpflicht, sich während seiner Freizeit nach Dienstzeiten zu erkundigen, bestehe nicht, führte das Gericht unter anderem aus.

In seiner Freizeit stehe dem Mitarbeiter das Recht auf Unerreichbarkeit zu. Es gehöre zu den „vornehmsten Persönlichkeitsrechten“, dass ein Mensch selbst entscheidet, für wen er in dieser Zeit erreichbar sein wolle oder nicht. Dieses Recht dient laut den Ausführungen im Urteil zum einem dem Gesundheitsschutz und soll ausreichende Ruhezeiten eines Arbeitnehmers sichern. Zum anderen dient es auch dem Persönlichkeitsschutz. Auch das Lesen einer dienstlichen SMS, mit der der Arbeitgeber in diesem Fall sein Direktionsrecht ausübt, um eine Dienstplanänderung mitzuteilen, gehört zur Arbeitszeit und ist eine erbrachte Arbeitsleistung. Dabei setzt die Arbeitsleistung in dem Moment ein, in dem ein Mitarbeiter eigene Bemühungen anstellen muss, also hier das Aufrufen und Lesen des Inhalts einer SMS oder einen Einblick in den Dienstplan im Internet. Nimmt ein Mitarbeiter in seiner Freizeit eine Information über eine Dienstplanänderung nicht zur Kenntnis, geht ihm diese erst bei Dienstbeginn zu. Ab Dienstbeginn hat er die Pflicht, seine Arbeit zu erledigen. Dazu gehöre auch, die in seiner Freizeit bei ihm eingegangenen dienstlichen Nachrichten des Arbeitgebers zur Kenntnis zu nehmen, so das Gericht. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 24. Januar 2023)

Fünf Tipps für mehr Cyber-Resilienz im Unternehmen

Durch Remote Work und Cloud Services hat sich die Angriffsfläche von Unternehmen erheblich vergrößert – sie können Anwender, Daten und Systeme nicht mehr hinter der klassischen Perimeter-Security verstecken. Damit wächst das Risiko erfolgreicher Attacken, zumal Cyberkriminelle die verteilten Infrastrukturen gezielt ins Visier nehmen und sich äußerst komplexer Angriffsmethoden bedienen. Unternehmen benötigen daher Konzepte und Lösungen, die ihnen helfen, Schäden durch Cyber-Attacken zu minimieren und handlungsfähig zu bleiben, doch genau das fällt ihnen schwer: Dem aktuellen Global Data Protection Index (GDPI) von Dell Technologies zufolge fürchten 67 Prozent, ihre Data Protection sei nicht ausreichend, um mit der Bedrohung durch Ransomware und andere Malware fertigzuwerden. 63 Prozent sind nicht überzeugt, alle geschäftskritischen Daten nach einer schwerwiegenden Attacke wiederherstellen zu können.

1. Zero Trust minimiert Risiken
Zero Trust ist ein Sicherheitskonzept, das nach dem Prinzip „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“ auf eine Verifizierung aller Zugriffe setzt. Statt einem Benutzer nur deshalb zu vertrauen, weil er sich schon einmal an einem System authentifiziert hat, werden alle Zugriffsanfragen konsequent überprüft. Dadurch kann ganz individuell entschieden werden, ob ein Zugriff durch den jeweiligen Benutzer auf das gewünschte System zum aktuellen Zeitpunkt gewährt oder abgelehnt wird. Im Zusammenspiel mit einer restriktiveren Rechtevergabe schränkt das den Handlungsspielraum von Cyberkriminellen massiv ein. Selbst wenn es ihnen gelingt, Benutzeraccounts zu übernehmen oder Systeme zu infiltrieren, können sie sich mangels Rechten nicht weiter innerhalb der Infrastruktur ausbreiten.

2. Smarte Tools ermöglichen Echtzeit-Reaktionen
Moderne Security-Tools bieten einen mehrschichtigen Schutz, weil sie verschiedene Erkennungsmechanismen miteinander kombinieren. Sie führen beispielsweise automatische Integritätschecks durch, um Manipulationen an Daten zu entdecken, und nutzen Künstliche Intelligenz, um ungewöhnliches und von historischen Zugriffsmustern abweichendes Benutzerverhalten aufzuspüren. In solchen Fällen können sie automatisch Gegenmaßnahmen einleiten und dadurch größere Schäden verhindern. Zu den möglichen Echtzeit-Reaktionen zählen das Stoppen der betreffenden Aktivitäten und das Isolieren der betroffenen Systeme. Auch Datensicherungen und Replikationen lassen sich anhalten, um zu verhindern, dass manipulierte oder infizierte Dateien in einem Backup oder auf anderen Systemen landen.

