+++ Erweiterung der Fahrteinschreibepflicht für Fahrzeuge ab 2,5 Tonnen bei grenzüberschreitenden Güterbeförderungen seit 01. Juli 2026 in Kraft +++
Seit dem 01. Juli 2026 unterliegen leichtere Nutzfahrzeuge, mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 2,5 Tonnen, der Pflicht einen intelligenten Fahrtenschreiber der zweiten Version eingebaut zu haben, sofern diese im grenzüberschreitenden Güterverkehr oder in der Kabotage tätig sind.
+++ Allgemeine Information zur Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot und vom Samstagsfahrverbot im Zusammenhang mit dem Niedrigwasser am Rhein +++
Vor dem Hintergrund der aktuellen Niedrigwassersituation auf den deutschen Binnenwasserstraßen, insbesondere am Rhein, aber auch an Donau und Elbe, und der damit verbundenen Beeinträchtigungen der Binnenschifffahrt sowie der teilweise erforderlichen Verlagerung von Transporten auf die Straße haben mehrere Bundesländer befristete Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot nach § 30 Abs. 3 und 4 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie vom Samstagsfahrverbot nach § 1 Ferienreiseverordnung (FerReiseV) erlassen. Auf der Homepage des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM) finden Sie eine Übersicht zu den von den Bundesländern erlassenen befristeten Ausnahmen.
Das Bundesverkehrsministerium (BMV) startet ein neues Förderprogramm zur Unterstützung autonomer Mobilitätslösungen. Insgesamt stehen bis zu 14 Millionen Euro für Investitionen in Fahrzeuge mit autonomen Fahrfunktionen zur Verfügung. Schwerpunkt der Förderung sind Anwendungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sowie im Güterkraftverkehr. Ziel des Programms ist es, autonome Fahrzeuge schneller aus Pilotprojekten in den Regelbetrieb zu überführen und ihre Marktdurchdringung zu erhöhen. Mit dem Förderaufruf will das Ministerium den Einsatz autonomer Fahrzeuge unter realen Bedingungen vorantreiben. Gefördert werden sowohl neue Fahrzeuge mit integrierten autonomen Fahrsystemen als auch bestehende Fahrzeuge, die nachträglich mit entsprechender Technik ausgerüstet werden. Darüber hinaus können Leasingmodelle und Projekte unterstützt werden, die zunächst im Testbetrieb starten und anschließend dauerhaft im öffentlichen Straßenraum eingesetzt werden. Besondere Bedeutung misst das Ministerium dem Einsatz autonomer Fahrzeuge im öffentlichen Verkehr und im Gütertransport bei. Während autonome Shuttles neue Mobilitätsangebote insbesondere in ländlichen Regionen ermöglichen könnten, bietet die Technologie aus Sicht des Bundes auch Potenzial zur Entlastung des Straßengüterverkehrs. Vor allem der zunehmende Fahrermangel und steigende Transportanforderungen gelten als wichtige Treiber für die Automatisierung logistischer Prozesse. Ein Schwerpunkt des Förderprogramms liegt auf Vorhaben, die den Aufbau oder die Weiterentwicklung von Modellregionen für autonomes Fahren unterstützen. Damit knüpft das Ministerium an bestehende Pilotprojekte an und verfolgt das Ziel, den Übergang vom Versuchsbetrieb in den Alltag zu beschleunigen. Die Förderung orientiert sich zugleich an Empfehlungen der Verkehrsministerkonferenz zur Weiterentwicklung autonomer Mobilitätsangebote in Deutschland.
