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Aktuelles im Oktober 2026

+++ Erweiterung der Fahrteinschreibepflicht für Fahrzeuge ab 2,5 Tonnen bei grenzüberschreitenden Güterbeförderungen seit 01. Juli 2026 in Kraft +++
Seit dem 01. Juli 2026 unterliegen leichtere Nutzfahrzeuge, mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 2,5 Tonnen, der Pflicht einen intelligenten Fahrtenschreiber der zweiten Version eingebaut zu haben, sofern diese im grenzüberschreitenden Güterverkehr oder in der Kabotage tätig sind.

+++ Allgemeine Information zur Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot und vom Samstagsfahrverbot im Zusammenhang mit dem Niedrigwasser am Rhein +++
Vor dem Hintergrund der aktuellen Niedrigwassersituation auf den deutschen Binnenwasserstraßen, insbesondere am Rhein, aber auch an Donau und Elbe, und der damit verbundenen Beeinträchtigungen der Binnenschifffahrt sowie der teilweise erforderlichen Verlagerung von Transporten auf die Straße haben mehrere Bundesländer befristete Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot nach § 30 Abs. 3 und 4 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie vom Samstagsfahrverbot nach § 1 Ferienreiseverordnung (FerReiseV) erlassen. Auf der Homepage des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM) finden Sie eine Übersicht zu den von den Bundesländern erlassenen befristeten Ausnahmen.

RECHT aktuell!

Verkehrsministerium verspricht Entlastungen für Logistik

Die Logistik ist ein tragendes Element der deutschen Wirtschaft – auch wenn ihre Leistung außerhalb von Krisenzeiten oft wenig sichtbar ist. Das Bundesverkehrsministerium will deshalb Investitionen beschleunigen, Vorschriften abbauen und die Rahmenbedingungen für Speditionen und Transportunternehmen verbessern. Deutschland ist als Transitland mit neun Nachbarstaaten auf leistungsfähige Verkehrswege angewiesen. Für die Modernisierung der Infrastruktur stehen nach Angaben des Ministeriums 170 Milliarden Euro bereit. Entscheidend sei nun, baureife Vorhaben zügig umzusetzen. Das Infrastrukturzukunftsgesetz soll Planungs- und Genehmigungsverfahren verkürzen, Doppelprüfungen beseitigen und Sanierungen sowie notwendige Lückenschlüsse schneller in die Bauphase bringen. Weitere Beschleunigung soll auf europäischer Ebene erreicht werden. Deutschland bringt Vorschläge in ein angekündigtes EU-Paket für den Verkehrssektor und in die Überarbeitung umweltrechtlicher Verfahren ein. Ziel ist nicht, Umweltstandards aufzugeben, sondern langwierige Abläufe praxistauglicher zu gestalten. Dabei setzt das Ministerium auf Straße, Schiene und Wasserstraße gleichermaßen. Eine stärkere Verlagerung auf die Schiene werde das wachsende Güterverkehrsaufkommen allein nicht auffangen; deshalb bleibe auch die Straße unverzichtbar. Die jüngste Niedrigwasserlage habe gezeigt, wie wichtig das Zusammenspiel der Verkehrsträger und der direkte Austausch mit der Branche sind. Befristete Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot, Erleichterungen bei Gefahrguttransporten und eine flexiblere Nutzung von Terminals des Kombinierten Verkehrs konnten kurzfristig umgesetzt werden. Solche pragmatischen Lösungen sollen nach dem Willen des Ministeriums künftig nicht erst in akuten Krisen möglich werden. Beim Bürokratieabbau sollen Berichtspflichten grundsätzlich entfallen, sofern es keinen zwingenden Grund für ihren Fortbestand gibt. Das Ministerium prüft nationale und europäische Vorgaben und will zusätzliche Dokumentations- und Nachweispflichten vermeiden, wenn Unternehmen ihre Pflichten bereits anderweitig erfüllen. Die Branche ist ausdrücklich aufgerufen, konkrete und umsetzbare Entlastungsvorschläge einzubringen. Ein Schwerpunkt bleibt die Brückensanierung. Im Kernnetz stehen rund 4.000 Bauwerke im Fokus; etwa 500 weitere müssen aktuell besonders dringlich erneuert werden. Bis Ende 2025 sei mehr als ein Drittel der vorgesehenen Brückenflächen modernisiert worden. Parallel sollen Wasserstraßen, Hafenhinterlandanbindungen und eine klimafreundlichere Schifffahrt gestärkt werden. Die Dekarbonisierung des Verkehrssystems soll vorankommen, ohne die Unternehmen durch unrealistische Vorgaben zu überfordern. Mit Blick auf den Fachkräftemangel will die Bundesregierung den Führerscheinerwerb unter Wahrung der Ausbildungsstandards bezahlbarer machen. Die gesetzlichen Änderungen sollen nach der genannten Planung 2027 in Kraft treten. Beim Berufskraftfahrerqualifikationsrecht wurden der Zugang erleichtert, zusätzliche Sprachen für die Grundqualifikation zugelassen und obligatorische Praxisanteile reduziert. Für autonomes Fahren wurde zudem ein Förderaufruf über 14 Millionen Euro gestartet, mit Schwerpunkt auf dauerhaft im öffentlichen Raum einsetzbaren Fahrzeugen für Logistik und ÖPNV. Für Rastanlagen des Bundes stehen 100 Millionen Euro zur Verfügung. Geplant sind zusätzliche Lkw-Parkstände, telematische Parkverfahren und eine digitale Erfassung freier Stellplätze. Der Ausbau wurde in das überragende öffentliche Interesse gestellt. Für Transportunternehmen ist das besonders relevant: Fehlender Parkraum erschwert die Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten und verschlechtert die Arbeitsbedingungen des Fahrpersonals. Für Speditionen, Logistikdienstleister und Transportunternehmen wird nun entscheidend sein, ob die angekündigten Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden. Neben einer verlässlichen Finanzierung von Infrastrukturprojekten stehen insbesondere schnellere Genehmigungen, weniger Bürokratie und spürbare Verbesserungen im täglichen Betrieb auf der Wunschliste der Branche. Gerade vor dem Hintergrund steigender Transportmengen, des Fachkräftemangels und des Sanierungsstaus bei der Infrastruktur dürfte die praktische Umsetzung der angekündigten Reformen zu einem zentralen Thema für die Logistikwirtschaft werden. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 02. Oktober 2026)