3. Standards und APIs verhindern den Lock-in
Auf den Ausfall eines einzelnen Systems sind Unternehmen meist gut vorbereitet, doch sie brauchen auch Strategien, um sich gegen Cyber-Attacken zu wappnen, die mehrere Systeme oder ein ganzes Rechenzentrum betreffen. Schließlich macht eine Ransomware in der Regel nicht nach einem Server halt, sondern versucht möglichst viele Daten zu verschlüsseln. Moderne Lösungen für Data Protection, die Daten zuverlässig sichern und beispielsweise zu anderen Standorten oder in die Cloud replizieren, helfen, den Geschäftsbetrieb im Ernstfall ohne größere Unterbrechungen fortzusetzen. Das gelingt allerdings nur mit Plattformen und Anwendungen, die durch die Unterstützung offener Standards und Schnittstellen eine reibungslose Migration von Workloads erlauben. Andernfalls drohen unliebsame Überraschungen, wenn Daten in Silos feststecken und sich nicht zuverlässig sichern oder wiederherstellen lassen.

4. Isolierte Datentresore schützen die wertvollsten Daten
Da Cyberkriminelle inzwischen gezielt Datensicherungen unbrauchbar machen, benötigen Unternehmen einen sicheren Aufbewahrungsort für geschäftskritische Daten wie Forschungsergebnisse oder Konstruktionszeichnungen. In einem Cyber Recovery Vault, der durch ein betriebliches Air Gap vom Rest der Infrastruktur getrennt und nur mit gesonderten Zugangsdaten sowie Multifaktor-Authentifizierung zugänglich ist, sind die Datenschätze allen unbefugten Zugriffen entzogen. Werden die Originaldaten durch eine Attacke kompromittiert oder verschlüsselt, lassen sie sich aus dem Vault schnell und zuverlässig wiederherstellen.

5. Konsolidierung verbessert die Data Protection
Oft haben Unternehmen für bestimmte Systeme und Anwendungen spezielle Data-Protection-Lösungen von verschiedenen Anbietern angeschafft. Dadurch ist ein komplexes Geflecht aus Tools entstanden, das den IT-Teams viel Arbeit macht und fehleranfällig ist. Im Ernstfall verzögert oder verhindert es die Wiederherstellung, sodass Ausfallzeiten und Kosten steigen. Laut dem GDPI von Dell Technologies haben Unternehmen, die auf die Lösungen mehrerer Anbieter setzen, häufiger mit Datenverlusten, Downtimes oder zeitweise nicht verfügbaren Daten zu kämpfen als Unternehmen, die auf nur einen Anbieter vertrauen. Die Konsolidierung der für Data Protection genutzten Tools ist daher ein wichtiger Schritt zu einem höheren Schutzniveau und mehr Cyber-Resilienz.s zu beurteilen und die Technologie auf zukünftige Geschäftsmöglichkeiten hin zu validieren. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 20. Januar 2023)

Autonomes Fahren: Pilotprojekt soll auch Lkw-Fahrermangel entgegenwirken

Am HHLA TK Estonia Terminal im estnischen Tallinn sollen im Rahmen eines Pilotprojekts Lösungen für die Automatisierung von Lkw in der Praxis entwickelt werden. Für dieses Pilotprojekt für hochautomatisierte und elektrische Containerlogistik hat HHLA Next, die sogenannte Innovationseinheit der Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA), in das Münchener Start-up „Fernride“ investiert. Man wolle mit dieser Investition, „die Automatisierung und Nachhaltigkeit in der Logistik weiter vorantreiben und dem Lkw-Fahrermangel entgegenwirken“, so die HHLA. Den Mehrwert von Fernride sieht die HHLA „in der schrittweisen steigenden Autonomie der Lkw und Zugmaschinen“, da das Unternehmen auf eine Kombination aus bereits verfügbarer autonomer Technologie der Fahrzeuge sowie menschlicher Expertise im Fernbetrieb setzt, die unmittelbar im Regelbetrieb eingesetzt werden könne. Dies könne auch den Weg zu einer nachhaltigeren Logistik beschleunigen. „Mit Fernride beteiligen wir uns an einem Unternehmen, das bereits eine einsatzfähige Lösung mit einem Partnernetzwerk bei angesehenen Firmen aus Industrie und Logistik mit sehr guten Ergebnissen umgesetzt hat“, sagte Simone Lode, Geschäftsführerin HHLA Next.

