Unser Newsletter: RECHT gut informiert

Aktuelles im April 2026

+++ Erweiterung der Fahrteinschreibepflicht für Fahrzeuge ab 2,5 Tonnen bei grenzüberschreitenden Güterbeförderungen tritt am 01. Juli 2026 in Kraft +++
Seit August 2023 müssen neue Nutzfahrzeugen über 3,5 Tonnen mit einem intelligenten Fahrtenschreiber der zweiten Version ausgerüstet sein. Ab dem 01. Juli 2026 unterliegen auch leichtere Nutzfahrzeuge, mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 2,5 Tonnen, der Pflicht einen intelligenten Fahrtenschreiber der zweiten Version eingebaut zu haben, sofern diese im grenzüberschreitenden Güterverkehr oder in der Kabotage tätig sind. Wir empfehlen Ihnen sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen auseinanderzusetzen und zu prüfen, ob die neue Regelung für Sie relevant ist. Sofern Sie von der neuen Regelung betroffen sind, sollten Sie sich frühzeitig mit Ihrer Werkstatt austauschen, damit diese den Einbau des intelligenten Fahrtenschreibers der zweiten Version fristgerecht vornehmen kann.

+++ Stichtag (01.01.2026) zur Ermittlung des durchschnittlichen Energieverbrauchs der letzten drei Kalenderjahre beachten +++
Unternehmen mit einem durchschnittlichen Energieverbrauch der letzten drei Kalenderjahre von mehr als 7,5 GWh (ca. 753.000 Liter Diesel) sind gem. §8 Abs. 1 EnEfG dazu verpflichtet, ein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem (DIN EN ISO 50001 oder EMAS) einzurichten. Sollten Sie in den Jahren 2023, 2024 und 2025, durchschnittlich mehr als 753.000 Liter Diesel verbraucht haben, haben Sie dann 20 Monate Zeit (Stichtag: 01. September 2027) das entsprechende Managementsystem einzurichten. ACHTUNG: Wenn Sie in den Jahren 2022, 2023 und 2024, durchschnittlich mehr als 753.000 Liter Diesel verbraucht haben, dann verkürzt sich die Frist auf den 01. September 2026. >> Nähere Informationen zu den Pflichten im Rahmen des Energieeffizienzgesetzes

+++ Anträge für das Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit (ehemals De-minimis) des BALM können ab 14. April 2026, 09:00 Uhr gestellt werden +++
Das Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit (ehemals De-minimis) des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM) unterstützt Unternehmen, die in umweltfreundliche und sicherheitssteigernde Fahrzeugausstattungen sowie in Technologien für einen effizienteren Einsatz von Anhängern und Aufbauten investieren. . Die Förderquote beträgt nach Angaben des BALM bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten einer Maßnahme. Jedes Unternehmen kann in einem Jahr bis zu maximal 33.000 Euro beantragen. Die Zeitfenster für die Beantragung der Förderung öffnet am 14. April, 9 Uhr, und schließt spätestens am 31. August 2026 oder wenn die dafür bereitgestellten finanziellen Mittel aufgebraucht sind, es lohnt sich also, schnell zu sein. Das BALM vergibt die Zuschüsse nach dem „Windhund-Prinzip“. Das heißt: Die Behörde bearbeitet Anträge nach deren Eingangsdatum im eService-Portal des BALM.  >> Zu den Antragsdokumenten im eService-Portal des BALM

RECHT aktuell!

Grünes Licht für Tankrabatt

Das Gesetz zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe hat in der Sondersitzung am 24. April 2026 den Bundesrat passiert. Das Gesetz sieht vor, die Energiesteuersätze für Diesel und Benzin ab dem 1. Mai 2026 für zwei Monate um jeweils 14,04 Cent je Liter zu reduzieren. Einschließlich des darauf anfallenden Umsatzsteueranteils ergebe sich daraus eine Entlastung von bis zu 17 Cent brutto pro Liter. Auf diese Weise würden Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Wirtschaft bei den Kraftstoffpreisen um rund 1,6 Milliarden Euro entlastet, heißt es in der Gesetzesbegründung. Ziel des Gesetzes sei es, den Preisschock bei den Spritpreisen kurzfristig zu dämpfen. Aufgrund des Iran-Krieges seien die Energiepreise, insbesondere die Rohölpreise stark gestiegen. Dies könne die Konsumnachfrage verringern. Außerdem werde die wirtschaftliche Entwicklung durch die Unsicherheit und sinkende Zuversicht belastet. Das Gesetz kann nun nach Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt zum 1. Mai 2026 in Kraft treten. (Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates v. 24.04.2026)

Finanzausschuss stimmt für den Tankrabatt

Der Finanzausschuss hat am Mittwochmorgen, 22. April, mehrheitlich für den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen für die temporäre Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel gestimmt. Neben den Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD stimmte auch die AfD für den Gesetzentwurf. Die Grünen und „Die Linke“ votierten dagegen. Der Gesetzentwurf soll am Freitagmorgen in zweiter und dritter Lesung im Plenum beschlossen werden. Anschließend tritt um 12 Uhr der Bundesrat in einer Sondersitzung zusammen. Bei einer Zustimmung könnte der sogenannte Tankrabatt zum 1. Mai in Kraft treten. Die Energiesteuersätze auf Diesel und Benzin würden dann bis zum 30. Juni um 14,04 Cent je Liter abgesenkt. Einschließlich des darauf entfallenden Anteils an der Umsatzsteuer ergebe sich daraus eine Senkung von rund 17 Cent pro Liter, heißt es in dem Gesetzentwurf. Insgesamt führe die Maßnahme im laufenden Jahr zu Steuermindereinnahmen von 1,6 Milliarden Euro, so die Bundesregierung. Keine Mehrheit gab es im Ausschuss für einen Gesetzentwurf der Grünen, der auf eine Senkung der Stromsteuer für alle auf das europäische Minimum zielte und ebenfalls am Freitagmorgen auf der Tagesordnung des Plenums steht. Dafür stimmten neben den Grünen auch die Fraktionen der AfD und „Die Linke“. Dagegen stimmten die beiden Fraktionen der Regierungskoalition.  (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 22. April 2026)