Antragsberechtigt sind unter anderem Kommunen, Verkehrsverbünde, Zweckverbände, öffentliche und private Verkehrsunternehmen sowie Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit Sitz in Deutschland. Die Anträge können ab dem 1. September 2026 eingereicht werden. Die Frist endet am 15. Oktober 2026. Mit dem Förderprogramm unterstreicht die Bundesregierung ihren Anspruch, Deutschland als wichtigen Entwicklungs- und Anwendungsstandort für autonomes Fahren zu positionieren. Neben wirtschaftlichen Chancen werden insbesondere Vorteile bei Verkehrssicherheit, Effizienz und Nachhaltigkeit erwartet. Der neue Förderaufruf gilt als weiterer Schritt, um autonome Mobilitäts- und Logistiklösungen stärker in den Regelbetrieb zu integrieren und die technologische Entwicklung in Deutschland zu beschleunigen. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 31. August 2026)
Die bayerische Transportwirtschaft kann sich auf vereinfachte Genehmigungsverfahren für Großraum- und Schwertransporte einstellen. Ab dem 1. September 2026 treten neue Regelungen für flächendeckende Dauererlaubnisse in Kraft. Ziel ist es, die Planungssicherheit für Unternehmen zu erhöhen und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Nach Angaben des BGL Bayern ist die Neuregelung das Ergebnis intensiver Gespräche mit den zuständigen Behörden und stellt eine wichtige Verbesserung für die Branche dar. Kern der Änderungen ist eine flexiblere Gestaltung der sogenannten Zuständigkeitsbereiche. Künftig können Antragsteller größere zusammenhängende Gebiete innerhalb Bayerns beantragen als bisher. Voraussetzung bleibt, dass die ausgewählten Bereiche räumlich zusammenhängen und keine Lücken entstehen. Insgesamt können bis zu 25 Zuständigkeitsbereiche in einer flächendeckenden Dauererlaubnis zusammengefasst werden. Eine weitere Neuerung betrifft die Laufzeit der Genehmigungen. Flächendeckende Dauererlaubnisse können künftig grundsätzlich für bis zu drei Jahre erteilt werden. Kürzere Laufzeiten müssen besonders begründet sein oder ausdrücklich vom Antragsteller gewünscht werden. Die neuen Vorgaben definieren weiterhin Grenzen für Gewichte und Fahrzeugkombinationen. Erlaubt bleiben unter anderem Gesamtgewichte von bis zu 68 Tonnen für Fahrzeugkombinationen sowie bis zu 60 Tonnen für Autokrane und bestimmte Spezialfahrzeuge. Genehmigungen beziehen sich grundsätzlich auf das klassifizierte Straßennetz aus Autobahnen, Bundes-, Staats- und Kreisstraßen. Gemeindestraßen können nur nach gesonderter Beantragung und Prüfung einbezogen werden. Unternehmen können künftig mehrere flächendeckende Dauererlaubnisse parallel besitzen und diese miteinander kombinieren. Eine generelle Begrenzung der Anzahl gibt es nicht. Darüber hinaus gelten die neuen Regelungen weitgehend auch für entsprechende Ausnahmegenehmigungen nach der Straßenverkehrsordnung. Für Unternehmen aus dem Schwertransportbereich bedeuten die Änderungen vor allem mehr Flexibilität bei der Einsatzplanung. Größere zusammenhängende Genehmigungsräume und längere Laufzeiten sollen den organisatorischen Aufwand reduzieren. Die Branche sieht in der Neuregelung einen wichtigen Schritt zum Abbau bürokratischer Hürden und zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Bayern. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 27. August 2026)
Im Lkw-Stellplatzinformationsdienst sind laut Bundesregierung auf 1838 Rastanlagen an Bundesautobahnen (BAB) 65.635 Lkw-Parkmöglichkeiten berücksichtigt. Darüber hinaus bestünden an den Bundesstraßen etwa 750 Lkw-Parkmöglichkeiten, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der Grünen im Bundestag. Im Rahmen der Untersuchung „Lkw-Parksituation im Umfeld der BAB 2023“ seien für die 261 erfassten Autohöfe 19.680 Lkw-Abstellmöglichkeiten identifiziert, worden, teilt die Bundesregierung weiter mit. Zudem plane die Autobahn GmbH in den Jahren 2026 bis 2028 die Errichtung von 850 neuen Lkw-Parkständen auf bewirtschafteten Rastanlagen und von 875 neuen Lkw-Parkstände auf unbewirtschafteten Rastanlagen. Die Bundesregierung verweist zugleich darauf, dass ihr zu den Planungen auf Autohöfen keine Angaben vorliegen. Die Verbesserung der Situation der Lkw-Fahrer habe für die Bundesregierung eine hohe Priorität, heißt es in der Antwort weiter. Die entsprechenden Aktivitäten seien in dem 5-Punkte-Plan des Bundesverkehrsministeriums (BMV) gebündelt. So komme der Schaffung zusätzlicher Lkw-Parkstände an den Rastanlagen an Bundesautobahnen durch die Autobahn GmbH des Bundes eine „hohe