Inflation klettert wegen Energiekosten auf 3,3 Prozent

Die Inflation in Deutschland hat sich im September deutlich beschleunigt. Nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes lagen die Verbraucherpreise 3,3 Prozent über dem Niveau des Vorjahresmonats. Damit wurde der höchste Wert seit Ende 2023 erreicht. Haupttreiber der Entwicklung waren erneut die Energiepreise. Insbesondere die stark gestiegenen Kosten für Kraftstoffe und Heizenergie wirken sich inzwischen spürbar auf Verbraucher und Unternehmen aus. Im Jahresvergleich verteuerten sich Kraftstoffe und Haushaltsenergie um 14,9 Prozent. Hintergrund sind die anhaltenden Spannungen auf den internationalen Energiemärkten. Die Sorge um die globale Ölversorgung führte zuletzt zu einem deutlichen Anstieg der Rohölpreise. An deutschen Tankstellen erreichten die Preise für Diesel und Benzin neue Höchststände. Für die Transport- und Logistikbranche bedeutet dies eine weitere Kostenbelastung, da Kraftstoff zu den wichtigsten Betriebsausgaben im Straßengüterverkehr zählt. Steigende Energiekosten wirken sich nicht nur direkt auf Transportunternehmen aus. Höhere Preise für Kraftstoffe, Strom und Wärme verteuern entlang der gesamten Lieferkette zahlreiche Prozesse, darunter Transport, Lagerhaltung und Kühlung von Waren. Ökonomen erwarten daher, dass viele Unternehmen die gestiegenen Kosten zunehmend an ihre Kunden weitergeben werden. Gleichzeitig lagen die Importpreise zuletzt deutlich über dem Vorjahresniveau, was den Preisdruck in den kommenden Monaten zusätzlich erhöhen könnte. Hinzu kommen Belastungen durch die anhaltende Trockenheit und das Niedrigwasser auf wichtigen Verkehrswegen wie dem Rhein. Dadurch verteuern sich Transporte und Lieferungen in einzelnen Branchen zusätzlich. Um die Belastungen für Autofahrer und Unternehmen zu begrenzen, tritt zum 1. Oktober erneut ein befristeter Tankrabatt in Kraft. Bis Jahresende sinken die Steuern auf Kraftstoffe um rund 17 Cent pro Liter. Experten gehen davon aus, dass die Maßnahme die Inflationsrate in den kommenden Monaten etwas dämpfen wird. Erfahrungen aus früheren Entlastungspaketen zeigen jedoch, dass der Effekt nach dem Auslaufen solcher Maßnahmen meist schnell wieder verschwindet. Die Europäische Zentralbank beobachtet die Entwicklung mit Sorge. Da die Inflation sowohl in Deutschland als auch im Euroraum weiterhin deutlich über dem Zielwert von zwei Prozent liegt, rechnen viele Volkswirte mit weiteren Zinsschritten. Höhere Leitzinsen verteuern Kredite für Unternehmen und private Haushalte, sollen jedoch gleichzeitig die Nachfrage bremsen und den Preisauftrieb abschwächen. Für die Transport- und Logistikbranche entsteht damit ein doppelter Druck: Einerseits steigen die laufenden Betriebskosten durch teure Energie, andererseits verteuern sich Investitionen in Fahrzeuge, Infrastruktur und Logistikstandorte durch höhere Finanzierungskosten. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 01. Oktober 2026)

