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Aktuelles im September 2026

+++ Erweiterung der Fahrteinschreibepflicht für Fahrzeuge ab 2,5 Tonnen bei grenzüberschreitenden Güterbeförderungen seit 01. Juli 2026 in Kraft +++
Seit dem 01. Juli 2026 unterliegen leichtere Nutzfahrzeuge, mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 2,5 Tonnen, der Pflicht einen intelligenten Fahrtenschreiber der zweiten Version eingebaut zu haben, sofern diese im grenzüberschreitenden Güterverkehr oder in der Kabotage tätig sind.

+++ Allgemeine Information zur Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot und vom Samstagsfahrverbot im Zusammenhang mit dem Niedrigwasser am Rhein +++
Vor dem Hintergrund der aktuellen Niedrigwassersituation auf den deutschen Binnenwasserstraßen, insbesondere am Rhein, aber auch an Donau und Elbe, und der damit verbundenen Beeinträchtigungen der Binnenschifffahrt sowie der teilweise erforderlichen Verlagerung von Transporten auf die Straße haben mehrere Bundesländer befristete Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot nach § 30 Abs. 3 und 4 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie vom Samstagsfahrverbot nach § 1 Ferienreiseverordnung (FerReiseV) erlassen. Auf der Homepage des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM) finden Sie eine Übersicht zu den von den Bundesländern erlassenen befristeten Ausnahmen.

RECHT aktuell!

Arbeitsschutz: Mehr Eigenverantwortung für Unternehmen geplant

Die Bundesregierung treibt den Abbau bürokratischer Vorgaben im Arbeits- und Gesundheitsschutz voran. Mit einem aktualisierten Konzept setzt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) verstärkt auf risikoorientierte Regelungen und mehr Eigenverantwortung der Unternehmen. Ziel ist es, Betriebe und Verwaltung zu entlasten, ohne das Schutzniveau für Beschäftigte zu senken. Nach Schätzungen des Ministeriums könnten die geplanten Maßnahmen die Wirtschaft um rund eine Milliarde Euro pro Jahr entlasten. Im Mittelpunkt steht dabei die Abkehr von pauschalen Vorgaben zugunsten einer stärkeren Orientierung an den tatsächlichen Gefährdungen in den Betrieben. Bereits umgesetzt wurden Änderungen bei den Regelungen für Sicherheitsbeauftragte. In Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten entfällt künftig die bisherige generelle Verpflichtung zur Bestellung, sofern die Gefährdungssituation dies rechtfertigt. Für Betriebe mit bis zu 250 Beschäftigten wird die Zahl der verpflichtend zu benennenden Sicherheitsbeauftragten grundsätzlich auf eine Person begrenzt. Nach Angaben der Bundesregierung könnten dadurch rund 123.000 Sicherheitsbeauftragte weniger vorgeschrieben sein. Die jährliche Entlastung wird auf etwa 135 Millionen Euro geschätzt. Weitere Anpassungen betreffen unter anderem Prüfpflichten für elektrische Anlagen und Betriebsmittel, den Datenaustausch zwischen Behörden und Unfallversicherungsträgern sowie Regelungen für überwachungsbedürftige Anlagen. Mit dieser Entwicklung gewinnt die Gefährdungsbeurteilung weiter an Bedeutung. Unternehmen müssen Risiken künftig stärker eigenständig bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen ableiten. Damit steigen auch die Anforderungen an die fachliche Kompetenz innerhalb der Betriebe. Insbesondere Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte bleiben wichtige Ansprechpartner für die Bewertung von Gefährdungen. Gleichzeitig soll die Beteiligung der Beschäftigten gestärkt werden, da diese potenzielle Risiken und Schwachstellen aus ihrem Arbeitsalltag häufig besonders gut kennen. Experten weisen darauf hin, dass weniger Detailvorgaben nicht automatisch weniger Arbeitsschutz bedeuten. Vielmehr müssen Unternehmen künftig stärker begründen können, warum bestimmte Maßnahmen erforderlich sind oder auf andere Lösungen setzen. Wie unterschiedlich die Anforderungen ausfallen können, zeigt der Vergleich verschiedener Branchen. Während ein Bürobetrieb meist überschaubare Risiken aufweist, sind die Gefährdungen in Handwerks-, Produktions- oder Logistikunternehmen deutlich komplexer. Entsprechend unterschiedlich können auch Sicherheitsmaßnahmen und Prüfintervalle ausfallen. Für Unternehmen bedeutet dies einerseits größere Flexibilität, andererseits aber auch eine höhere Verantwortung bei der Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Befürworter der Reform sehen die Chance, Ressourcen stärker auf die tatsächliche Präventionsarbeit zu konzentrieren. Führungskräfte und Arbeitsschutzexperten verbringen bislang einen erheblichen Teil ihrer Arbeitszeit mit Dokumentations- und Nachweispflichten. Werden diese reduziert, könnten mehr Kapazitäten für Betriebsbegehungen, Sicherheitsgespräche und die Analyse konkreter Arbeitsbedingungen frei werden. Insbesondere in Bereichen wie Produktion, Logistik, Bau oder Laborarbeit gilt der direkte Austausch mit den Beschäftigten als wichtiger Baustein eines wirksamen Arbeitsschutzes. Nicht alle Akteure bewerten die Entwicklung positiv. Fachverbände und Sozialpartner warnen davor, dass der Abbau von Vorgaben langfristig zu einer Absenkung des Schutzniveaus führen könnte. Die Bundesregierung betont dagegen, dass Bürokratieabbau nicht mit einem Rückbau des Arbeitsschutzes gleichzusetzen sei. Entscheidend werde sein, wie Unternehmen die zusätzlichen Handlungsspielräume nutzen und ob die staatlichen Aufsichtsbehörden weiterhin wirksam kontrollieren. Auch digitale Technologien und Künstliche Intelligenz könnten künftig eine größere Rolle spielen. Denkbar ist etwa, dass Behörden Daten gezielter auswerten und Kontrollen stärker auf Unternehmen oder Tätigkeiten mit erhöhtem Risiko konzentrieren. Für Betriebe eröffnet der geplante Bürokratieabbau damit sowohl Chancen als auch Herausforderungen. Ob die Reform tatsächlich zu einem wirksameren Arbeits- und Gesundheitsschutz führt, wird maßgeblich davon abhängen, wie verantwortungsvoll Unternehmen mit den neuen Freiräumen umgehen und wie konsequent Risiken weiterhin bewertet und minimiert werden. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 29. September 2026)