Förderung von Fahrsicherheitstrainings und Verkehrssicherheitskonzepten durch die BG Verkehr

Förderung von Fahrsicherheitstrainings: Die BG Verkehr unterstützt ihre Mitgliedsunternehmen bei der Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining. Bezuschusst werden eintägige Trainings nach den Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e.V. (DVR). Die Fördermittel sind begrenzt und werden in der Reihenfolge der Anträge vergeben. Die Anträge gelten jeweils nur für das im Antrag angegebene Kalenderjahr. Zuschüsse werden dabei höchstens in Höhe der entstandenen Kosten geleistet. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die BG Verkehr behält sich vor, die Bedingungen im laufenden Jahr zu ändern. Ganz wichtig: Immer den Antrag vor dem Training stellen. Beachten Sie bitte die unten aufgeführten Förderbedingungen. Der Antrag auf Zuschuss zum Fahrsicherheitstraining kann nur vom Mitgliedsunternehmen oder einem Bevollmächtigten gestellt werden. Die Ausgabe des Trainingsnachweises erfolgt ausschließlich an Mitglieder und Versicherte der BG Verkehr. Die Trainingskarte wird zur Kostenerstattung bei der BG Verkehr eingereicht. Die Trainingskarten sind nicht übertragbar. Zugelassen für die Umsetzung der Sicherheitstrainings sind ausschließlich Lizenznehmer des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) e.V. Dies sind Veranstalter, die im Besitz des Qualitätssiegels "Verkehrssicherheit" des DVR sind, und Fahrzeughersteller, die Mitglied des VDA sind. Nur diese Veranstalter können Rechnungsleger sein. Alle Zuschüsse sind Maximal-Beträge, sie dürfen die durch Rechnungskopie nachgewiesenen Netto-Kosten nicht übersteigen. Die Zahl der Zuschüsse ist begrenzt. Eine Person kann im selben Jahr nur einmal einen Zuschuss bekommen. In einem Jahr werden Zuschüsse für maximal 50 % der "Vollarbeiter" (Bemessungsgrundlage ist die der BG Verkehr gemeldete Lohnsumme) bzw. für höchstens 30 Personen an ein einzelnes Unternehmen vergeben. Die zuerst erreichte Grenze gilt. Wurde diese Höchstmenge in ununterbrochener Folge erreicht, muss der Betrieb ein Jahr aussetzen. Bemessungsgrundlage für die Anzahl der Fahrerinnen und Fahrer ist die bei der BG Verkehr gemeldete Lohnsumme. Maßnahmen im Sinne des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQG) werden als gesetzlich geforderte Maßnahmen nicht gefördert. Ein Rechtsanspruch auf Zuschuss besteht nicht. Die BG Verkehr behält sich vor, bei einem Verstoß gegen die Bedingungen den Zuschuss zu versagen oder bereits gezahlte Zuschüsse zurückzufordern. Nähere Informationen zu den Zuschüssen zu Fahrsicherheitstrainings der BG Verkehr (Quelle: Newsletter der BG Verkehr v. 16.04.2024)

Förderung von Verkehrssicherheitskonzepten: Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten, die im Rahmen ihrer Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit abgeleitet und für das Folgejahr ein Konzept für deren Umsetzung entwickelt haben, können einen Zuschuss beantragen. Ausschlaggebend für die Berechnung der Beschäftigtenzahl ist die Lohnsumme, die im Jahr vor der Antragstellung an die BG Verkehr gemeldet wurde. Während für kleinere Unternehmen die direkte Bezuschussung von Fahrsicherheitstrainings sinnvoll sein kann, bietet die Konzeptförderung mehr Spielraum für betrieblich angepasste Trainings und Qualifizierungen. Gefördert werden betriebliche Konzepte zur Reduzierung des Unfallgeschehens bei beruflicher Teilnahme am Straßenverkehr, im innerbetrieblichen Verkehr und bei Wegeunfällen. In der Gefährdungsbeurteilung werden entsprechend den betrieblichen Gegebenheiten Handlungsbedarf und Ziele für die Verkehrssicherheit festgelegt. Entsprechend werden passende Maßnahmen wie Trainings und Schulungen geplant. Die Beschreibung der geplanten Maßnahmen und wie deren Ziele die betriebsinterne Unfallanalyse positiv beeinflussen sollen, bilden den Kern eines Verkehrssicherheitskonzeptes. Hierfür können Fördermittel bereitgestellt werden. Die Konzeptförderung bietet den Mitgliedsbetrieben Gestaltungsspielraum, um Trainings und Qualifizierungen an die betrieblichen Abläufe und die spezifischen Gefährdungen anzupassen. Dabei kann auch auf spezielle Personengruppen, wie Auszubildende, junge Fahrerinnen und Fahrer oder "alte Hasen" eingegangen werden. Auch inhaltliche Schwerpunkte (z. B. Schulung und Beratung zu Fahrassistenzsystemen und angepassten Fahrzeugausstattungen), aber auch organisatorische und verhaltensbedingte Gesichtspunkte (z. B. Optimierung der Tourenplanung und Vermeidung von Stress oder Ablenkung) können wirksame Stellschrauben für eine Verbesserung der Verkehrssicherheit sein. Der Betrieb weiß am besten, welche hohen Anforderungen die fahrerische Tätigkeit an die Aufmerksamkeit, Konzentration und Eigenverantwortlichkeit der Fahrerinnen und Fahrer stellt. Gezielte Qualifizierung und kontinuierliche Sensibilisierung tragen zum Erwerb und Erhalt sicherheitsorientierter Verhaltensweisen bei und fördern reibungslose Betriebsabläufe. Dies gelingt am besten, wenn die Maßnahmen vom jeweiligen Unternehmen direkt auf die Zielgruppe zugeschnitten und gesteuert werden. Nähere Informationen zur Förderung von Verkehrssicherheitskonzepten der BG Verkehr (Quelle: Newsletter der BG Verkehr v. 16.04.2024)

BALM-Antragssystem fällt aus: Lösung per Mail?

