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Das novellierte Güterkraftverkehrsgesetz wurde am 26. Februar veröffentlicht und bringt für Frachtführer und Speditionen diverse Änderungen mit sich. Ein zentraler Punkt ist, dass das Risikoeinstufungssystem nach EU-Verordnung 2016/403 künftig nicht mehr dezentral in den Ländern und Kommunen umgesetzt wird, sondern beim BALM in Köln angesiedelt ist und dort bundesweit einheitlich ausgewertet wird.
Dieses System bewertet gewerbliche Güterkraftverkehrsunternehmen anhand rechtskräftig festgestellter Verstöße (z. B. Lenk- und Ruhezeiten, Tachovorschriften, Fahrerqualifikation oder technische Prüfpflichten) und ordnet sie einer Risikoklasse zu.

Wichtig: Jeder relevante Verstoß erhöht den Risiko-Score Ihres Unternehmens. Eine schlechte Einstufung kann zu häufigeren Kontrollen, Auflagen oder im Extremfall zur Überprüfung der Zuverlässigkeit führen.

Wer gewerblichen Güterkraftverkehr betreibt – unabhängig von der Unternehmensgröße – ist automatisch Teil dieses Systems.

Auch im Fahrpersonalrecht stehen Änderungen an. Ab 1. Juli 2026 werden für gewerblich und grenzüberschreitend eingesetzte Fahrzeuge mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 2,5 t die EU-Sozialvorschriften gelten. Betroffene Fahrzeuge müssen fahrtenschreiberseitig um- oder nachgerüstet werden, im Werkverkehr können unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen gelten. 

Zielgruppe:
Alle Unternehmen mit eigenem Fuhrpark im gewerblichen Güterkraftverkehr oder Werkverkehr

Referent:
Götz Bopp
Berater für Güter befördernde Unternehmen, Fachbuchautor und Lektor

Die wichtigsten Inhalte:

Übersicht zur GüKG-Novelle

  • Wegfall der nationalen Erlaubnis
  • Zentralisierung der Risikoeinstufung beim BALM
  • Aufweitung der Verkehrsunternehmensdatei
  • Deutsche Definition der Kabotagebeförderung
  • Kabotageverbot für Drittstaatler

Absenkung der Zugangsschwelle in die EU-Sozialvorschriften ab 1.7.2026

  • Betroffene Fahrzeuge und Beförderungen, Ausrüstungs- und Mitführpflichten
  • Komplikationen für den Einzelfall, wenn sowohl innerdeutsche als auch grenzüberschreitende Beförderungen durchgeführt werden
  • Ausgenommene Fahrten im Werkverkehr und Erläuterungen zur Fragestellung, ob das Lenken die Haupttätigkeit ist oder nicht

 

Veranstalter: FUMO Solutions GmbH
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Eckdaten:
Technische Voraussetzung: Internet Browser/ Webcam / Lautsprecher
Seminarunterlagen: PDF per Mail
Zertifikat: Im Nachgang per PDF und Mail

Investition:
Frühbucherpreis: € 249 (zzgl. 19 % MwSt) pro Teilnehmer bei Buchung bis zum 03.04.2026
Normalpreis:  € 299 (zzgl. 19 % MwSt) pro Teilnehmer
Vorzugspreis für FUMO® Premium und FUMO® Professional Kunden und Abonnenten der VerkehrsRundschau / VR Plus-Kunden: € 199 (zzgl. 19 % MwSt) pro Teilnehmer
Jeder weitere Teilnehmer vom selben Unternehmen erhält 50 % Nachlass auf den Normalpreis.

Management-Angebot für FUMO® Professional und FUMO® Premium Kunden:
Digitales FUMO® Leistungspaket für Führungskräfte im Wert von € 645,- zum absoluten Sonderpreis in Höhe von € 399,-
•   1 x FUMO® E-Learning Management Lizenz im Wert von € 199,- (pro Nutzer/Kalenderjahr)
•   2 x Teilnahme einer Person an einem Online-Workshop im Wert von € 398,- (jeweils ca. 3 Stunden)
•   1 x Praxishandbuch im Wert von € 48,15
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