Auffahrunfall nach Spurwechsel: OLG Schleswig zur Schuldfrage

Nach einem Spurwechsel kann bei einem unmittelbar folgenden Auffahrunfall die Schuldfrage anders bewertet werden als bei einem typischen Auffahrunfall, wie ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Schleswig zeigt. Das OLG hat sich in dem aktuellen Urteil mit der Frage beschäftigt, ob ein Lkw die Hauptschuld an einem Auffahrunfall trug oder ein Pkw, der kurz davor auf seine Spur gewechselt war und sich vor ihm eingeordnet hatte. Im konkreten Fall verneinte es dies  (Aktenzeichen 7 U 71/26). Denn auch, wenn normalerweise der Anscheinsbeweis dafür steht, dass der Auffahrende Schuld am Unfall hat, dreht sich dies in solch einem Fall. Da beim Spurwechsel besondere Sorgfaltspflicht gilt und jede Gefährdung anderer auszuschließen ist, kann stattdessen der Spurwechsler die Hauptschuld tragen, wenn der Unfall in unmittelbarem örtlichem und zeitlichem Zusammenhang geschieht. Selbst ein Zeitraum von bis zu fünf Sekunden zwischen Spurwechsel und Aufprall werde noch entsprechend gewertet. Entscheidend seien aber die Umstände des Einzelfalls. Bei dem Fall vor dem OLG wollte der Pkw-Fahrer vollen Schadenersatz, bekam vom Landgericht aber nur 20 Prozent zugesprochen und ging in Berufung. Dabei ereignete sich der Unfall an einem Zubringer von einer Autobahn auf eine Bundesstraße. Dort verengte sich die Fahrbahn auf eine Spur. Der Fahrer des Pkw wechselte die Spur, um sich vor den Lkw einzuordnen, dieser stieß daraufhin zweimal kurz an das Auto. Das Gericht stellte fest, dass die Berufung unbegründet war. Neben dem Spurwechsel kamen weitere Punkte hinzu, die sich auf die Schuldfrage auswirkten. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 28. September 2026)

Tankrabatt passiert den Bundesrat

Der Weg für niedrigere Preise an den Zapfsäulen ist frei: Der Bundesrat billigte am 25. September 2026 ein kurz zuvor vom Bundestag beschlossenes Gesetz für das Absenken der Energiesteuersätze für Diesel und Benzin. Das Gesetz sieht vor, die Steuersätze um jeweils 14,04 Cent je Liter zu senken. Einschließlich des darauf entfallenden Umsatzsteueranteils ergibt sich rechnerisch eine mögliche Entlastung von bis zu 17 Cent brutto je Liter. Die Maßnahme ist befristet für den Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2026. Ob und in welchem Umfang dieser Steuervorteil an der Zapfsäule ankommt, entscheiden jedoch die Mineralölunternehmen und Tankstellenbetreiber mit ihrer Preisgestaltung. Eine gesetzliche Pflicht zur vollständigen Weitergabe gibt es nicht. Nach Angaben der Bundesregierung würden mit dem Tankrabatt Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Wirtschaft damit insgesamt um rund 2,5 Milliarden Euro entlastet. Bund und Länder trügen die geplanten Entlastungen gemeinsam. Der erneute Tankrabatt wurde im Bundestag mit den negativen wirtschaftlichen Folgen des Iran-Krieges begründet. Sie zeigten sich weiterhin insbesondere in den gestiegenen Kraftstoffpreisen. Die Preise hätten zuletzt deutlich höher als noch im Sommer gelegen. Die hohen Kosten für Benzin und Diesel belasteten Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft, insbesondere im Handwerk und in der Logistikbranche. Das zeitweise Absenken der Steuern soll die negativen Auswirkungen des Preisschocks abdämpfen.  Die Koalitionsfraktionen im Bundestag hatten die Regelungen zum Tankrabatt als Änderungsantrag in den Entwurf des Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs-und-Aufsichtsänderungs-Gesetzes (VSAAG) eingefügt. Damit konnten sich Bundestag und Bundesrat kurzfristig mit der Steuersenkung befassen. Nach der Billigung des Bundesrates wird das Gesetz dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung vorgelegt und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet. Die entsprechenden Artikel zum Tankrabatt sollen am 1. Oktober 2026 in Kraft treten. (Quelle: 1068. Sitzung des Bundesrates am 25. September 2026)