Bedeutung“ zu. Gleichzeitig verfolge die Autobahn GmbH die Verbesserung der Aufenthaltsqualität auf den unbewirtschafteten Rastanlagen unter anderem mit dem „Konzept zur bundeseinheitlichen Gestaltung der WC-Gebäude auf unbewirtschafteten Rastanlagen“ sowie mit einem optimierten Reinigungskonzept. Hintergrund der Anfrage der Grünen war der Umstand, dass die Nutzung von Park- und Rastanlagen entlang der Bundesfernstraßen seit Jahren durch Überlastung gekennzeichnet ist und es regelmäßig zu Engpässen bei Lkw-Stellplätzen komme. Dabei werde „vermehrt beobachtet, dass Stellflächen nicht nur für die vorgeschriebenen Ruhezeiten genutzt werden, sondern auch dauerhaft durch abgestellte Auflieger ohne Zugmaschine oder längerfristig abgestellte Gespanne blockiert werden“, so die Grünen. Die „durchschnittliche Parkdauer von Lkw auf Rastanlagen, differenziert nach Art der Fahrtunterbrechung“, sei Gegenstand einer aktuellen Nachfrageprognose, schreibt die Bundesregierung dazu. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 26. August 2026)
Die Kontrollen an den deutschen Außengrenzen sollen um ein weiteres halbes Jahr bis Mitte März verlängert werden. Dies meldete Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) offiziell bei der EU-Kommission an, wie eine Ministeriumssprecherin bestätigte. Zuvor hatte die „Bild“ berichtet. Die Entwicklungen an den europäischen Außengrenzen würden laut Dobrindt zeigen: „Das Zurückdrängen der illegalen Migration braucht weiterhin Kontrollen“. Der Bundesinnenminister hatte den Schritt bereits Ende Juli angekündigt, als zeitweise Zehntausende Migranten die Grenze von Marokko in die spanische Exklave Ceuta in Nordafrika überquerten. Obwohl die Grenzen innerhalb der EU offen sein sollen, wird seit dem 16. September 2024 wieder an allen deutschen Außengrenzen kontrolliert. Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte dies angeordnet, um die Zahl der unerlaubten Einreisen einzudämmen. Die Regelung wurde schon dreimal verlängert – zuletzt bis Mitte September 2026. Wenn die EU-Kommission nicht widerspricht, gilt die nächste Verlängerung um sechs Monate bis Mitte März 2027. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 19. August 2026)
Am 17. August 2026 wurde die „Erste Verordnung zur Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit treten die Inhalte kurzfristig, mit Wirkung des 18. August 2026 in Kraft. Das Absolvieren der beschleunigten Grundqualifikation nach § 2 BKrFQV wird künftig in neun Fremdsprachen möglich sein. Absolventen können die theoretische IHK-Prüfung neben Deutsch auch in Albanisch, Englisch, Hocharabisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Türkisch sowie Ukrainisch ablegen. Die praktische Grundqualifikationsprüfung wird deutlich gestrafft. So entfällt der Prüfungsteil „Bewältigung kritischer Fahrsituationen“ vollständig, die Dauer der Fahrprüfung wird von 120 auf 90 Minuten verkürzt. Generell verkürzt sich die praktische Prüfung der regulären Grundqualifikation von 210 Minuten auf 120 Minuten. Sie besteht künftig aus 90 Minuten Fahrprüfung und 30 Minuten Prüfung. Wie von vielen Transportunternehmen gefordert, gibt es künftig Erleichterungen bei der Anerkennung von EU- bzw. EWR-Fahrerlaubnissen. Im Bereich Personentransport entfällt der Personenbeförderungsschein. Dazu gibt es Erleichterungen bei der Untersuchung des Sehvermögens. Ukrainisch und Kurmandschi werden als weitere Fremdsprachen bei der Theorieprüfung eingeführt. Die "erste Verordnung zur Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften" finden Sie hier. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 18. August 2026)
Die neue EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, kurz PPWR) ist seit Mittwoch, 12. August, in Kraft. Aus Sicht des Handels drohen jedoch zusätzliche bürokratische Anforderungen für Unternehmen, die Waren in mehreren EU-Mitgliedstaaten vertreiben, wie die dpa mitteilt.Nach den Vorgaben der EU-Verpackungsverordnung müssen sich Unternehmen künftig in jedem Mitgliedstaat separat registrieren, in den sie ihre Produkte verkaufen. Zusätzlich ist dort jeweils die Benennung eines Bevollmächtigten vorgeschrieben. Lesen Sie hier, was sich für Sie ändert, wenn Sie als Unternehmen Verpackungen oder verpackte Produkte unter eigenen Namen oder eigenen Marke entwickeln oder herstellen.Der Handelsverband Deutschland unterstützt die Ziele der Verordnung grundsätzlich. Zugleich sieht der Verband Risiken für Unternehmen durch unterschiedliche nationale Anforderungen. Antje Gerstein, Geschäftsführerin Nachhaltigkeit beim HDE, erklärte: „In der Praxis darf sie aber nicht dazu führen, dass Unternehmen durch unterschiedliche Registrierungs-, Melde- und Bevollmächtigtenpflichten in den einzelnen Mitgliedstaaten unverhältnismäßig belastet werden.