Teleoperatoren lenken Fahrzeuge per Fernsteuerung
Das IT-Start-up Fernride, das nach eigenen Angaben rund 100 Mitarbeiter beschäftigt, stattet Lkw und Zugmaschinen mit Sensoren und Kameras aus, so dass diese über das Mobilfunknetz ferngesteuert werden können. An einem Bildschirmarbeitsplatz, der einem Fahrzeug-Cockpit nachempfunden ist, übernehmen Teleoperatoren die Fernsteuerung der Fahrzeuge. Der Teleoperator empfängt und sendet gezielt Befehle in Echtzeit, indem er Gaspedal, Bremse, Lenkrad und Joystick bedient. Durch die Daten aus dem Realbetrieb können die Algorithmen von Fernride weiter trainiert werden, um weitere Autonomiefunktionen auszurollen. Mit dieser neuen Technologie soll der Einsatz von Lkw-Fahrern flexibler gestaltet werden, was sich positiv auf Betriebsabläufe auswirke. Die Möglichkeit der Fernarbeit steigere zudem die Attraktivität des Berufsbildes sowie die Sicherheit auf dem jeweiligen Betriebsgelände, so die Idee.

Lkw-Fahrer sollen von der Lösung profitieren
„Die HHLA ist der perfekte Partner für den Einsatz unserer Plattform für autonomes, elektrisches Trucking im Bereich der Häfen“, sagte Hendrik Kramer, CEO von Fernride. „Die Vorteile der Fernsteuerung können innerhalb von Hafengeländen bereits von einem Teil der Belegschaft aktiv genutzt werden. Mit unserer Lösung können nun auch Lkw-Fahrer davon profitieren. Die HHLA teilt unsere Ambitionen, diese Technologie international zu skalieren – der Hafen in Tallinn bietet ideale Bedingungen, um den Grundstein dafür zu legen.“ Das Pilotprojekt am HHLA TK Estonia Containerterminal in Tallinn ist das erste Projekt von Fernride an einem Containerterminal. Ziel dabei sei es, die Betriebszuverlässigkeit der Technologie im Bereich des automatisierten Container Handlings zu beurteilen und die Technologie auf zukünftige Geschäftsmöglichkeiten hin zu validieren. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 18. Januar 2023)

Fahrermangel: Fehlender Nachwuchs bei Lkw-Fahrern bleibt bestehen

Weiterhin bleibt der Lkw-Fahrermangel in Österreich ein großes Problem. Wie die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) berichtet, fehlt es an ausreichend Nachwuchs. Bei den Berufsfahrern von Lkw und Bussen konnten die Corona-bedingten Rückgänge beim Berufseinstieg nicht mehr geschlossen werden, heißt es in einer WKO-Aussendung. Zwar wurde mit 3300 neuen Lkw-Fahrern im Jahr 2022 wieder das Niveau des Berufszugangs von 2019 erreicht. Es fehlen rückwirkend betrachtet jedoch jeweils 500 Berufskraftfahrer bei der Güterbeförderung dauerhaft, sagt Joachim Steininger, Obmann des Fachverbandes der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs. Die Lücke bleibt auch in Deutschland aufrecht: Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) verzeichnete 2019 insgesamt 19.950 erfolgreich bestandenen Lkw-Prüfungen im Ausbildungsberuf zum Berufskraftfahrer oder nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz. Danach fiel die Zahl 2020 auf 17.383. Im Jahr 2021 lag sie mit 19.051 weiter unter dem Wert von 2019. Die Zahlen für 2022 werden im Frühjahr 2023 vorliegen. Auch die Schweiz kennt das Problem: „Der Fahrermangel in der Schweiz hat sich mit Corona weiter verschärft“, sagt André Kirchhofer vom Schweizerischer Nutzfahrzeugverband Astag. „Jobkiller Nummer eins sind die jährlich steigenden Staus.“ (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 17. Januar 2023)