Neue Haftungsregeln für E-Scooter passieren den Bundesrat

Auch die Halter von E-Scootern – etwa Verleihfirmen – müssen künftig für Schäden aufkommen: Die vom Bundestag beschlossenen neuen Regeln zur Haftung bei Unfällen mit elektrischen Tret- und Stehrollern (E-Scooter) haben am 25. September 2026 den Bundesrat passiert. Künftig gelten für E-Scooter die gleichen Haftungsregeln wie für andere Kraftfahrzeuge. Bei einem Unfall haftet dann nicht mehr nur der Fahrer oder die Fahrerin, wenn er oder sie den verschuldet hat, sondern – unabhängig von einem Verschulden – auch der Halter des Fahrzeugs. Bislang ist die Halterhaftung für Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h ausgeschlossen. E-Scooter fallen künftig nicht mehr unter diese Ausnahme. Für Opfer von Verkehrsunfällen mit E-Scootern ist es bislang oft schwierig, Ansprüche auf Schadensersatz durchzusetzen. Häufig könnten sie weder die Identität des Fahrers oder der Fahrerin, noch ein Verschulden feststellen und nachweisen, begründet die Bundesregierung die Neuregelung. Dies sei besonders bei gemieteten E-Scootern der Fall. Wenn diese künftig der Halterhaftung unterliegen, können Geschädigte auch die vermietenden Unternehmen in Anspruch nehmen. Die Zahl der E-Scooter im Straßenverkehr habe in den vergangenen Jahren stetig zugenommen, so die Bundesregierung. Seien im Jahr 2020 noch 180.000 E-Scooter versichert gewesen, habe die Zahl im Jahr 2023 bereits bei 990.000 gelegen. E-Scooter würden häufig in engen innerstädtischen Verkehrsräumen eingesetzt. Dies schlage sich auch in steigenden Unfallzahlen nieder. Das Statistische Bundesamt habe zudem einen deutlichen Anstieg der Unfallbeteiligung von Elektrokleinstfahrzeugen registriert – von 5.860 im Jahr 2020 auf 12.509 im Jahr 2024. Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden und tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals in Kraft. (Quelle: 1068. Sitzung des Bundesrates am 25. September 2026)

Neuauflage des Merkblatts „Verantwortung des Auftraggebers nach § 7c Güterkraftverkehrsgesetz“

Anlässlich der Novellierung des Güterkraftverkehrsgesetzes (Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und des Personenbeförderungsgesetzes am 27.02.2026) hat BALM das Merkblatt „Verantwortung des Auftraggebers nach § 7c Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)“ neu aufgelegt. Im Merkblatt werden die rechtlichen Rahmenbedingungen und Kontrollpflichten von gewerblichen Auftraggebern von Fracht- oder Speditionsverträgen erläutert. Dabei kann BALM als Ermittlungs- und Bußgeldbehörde lediglich Empfehlungen geben. Unter dem folgenden Link finden Sie das Merkblatt „Verantwortung des Auftraggebers nach § 7c Güterkraftverkehrsgesetz“ (Quelle: Mitteilung des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM) v. 17.09.2026)

Hauptuntersuchung bei Nutzfahrzeugen: Mängelquote unverändert hoch

Die Mängelquoten von Nutzfahrzeugen bei der Hauptuntersuchung stagnieren laut dem Report des TÜV-Verbands auf hohem Niveau: 20,3 Prozent der Fahrzeuge hatten erhebliche oder verkehrsgefährdende Mängel (Vorjahr 20,4). Am häufigsten waren Defekte an der Beleuchtung, Ölverlust an Motor oder Antrieb sowie Mängel an den Achsaufhängungen. Als besonders problematisch sieht der Report die Entwicklung bei Fahrzeugen in der Klasse zwischen 3,5 und bis 7,49 Tonnen. Hier stiegen die Mängelquoten über fast alle Baugruppen hinweg an. Für den „TÜV-Report Nutzfahrzeuge 2026“ hat der TÜV-Verband rund 2,4 Millionen Hauptuntersuchungen der Jahre 2024 und 2025 ausgewertet. Download des Reports als PDF. Zusätzlich zur Hauptuntersuchung ist für gewerblich genutzte Fahrzeuge eine regelmäßige Prüfung auf Betriebssicherheit Pflicht. Mehr Informationen zur regelmäßigen Prüfung von Fahrzeugen auf Betriebssicherheit. (Quelle: Mitteilung der BG Verkehr v. 17. September 2026)