“ Nach Einschätzung des HDE ist die Umsetzung der Verordnung in zahlreichen EU-Staaten noch nicht ausreichend vorangeschritten. Der Verband sieht deshalb die Gefahr zusätzlicher Unsicherheiten für grenzüberschreitend tätige Unternehmen. „Gerade, weil die PPWR in zahlreichen Mitgliedstaaten weit von einer nationalen Umsetzung entfernt ist, bahnt sich jetzt im EU-Binnenmarkt ein großes Durcheinander an“, sagte Antje Gerstein. Der HDE hatte bereits vor mehreren Monaten eine Verschiebung der neuen Regelungen gefordert. Nun sieht der Verband die Europäische Kommission in der Verantwortung, die Vorgaben praktikabler zu gestalten. „Die EU-Kommission ist in der Pflicht, zügig so nachzubessern, dass die bürokratischen Belastungen für die Unternehmen nicht ausufern“, sagte Antje Gerstein. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 14. August 2026)
Angesichts der anhaltenden Niedrigwasserlage auf Rhein und anderen Wasserstraßen haben zahlreiche Bundesländer die Sonn- und Feiertagsfahrverbote für Lastwagen gelockert. Mit den Ausnahmeregelungen sollen zusätzliche Transportkapazitäten auf der Straße geschaffen und die Auswirkungen auf Lieferketten begrenzt werden. Hintergrund ist die eingeschränkte Binnenschifffahrt. Viele Schiffe können derzeit nur mit reduzierter Ladung verkehren, sodass Güter zunehmend auf Straße und Schiene verlagert werden müssen. Bis zum 31. August gelten entsprechende Ausnahmen in Berlin, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Bayern und Baden-Württemberg. In Rheinland-Pfalz und im Saarland wurden die Regelungen sogar bis zum 30. September verlängert. In Sachsen dürfen Lkw, die Transporte per Binnenschiff ersetzen, ebenfalls bis einschließlich 31. August 2026 auch Sonn- und Feiertags fahren. Sachsen-Anhalt haben bislang keine entsprechenden Lockerungen beschlossen. Die Ausgestaltung der Ausnahmen fällt regional unterschiedlich aus. In mehreren Ländern sind die Erleichterungen ausdrücklich an Transporte gebunden, die im Zusammenhang mit den Folgen des Niedrigwassers stehen. In Bayern und Hessen gelten die Ausnahmen zudem nur für Lastwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen. Bayern begrenzt die Regelung zusätzlich auf unbedingt notwendige Lieferungen. Mit den Sonderregelungen reagieren die Länder auf die angespannte Lage im Güterverkehr. Durch die niedrigen Pegelstände können viele Binnenschiffe ihre Kapazitäten nicht vollständig ausnutzen, was zu steigenden Transportkosten und zusätzlichen Belastungen für Industrie und Handel führt. Die vorübergehende Verlagerung von Gütertransporten auf die Straße soll dazu beitragen, Versorgungsengpässe zu vermeiden und die Funktionsfähigkeit der Lieferketten aufrechtzuerhalten. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 13. August 2026)
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) hat einem polnischen Güterkraftverkehrsunternehmen die Durchführung von Kabotagebeförderungen im Bundesgebiet für die Dauer von einem Jahr untersagt. Den Namen des Unternehmens nannte die Behörde nicht. Der Entscheidung würden „wiederholte schwerwiegende Verstöße des Unternehmens gegen die Vorschriften über die Durchführung von Kabotagebeförderungen“ zugrunde liegen, erklärte das BALM. In der Vergangenheit sei es trotz der Verhängung von Bußgeldern weiterhin zu entsprechenden Zuwiderhandlungen gekommen, so die Behörde. Vor diesem Hintergrund habe man die Durchführung von Kabotagebeförderungen im Bundesgebiet für die Dauer eines Jahres untersagt, erklärte das Bundesamt. Als Rechtsgrundlage für die Entscheidung nennt das BALM § 3 der Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr (GüKGrKabotageV ) in Verbindung mit Artikel 13 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009. Die Verfügung gegen das polnische Unternehmen sei „noch nicht bestandskräftig“. Dem betroffenen Unternehmen stehen die gesetzlich vorgesehenen Rechtsmittel offen. Mit der Untersagung mache man „von einem gesetzlich vorgesehenen Instrument Gebrauch, das der Wahrung fairer Wettbewerbsbedingungen im Straßengüterverkehr sowie der Gewährleistung der Verkehrssicherheit dient“, erklärte das BALM weiter. Man überwache die Einhaltung der nationalen und europäischen Vorschriften im gewerblichen Güterkraftverkehr und verfolge festgestellte Verstöße konsequent, hieß es in diesem Zusammenhang. Der Kampf gegen illegale Kabotage stehe dabei besonders im Fokus. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 12. August 2026)
