FUMO® E-Learning

Mitarbeiter online schulen! Gesetzliche Unterweisungspflicht für Unternehmer erfüllen!

Unser Rundum-sorglos-Paket in Sachen Rechtssicherheit in der Transportlogistik beinhaltet sämtliche Pflichtunterweisungen für Ihr Lager-, Büro- und Fahrpersonal. Zusätzlich bieten wir Ihnen digitale Arbeitsanweisungen und Management-Kurse, um Fachwissen aufzubauen und zu vertiefen.

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Steigern Sie Ihre Effizienz, denn E-Learnings sind kostengünstiger als Präsenzschulungen und mit einem minimalen organisatorischen Aufwand verbunden. Gewährleisten Sie die Rechtssicherheit, denn unsere E-Learnings enthalten rechtskonforme Lerninhalte, welche in Kooperation mit dem Verlag Heinrich Vogel erarbeitet wurden (inkl. Abschlusstest und Zertifikat). Nutzen Sie Flexibilität und Mobilität von E-Learnings, denn diese sind unabhängig von Ort und Zeit. Selbstverständlich bieten wir Ihnen wichtige Kurse in unterschiedlichen Sprachen an.

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Unser Angebot für Unternehmen im Transport und in der Logistik

Management-Kurse


Wissen rund um die Fuhrparkhalter- und die Auftraggeberhaftung für Unternehmer, Unternehmensverantwortliche, Verkehrsleiter, Fuhrparkleiter und interessierte Mitarbeiter.

Zur Kursübersicht

Pflichtunterweisungen


Jährliche Pflichtunterweisungen für gewerbliche und kaufmännsiche Mitarbeiter sowie das Fahrpersonal gemäß den gesetzlichen Vorgaben (ArbSchG, BetrSichV, DGUV und VO(EU) 165/2014).

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Arbeitsanweisungen


Digitale Arbeitsanweisungen für gewerbliche und kaufmännsiche Mitarbeiter sowie das Fahrpersonal zur Durchführung bestimmter Arbeitsaufgaben am Arbeitsplatz.

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Individuelle Kursinhalte


Entwicklung von individuellen E-Learning-Kursen und Arbeitsanweisungen anhand des Schulungs- und Unterweisungsbedarfs im Unternehmen (z.B. IFS, HACCP, Hygiene, etc.).

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Vier gute Gründe, warum Unternehmen auf Online-Unterweisungen setzen

Effizient

Kostengünstiger als Präsenzschulungen mit minimalem organisatorischem Aufwand. Unterweisungen per Knopfdruck zuweisen und überwachen.

Dokumentiert

Rechtssichere Dokumentation im FUMO® Monitor [inkl. Abschlusszertifikat].

Mobil und Flexibel

Unabhängig von Ort und Zeit. Unterweisungen im individuellen Lerntempo absolvieren.

Mehrsprachig

Wichtige Kurse in unterschiedlichen Sprachen.


Achtung die Behörden werden aktiv! Betriebsbesichtigungen jederzeit möglich.


Vier gute Gründe, warum Sie unbedingt jährliche Unterweisungen durchführen sollten

Transportunternehmer und Spediteure haben viele Unterweisungspflichten für Ihr Fahrpersonal zu bewältigen. Diese ergeben sich aus § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 9 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften wie § 4 der DGUV Vorschrift 1 sowie Art. 33 der EU-Verordnung  165/2014 „Digitales Kontrollgerät“ und sind zusätzlich zu den Schulungen zum Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz-BKrFQG durchzuführen.

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

§12 ArbSchG: "Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. [...] Die Unterweisung muß an die Gefährdungsentwicklung angepaßt sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden."

Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

[...] "Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen und Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend §12 Arbeitsschutzgesetz [...] zu unterweisen.; die Unterweisungen müssen erforderlichen falls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss dokumentiert werden."

Verordnung (EU) Nr. 165/ 2014

Artikel 33: "Das Verkehrsunternehmen hat verantwortlich dafür zu sorgen, dass seine Fahrer hinsichtlich des ordnungsgemäßen funktionierens des Fahrtenschreibers angemessen geschult und unterwiesen werden [...]"

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

§12 BetrSichV: "Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten vor Aufnahme der Verwendung von Arbeitsmitteln tätigkeitsbezogen [...] zu unterweisen. Danach hat er in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich, weitere Unterweisungen durchzuführen. Das Datum einer jeden Unterweisung und die Namen der Unterwiesenen hat er schriftlich festzuhalten."


E-Learning Zugriff über die FUMO® Mobile App

E-Learning Unterweisungen per App durchführen und firmenspezifische Dokumente Mitarbeitern zugänglich machen mit der FUMO® Mobile App.

Zu FUMO® Mobile

1. Öffnen Sie die App und tippen Sie auf das Symbol E-Learning.

