+++ Erweiterung der Fahrteinschreibepflicht für Fahrzeuge ab 2,5 Tonnen bei grenzüberschreitenden Güterbeförderungen tritt am 01. Juli 2026 in Kraft +++
Seit August 2023 müssen neue Nutzfahrzeugen über 3,5 Tonnen mit einem intelligenten Fahrtenschreiber der zweiten Version ausgerüstet sein. Ab dem 01. Juli 2026 unterliegen auch leichtere Nutzfahrzeuge, mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 2,5 Tonnen, der Pflicht einen intelligenten Fahrtenschreiber der zweiten Version eingebaut zu haben, sofern diese im grenzüberschreitenden Güterverkehr oder in der Kabotage tätig sind. Sofern Sie von der neuen Regelung betroffen sind, sollten Sie sich frühzeitig mit Ihrer Werkstatt austauschen, damit diese den Einbau des intelligenten Fahrtenschreibers der zweiten Version fristgerecht vornehmen kann.
+++ BMV fördert Ladeinfrastruktur für schweren Straßengüterverkehr: Antragstellung seit dem 26.05.2026 möglich +++
Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) fördert den Aufbau von Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge. Die neue Förderrichtlinie richtet sich sowohl an Unternehmen, die Ladeinfrastruktur im eigenen Depot errichten, als auch an Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte. Über vier Jahre stehen hierfür insgesamt eine Milliarde Euro bereit. Die Antragstellung ist im Zeitraum zwischen 26. Mai (bzw. 5. Juni für KMU) und 07. Juli 2026 (bzw. 30. September 2026 für KMU) möglich. >> Nähere Informationen zum Förderprogramm
Der Tankrabatt läuft Ende Juni aus – und damit endet auch die staatliche Entlastung bei den Kraftstoffpreisen. Branchenexperten rechnen damit, dass sich Diesel und Benzin anschließend wieder verteuern. Grund: Für frisch ausgelieferten Kraftstoff gilt ab Juli wieder die reguläre Energiesteuer, die den Preis um rund 16,7 Cent pro Liter inklusive Mehrwertsteuer erhöhen kann. Der Zeitpunkt der Preissteigerung hängt von einer Besonderheit des Tankstellenmarkts ab. Preise dürfen üblicherweise erst zur Mittagszeit angepasst werden. Daher wird erwartet: größere Preissprünge am 1. Juli gegen Mittag und mögliche Vorzieheffekte bereits am 30. Juni im Tagesverlauf. Da für die Steuer entscheidend ist, wann der Kraftstoff geliefert wurde, könnten Restbestände zunächst noch günstiger verkauft werden. Trotz des Auslaufens des Rabatts gehen Experten derzeit nicht davon aus, dass die Spritpreise deutlich über die Marke von 2 Euro pro Liter steigen. Ausschlaggebend ist die aktuelle Entwicklung am Ölmarkt. Sinkende Rohölpreise könnten die steuerbedingten Aufschläge zumindest teilweise kompensieren. Für Verbraucher bietet sich eine klare Strategie an: Wer noch vom Rabatt profitieren will, sollte den Tankvorgang möglichst vor Monatsende und vor dem täglichen Preisanstieg am Mittag erledigen. Insbesondere kurz vor dem Auslaufen der Maßnahme wird mit stärkerer Nachfrage an den Tankstellen gerechnet. Finanziell fiel die Entlastung durch den Tankrabatt für viele Verbraucher überschaubar aus. Gleichzeitig war die Maßnahme politisch umstritten, da Kritiker fehlende Zielgenauigkeit sowie eine begrenzte Weitergabe der Entlastung und eine klimapolitisch problematische Signalwirkung bemängelten. Eine unmittelbare Anschlussregelung ist derzeit nicht geplant. Die Politik will die Preisentwicklung zunächst beobachten und bei Bedarf reagieren. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 23. Juni 2026)
Die IT‑Sicherheit in kleinen und mittelständischen Unternehmen der Transport- und Logistikbranche bleibt ausbaufähig. Das zeigt eine aktuelle Untersuchung des Steinbeis‑Transferzentrums Internationales Transportwesen gemeinsam mit der Inventry GmbH. Mit der zunehmenden Digitalisierung von Lieferketten steigt die Bedeutung sicherer IT‑Strukturen deutlich – gleichzeitig fehlen vielen KMU weiterhin Ressourcen und systematische Ansätze. Die befragten Unternehmen bewerten die Bedeutung von IT‑Sicherheit als mittel bis relevant, sehen sich aber gleichzeitig einer wachsenden Bedrohungslage ausgesetzt. Cyberangriffe treten demnach nicht mehr nur vereinzelt auf, sondern bewegen sich auf einem bereits spürbaren Niveau. Damit wird deutlich, dass die Branche zunehmend ins Visier digitaler Angriffe gerät. Viele Unternehmen setzen bereits grundlegende Schutzmaßnahmen ein. Dazu zählen unter anderem interne Sicherheitsrichtlinien, regelmäßige Mitarbeiterschulungen, Backup‑Systeme zur Sicherung der IT‑Verfügbarkeit und der Zugriffsschutz für sensible Daten. Auch Logging‑Systeme zur Erkennung von Sicherheitsvorfällen kommen zum Einsatz. Dennoch zeigen die Ergebnisse, dass diese Maßnahmen häufig nicht durchgängig strukturiert umgesetzt sind.