Das frühere De‑Minimis‑Förderprogramm ist bereits seit einiger Zeit unter dem neuen Namen „Umweltschutz und Sicherheit“ bekannt. Ziel des Programms bleibt laut Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) unverändert: Unternehmen sollen weiterhin bei Investitionen in Maßnahmen zum Umwelt‑ und Sicherheitsschutz unterstützt werden. Mit dem offiziellen Antragsstart am 14. April 2026 kam es jedoch zu erheblichen Störungen. Zahlreiche Transportunternehmen berichten von massiven Problemen beim Zugang zum Online‑Portal des BALM. Besonders kritisch ist dies, da die Fördermittel nach dem Windhundprinzip vergeben werden – entscheidend ist also der Zeitpunkt der erfolgreichen Antragstellung. Genau hier hakt es derzeit: Viele Antragsteller konnten das Portal stundenlang nicht erreichen oder ihre Unterlagen nicht hochladen. In der Branche nimmt der Unmut über die Situation spürbar zu. Viele Unternehmen kritisieren, dass es trotz der absehbar hohen Nachfrage erneut zu gravierenden technischen Problemen gekommen ist. Aus ihrer Sicht wäre eine entsprechende Vorbereitung der Serverkapazitäten zwingend erforderlich gewesen, um ein reibungsloses Vergabeverfahren sicherzustellen. Die wiederholten Systemausfälle erschweren aus Sicht der Unternehmen nicht nur den Zugang zu dringend benötigten Fördermitteln, sondern gefährden auch die Chancengleichheit im Antragsverfahren. Anlässlich der zahlreichen Beschwerden heißt es in einem Rundschreiben des BALM: “Aufgrund der Erfahrungen zum Antragsstart US 2025 wurden seitens BALM umfangreiche Maßnahmen in enger Abstimmung mit dem beauftragten IT-Dienstleister des Bundes ergriffen, damit der Antragsstart US 2026 technisch bestmöglich vorbereitet ist und reibungslos erfolgen kann. Dennoch kam es am 14.04.2026 zunächst zu Performancestörungen sowie nachgelagerten technischen Störungen, die einen Upload von Anträgen einiger betroffener Antragstellender nicht zugelassen haben.” Der Fehler läge auch dieses Mal eindeutig beim IT-Dienstleister und hätte die aufwendigen Vorbereitungen und Lasttests im Ergebnis obsolet gemacht, heißt es weiter. “Dennoch ist vollkommen klar und richtig, dass BALM gegenüber der Logistikbranche und deren Unternehmen in der Verantwortung steht. Dieser Verantwortung kommen wir nach, indem wir - soweit rechtlich und tatsächlich möglich - betroffenen Unternehmen die ergänzende Möglichkeit bieten, den Nachweis einer (technisch) erfolglosen bzw. späteren Antragstellung aufgrund der beschriebenen Upload-Probleme zu führen.” Betroffene Speditionen sollen sich bis zum 30.04.2026 per Mail unter Beifügung der genannten Nachweise an folgende Mail-Adresse wenden: F1-Fachadministration@~@balm.bund.de

Folgende Angaben sollten enthalten sein:

  • LogIn-Adresse im Antragsportal
  • Angaben zur antragstellen Person bezüglich der Anträge, die hochgeladen werden sollten
  • Sofern ein Antrag erfolgreich übermittelt werden konnte, die nachfolgenden hingegen nicht, teilen Sie den Zeitpunkt dieser erfolgreichen Antragsübermittlung mit

(Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 16. April 2026)

BALM-Mittelfristprognose sieht Güterverkehr bis 2029 unter Druck

Im Rahmen der „Gleitenden Mittelfristprognose für den Güter- und Personenverkehr“ hat Intraplan Consult im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV, inzwischen Bundesministerium für Verkehr/BMV) – vertreten durch das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) – die „Mittelfristprognose Winter 2025/26“ erstellt. Sie umfasst die Jahre 2026 bis 2029 und enthält zusätzlich einen Überblick über die Entwicklung im bereits abgeschlossenen Jahr 2025. Die für 2025 ausgewiesenen Werte sind dabei überwiegend Schätzwerte. In den Tabellen der Prognose werden neben den jährlichen Veränderungsraten gegenüber dem jeweiligen Vorjahr auch Veränderungen für den Zeitraum 2019 bis 2029 ausgewiesen. So lässt sich ablesen, in welchem Umfang die Kennzahlen im Zieljahr 2029 über oder unter dem Vorkrisenniveau 2019 liegen. Im Personenverkehr sind diese Vergleiche gegenüber 2019 auch für relevante Zwischenjahre zusätzlich dargestellt; im Güterverkehr wird dies nicht als erforderlich bewertet. Seit der Sommerprognose 2012 wird zudem der Luftverkehr (Fracht und Passagiere) vom zuständigen Referat im BALM prognostiziert.

Die Prognose stützt sich bei der gesamtwirtschaftlichen Einordnung auf den Jahreswirtschaftsbericht 2026 der Bundesregierung sowie die darauf aufbauende mittelfristige Projektion des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) vom 28. Januar 2026, die als offizielle Prognose der Bundesregierung gilt. Gleichzeitig wird betont, dass Verkehrs- und Wirtschaftsentwicklung kurzfristig erneut von erheblichen Unsicherheiten beeinflusst werden. Als zentrale Einflussgrößen nennt der Bericht unter anderem den seit Ende Februar 2026 laufenden Iran‑Krieg und die Lage im Nahen Osten, bestehende bzw. mögliche weitere geopolitische Krisen (Russland/Ukraine, potenziell China/Taiwan) sowie die Außenhandelspolitik der US‑Regierung. Für die Prognose werden hierzu mehrere Kerannahmen getroffen, darunter:

  • Der Iran‑Krieg dauert – wie angekündigt – etwa vier bis sechs Wochen und weitet sich nicht regional aus; eine Ausweitung hätte deutlich stärkere Effekte auf Energiepreise sowie europäische und globale Wirtschaft.
  • Es wird kein Handelskrieg zwischen den USA und Europa unterstellt; Zölle, die im Januar 2026 bereits galten oder vereinbart waren, bleiben im Prognosezeitraum bestehen.
  • Das Sanktionsregime gegen Russland bleibt bestehen; Energierohstoffe bleiben auch wegen der Entwicklungen in der Golfregion knapp.
  • Die wirtschaftlichen Auswirkungen geopolitischer Spannungen auf Europa verschärfen sich nicht.
  • Der Flüchtlingszustrom aus der Ukraine hat sich deutlich abgeschwächt; der Wanderungssaldo normalisiert sich und bleibt auf diesem Niveau.
  • Der Preis des Deutschlandtickets wurde 2026 von 58 auf 63 Euro erhöht und wird im weiteren Prognosezeitraum weniger deutlich angehoben.
  • Die CO₂‑Bepreisung wird nach aktueller Beschlusslage fortgeführt.
  • Die Auswirkungen von Trassenpreiserhöhungen sind wegen Klagen und offener Förderfragen noch nicht final; für die Prognose wird nur von einer leichten Erhöhung der Nutzer‑ bzw. Transportkosten im Personen- und Güterverkehr ausgegangen.
  • Arbeitskämpfe im ÖSPNV dämpfen wie im Vorjahr das Jahresergebnis; für 2027 bis 2029 werden keine weiteren gravierenden Streikaktivitäten angesetzt.

Zum kostenfreien Download der aktuellen Mittelfristprognose Winter 2025-2026 (Gleitende Mittelfristprognose für den Güter- und Personenverkehr). (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 15. April 2026)
 

Koalition plant Steuersenkung bei Kraftstoffen

Die schwarz-rote Koalition plant angesichts der hohen Kraftstoffpreise eine Entlastung bei den Kraftstoffkosten. Dazu soll die Energiesteuer bei Diesel und Benzin um jeweils rund 17 Cent brutto pro Liter begrenzt auf zwei Monate gesenkt werden, wie Union und SPD am Montag, 13. April, in Berlin mitteilten. Die Absenkung der Steuer für zwei Monate um etwa 17 Cent pro Liter brutto soll die Lage für Autofahrer und Betriebe im Land verbessern. Es könne aber nicht alles mit staatlichen Mitteln ausgeglichen werden, so die Koalition, die zudem betonte: „Wir haben das Vorhaben auf zwei Monate begrenzt.“ Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sagte, damit solle sehr schnell die Lage für die Autofahrer und Betriebe verbessert werden. Die Bundesregierung erwarte, dass die Mineralölbranche die Entlastung weitergebe. Nach Angaben von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) sollen Verbraucher und Wirtschaft bei den Kraftstoffpreisen insgesamt um rund 1,6 Milliarden Euro entlastet werden. Als weiterer Teil des Entlastungspakets ist ein steuerfreier „Krisen-Bonus“ vom Arbeitgeber geplant. Union und SPD wollen es Arbeitgebern ermöglichen, Krisen-Boni von bis zu 1000 Euro steuer- und abgabenfrei an die Beschäftigten zu zahlen. Zur Gegenfinanzierung werde die Tabaksteuer schon im Jahr 2026 erhöht, wie aus einem Beschlusspapier der Koalitionspartner hervorgeht. Bärbel Bas sagte auf der Pressekonferenz, man wolle auch das Kartellrecht verschärfen. Arbeitnehmer würden „zusätzlich entlastet“, indem man den Arbeitgebern die Zahlung einer steuerfreien Prämie von 1000 Euro ermögliche. Bas sprach zudem von einer dauerhaften Entlastung ab 2027, was im Zuge einer geplanten Steuerreform geschehen soll. Man habe „lange gerungen und diskutiert“, so die SPD-Chefin. Die Koalition begrüßte weiterhin die Ankündigung der Europäischen Kommission, analog zum EU-Energiekrisenbeitrag 2022 Maßnahmen gegenüber der Mineralölwirtschaft zu prüfen. Gemeint ist damit eine Übergewinnsteuer. Die Gegenfinanzierung der steuerlichen Entlastungen solle durch kartellrechtliche oder steuerrechtlich abgesicherte Maßnahmen gegenüber den Mineralölwirtschaftsunternehmen erfolgen. Die Spitzen der Koalition hatten bis in die Nacht in der Berliner Villa Borsig über die Energiepreiskrise und anstehende Reformprojekte beraten. Verhandlungen liefen über das ganze Wochenende. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 13. April 2026)

Koalition findet einheitliche Position zum Verbrenner-Aus

Nach einer langen Diskussion haben sich Union und SPD auf eine gemeinsame Position für die Verhandlungen auf EU-Ebene zur Lockerung beim sogenannten „Verbrenner-Aus“ geeinigt. „Wir gehen mit vollständiger Energieoffenheit in die Beratungen in Brüssel“, sagte Kanzler Friedrich Merz (CDU) am Montag, 13. April, in Berlin. Die Bundesregierung gehe „mit sehr guter Position geschlossen und mit Nachdruck in die Verhandlungen“. Die EU-Kommission hatte im Dezember vorgeschlagen, auch nach 2035 in der EU Autos mit Verbrennungsmotor neu zuzulassen – dies bedeutet eine Abkehr vom ursprünglich ausgehandelten Aus für eine Neuzulassung von Fahrzeugen mit Verbrennermotor. Künftig soll es Ausnahmen geben, wonach nur noch bis zu 90 Prozent CO2 im Vergleich zum Basisjahr 2021 eingespart werden müssen. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder nannte den bisherigen Vorschlag der EU zum Verbrenner-Aus ein großes Eigentor für Deutschland. „Wir dürfen China nicht einfach den wichtigen Markt schenken“, sagte der CSU-Chef. Das Auto-Paket der Koalition sichere Arbeitsplätze und helfe auch der Zulieferbranche. Es dürfe in Brüssel kein „German-Vote“ geben bei einer so wichtigen Frage, sagte SPD-Chef und Bundesfinanzminister Lars Klingbeil. Er glaube weiterhin an eine Zukunft des E-Autos, aber bis dahin brauche es mehr Flexibilität, auch um den EU-Binnenmarkt zu stärken. Als „German Vote“ wird die deutsche Enthaltung bei einer Abstimmung im Rat der Europäischen Union bezeichnet, meist aufgrund von Uneinigkeiten innerhalb der Bundesregierung. Die Koalition aus Union und SPD setzt auf EU-Ebene auch für weitere Punkte ein. So fordert Deutschland etwa, dass Fahrzeuge, die ausschließlich mit erneuerbaren Kraftstoffen oder modernen Biokraftstoffen betrieben werden, im Rahmen der Flottenregulierung unverzüglich als Nullemissionsfahrzeuge angerechnet werden können. Auch sogenannte Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Reichweitenverstärker sollen nach dem Willen von Union und SPD weiter möglich sein. Die Verschärfung des Rechenfaktors („Utility Factors“) ab 2027 soll ausgesetzt werden. Der Faktor zeigt an, wie gut Plug-in-Hybride zum Erreichen der Klima- und Flottenziele der Hersteller beitragen. Union und SPD hatten sich in den vergangenen Wochen innerhalb der Bundesregierung nicht auf eine gemeinsame Positionierung in der Debatte einigen können, wie die Vorschläge der EU-Kommission zu bewerten sind. CDU und CSU lehnten sie ab. Die SPD hatte sich aber zunächst nicht derart klar positioniert, weshalb sich die Bundesregierung in der Schlussabstimmung enthalten müsste. Im Juni wird der EU-Rat final über die Vorschläge abstimmen. Zuvor wird das Thema auch im EU-Parlament nochmals zur Abstimmung gebracht. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 13. April 2026)