Bundesgerichtshof-Urteil: "Rechts vor links" gilt nicht immer

Auf Parkplätzen ohne extra Vorfahrtsregelung gilt üblicherweise kein "rechts vor links" - das ist jetzt erstmals höchstrichterlich geklärt. Es sei der Sicherheit dienlicher, wenn die Fahrer aufeinander Rücksicht nehmen und sich jeweils über die Vorfahrt verständigen müssten, entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Die Gerichte der unteren Instanzen hatten bei der Frage bisher unterschiedliche Ansichten vertreten. Das Urteil aus dem November wurde am Mittwoch, 11. Januar, in Karlsruhe veröffentlicht. In dem Fall aus Lübeck hatten zwei Autofahrer auf einem Baumarkt-Parkplatz einen Unfall gebaut, weil sie sich wegen eines parkenden Sattelzugs nicht rechtzeitig gesehen hatten. Der Kläger kam von rechts und meinte, dass er deshalb nicht für den Schaden hafte. Laut BGH gilt auf Parkplätzen aber nur in Ausnahmefällen "rechts vor links" - nämlich wenn die Fahrspuren "eindeutigen Straßencharakter" haben. Das komme nur bei Fahrbahnen in Betracht, die erkennbar "in erster Linie der Zu- und Abfahrt und damit dem fließenden Verkehr dienen". Typischerweise seien die Flächen aber vor allem zum Rangieren und zum Be- und Entladen da, es seien auch Leute zu Fuß unterwegs - was laut Urteil "einer zügigen Fahrweise entgegensteht". Strenge Vorfahrtsregeln seien hier nicht erforderlich. Die obersten Zivilrichter gehen selbst davon aus, dass viele trotzdem denken werden, dass auch auf Parkplätzen die "eingeschliffene Regel" "rechts vor links" gilt. Es müsse immer "damit gerechnet werden, dass sich der von rechts kommende Kraftfahrer - irrig - für vorfahrtberechtigt hält", schreiben sie. Das sei aber kein Grund, den von rechts Kommenden "zu privilegieren". Die beiden Fahrer vom Baumarkt-Parkplatz müssen sich den Schaden nun zu 30 und 70 Prozent teilen. Beide waren an der unübersichtlichen Stelle zu flott unterwegs, der eine aber schneller als der andere. Er muss deshalb mehr bezahlen. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 13. Januar 2023)

RECHT europäisch!

EU-Kommission verteidigt ihre Vorschläge zu Euro 7

Die EU-Kommission hat die zum Teil heftige Kritik an ihren Vorschlägen zur geplanten Euro 7 Norm für Lkw zurückgewiesen. Die für Euro 7 vorgeschlagenen Abgas- und Umweltnormen seien mit bereits vorhandenen Technologien zu erreichen, teilte ein EU-Beamter auf VR-Anfrage mit. Ein allzu großer Forschungs- und Entwicklungsaufwand müsse für Euro 7 – anders als unter anderem vom europäischen Dachverband der Lkw-Hersteller Acea kritisiert – nicht betrieben werden.  Die Lkw-Hersteller sollten sich bei Forschung und Entwicklung deshalb vor allem auf die Bereitstellung CO2-neutraler Lkw und Busse konzentrieren. Das sei weiterhin der Wunsch der EU-Kommission. Deshalb habe die Kommission bei der Festlegung der Euro 7 Normen bewusst darauf geachtet, dass diese Normen mit der Anwendung von bereits am Markt verfügbaren Spitzentechnologien erreichbar seien. Euro 7 stelle keine wirkliche Doppelbelastung bei Forschung und Entwicklung dar. Allerdings müssten die neuen Normen auch anspruchsvoll sein, um langfristig zu wirken. Mit Euro 7 wolle die EU-Kommission zum einen sicherstellen, dass die EU ihre globale Spitzenposition bei technischer Innovation und Wettbewerbsfähigkeit über Jahrzehnte behalte. Zum anderen sei Euro 7 ein wichtiger Beitrag zum Erreichen der EU-Klimaziele und zur Verbesserung der Luftqualität. Euro 7 sorge dabei für ein Niveau, das allein mit Euro 6 Lkw nicht zu schaffen sei. Durch Euro 7 würden die NOx-Emissionen von Lkw und Bussen 2035 noch einmal um 56 Prozent niedriger liegen, als wenn weiter nur Euro 6 Lkw fahren würden. Allgemein werde der Anteil an schädlichen Partikeln um 39 Prozent gegenüber Euro 6 zurückgehen. Außerdem sehe Euro 7 erstmals Grenzwerte für den Abrieb von Reifen und Bremsbelägen vor. Das sei richtungsweisend für die Zukunft. Denn wenn der Lkw-Verkehr eines Tage CO2-frei sein werde, würden ja trotzdem noch Schadstoffe durch Reifen- und Bremsabriebe freigesetzt. Dort jetzt schon auf die Umweltverträglichkeit zu achten sei auch ein Vorteil des ausgeglichenen Vorschlags, den die Kommission am 10. November vorgelegt habe. Jetzt sei es am Europaparlament und dem EU-Rat, daraus geltendes Gesetz zu machen. Nach den Plänen der EU-Kommission soll Euro 7 für alle neu zugelassenen Lkw in der EU ab Juli 2027 gelten. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 09. Januar 2023)

RECHT nachhaltig!