Die deutsche Binnenschifffahrt sieht sich durch das anhaltende Niedrigwasser am Rhein zunehmend unter Druck. Nach Einschätzung des Bundesverbands der Deutschen Binnenschifffahrt (BDB) könnten die Wasserstände in den kommenden Tagen ein kritisches Niveau erreichen. Besonders betroffen ist der Pegel Kaub, der als wichtiger Referenzwert für die Schiffbarkeit des Rheins gilt. Sollten die prognostizierten Werte eintreten, wäre ein regulärer Gütertransport auf Teilen des Rheins kaum noch möglich. Nach Angaben des Verbands könnten Frachtschiffe bei den erwarteten Wasserständen ihre Transporte in bestimmten Abschnitten einstellen müssen. Auch die Fahrgastschifffahrt wäre von den Einschränkungen betroffen. Aus Sicht der Branche würde der Rhein damit faktisch in mehrere Transportabschnitte zerfallen. Während in den Häfen von Amsterdam, Rotterdam und Antwerpen sowie im westdeutschen Kanalnetz weiterhin Schiffsverkehr möglich wäre, würden weiter südlich erhebliche Einschränkungen drohen. Der Rhein zählt zu den bedeutendsten Wasserstraßen Europas und ist für zahlreiche Industriezweige unverzichtbar. Über den Fluss werden unter anderem Rohstoffe, Chemieprodukte, Energieträger, Baustoffe, sowie Containertransporte abgewickelt. Bereits seit Wochen können viele Binnenschiffe aufgrund der niedrigen Wasserstände ihre Kapazitäten nicht vollständig ausnutzen.
Die geringeren Ladungsmengen führen dazu, dass für dieselbe Gütermenge mehr Transporte erforderlich werden. Dadurch steigen die Kosten entlang der gesamten Transportkette. Viele Verlader müssen bereits auf alternative Verkehrsträger ausweichen, um die Versorgung ihrer Produktionsstandorte sicherzustellen. Besonders betroffen sind Unternehmen entlang des Rheins, die regelmäßig auf Binnenschifftransporte angewiesen sind. Die anhaltende Niedrigwasserlage belastet zahlreiche Wirtschaftsbereiche. Branchenvertreter warnen davor, dass die eingeschränkten Transportkapazitäten die Versorgung mit Rohstoffen und Vorprodukten erschweren könnten. Zwar versuchen viele Unternehmen, Transporte auf Straße und Schiene zu verlagern. Die verfügbaren Kapazitäten reichen jedoch häufig nicht aus, um die Ausfälle auf den Wasserstraßen vollständig zu kompensieren. Ob sich die Situation entspannt, hängt maßgeblich von Niederschlägen in den Einzugsgebieten des Rheins ab. Solange größere Regenmengen ausbleiben, dürfte die Schifffahrt weiter mit erheblichen Einschränkungen rechnen müssen. Für die Logistikbranche bleibt die Entwicklung daher einer der wichtigsten Risikofaktoren der kommenden Wochen. Das Niedrigwasser auf dem Rhein entwickelt sich zunehmend zu einem gesamtwirtschaftlichen Problem. Der Fluss ist eine zentrale Verkehrsachse für Industrie und Handel in Deutschland und Europa.
Die Folgen für die Logistik sind vielfältig. Hierzu zählen insbesondere geringere Transportkapazitäten auf dem Wasser, steigende Frachtraten in der Binnenschifffahrt, höhere Ausweichwerkehre auf Straße und Schiene, zusätzlicher Druck auf verfügbare Transportkapazitäten sowie steigende Kosten entlang der Lieferketten. Die aktuelle Lage verdeutlicht erneut, wie abhängig viele Industrie- und Logistikprozesse von funktionierenden Wasserwegen sind und welche Bedeutung resiliente Transportnetzwerke für die Versorgungssicherheit haben. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 11. August 2026)
Mehrere Bundesländer haben die Sonn- und Feiertagsfahrverbote für bestimmte Lastwagen vorübergehend aufgehoben. Hintergrund ist das anhaltende Niedrigwasser auf wichtigen Wasserstraßen, insbesondere dem Rhein. Die Maßnahmen sollen helfen, die eingeschränkten Transportkapazitäten der Binnenschifffahrt teilweise durch zusätzliche Straßentransporte auszugleichen. In Nordrhein-Westfalen waren bereits am ersten Sonntag nach Inkrafttreten der Ausnahmeregelung zusätzliche Lkw auf den Autobahnen unterwegs. Die niedrigen Pegelstände führen dazu, dass viele Frachtschiffe nur noch mit deutlich reduzierter Ladung fahren können. Dadurch sinken die Transportkapazitäten auf einer der wichtigsten Wasserstraßen Europas erheblich. Nach Einschätzung der Landesregierung soll die vorübergehende Lockerung der Fahrverbote dazu beitragen, Lieferengpässe zu vermeiden und die Versorgung von Industrie und Wirtschaft sicherzustellen.