BG Verkehr aktualisiert die Unterweisungsmappe für den Güterkraftverkehr

Die Unterweisungsmappe für die Branche Güterkraftverkehr enthält zwölf Unterweisungskarten zu den wichtigsten Tätigkeiten. Diese wurden im September 2026 optisch überarbeitet und inhaltlich auf den neuesten Stand gebracht. Download und Bestellung der Unterweisungsmappe im Medienkatalog der BG Verkehr. (Quelle: Mitteilung der BG Verkehr v. 17. September 2026)

Bundesregierung will Entlastung bei den Kraftstoffpreisen

Die Bundesregierung plant angesichts der rasant steigenden Spritpreise kurzfristig finanzielle Entlastungen. „Ja, wir werden auf Preistreiberei reagieren“, sagte Kanzler Friedrich Merz (CDU) beim Unternehmertag des Handelsverbands BGA in Berlin. „Ich bin der Meinung, dass wir handeln müssen“, sagte Merz. Das genaue Instrumentarium stehe noch nicht fest. „Sie können aber davon ausgehen, dass wir sehr bald einen Vorschlag dazu vorlegen werden.“ Zuletzt stieg der Preis für einen Liter Super E10 auf durchschnittlich 2,286 Euro, Diesel kostete Anfang der Woche 2,412 Euro pro Liter – und ist damit nur noch wenige Cent von einem Rekordpreis entfernt. Merz verwies auch darauf, dass das Bundeskartellamt mit einer Missbrauchsaufsicht ausgestattet worden sei. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) begrüßte die Bewegung bei der Union: „Dass gestern Markus Söder und heute der Bundeskanzler jetzt auch sagen, es muss etwas passieren, nachdem meine Ideen jetzt schon wochenlang auf dem Tisch liegen, ist erstmal richtig.“ Nun müsse man „schnell zusammenkommen“. Klingbeil warf den Mineralölkonzernen vor, die Krise auszunutzen und die „Abzocke voranzutreiben“. Der Finanzminister fordert schon länger eine Übergewinnsteuer auf die zusätzlichen Gewinne der Mineralölkonzerne sowie einen Preisdeckel. Politiker von AfD und CDU hatten vor Merz' Ankündigung erneut Steuersenkungen im Bereich Energie gefordert. Die hatte es von Anfang Mai bis Ende Juni 2026 bereits gegeben. Die staatliche Senkung der Energiesteuer hätte rund 17 Cent pro Liter sparen sollen. Den Bund kostete der sogenannte „Tankrabatt“ rund 1,6 Milliarden Euro. Während der Bundeskanzler noch keine konkreten Maßnahmen nannte, lehnt Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) zentrale Forderungen der SPD ab. Aus Ministeriumskreisen hieß es am Dienstagabend, 15. September, die Einführung eines Spritpreisdeckels wäre aus verschiedensten Gründen problematisch. Weiter hieß es, eine Übergewinnsteuer wäre aus rechtlicher wie ökonomischer Sicht ein „problematisches Instrument“. Auch Friedrich Merz hatte bereits einer Übergewinnsteuer eine Absage erteilt. Die SPD fordert eine solche Extra-Steuer auf krisenbedingte Profite der Mineralölkonzerne.  Die SPD fordert außerdem, einen Spritpreisdeckel einzuführen, der die Gewinnmarge effektiv begrenze, wie es in einem Papier heißt. Aus den Kreisen des Wirtschaftsministeriums hieß es zur Einführung eines Preisdeckels bei Kraftstoffen analog zum Luxemburger Modell, ein solcher Eingriff in die „Preissetzungsfreiheit“ der betroffenen Unternehmen wäre ordnungspolitisch fragwürdig und würde rechtliche und finanzielle Risiken für den Staat mit sich bringen. Falls ein Preisdeckel sehr hoch angesetzt würde, bliebe er wirkungslos. Würde er zu niedrig angesetzt werden, könnten Standorte mit hohen Kosten Kraftstoffe nicht mehr kostendeckend anbieten und müssten über kurz oder lang den Verkauf einstellen und gegebenenfalls sogar den Standort schließen. Hierdurch könnte die Versorgungssicherheit mit Kraftstoffen erheblich beeinträchtigt werden.  Zu einer Übergewinnsteuer hieß es aus den Kreisen, der vergleichbare EU-Energiekrisenbeitrag aus dem Jahr 2022 sei derzeit Gegenstand mehrerer Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof, deutschen Finanzgerichten sowie in Schiedsverfahren. „Es bestehen erhebliche Zweifel an seiner Rechtmäßigkeit.“ Die Verfahren seien noch nicht abschließend entschieden. „Eine Übergewinnsteuer auf EU-Ebene müsste zudem als Steuer im Einstimmigkeitsverfahren beschlossen werden. Dies mindert die realistischen Umsetzungschancen deutlich.“ (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 16. September 2026)

Lkw-Schnellladenetz geht nun in Umsetzung: 4.200 Ladepunkte für E-Lkw geplant

Der Aufbau eines bundesweiten Schnellladenetzes für Elektro-Lkw entlang der Bundesautobahnen geht in die Umsetzungsphase: Bundesverkehrsminister Steffen Bilger hat den Start auf der IAA Transportation in Hannover gemeinsam mit VDA-Präsidentin Hildegard Müller und Prof. Dr. Dirk Engelhardt, Vorstandssprecher des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), bekannt gegeben. Mit dem Projekt soll eine flächendeckende Ladeinfrastruktur für den elektrischen Straßengüterverkehr entstehen. Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums umfasst das geplante Netz rund 350 Standorte auf bundeseigenen Flächen entlang der Autobahnen und soll insgesamt etwa 4200 Ladepunkte bieten.