Bisher erweist sich die neue 12-Uhr-Regel als wirkungslos

Superbenzin war zuletzt fast 9, Diesel fast 13 Cent teurer als vor der Einführung der neuen Spritpreisregel, wie Zahlen des ADAC zeigen. Die Bundesregierung gerät zunehmend unter Druck. „Die neue Tankregel hat sich als Enttäuschung erwiesen“, sagte Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV). Seit Kriegsbeginn hat sich Diesel um rund 70 Cent verteuert, E10 um mehr als 40 Cent. Abgesehen von kurzfristigen Rückgängen zeigt sich eine relativ kontinuierlich nach oben weisende Preiskurve. Die Einführung der neuen Regeln zeigt bisher keine erkennbare bremsende Wirkung. Das schnelle Auf und Ab der Preise – früher gab es an einer durchschnittlichen Tankstelle mehr als 20 Preisänderungen am Tag – ist zurückgegangen. Die Spritpreise aber steigen weiter. Diesel ist inzwischen auf einem Allzeithoch, Superbenzin der Sorte E10 nur knapp darunter. Ein wichtiger Grund dafür ist, dass die Preise bei der einen täglichen Möglichkeit um 12.00 Uhr im Schnitt stark steigen. Teilweise ermittelte der ADAC für den bundesweiten Durchschnittspreis Sprünge von mehr als 10 Cent zur Mittagszeit.

Das Bundeskartellamt bekam mehr Befugnisse gegen überhöhte Preise. Dadurch soll es für das Kartellamt deutlich leichter werden, gegen überhöhte Spritpreise vorzugehen. Der Technik- und Verkehrspräsident Karsten Schulze vom ADAC forderte: „Die Politik hat das Bundeskartellamt mit höheren Befugnissen ausgestattet. Es ist nicht nachzuvollziehen, dass davon nicht Gebrauch gemacht wird und die Behörden in der Beobachterrolle bleiben.“ Kartellamtspräsident Andreas Mundt dagegen schrieb über Ostern im sozialen Netzwerk LinkedIn, Verfahren der Behörde bräuchten ihre Zeit. Den „Knopf zur schnellen Preissenkung“ habe auch die jüngste Novelle nicht gebracht. Im politischen Berlin ist es nach den Osterfeiertagen noch sehr ruhig. Die schwarz-rote Bundesregierung bekommt von vielen Seiten Druck. Eine von den Koalitionsfraktionen eingesetzte Taskforce erwartet von der Regierung bis Freitag konkrete Prüfergebnisse zu Entlastungsvorschlägen. Diese sind: eine temporäre Entlastung über die Pendlerpauschale, eine Pauschalentlastung über Daten der Kfz-Steuer, eine befristete Senkung der Energiesteuer und die Senkung der Stromsteuer für alle. Daneben geht es um einen Spritpreisdeckel. Geprüft wird außerdem die Einführung einer sogenannten „Übergewinnsteuer“. In der Regierung gibt es aber keinen Konsens: Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) ist für eine solche Steuer, Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) dagegen. Die Wirtschaftswissenschaftlerin Claudia Kemfert sprach angesichts des Iran-Kriegs und seiner Folgen sogar von der schwersten fossilen Energiekrise unserer Zeit. „Die Aussage des Chefs der Internationalen Energieagentur, wonach die Welt noch nie eine Unterbrechung der Energieversorgung im derzeitigen Ausmaß erlebt habe, klingt drastisch, stimmt aber“, sagte die Energieexpertin des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) laut Mitteilung.

Der Chef der Internationalen Energieagentur (IEA), Fatih Birol, hatte angesichts des Iran-Kriegs und der weitgehend blockierten Straße von Hormus vor einer Zuspitzung der Probleme bei der Ölversorgung gewarnt. „Betrachtet man die drei großen Öl- und Gaskrisen der Vergangenheit, so ist die aktuelle Krise schwerwiegender als die von 1973, 1979 und 2022 zusammen. Wir stehen vor einem großen Energie-Schock, der einen Öl-, einen Gas- und einen Nahrungsmittel-Schock vereint“, sagte Birol in Paris der Zeitung „Le Figaro“. Dies sei kein einmaliger Ausnahmefall, sondern typisch für ein fossiles Energiesystem, das auf geopolitischen Abhängigkeiten basiert, erklärte Kemfert. Strategische Reserven könnten den Druck kurzfristig etwas lindern, lösten aber nicht das Problem. „Solange wir an Öl und Gas festhalten, bleiben wir erpressbar und anfällig für massive Preisschocks“, betonte Kemfert. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 08. April 2026)

RECHT europäisch!