2. Melden Sie sich mit Ihrem persönlichen E-Learning Login an.

3. Anschließend gelangen Sie direkt zur Ihrer Kursübersicht.

Impressionen

Unterweisungen, Arbeitsanweisungen und Kurse per Knopfdruck zuweisen

Sie nutzen den FUMO® Monitor bereits zur Verwaltung Ihrer Mitarbeiter? Dann wird es Sie begeistern wie einfach Sie mit dem FUMO® E-Learning, Pflichtunterweisungen, Arbeitsanweisungen und Management-Kurse, Ihren Mitarbeitern per Knopfdruck zuweisen können. Sie entscheiden, welche Inhalte für welchen Mitarbeiter relevant ist.

Wie Sie es von FUMO® gewohnt sind, erkennen Sie anhand des Ampelstatus, welche Unterweisung bereits bearbeitet wurde und wie der aktuelle Bearbeitungsstatus ist.

Bei erfolgreicher Teilnahme an der Unterweisung, erhalten die Teilnehmer ein Abschlusszertifikat, welches zusammen mit dem Zeitpunkt der Fertigstellung, automatisch dem Mitarbeiter im FUMO® Monitor zugeordnet wird.

Hinweise

Technische Anforderungen:
Für die Bearbeitung der Kurse benötigen Sie lediglich einen Internetzugang und ein dazugehöriges Endgerät. Nutzen Sie Ihren PC oder Ihr Smartphone/Tablet, um sich auf unserer Lernplattform anzumelden. Sollten Sie während der Bearbeitung der E-Learnings, Verbindungsprobleme haben, ist dies kein Problem. Wir speichern automatisch Ihren Lernfortschritt und beim erneuten Login können Sie an der Stelle fortfahren, an der die Verbindungsprobleme aufgetreten sind. Die angebotenen E-Learnings werden von allen aktuellen Browsern unterstützt.

Barrierefreiheit:
Bei der Bearbeitung der E-Learnings finden Sie Alternativtexte für sämtliche Bedienelemente und Grafiken. Die E-Learnings verfügen über ausreichende Kontraste von farbigen Flächen oder Texten, sodass eine Nutzung auch ohne Farbe möglich. Außerdem stehen dem Lernenden, verschiedene Möglichkeiten zur Vergrößerung der Schrift (PC/ Laptop, Mac, Handy und Tablet) zur Verfügung. Weiterführende Informationen können Sie unserer Datenschutzerklärung entnehmen.

Speicherung personenbezogener Daten:
Während der Bearbeitung der E-Learnings werden folgenden Daten vom Lernenden gespeichert: Name, Vorname, E-Mail, Anmeldedaten, Kursdaten (z. B. Start, Ende, Punktestand, Bearbeitungsfortschritt). Auf Daten von Nutzern, die über ihr Unternehmen angemeldet sind, haben die vom Unternehmen benannten Mitarbeiter (z.B. Personalabteilung, Aus- und Fortbildung etc.) Zugriff.

Einsatzzweck:
Die E-Learning sind ein elektronisches Hilfsmittel zur Unterweisung gem. §12 ArbSchG, §12 BetrSichV sowie §4 DGUV Vorschrift 1 und decken die Grundlagen der jährlichen Unterweisung ab. Die Einsatzmöglichkeiten der Produkte im jeweiligen Unternehmen ist von jedem Unternehmen individuell auf Basis der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen.

Unterweisung mit elektronischen Hilfsmitteln:
Grundsätzlich schreibt die DGUV Vorschrift 1 vor, dass Unterweisungen persönlich durchzuführen sind. Als Hilfsmittel können jedoch elektronische Medien eingesetzt werden, wie zum Beispiel das E-Learning-Programm der FUMO Solutions GmbH. Dieses bietet die Möglichkeit, eine traditionelle Präsenzunterweisung für den praktischen Teil mit einer modernen, IT-gestützten Form von E-Learning zu verknüpfen (Blended Learning). Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung weist ausdrücklich darauf hin, dass elektronische Hilfen nicht die persönliche und mündliche Unterweisung vollständig ersetzen können. So muss der Arbeitgeber immer sicherstellen, dass der Unterwiesene die Möglichkeit hat die konkreten, arbeitsplatzbezogenen Gefährdungen und offene Fragen in einem mündlichen Gespräch mit dem Vorgesetzten, Sicherheitsbeauftragten, Verkehrsleiter oder der Fachkraft für Arbeitssicherheit klären kann. Wir empfehlen Ihnen deshalb vor Beginn eines E-Learnings den persönlichen Kontakt mit dem Unterweisendem aufzunehmen, um zu gewährleisten, dass ein Gespräch jederzeit möglich ist. Gegebenenfalls ist zusätzlich zum E-Learnings auch eine praktische Unterweisung erforderlich. Diese muss zwingend vor Ort durch fachkundiges Personal Ihres Betriebs erfolgen.

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