Das Projekt der hauptverantwortlichen Netzbetreiber und dem Branchenverband BDEW wurde vor zwei Jahren mit Ex-Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) und Ex-Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) auf den Weg gebracht. Ein wichtiger Meilenstein sei mit der Vergabe der Aufträge für Planung, Bau und Betrieb der Ladeinfrastruktur an unbewirtschafteten Rastanlagen erreicht worden, so die Mitteilung des BMV. Nach Abschluss der Konzeptions-, Planungs- und Vergabephase beginnen nun die standortspezifischen Vorbereitungen sowie die weiteren Schritte für die Errichtung der Ladepunkte. Für den Aufbau des Netzes stellt der Bund rund eine Milliarde Euro bereit. Eine zweite Ausschreibung für Ladeinfrastruktur an den bewirtschafteten Rastanlagen werde derzeit vorbereitet. Bundesverkehrsminister Steffen Bilger sagte: „Der Hochlauf der E-Mobilität geht voran! Eine flächendeckende, bedarfsgerechte und nutzerfreundliche Ladeinfrastruktur für E-Lkw trägt maßgeblich dazu bei, dass Elektromobilität im Alltag von Transportunternehmen funktioniert. Wir stellen daher für den Aufbau eines Lkw-Schnellladenetzes rund eine Milliarde Euro zur Verfügung und starten jetzt mit der konkreten Umsetzung von Schnellladesäulen an 124 unbewirtschafteten Rastanlagen. Das fördert Investitionen in die Technologie und treibt den Hochlauf voran. Insgesamt umfasst das Schnellladenetz rund 4200 Ladepunkte an rund 350 Standorten auf bundeseigenen Flächen an den Autobahnen. Dort werden E-Lkw künftig mit Strom versorgt – sowohl für das schnelle Zwischenladen als auch für das Übernachtladen. So schaffen wir eine leistungsfähige Grundversorgung entlang der Hauptachsen des Güterverkehrs und sorgen dafür, den Straßengüterverkehr weiter zu dekarbonisieren.“ 

Nach aktuellem Planungsstand soll das Schnellladenetz rund 350 Standorte umfassen. Davon entfallen etwa 225 auf bewirtschaftete und 124 auf unbewirtschaftete Rastanlagen entlang der Bundesautobahnen. Die Infrastruktur ist darauf ausgelegt, sowohl das Zwischenladen während Fahrtunterbrechungen als auch das Laden während längerer Ruhezeiten zu ermöglichen. Das Vorhaben soll die Wettbewerbsfähigkeit des Logistikstandorts Deutschland stärken und die Transformation des Straßengüterverkehrs hin zu klimafreundlichen Antrieben beschleunigen.

Für das Laden schwerer Elektro-Nutzfahrzeuge sind nach derzeitigem Stand rund 1800 Ladepunkte mit dem Megawatt Charging System (MCS) und etwa 2400 CCS-Ladepunkte vorgesehen. Das Schnellladenetz gilt als wichtiger Baustein für den Markthochlauf batterieelektrischer Lkw. Aus Sicht der Fahrzeughersteller ist der Ausbau öffentlicher Ladeinfrastruktur eine zentrale Voraussetzung für die Elektrifizierung des Straßengüterverkehrs. VDA-Präsidentin Hildegard Müller erklärte: „Mit dem bundesweiten Lkw-Schnellladenetz für Deutschland hat das Bundesverkehrsministerium den richtigen Hebel in Bewegung gesetzt. Die Ladeinfrastruktur ist ein entscheidender Erfolgsfaktor für den Markthochlauf elektrischer schwerer Nutzfahrzeuge und damit für die Transformation zur klimaneutralen Mobilität von morgen. Doch derzeit sind die mangelnden öffentlichen Lademöglichkeiten ein Hemmnis für den Markthochlauf von E-Lkw. Die Folge: Der Hochlauf stockt und den Herstellern drohen – obwohl sie bereits klimafreundliche Lösungen entwickelt und in den Markt gebracht haben – Strafzahlungen. Strafzahlungen, die eine Industrie gefährden, die für Wohlstand, Wachstum und Beschäftigung steht. Das kann niemand wollen.“ Weiter sagte Müller: „Vor diesem Hintergrund gilt jedoch umso mehr: Die Vergabe der Aufträge für die Planung, die Errichtung und den Betrieb der Schnellladeinfrastruktur an unbewirtschafteten Rastanlagen ist ein wichtiges Signal sowohl für die Unternehmen der deutschen Nutzfahrzeugindustrie sowie auch für deren Kunden. Entscheidend ist jetzt, dass wir umgehend in die Umsetzung kommen und die Lademöglichkeiten schnell zur Verfügung stehen. Wir freuen uns, dass das Lkw-Schnellladenetz wächst."