RECHT europäisch!

Europäischer Gerichtshof weist Klage der Fahrzeugbauer gegen VECTO-Trailer ab

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat die Klage der Streitgemeinschaft aus acht europäischen Herstellern von Anhängern und Aufbauten gegen einen Beschluss des Gerichts der Europäischen Union zurückgewiesen. Damit bleibt eine unmittelbare Nichtigkeitsklage der Streitgemeinschaft gegen bestimmte Regelungen der Verordnung (EU) 2024/1610 unzulässig. Das Gericht der Europäischen Union hatte die Klage bereits am 22. Mai 2025 wegen fehlender individueller Betroffenheit der Hersteller als unzulässig abgewiesen. Diese Entscheidung bestätigte der EuGH nun. Über die inhaltliche Rechtmäßigkeit der VECTO-Regelungen für Anhänger und Sattelanhänger entschied der Gerichtshof damit aber nicht. Offen bleibt nach Angaben der klagenden Hersteller unter anderem, ob die vorgegebenen CO₂-Zielwerte erreichbar sind, die Berechnungsmethode hinter VECTO-Trailer den realen europäischen Güterverkehr ausreichend abbildet und die vorgesehenen Abgaben verhältnismäßig sind. „Wir bedauern, dass die entscheidenden Sach- und Rechtsfragen erneut unbeantwortet bleiben. „Unsere Unternehmen sind von den Regelungen konkret und wirtschaftlich erheblich betroffen und sehen sich in ihren Rechten verletzt. Dennoch wurde nicht geprüft, ob die Regelung tatsächlich dort CO₂ einspart, wo die Emissionen entstehen – im realen Transportbetrieb“, erklärte Gero Schulze Isfort, Sprecher der Streitgemeinschaft. Die Unternehmen unterstützen nach eigenen Angaben zwar die Klimaziele der EU, kritisieren aber, dass die VECTO-Berechnung auf einem simulierten Modellwert einer standardisierten Fahrzeugkombination basiert und nach ihrer Auffassung Faktoren wie Nutzlast, Ladevolumen, Leerfahrten, Rückfrachten oder den kombinierten Verkehr nicht ausreichend berücksichtigt.Die Hersteller wollen deshalb die politische Debatte über die Regelung fortsetzen. Im Juli 2026 hatten die CEOs von 30 europäischen Anhängerherstellern eine gemeinsame Petition unterzeichnet. Darin fordern sie unter anderem, die für 2027 vorgesehene Überprüfung nach Artikel 15 der Verordnung (EU) 2019/1242 auf 2026 vorzuziehen und die VECTO-Methodik für Trailer zu überarbeiten. Aus Sicht der Unternehmen kommt ein Rechtsschutz erst gegen spätere individuelle Abgabenentscheidungen zu spät. Bis dahin müssen die Hersteller Produkte, Investitionen und Geschäftsentscheidungen bereits an den Zielvorgaben ausrichten. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 01. Oktober 2026)