Die Sonderregelungen gelten für Transporte und Leerfahrten, die direkt oder indirekt mit den Folgen des Niedrigwassers zusammenhängen. Ziel ist es, zusätzliche Transportkapazitäten kurzfristig verfügbar zu machen. Neben Nordrhein-Westfalen haben auch Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und das Saarland entsprechende Ausnahmen beschlossen. Die Regelungen sind jeweils zeitlich befristet. Vertreter der Transport- und Industriebranche bewerten die Maßnahmen positiv. Sie verweisen darauf, dass der Straßengüterverkehr deutlich flexibler auf kurzfristige Kapazitätsengpässe reagieren kann als andere Verkehrsträger. Durch die Verlagerung von Gütern auf Straße und Schiene könnten die Auswirkungen des Niedrigwassers zumindest teilweise abgefedert werden. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die fehlenden Kapazitäten der Binnenschifffahrt nicht vollständig ersetzt werden können.
Widerspruch kommt von Arbeitnehmervertretern. Sie sehen die Gefahr, dass die Ausnahmeregelungen zulasten der Beschäftigten im Transportgewerbe gehen. Kritisiert wird insbesondere, dass Sonn- und Feiertage als gesetzlich geschützte Ruhezeiten an Bedeutung verlieren könnten. Die Gewerkschaft fordert deshalb eine sorgfältige Abwägung zwischen wirtschaftlichen Erfordernissen und Arbeitnehmerschutz. Die Lockerungen gehen auf Gespräche zwischen Bundesverkehrsminister Steffen Bilger und Vertretern aus Wirtschaft und Logistik zurück. Ziel der angekündigten Sofortmaßnahmen ist es, die Versorgung wichtiger Wirtschaftsregionen trotz der Einschränkungen auf Rhein, Donau und Elbe aufrechtzuerhalten. Die aktuellen Regelungen gelten in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen zunächst bis Ende August. Rheinland-Pfalz und das Saarland haben ihre Ausnahmen bis maximal Ende September befristet. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 10. August 2026)
In Augsburg wurde im Rahmen einer Bauwerksüberprüfung an der MAN-Brücke erhebliche Mängel festgestellt. Um die Sicherheit weiterhin zu gewährleisten, müsse die Belastung am stadtauswärtigen Teil der Brücke vorsorglich reduziert werden, teilte die Stadt Augsburg mit. Ab Freitag, 7. August, gelten deshalb eine Reihe von Verkehrsbeschränkungen. Diese Maßnahmen zur Entlastung des Bauwerks gelten ab 7. August stadtauswärts im Bereich zwischen Stadtbachstraße und Leipziger Straße:
Die jetzt eingeführten Maßnahmen gelten bis auf Widerruf und bleiben so lange in Kraft, bis die Untersuchungen abgeschlossen sind und eine belastbare Bewertung der Situation vorliegt. Die MAN-Brücke ist mehr als 60 Jahre alt. Sie besteht aus zwei getrennten Überbauten. Mit den Maßnahmen reagiere man vorsorglich auf die Ergebnisse der Bauwerksprüfungen und stelle sicher, dass die Verkehrssicherheit auf der MAN-Brücke weiterhin gewährleistet bleibt, so die Stadt Augsburg. Das neue, aktuelle Problem beziehe sich auf den Spannstahl. Die baulichen Mängel seien „ausschließlich auf der stadtauswärtigen Hälfte der MAN-Brücke“ festgestellt worden, schreibt die Stadt. Derzeit würden intensive Untersuchungen angestoßen, um den Zustand des Bauwerks detailliert zu analysieren und weitere Erkenntnisse über das Ausmaß der festgestellten Schäden zu gewinnen. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 05. August 2026)