Prof. Dr. Dirk Engelhardt, Vorstandssprecher des BGL, sagte: „Dass der Aufbau des Lkw-Schnellladenetzes jetzt in die konkrete Umsetzung geht, ist ein wichtiger Schritt für die Antriebswende im Straßengüterverkehr. Unsere Unternehmen brauchen die Sicherheit, dass sie ihre E-Lkw im täglichen Betrieb zuverlässig und ohne lange Wartezeiten laden können." Gleichzeitig verwies Engelhardt auf die Bedeutung leistungsfähiger Netzanschlüsse sowie weiterer politischer Rahmenbedingungen für die Transformation des Straßengüterverkehrs. Dirk Brandenburger, Geschäftsführer Technik der Autobahn GmbH des Bundes, erklärte: „Mit dem erfolgreichen Abschluss der Vergabephase Mitte dieses Jahres haben wir einen Meilenstein für die Mobilitätswende im Schwerlastverkehr erreicht. Auf 124 unbewirtschafteten Rastanlagen sollen jetzt insgesamt 836 neue Ladepunkte – darunter 447 für das Megawatt-Laden – entstehen. Sie sind ein entscheidender Baustein für die lückenlose Versorgung entlang des gesamten deutschen Autobahnnetzes." Nach Angaben der Autobahn GmbH wurden die erforderlichen Netzanschlüsse bereits seit 2024 vorbereitet und beantragt. Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur unter dem Dach der NOW GmbH unterstützt das Bundesverkehrsministerium bei Planung und Umsetzung des Schnellladenetzes. Grundlage der Standortplanung sind Verkehrs- und Bedarfsanalysen sowie Modellierungen zum künftigen Ladebedarf im elektrischen Schwerlastverkehr. Ziel sei, die Ladeinfrastruktur dort bereitzustellen, wo künftig ein besonders hoher Bedarf erwartet wird. Dagmar Fehler, Geschäftsführerin der NOW GmbH, sagte: „Deutschlands Autobahnen sind die Lebensadern unserer Wirtschaft. Entlang dieser Achsen entsteht nun die Ladeinfrastruktur für die nächste Generation des Güterverkehrs. Damit legen wir heute die Grundlage für die Logistik von morgen. Was wir heute auf den Weg bringen, wird schon in wenigen Jahren darüber entscheiden, wie zuverlässig und wettbewerbsfähig klimafreundlicher Güterverkehr in Deutschland unterwegs sein wird.“ (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 15. September 2026)

Zukunftskongress Logistik: Resilienz wird zum Erfolgsfaktor

Krisen, geopolitische Spannungen und Klimarisiken stellen Lieferketten zunehmend auf die Probe. Aber wie können diese auch in Krisenzeiten zuverlässig funktionieren? Antworten auf diese Frage suchen Wissenschaft, Wirtschaft und Logistikbranche beim Zukunftskongress Logistik in Dortmund. Bei der Veranstaltung geht es unter dem Motto „Sichere Logistik für unsichere Zeiten“ nicht nur um die vielen Konflikte und Krisen, die Lieferketten unter Druck setzen, sondern auch um KI und Forschungsthemen. Sie ist am 8. September unter dem Motto „Sichere Logistik für unsichere Zeiten“ gestartet. Im Mittelpunkt stehen Diskussionen um resiliente Lieferketten und effiziente Strategien für die Logistik, um etwa die geopolitischen Krisen und Auswirkungen des Klimawandels besser im Griff zu haben. Rund 350 Teilnehmer werden nach Angaben des Veranstalters an den zwei Tagen in den Dortmunder Westfalenhallen erwartet. Neben der Verleihung des Digital Logistics Awards gab es am ersten Veranstaltungstag einige Panel-Dicussions und Impulsvorträge. Der Kongress wird vom Fraunhofer IML und dem Digital Hub Logistics ausgerichtet und findet in diesem Jahr das 44. Mal statt.