Ende Mai droht eine Totalsperre der Brennerautobahn

„Für Durchreisende ist es am 30. Mai nicht möglich, den Brennerkorridor zu nutzen“, warnte die Tiroler Landesregierung in Innsbruck. Die Tiroler Landesregierung will Chaos verhindern, indem sie nicht nur die Autobahn sperrt, sondern auch den Durchgangsverkehr auf der parallelen Bundesstraße und Landesstraße. In ganz Tirol ist demnach am Samstag nach Pfingsten – traditionell ein Tag mit viel Urlaubsverkehr – mit Verzögerungen und Behinderungen zu rechnen. Hintergrund der Sperrung ist eine Demonstration gegen die Verkehrsbelastung, die der Bürgermeister der Gemeinde Gries am Brenner, Karl Mühlsteiger, als Privatperson angemeldet hat. Der Brennerpass ist die meistbefahrene Verkehrsverbindung von Mittel- und Nordeuropa nach Italien, auf der Brennerautobahn sind an die 14 Millionen Fahrzeuge im Jahr unterwegs. Eine nahezu vollständige Blockade der Route durch das zum Pass führende Wipptal ist sehr ungewöhnlich. Fahren dürfen auf den zum Pass führenden Straßen an dem betreffenden Samstag ausschließlich Personen, deren Ausgangspunkt oder Ziel im Wipptal oder einem der Seitentäler liegen. Die Tiroler Polizei soll verstärkt kontrollieren. Die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck untersagte die beantragte Totalsperre im dritten Anlauf nun nicht mehr, wie die österreichische Nachrichtenagentur APA meldete. Wegen der Versammlung werden an dem betreffenden Samstag die Durchgangsstraßen von 11 bis 19 Uhr gesperrt bleiben. Eine Untersagung der Demonstration gegen eine hohe Verkehrsbelastung am Brenner und im Wipptal „mit einer hohen Verkehrsbelastung zu begründen, führt im Grunde die Versammlungsfreiheit ad absurdum“, hatte das Gericht erklärt, als es die Demonstration genehmigte. Die Bezirkshauptmannschaft hatte das ursprüngliche Nicht-Erlauben der Demo unter anderem mit einer „extremen, weiträumigen, langwährenden und sicherheitsgefährdenden Störung des Straßenverkehrs auf einer Schlüsselverbindung“ begründet. Der Autobahnbetreiber Asfinag geht davon aus, dass während der Sperre am 30. Mai mehr als 32.000 Fahrzeuge den Brenner nicht passieren können werden.  (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 30. April 2026)

Lkw-Fahrverbot auf der Brennerstrecke

Zwischen dem 4. und 9. Mai steht während des Tages nur eine Fahrspur pro Richtung auf der Luegbrücke zur Verfügung, teilte der Landesverband Bayerischer Transport- und Logistikunternehmen (LBT) mit. Grund sind Fahrbahnsanierungen auf der Luegbrücke (A 13 Brenner Autobahn), die eigentlichen Hauptarbeiten sollen laut LBT in der Nacht stattfinden. Daher gibt es ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen auf der A13 Brenner Autobahn zwischen den Anschlussstellen Matrei-Steinach und Brenner Nord in beiden Fahrtrichtungen jeweils von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages sowie ein vorgelagertes Fahrverbot für Lkw, Sattelkraftfahrzeuge sowie Lastkraftwagen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte mehr als 3,5 Tonnen beträgt, auf der A12 Inntal Autobahn und der A13 Brenner Autobahn jeweils von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 21 Uhr bzw. 22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages, sofern das Fahrtziel über den Autobahnabschnitt zwischen der Anschlussstelle Nößlach und der Anschlussstelle Brenner Nord führt. Der LBT betont, dass dieses Fahrverbot in dieser Zeit für alle Lkw besteht, „also auch für solche die sonst vom üblichen Nachtfahrverbot ausgenommen sind“, wie z.B. Fahrzeige, die leichtverderbliche Waren transportieren. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 29. April 2026)

Brennertransit: EuGH befasst sich mit Klage gegen Österreich

Am 21. April 2026 steht vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg die mündliche Verhandlung im Vertragsverletzungsverfahren Italiens gegen Österreich an. Gegenstand des Verfahrens sind die von Österreich eingeführten Anti‑Transitmaßnahmen entlang des Brennerkorridors. Der Arbeitskreis Alpentransit begrüßt, dass es in dem für das europäische Transportgewerbe zentralen Verfahren nun zu einer gerichtlichen Anhörung kommt. Der Arbeitskreis geht davon aus, dass der EuGH die österreichischen Maßnahmen als nicht mit EU‑Recht vereinbar einstufen wird. In der Vergangenheit hatte der Gerichtshof bereits zweimal entschieden, dass das Sektorale Fahrverbot gegen europäisches Recht verstößt. Hintergrund des Verfahrens ist eine Klage der italienischen Regierung vom 30. Juli 2024. Italien wirft Österreich vor, mit seinen Transitbeschränkungen gegen das Grundprinzip des freien Warenverkehrs zu verstoßen. Die EU‑Kommission unterstützt die Klage als Streithelferin. In der Rechtssache C‑524/24 werden unter anderem das Sektorale Fahrverbot, das Nachtfahrverbot, das Winterfahrverbot sowie die Blockabfertigungen beanstandet. Diese Maßnahmen seien nicht mit den Regeln des EU‑Binnenmarkts vereinbar. Nach Angaben der im Arbeitskreis Alpentransit vertretenen Transport‑ und Logistikverbände ist die Situation seit Jahren untragbar. Die einseitigen Beschränkungen Österreichs auf einem der wichtigsten TEN‑T‑Korridore behindern den Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union massiv. Besonders problematisch sind die Lkw‑Staus von bis zu 80 Kilometern, die an Tagen mit Blockabfertigung entstehen. Diese belasten nicht nur das Transportgewerbe und die Fahrerinnen und Fahrer, sondern auch die Anwohner – insbesondere im bayerischen Inntal. Trotz zahlreicher Gespräche zwischen den betroffenen Anrainerstaaten und der EU‑Kommission konnte bislang keine Lösung erzielt werden. Die Verbände im Arbeitskreis Alpentransit sehen in der mündlichen Verhandlung einen wichtigen Schritt hin zu einem abschließenden EuGH‑Urteil. Sie erwarten, dass Österreich aufgrund der aus ihrer Sicht eindeutigen Rechtslage verpflichtet wird, die Anti‑Transitmaßnahmen zurückzunehmen. Ein entsprechendes Urteil wäre nach Auffassung des Arbeitskreises ein überfälliges Signal zur Stärkung des europäischen Binnenmarkts. Gerade in Zeiten zunehmender globaler Handelshemmnisse sei ein funktionierender freier Warenverkehr innerhalb der EU von zentraler Bedeutung. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 16. April 2026)
 