Die Debatte über zusätzliche Mautgebühren für den Straßengüterverkehr in Österreich erhält neuen Rückenwind. Hintergrund sind Pläne des Burgenlands, ab 2027 auf ausgewählten Landesstraßen eine eigene Lkw-Maut einzuführen. Der Zentralverband Spedition & Logistik (ZV) sieht darin nicht nur eine zusätzliche finanzielle Belastung für Transporteure, sondern warnt auch vor der Gefahr eines österreichweiten "Maut-Fleckerlteppichs" sowie vor offenen wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen. Der Zentralverband Spedition & Logistik vertritt die Interessen der österreichischen Speditions- und Logistikbranche. Nach eigenen Angaben setzt sich die Organisation für wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen sowie einen leistungsfähigen, nachhaltigen und international konkurrenzfähigen Logistikstandort Österreich ein. Der Zentralverband argumentiert, dass der Straßengüterverkehr bereits heute einen erheblichen Beitrag zur Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur leiste: „Die österreichischen Transport- und Logistikunternehmen tragen die Finanzierung des hochrangigen Straßennetzes bereits zu einem überproportional großen Teil. Allein die fahrleistungsabhängige Lkw- und Bus-Maut brachte der ASFINAG im Jahr 2025 Einnahmen von 1,795 Milliarden Euro. Dem standen im Pkw-Verkehr 918 Millionen Euro aus Vignetten und Streckenmaut gegenüber. Der Schwerverkehr leistet damit den Löwenanteil der gesamten Mauterlöse“, erklärt Alexander Friesz, Präsident des Zentralverbands Spedition & Logistik. Österreich habe zudem bereits eine der höchsten Lkw-Mautbelastungen Europas, sagt er weiter: "In der GO-Maut sind neben Infrastrukturkosten auch externe Kosten für Luftverschmutzung, Lärm und CO₂ enthalten. Wer jetzt zusätzliche regionale Mauten einführt, belastet eine für Versorgung, Produktion und Wohlstand zentrale Branche weiter – das ist in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ein Affront und standortpolitisch das völlig falsche Signal.“
Nach Auffassung des Verbandes darf Straßengüterverkehr nicht mit reinem Transitverkehr gleichgesetzt werden. Ein großer Teil der Transporte dient der Versorgung von Wirtschaft und Bevölkerung gerade in ländlichen Regionen Österreichs. Betroffen wären unter anderem Lieferverkehre für Lebensmittelhandel, Industrie, Gewerbe, Landwirtschaft, Bauwirtschaft und Entsorgungsunternehmen. Eine zusätzliche Maut könne neben internationalem Transitverkehr auch regionalen Quell-, Ziel-, Verteiler- und Zustellverkehr treffen. Viele Transporte können nicht auf die Schiene verlagert werden, gerade auf der letzten Meile. „Die Verteuerung ist garantiert, der verkehrliche Nutzen hingegen keineswegs. In einer wirtschaftlich schwierigen Phase, in der die österreichische Wirtschaft unter erheblichem Kosten- und Wettbewerbsdruck steht, ist das standortpolitisch ein völlig falsches Signal. Statt neue Kosten aufzubauen, müsste Politik alles daransetzen, den Wirtschaftsstandort zu entlasten und Wohlstand zu sichern“, so Alexander Friesz. Besonders kritisch bewertet der Zentralverband die mögliche Signalwirkung der burgenländischen Pläne. Sollte ein Bundesland eine eigenständige Lkw-Maut einführen, könnten nach Einschätzung des Verbandes weitere Regionen folgen. Ein Nebeneinander unterschiedlicher Systeme würde neben zusätzlichen Kosten auch den administrativen Aufwand für österreichische und internationale Transportunternehmen erhöhen. Die Maut wäre laut Verabdn ein falsches standortpolitisches Signal, das die Beschaffung und Distribution verteuert und die Anbindung an die angrenzenden Wirtschaftsräume schwächt. „Wenn nun ein Bundesland beginnt, eigene Mautstrecken, Tarife, Ausnahmeregelungen und Abrechnungssysteme einzuführen, stellt sich unweigerlich die Frage: Wer kommt als Nächstes? Wehret den Anfängen. Österreich darf nicht in neun unterschiedliche regionale Mautwelten zerfallen“, warnt Oliver Wagner, Geschäftsführer des Zentralverbands Spedition & Logistik.