Ein zentrales Thema der Veranstaltung ist dabei die Frage, wie sich Lieferketten widerstandsfähiger gegen Krisen und Störungen aufstellen lassen. Durch die vielen Krisen und dem damit einhergehendem Druck auf die Lieferketten wird es für Logistikunternehmen laut den Referenten wichtiger, aus Effizienzsicht nicht mehr nur kostenoptimiert zu denken. Der Wandel zu resilienten und sicheren Logistikstrukturen müsse das Ziel sein. „Resilienz läuft nur so lange gegen Effizienz, bis der Krisenfall eintritt. Dann ist das resiliente System das effizientere – das muss man bei der Bewertung immer mitdenken“, betonte Professor Uwe Clausen, Institutsleiter am Fraunhofer-Institut für Materialfluss und Logistik IML. Nach Ansicht der Experten stehen die erforderlichen technologischen Werkzeuge dafür bereits zur Verfügung. So erklärte Professor Michael Henke, ebenfalls Institutsleiter am Fraunhofer IML: „Wir haben alle technologischen Bausteine, um sichere Logistik in unsicheren Zeiten möglich zu machen.“ Jetzt sei es die gemeinsame Aufgabe, sie konsequent einzusetzen. Henke nannte als Beispiele für die Bausteine KI-gestützte Supply Chain, Drohnentechnologie, Digitale Zwillingen und Infrastruktursicherheit. Potenziale sehen die Referenten dabei auch im Einsatz von Künstlicher Intelligenz und automatisierten Systemen. Ein weiteres Thema am ersten Kongresstag war dementsprechend auch Künstliche Intelligenz und Robotik. Neben der Zukunft von KI und Robotik in der Logistik ging es auch um die Perspektiven und Grundlagen.Professorin Alice Kirchheim, Institutsleiterin am Fraunhofer IML, forderte, dass sich Europa mutiger im globalen Wettbewerb positionieren müsse. Ein wichtiger Punkt, um gemeinsam innovative Lösungen zu entwickeln, seien offene und einheitliche Standards. Neben den technologischen Entwicklungen stehen auf dem Kongress weitere Zukunfts- und Forschungsthemen auf der Agenda. Am 9. September, dem zweiten Kongresstag, geht es unter anderem um Fragen zu Space Logistics, Baulogistik, Defence, um die EU-Verpackungsverordnung PPWR, Dekarbonisierung und verlässliche IT. Eine besondere Stellung nimmt laut Veranstaltern dabei der Themenblock „Verlässliche IT in einer vernetzten Welt“ ein. Damit wird erstmals das Teilnehmertreffen der warehouse-logistics-Community in den Zukunftskongress integriert. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 08. September 2026)

BALM-Schwerpunktkontrollen: Über 1.600 Lkw im Visier der Kontrolleure

Mit bundesweiten Schwerpunktkontrollen überwacht das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) regelmäßig die Einhaltung wichtiger Vorschriften im Straßengüterverkehr. Im Juli lag der Fokus insbesondere auf Kabotage, Ruhezeiten und der technischen Sicherheit von Lkw. Wie häufig werden bei Straßenkontrollen Verstöße festgestellt? Wo kontrolliert das BALM besonders häufig? Einen Einblick liefern die aktuellen Ergebnisse. An fünf Tagen kontrollierten demnach 398 Beamte des Verkehrskontrolldienstes, ob die Kabotagebestimmungen eingehalten wurden und ob die Fahrer ihre regelmäßige wöchentliche Ruhezeit wie vorgegeben nicht im Fahrzeug verbracht haben. Daneben überprüften 31 TUK-Experten die technische Sicherheit der Fahrzeuge (Technische Unterwegskontrolle, TUK). Unterstützt wurde das BALM zum Teil von der Polizei. Die nun veröffentlichte Bilanz zeigt, wie viele Fahrzeuge kontrolliert wurden und welche Verstöße die Beamten dabei feststellten:

  • Kabotagebestimmungen: Hier kontrollierten die Beamten 1.334 Fahrzeuge. Sie stellten 50 Beanstandungen mit 72 Verstößen fest.
  • Verbot, die wöchentliche Ruhezeit im Fahrzeug zu verbringen: Hier kontrollierte das BALM in 474 Fällen.  Es stellte 31 Verstöße fest.
  • Technische Mängel an Fahrzeugen: Die Beamten nahmen bei ihren Kontrollen 123 Lkw unter die Lupe. Sie stellten insgesamt 25 Verstöße fest.

Insgesamt war das BALM im Juli an 109 Kontrollstellen vor Ort. Der Fokus bei der Auswahl der Kontrollorte lag auf stark von gebietsfremden Fahrzeugen befahrene Strecken und Verkehrsknotenpunkten. Außerdem wichtig bei der Auswahl waren Standorte bei großen Verladern aus der Industrie sowie Logistik- und Versandhandelsunternehmen. Auch weitere Faktoren spielten eine Rolle, etwa das zu erwartende Verkehrsaufkommen, Feststellungen vorausgegangener Kontrollen sowie Erfahrungswerten aus dem Kontrolldienst. Das Bundesamt weist jedoch darauf hin, dass die Ergebnisse nicht als repräsentativ für den gesamten Straßengüterverkehr verstanden werden dürfen. Es handle „sich bei den Kontrollergebnissen von Schwerpunktaktionen grundsätzlich nicht um repräsentative Ergebnisse“, teilt es mit. Somit könne man auch nicht über die Ergebnisse auf die Gesamtsituation schließen. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 08. September 2026)