Energiekrise: EU-Kommission kündigt Maßnahmenpaket an

„Seit Beginn des Krieges im Nahen Osten vor 44 Tagen sind unsere Kosten für den Import fossiler Brennstoffe um über 22 Milliarden Euro gestiegen“, sagte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in Brüssel. „Das zeigt, welch enorme Auswirkungen diese Krise auf unsere Wirtschaft hat.“ Selbst bei einem Ende der Kämpfe wäre die Energieversorgung aus der Golfregion noch einige Zeit unterbrochen, sagte von der Leyen. 2025 importierte die EU insgesamt Energie im Wert von rund 340 Milliarden Euro. In der kommenden Woche werde die Europäische Kommission konkrete Maßnahmen zum Thema Energie vorlegen, kündigte die Kommissionspräsidentin an. Die europäischen Spitzenpolitiker könnten sich dann bereits in den folgenden zwei Tagen bei ihrem Treffen in Zypern dazu austauschen. Wichtig sei, dass die Staaten ihre Maßnahmen untereinander koordinierten. Man prüfe außerdem eine EU-weite Koordinierung der Gaslagerbefüllung durch die Mitgliedstaaten, „um zu vermeiden, dass viele Mitgliedstaaten gleichzeitig auf den Markt drängen und sich so gegenseitig Konkurrenz machen“. Zudem werde man „die Freigabe von Ölvorräten koordinieren, um eine möglichst große Wirkung dieser Maßnahmen zu erzielen“, sagte von der Leyen. Die Mitgliedstaaten sollen außerdem vorübergehend mehr Spielraum bei staatlichen Beihilfen bekommen, um besonders von den hohen Energiepreisen gefährdete Haushalte und Sektoren zu unterstützen. Dies solle möglichst noch im Laufe des Monats beschossen werden. Um den Energiebedarf zu senken, werde es auch um Energieeffizienz gehen, etwa die Sanierung von Gebäuden oder Erneuerung von Industrieanlagen, kündigte die Kommissionspräsidentin an. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 13. April 2026)

RECHT nachhaltig!

EU passt CO₂‑Regeln für schwere Nutzfahrzeuge gezielt an

Die Europäische Union hat eine gezielte Änderung der CO₂‑Regulierung für schwere Nutzfahrzeuge (Heavy‑Duty Vehicles, HDV) formell verabschiedet. Der europäische Automobilherstellerverband ACEA begrüßt den Beschluss und ordnet ihn als ersten, zeitlich begrenzten Schritt im Rahmen der Dekarbonisierung des Straßengüterverkehrs ein. Die Anpassung geht auf einen Vorschlag der EU‑Kommission aus dem Automotive Package vom Dezember zurück und wurde im Februar von den Mitgliedstaaten im Rat gebilligt. Ziel ist es, kurzfristig mehr regulatorische Flexibilität zu schaffen, ohne die langfristigen Klimaziele der Verordnung zu verändern. Kern der nun beschlossenen Änderung ist eine Anpassung des Mechanismus zur Berechnung von Emissionsgutschriften für die Berichtsjahre 2025 bis 2029. Künftig können Hersteller Emissionsgutschriften generieren, sobald die durchschnittlichen Emissionen ihrer neu zugelassenen Fahrzeuge unter dem geltenden Zielwert von minus 15 Prozent liegen. Bislang mussten die Emissionen entlang einer linearen Reduktionskurve bewertet werden, was aus Sicht der Industrie zu einer unnötigen Einschränkung geführt hatte. Durch die neue Regelung können Emissionsgutschriften früher aufgebaut und gezielt auf die deutlich anspruchsvolleren Zielwerte ab 2030 angerechnet werden. Die rechtlich festgelegten Zielvorgaben bleiben dabei unverändert. Die Anpassung gilt ausschließlich für die von der HDV‑CO₂‑Verordnung erfassten schweren Nutzfahrzeuge. Stadtbusse sind ausdrücklich ausgenommen, da sie anderen Beschaffungsmechanismen unterliegen und die Infrastrukturverfügbarkeit dort weiter fortgeschritten ist.

Unabhängig von der regulatorischen Anpassung sieht ACEA weiterhin erhebliche Herausforderungen bei der Marktdurchdringung emissionsfreier Nutzfahrzeuge. Im Jahr 2025 lag der Anteil von Zero‑Emission‑Fahrzeugen bei schweren Lkw über 16 Tonnen bei lediglich 2,0 Prozent. Bei mittelschweren Lkw zwischen 3,5 und 16 Tonnen betrug der Anteil 14,8 Prozent. Nach Einschätzung des Verbands verdeutlichen diese Zahlen die wachsende Lücke zwischen den ambitionierten CO₂‑Vorgaben für Hersteller und den realen Einsatzbedingungen. Insbesondere der Mangel an geeigneter Lade‑ und Wasserstoffinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge, hohe Energiekosten sowie eine fragile Wirtschaftlichkeit für Transportunternehmen bremsen den Hochlauf. ACEA betont, dass die beschlossene Anpassung bewusst eng gefasst ist. Sie verändert weder die CO₂‑Zielwerte für 2030, 2035 oder 2040 noch greift sie strukturelle Probleme auf der Nachfrageseite auf. Weder werden zusätzliche Verpflichtungen im Rahmen der Alternative Fuels Infrastructure Regulation (AFIR) eingeführt, noch enthält die Änderung neue finanzielle Instrumente zur Beschleunigung des Infrastrukturausbaus.