Vor weiteren politischen Entscheidungen fordert der Zentralverband eine transparente wirtschaftliche, verkehrliche und rechtliche Folgenabschätzung des Vorhabens. Insbesondere müsse nachvollziehbar dargestellt werden, wie hoch der tatsächliche Transitanteil auf den betroffenen Strecken ist und welche Folgen für den regionalen Wirtschaftsverkehr entstehen könnten. Darüber hinaus fordert der Verband Klarheit darüber, ob Ausweichverkehr droht und welche Einnahmen nach Abzug von Verwaltungs- und Systemkosten tatsächlich verbleiben würden. Auch die unions- und verfassungsrechtliche Zulässigkeit der geplanten Ausgestaltung müsse geprüft werden. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 18. August 2026)
In der Schweiz wird der Gotthard-Straßentunnel im August in zwölf Nächten für Arbeiten gesperrt. Wer in der Zeit über die Alpen will, muss über den Pass fahren, wie das Bundesamt für Straßen mitteilte. Die Schließungen finden zwischen dem 10. und 27. August nur von Montag bis Donnerstag und von 23 Uhr bis 5 Uhr statt. Der 17 Kilometer lange Tunnel zwischen Göschenen und Airolo ist eine der wichtigsten Nord-Süd-Verbindungen durch die Schweiz. Sicherheitsexperten wollen während der Tunnelsperrung an einer Zwischendecke arbeiten. Die Bauelemente werden dort kontinuierlich überwacht. Spannungen, die sich gezeigt haben, sollen durch Trennschnitte entlastet werden. „Damit kann das Risiko von späteren Schäden oder ungeplanten Einschränkungen des Tunnelbetriebs minimiert werden“, heißt es. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 05. August 2026)
Die Unternehmen FRYTE und SMATRICS haben eine Partnerschaft zur Vernetzung von Ladeinfrastruktur für den elektrischen Güterverkehr in Deutschland und Österreich vereinbart. Ziel ist es, öffentliche Schnellladepunkte und betriebliche Ladeinfrastruktur stärker in die Routen- und Ladeplanung von Logistikunternehmen einzubinden. Damit entsteht nach Angaben der Partner ein offenes, betreiberübergreifendes Netzwerk für E-Lkw, das sowohl öffentliche als auch teilöffentliche Ladeangebote umfasst. Bereits heute verbindet der SMATRICS Depot Club verschiedene Logistikunternehmen über gemeinsam nutzbare Ladeinfrastruktur. Durch die Kooperation mit FRYTE werden diese Standorte künftig zusätzlich in digitale Routen- und Ladeplanungen integriert. Neben Depotstandorten werden auch öffentliche Ladepunkte von SMATRICS in die Plattform eingebunden. Fahrer und Disponenten erhalten dadurch einen umfassenderen Überblick über verfügbare Ladeoptionen entlang ihrer Strecken. Für Betreiber von Depotinfrastruktur eröffnet die Anbindung zusätzliche Nutzungsmöglichkeiten. Bislang dienen viele Ladepunkte ausschließlich dem eigenen Betrieb. Durch die Einbindung in ein größeres Netzwerk können freie Kapazitäten künftig besser ausgelastet werden. Die Partner sehen darin Potenzial, Depotstandorte stärker als wirtschaftliche Energie- und Ladehubs zu nutzen. Die technische Grundlage der Zusammenarbeit bildet der offene Industriestandard OCPI, der den Datenaustausch zwischen unterschiedlichen Akteuren der Elektromobilität ermöglicht. In einem ersten Schritt werden die Ladepunkte in der Routenplanung sichtbar gemacht. Für das Jahr 2027 planen die Unternehmen die Einführung von Reservierungsfunktionen für ausgewählte Standorte. Perspektivisch sollen Reservierungsdaten zudem mit Energiemanagementsystemen verknüpft werden. Mit der wachsenden Zahl elektrischer Nutzfahrzeuge gewinnt die Verfügbarkeit von Ladeinfrastruktur zunehmend an Bedeutung. Gleichzeitig steigt der Bedarf an digitalen Lösungen, die Lade- und Transportprozesse effizient miteinander verbinden. Die Kooperation von FRYTE und SMATRICS soll dazu beitragen, die Nutzung bestehender Infrastruktur zu optimieren und die Planungssicherheit für Logistikunternehmen zu erhöhen. Beide Unternehmen betonen, dass sie auf offene Systeme setzen. Statt geschlossener Betreiberlösungen soll ein Netzwerk entstehen, das unterschiedliche Anbieter und Infrastrukturen miteinander verbindet. Damit wollen die Partner den Hochlauf der Elektromobilität im Straßengüterverkehr unterstützen und die Nutzung von E-Lkw im Alltag erleichtern. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 27. August 2026)