Neben technischen Schwachstellen sehen die Unternehmen auch organisatorische Risiken. Themen wie Mitarbeiterfluktuation, fehlende Sensibilisierung, oder interne Unzufriedenheit können Sicherheitslücken begünstigen. Entsprechend gewinnt die Qualifizierung der Belegschaft weiter an Bedeutung. Die Studie macht deutlich, dass IT‑Sicherheit nicht isoliert betrachtet werden kann. Schwachstellen entstehen häufig entlang der gesamten Lieferkette, insbesondere bei kleineren Partnern mit begrenzten Ressourcen. Deshalb fordern die Autoren eine stärkere Einbindung von Geschäftspartnern in Sicherheitskonzepte. Aus Sicht der Studienautoren besteht vor allem Bedarf bei systematischen Ansätzen. Empfohlen werden die Einführung formaler IT‑Managementsysteme, regelmäßige Risikoanalysen und klar definierte Notfall- und Kontrollprozesse. Darüber hinaus seien zusätzliche finanzielle Mittel und Investitionen in moderne Sicherheitstechnologien notwendig. Auch regulatorische Vorgaben wie NIS2 und DSGVO erhöhen die Anforderungen an Unternehmen. Künftig müssen Betriebe ihre IT‑Sicherheitsmaßnahmen stärker dokumentieren und nachweisen können. Für die Branche wird Cybersecurity damit zu einem entscheidenden Wettbewerbsfaktor. Fehlende Sicherheitsstrukturen können nicht nur zu Datenverlust, sondern auch zu Produktions- und Lieferausfällen führen. Gerade angesichts digital vernetzter Prozesse wird IT‑Sicherheit zunehmend zur Voraussetzung für stabile und zuverlässige Lieferketten. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 15. Juni 2026)
Mehrere EU‑Mitgliedstaaten wollen die Einführung autonomer Fahrzeuge im regulären Verkehr künftig enger abstimmen. Am Rande des Verkehrsministerrats in Luxemburg hat Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder gemeinsam mit 16 weiteren Ländern eine entsprechende Absichtserklärung unterzeichnet. Ziel der Initiative ist es, den grenzüberschreitenden Einsatz automatisierter Fahrzeuge zu erleichtern und europaweit einheitliche Standards zu etablieren. Kern der Vereinbarung sind gemeinsame Testfelder über Landesgrenzen hinweg, in denen autonome Fahrzeuge unter realen Bedingungen betrieben werden sollen. Dabei geht es insbesondere um die Harmonisierung technischer Anforderungen, einheitliche Regeln für Sicherheit und Zulassung sowie abgestimmte Standards für Infrastruktur und Betrieb. Die Initiative baut auf bestehenden Testprojekten zwischen Deutschland, Frankreich und Luxemburg auf. Als zentrale Anwendungsbereiche nennt die Erklärung sowohl den öffentlichen Personennahverkehr – etwa mit Robotaxis – als auch den Gütertransport. Gerade im Güterverkehr sehen Politik und Industrie Potenziale für höhere Effizienz, gesteigerte Sicherheit sowie eine nachhaltigere Logistik. Die Initiative steht im Zusammenhang mit dem „Industrial Action Plan for the European automotive sector“ der EU-Kommission. Dieser soll die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Automobilindustrie stärken und Innovationen schneller in den Markt bringen. Durch die engere Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten sollen Entwicklungsprozesse beschleunigt und Doppelstrukturen vermieden werden. Die Kooperation basiert zunächst auf einer rechtlich nicht bindenden Absichtserklärung („Joint Declaration of Intent“). Unterzeichnet wurde sie am 8. Juni 2026 von insgesamt 17 EU‑Staaten, darunter Deutschland, Frankreich, Italien und die Niederlande. Auf deutscher Seite sind neben Bundesbehörden auch einzelne Bundesländer an der Umsetzung beteiligt. Mit der Initiative will die Politik ein klares Signal für die Automobil- und Zulieferindustrie setzen. Einheitliche Rahmenbedingungen könnten demnach Investitionen fördern und Europa als Standort für automatisierte Mobilität stärken. Für die Logistikbranche eröffnet die Entwicklung neue Perspektiven. Autonome Fahrzeuge könnten langfristig dazu beitragen den Fahrermangel abzufedern, Transportprozesse effizienter zu gestalten und grenzüberschreitende Verkehre zu vereinfachen. Voraussetzung bleibt jedoch eine enge Abstimmung bei Regulierung und Infrastruktur. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 09. Juni 2026)