Karin Rådström, Präsidentin und CEO von Daimler Truck sowie Vorsitzende des Nutzfahrzeug‑Vorstands von ACEA, erklärt: „Die Nutzfahrzeugindustrie steht fest zur Dekarbonisierung – und wir investieren seit Jahren massiv in emissionsfreie Technologien. Den jüngsten Schritt der europäischen Institutionen begrüßen wir sehr: Dass das Übererfüllen unserer CO₂‑Ziele künftig angerechnet wird, ist eine faire und wichtige Korrektur. Doch das allein reicht nicht aus, um den Übergang zu einem CO₂‑neutralen Verkehr sicherzustellen. Wir benötigen dringend eine umfassende Überprüfung der CO₂‑Regulierung, damit die ambitionierten Reduktionsziele mit dem Ausbau der Infrastruktur und der wirtschaftlichen Tragfähigkeit für unsere Kunden verknüpft werden. Nur so können wir gemeinsam vorankommen.“ (Wörtlich:„The commercial vehicle industry is firmly committed to decarbonisation—and we have been investing heavily in zero-emission technologies for years. We very much welcome the latest move of the European Institutions: The fact that exceeding our CO2 targets will be credited in the future is a fair and important corrective step. But it is not enough to ensure the transition toward CO2-neutral transport. We urgently need a comprehensive review of CO2 regulations so that the ambitious reduction goals are linked to infrastructure rollout and economic viability for our customers – this will enable us to move forward together.“)

Die gezielte Änderung schafft nach Einschätzung von ACEA weiterhin Anreize, emissionsfreie Nutzfahrzeuge frühzeitig in den Markt zu bringen. Ihr Erfolg hängt jedoch maßgeblich davon ab, ob die realen Einsatzbedingungen rasch verbessert werden. Vor diesem Hintergrund fordert der Verband, die anstehende Überprüfung der HDV‑CO₂‑Verordnung vorzuziehen. Zentrale Aufgabe müsse es sein, die bestehende Lücke zwischen regulatorischem Anspruch und infrastruktureller Realität zu schließen, um den Übergang zu emissionsfreiem Straßengüterverkehr in ganz Europa praktikabel zu gestalten. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 07. April 2026)

Thüringen baut Autobahn-Rastplätze für E‑Mobilität und Lkw aus

An den Autobahnen in Thüringen wird die Infrastruktur für den Straßenverkehr in den kommenden Jahren umfassend erweitert, wie die dpa vermeldete: Geplant seien zusätzliche Schnellladepunkte für Elektrofahrzeuge, neue Ladeangebote für schwere Nutzfahrzeuge sowie der Ausbau von Lkw-Stellplätzen, um nächtliche Engpässe zu reduzieren. Das teilte die Autobahn GmbH des Bundes mit. Die Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Lastwagen wird in Thüringen vorbereitet: Für rund 120 unbewirtschaftete Rastanlagen in ganz Deutschland läuft derzeit ein entsprechendes Vergabeverfahren. Ab dem kommenden Jahr sollen im Rahmen dieses Programms 24 Schnellladepunkte für Lkw an drei Autobahnparkplätzen in Thüringen errichtet werden. Darüber hinaus ist vorgesehen, zehn Thüringer Rasthöfe mit insgesamt rund 170 Schnellladepunkten für Lkw auszustatten. Ziel ist es, die Elektrifizierung des Güterverkehrs entlang der Hauptverkehrsachsen zu unterstützen. Neben der Ladeinfrastruktur wird auch das Parkplatzangebot erweitert. Aktuell gibt es entlang der Thüringer Autobahnen rund 3.300 Lkw-Stellplätze, die insbesondere nachts stark ausgelastet sind. In den nächsten zehn bis 15 Jahren sollen etwa 700 zusätzliche Stellplätze entstehen. Bereits Mitte Juni beginnen die Bauarbeiten für zwei neue Parkplätze mit WC zwischen Magdala und Bucha an der A4. Zusammen bieten sie künftig 88 Stellplätze für Lastwagen. Zusätzlich werden im Zuge der Fahrbahnerneuerung bei Jena die Kapazitäten am Parkplatz «Rodablick» von 25 auf 31 Lkw-Stellplätze erhöht. Auf der A71 entstehen am Parkplatz «Hohe Schrecke» zwischen den Anschlussstellen Artern und Heldrungen 32 neue Stellplätze für den Schwerlastverkehr. Insgesamt gibt es in Thüringen derzeit 45 Rasthöfe und Parkplätze mit WC entlang der Autobahnen. Bis zum Ende dieses Jahres sollen zudem an zwölf Parkplätzen mit WC insgesamt 56 Schnellladepunkte für Elektroautos in Thüringen entstehen. Es handelt sich dabei um die ersten Schnelllader an sogenannten unbewirtschafteten Rastanlagen in Thüringen. Die Inbetriebnahme der ersten Anlagen ist für Sommer und Herbst vorgesehen. Künftig können E‑Autos unter anderem an den Parkplätzen «Erfurter Becken» und «Dornheimer Rieth» an der A71, an den Anlagen «Himmelsteiche» an der A9, «Leinetal» und «Kesselberg» an der A38 sowie «Im Werratal» an der A73 geladen werden. Die Ladeinfrastruktur wird jeweils in beiden Fahrtrichtungen aufgebaut. Derzeit stehen in Thüringen 28 Schnellladepunkte an bewirtschafteten Rastanlagen zur Verfügung. Diese bieten neben Parkmöglichkeiten auch Gastronomie und Tankstellen. Die Ladeleistung beträgt pro Punkt mindestens 150 Kilowatt. In den kommenden Jahren soll die Schnellladeinfrastruktur zusätzlich an 14 weiteren Rasthöfen erweitert werden. Angaben zu den Investitionskosten machte die Autobahn GmbH nicht. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 07. April 2026)