Bund startet KI-Förderprogramm für Unternehmen und Forschung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat eine neue Förderrichtlinie zum produktiven und beschäftigungsorientierten Einsatz von Künstlicher Intelligenz veröffentlicht. Mit dem Programm sollen vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Einführung und Nutzung von KI-Anwendungen unterstützt werden. Die Initiative zielt darauf ab, die Innovationskraft der Wirtschaft zu stärken, Produktivitätspotenziale zu erschließen und Unternehmen auf die Veränderungen der Arbeitswelt vorzubereiten. Ein Schwerpunkt des Programms liegt auf der Entwicklung praxisnaher Unterstützungsangebote für Unternehmen. Gefördert werden Konzepte, die Betriebe bei Investitionsentscheidungen und der Einführung konkreter KI-Anwendungen begleiten. Dabei sollen technische Fragestellungen ebenso berücksichtigt werden wie die Auswirkungen auf Arbeitsorganisation, Qualifizierung und Kompetenzentwicklung der Beschäftigten. Nach Angaben des Ministeriums sollen insbesondere Lösungen entstehen, die sich branchenübergreifend einsetzen und bundesweit übertragen lassen. Ziel ist es, Unternehmen möglichst schnell und systematisch bei der Umsetzung von KI-Projekten zu unterstützen. Damit reagiert das BMAS auf den steigenden Bedarf nach Orientierung und praktischer Unterstützung bei der Digitalisierung von Arbeitsprozessen. 
Ein zweites Handlungsfeld widmet sich wissenschaftlichen Untersuchungen zu den Auswirkungen von Künstlicher Intelligenz auf Arbeitswelt und Wirtschaft. Gefördert werden Analysen, die erforschen, wie KI zur Steigerung der Produktivität beitragen kann und welche Auswirkungen neue Technologien auf Beschäftigung, Fachkräftebedarf und Verteilungsgerechtigkeit haben. Antragsberechtigt sind Forschungseinrichtungen und weitere geeignete Projektträger. Die Antragstellung ist bereits gestartet und läuft bis zum 14. Oktober 2026 um 16 Uhr. Die Umsetzung des Förderprogramms erfolgt über die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS), die als Projektträger fungiert. Mit dem Förderprogramm verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die Nutzung von Künstlicher Intelligenz stärker in die betriebliche Praxis zu bringen. Gleichzeitig sollen Unternehmen dabei unterstützt werden, den Fachkräftemangel zu bewältigen und ihre Wettbewerbsfähigkeit langfristig zu sichern. Vor allem für kleine und mittlere Unternehmen könnten die neuen Fördermöglichkeiten zusätzliche Impulse für die Digitalisierung von Geschäfts- und Arbeitsprozessen liefern. Hier geht's zur Förderrichtlinie. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 04. September 2026)

RECHT europäisch!

EU-Zollreform tritt in Kraft

Nachdem der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament die große EU-Zollreform in der vergangenen Woche förmlich angenommen haben, wurde sie am Samstag, den 19. September im Amtsblatt veröffentlicht und ist damit in Kraft getreten. Die Reform, durch die das Zollsystem der EU modernisiert werden soll, wird schrittweise umgesetzt. Im Mittelpunkt stehen dabei der modernisierte Zollkodex der Union (UZK) als Rechtsgrundlage für die EU-Zollreform und die Einrichtung einer neuen EU-Zollbehörde (EUCA). Die EUCA mit Sitz in Lille wurde am 20. September offiziell gegründet, soll voraussichtlich 2027 ihre Tätigkeit aufnehmen und eine neue EU-Zolldatenplattform entwickeln. Diese soll ab dem 1. Juli 2028 für Sendungen im elektronischen Handel verbindlich sein. Für den Rest des Handels werde der Data Hub spätestens ab 2031 betriebsbereit sein, so die Kommission. Mit der neuen UZK-Verordnung wurde auch eine neue Bearbeitungsgebühr für in die EU verschickte kleine Pakete beschlossen. Die EU wird sie ab November 2026 mit einem festen Betrag anwenden, der noch in einem delegierten Rechtsakt der Kommission festgelegt werden soll. Damit nimmt die EU insbesondere chinesische Online-Händler wie Shein, Temu, AliExpress ins Visier. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 22. September 2026)

Polen verlängert Grenzkontrollen erneut

Polen verlängert ein weiteres Mal die vorübergehenden Kontrollen an der Grenze zu Deutschland. Das Land habe die EU-Kommission darüber informiert, dass die bislang bis zum 2. Oktober geplanten Überprüfungen bis zum 30. März kommenden Jahres bestehen bleiben, sagte ein Sprecher der Kommission in Brüssel. Auch die Kontrollen an der Grenze zu Litauen werden verlängert. Das Innenministerium in Warschau hatte bereits am Dienstag auf X mitgeteilt, dass es die Verlängerung plane. Zur Begründung hieß es, die Migrationsroute über Belarus und die baltischen Staaten werde weiter aktiv frequentiert. „Polen schließt eine vorzeitige Abschaffung der Kontrollen nicht aus, wenn sich die Situation an der Grenze verbessert.“ Polen und die EU beschuldigen den belarussischen Machthaber Alexander Lukaschenko, in organisierter Form Migranten aus Krisenregionen an die EU-Außengrenze gebracht zu haben, um Druck auf den Westen auszuüben. Die Regierung in Warschau hatte die Grenzkontrollen im Juli 2025 eingeführt. Ein mögliches Ende dieser Maßnahme hatte Regierungschef Donald Tusk von Entscheidungen der Bundesregierung abhängig gemacht. Deutschland kontrolliert seit Oktober 2023 stichprobenhaft an der Grenze zu Polen, um irreguläre Migration zu stoppen. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 02. September 2026)