Das Bundesverkehrsministerium hat mit dem neuen Stellplatzinformationsdienst (SID) eine bundesweite digitale Lösung für die Suche nach Lkw‑Parkplätzen gestartet. Der Dienst stellt echtnah aktualisierte Belegungsdaten von Rastanlagen zur Verfügung und soll Fahrern die Planung von Stopps erleichtern. Aktuell umfasst das System die Daten von rund 1.850 Autobahnrastanlagen in Deutschland. Die Informationen werden aus dem Mautsystem gewonnen und über die Mobilithek des Bundes bereitgestellt. Anbieter von Navigations- und Logistiklösungen können die Daten kostenfrei integrieren und so in ihre Anwendungen einbinden. Durch die bessere Sichtbarkeit freier Stellplätze sollen Parksuchverkehre reduziert werden und damit weniger unnötige Fahrten auf der Suche nach Parkmöglichkeiten und eine höhere Sicherheit auf Autobahnen, insbesondere in den Abendstunden, gewährleisten. Damit adressiert der Dienst eines der größten Probleme im Straßengüterverkehr. In einem nächsten Schritt soll der Dienst erweitert werden. Geplant ist die Einbindung von Rastanlagen an Bundesstraßen und privaten Parkplätzen und Autohöfen. Ziel ist eine möglichst vollständige Abbildung aller verfügbaren Lkw‑Stellplätze in Deutschland. Die beteiligten Institutionen betonen zudem den Nutzen der gewonnenen Daten für die Infrastrukturplanung. Die Auswertung der Auslastung soll helfen, bestehende Kapazitäten besser zu nutzen und zukünftige Ausbauprojekte gezielter zu steuern. Der Stellplatzinformationsdienst ist Teil eines umfassenden 5‑Punkte‑Plans des Bundes zur Verbesserung der Parkplatzsituation für Lkw. Ziel ist es, sowohl kurzfristig Entlastung zu schaffen als auch langfristig die Infrastruktur anzupassen. Für Transportunternehmen bietet der SID die Chance, Tourenplanung und Pausenmanagement effizienter zu gestalten. Gleichzeitig unterstützt er Fahrer dabei, gesetzliche Lenk- und Ruhezeiten besser einzuhalten. Damit wird die Digitalisierung des Straßengüterverkehrs um einen weiteren zentralen Baustein ergänzt. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 02. Juni 2026)
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) hat im April 2026 bundesweite Schwerpunktkontrollen durchgeführt. Im Fokus standen insbesondere die Einhaltung von Kabotagevorschriften, die Überprüfung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit sowie technische Unterwegskontrollen. An mehreren Terminen im April waren insgesamt rund 440 Kontrollkräfte im Einsatz. Die Kontrollen erfolgten an 95 Standorten, darunter stark frequentierte Verkehrsachsen, Logistikdrehscheiben sowie intensive Routen ausländischer Fahrzeuge. Unterstützt wurden die Maßnahmen punktuell durch Polizeidienststellen, etwa in den Regionen München und Mainz. Im Rahmen der Schwerpunktaktionen kontrollierte das BALM insgesamt 1.693 Fahrzeuge. Ein Großteil der Prüfungen konzentrierte sich auf die Einhaltung der Kabotagebestimmungen. Dabei wurden 1.436 Kabotagekontrollen durchgeführt bei denen 80 Verstöße in 51 Fällen festgestellt wurden. Zusätzlich überprüften die Behörden die Einhaltung des Verbots, die