"Gewerblicher Güterkraftverkehr"

mit Detlef Neufang, Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht.

Da der Transport von Waren bei einem gewerblichen Güterkraftverkehr gegen Zahlung erfolgt, ist dieser bei einem Kraftfahrzeug ab 3,5 Tonnen Gesamtgewicht erlaubnispflichtig und unterliegt dem Güterkraftverkehrsgesetz. Unser Experte erklärt Ihnen in diesem Video die genaue Bedeutung und Risiken.

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