Grünen-Vorschlag für mehr Klimaschutz: Von Lkw-Maut bis Umweltbonus

14-mal schneller müssten sich die CO2-Emissionen im Bereich Verkehr verringern als das bisher geschieht: Nur so lasse sich das Ziel erreichen, bis 2045 in allen Sektoren klimaneutral zu werden, heißt es in dem Papier des Grünen-Fraktionsvorstands. Der Verkehrsektor bilde aktuell das Schlusslicht. Die Maßnahmen aus dem Starter-Paket sollen dabei helfen, den im Koalitionsvertrag vereinbarten Zielen gerecht zu werden. Sie könnten allerdings nur den Beginn einer umfassenden Verkehrswende einläuten. „Weitere Maßnahmen wie ein generelles Tempolimit oder eine große Reform der KfZ-Steuer sollten folgen“, wie das Papier betont.

Lkw-Maut und Umstieg auf die Schiene
Im Bereich Güterverkehr gelte es, den Umstieg auf die Schiene oder E-Lkw noch attraktiver zu machen. Laut Koalitionsvertrag will die Regierung den Schienengüterverkehr bis 2030 auf 25 Prozent erhöhen. „Das heißt aber auch, dass ein bedeutender Anteil der Fracht auf dem Lkw verbleibt und dieser muss klimaneutral werden“, erklären die Grünen weiter. In den Niederlanden würden 60 Prozent der neu zugelassenen Lkw einen Elektroantrieb haben, in Deutschland seien es weniger als 10 Prozent. So schlagen die Grünen eine „wirkungsvolle“ CO2-Differenzierung bei der Lkw-Maut vor – ohne genau darauf einzugehen, was sie unter wirkungsvoll verstehen. Einziger Hinweis: Es sollen durch die neue Differenzierung „mehr Mittel für die Schiene“ zur Verfügung stehen. Dass eine Reform der Maut für 2023 sowieso geplant ist, vergisst das Papier nicht zu erwähnen.

Umweltbonus für Spezial-Lkw
Einen Umstieg auf eine CO2-neutrale Müllabfuhr, Winterdienst oder Feuerwehr sei schwieriger zu realisieren. Daher schlägt die Grünen-Bundestagsfraktion einen zeitlich begrenzten Umweltbonus für diese Spezial-Lkw vor.

Leistungsfähiges Ladenetz
Ein weiterer Punkt: Es gilt laut dem Vorschlag der Grünen, das Hochspannugsnetz auszubauen und für das Laden der Elektro-Lkw funktionsfähig zu machen. Man benötige ein starkes und leistungsfähiges Ladenetz für die Nutzfahrzeuge. Dafür sei eine „vorausschauende Netzentwicklung“ wichtig.

Verkehrsinfrastruktur optimieren
Beim Autobahn- und Fernstraßennetz gelte es, sich auf die Sanierung von Brücken und vorhandenen Schnellwegen zu konzentrieren. „Wir wollen die Verkehrsinfrastrukturplanung systematisch an den Erfordernissen der Mobilitätswende ausrichten und die bis 2030 vorgesehenen Ausbauten von Autobahnen und Bundesfernstraßen deutlich reduzieren“, so das Papier. Außerdem fordert das Papier mehr Effizienz im Bereich sanierungsbedürftiger Brücken und für den Ausbau des Schienenverkehrs: Verwaltungsabläufe, Digitalisierung und die personelle Ausstattung sollten mit Blick auf Genehmigungs- und Planungsverfahren bei diesen Vorhaben verbessert werden. Konkrete Ideen, wie das geschehen könnte, zeigt das Papier weniger auf. Entscheidend sei, die Haushaltsmittel für Erhalt und Ausbau des Netzes zu erhöhen und langfristig abzusichern, so die Grünen. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 16. Januar 2023)

Weitere Punkte, zu denen das Papier Maßnahmen vorschlägt, sind der Abbau umweltschädlicher Subventionen, darunter auch eine Reform der Pendlerpauschale, sowie den ÖPNV und das Rad attraktiver zu machen.