wöchentliche Ruhezeit im Fahrzeug zu verbringen. In diesem Bereich wurden 63 Verstöße festgestellt. Im Bereich der technischen Unterwegskontrolle wurden dagegen nur wenige Mängel erfasst. Im Zuge der Kontrollen wurden Sicherheitsleistungen in Höhe von mehr als 162.000 Euro erhoben. Diese dienen unter anderem zur Absicherung möglicher Bußgelder gegenüber ausländischen Unternehmen. Das BALM betont, dass es sich bei den Ergebnissen um stichprobenartige Schwerpunktkontrollen handelt. Sie seien daher nicht repräsentativ für die Gesamtsituation im Straßengüterverkehr. Dennoch liefern sie Hinweise auf bestehende Problembereiche, insbesondere im Zusammenhang mit internationalen Transporten, Kabotage sowie Sozialvorschriften im Fahrpersonalrecht. Nach Angaben der Behörde werden vergleichbare Schwerpunktaktionen weiterhin regelmäßig durchgeführt. Ziel bleibt es, Wettbewerbsverzerrungen zu reduzieren und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben im Straßengüterverkehr sicherzustellen. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 01. Juni 2026)
Im Forschungsprojekt „Transportation in Charge“ haben mehrere Partner neue Ansätze zur Planung und Nutzung von Ladeinfrastruktur für elektrische Nutzfahrzeuge entwickelt. Ziel war es, wirtschaftliche und technische Grundlagen für den Einsatz von E‑Lkw in Gewerbegebieten und Logistikzentren zu schaffen. Das Projekt wurde im Juni 2026 abgeschlossen. In einem Feldversuch wurde die Alltagstauglichkeit von rund 210 elektrischen Nutzfahrzeugen in verschiedenen Logistikszenarien untersucht. Dabei ging es insbesondere darum, wie sich Ladeinfrastruktur so auslegen lässt, dass mehrere Unternehmen sie gemeinsam nutzen können. Der Ansatz zielt auf eine effizientere Nutzung vorhandener Kapazitäten und eine bessere Integration in bestehende logistische Prozesse. Ein zentrales Ergebnis: Ladeinfrastruktur kann wirtschaftlicher betrieben werden, wenn Unternehmen in Gewerbegebieten kooperieren. Statt einzelner, isolierter Lösungen ermöglichen gemeinsame Systeme: bessere Auslastung der Ladepunkte, geringere Investitionskosten sowie eine bedarfsgerechtere Planung. Damit wird ein wichtiger Ansatz für die Skalierung elektrischer Flotten adressiert. Für die technische Umsetzung entwickelten die Projektpartner eine digitale Plattform. Diese verknüpfte Transportlogistik und Lademanagement und nutzt dafür verschiedene Datenquellen, darunter: Fahrzeugtelematik, Verkehrsinformationen, Wetterdaten sowie verfügbare Lade- und Stellkapazitäten. Auf dieser Basis lassen sich Transport- und Ladeprozesse besser aufeinander abstimmen. Die cloudbasierte Lösung ermöglicht den Austausch von Echtzeitdaten zwischen den Beteiligten. Dadurch können Disposition und Ladeplanung flexibel angepasst werden. Ein Demonstrator zeigt, wie sich entsprechende Systeme in bestehende Transportmanagementlösungen integrieren lassen. Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass der Einsatz von E‑Lkw im Güterverkehr grundsätzlich bereits möglich ist. Herausforderungen bestehen weiterhin vor allem bei: Ladeinfrastruktur, Investitionskosten sowie Energieverfügbarkeit. Dennoch sehen die Projektpartner bereits heute tragfähige Einsatzmöglichkeiten. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 25. Juni 2026)
Zum 1. Juli 2026 läuft die Eurovignette für die Niederlande aus. Ab diesem Stichtag erhebt der Staat eine kilometerabhängige Maut, die sowohl für niederländische als auch für ausländische Lkw gilt. Nach Schätzungen verkehren jährlich über 725.000 ausländische Lkw auf niederländischen Straßen. Die Mautpflicht umfasst den überwiegenden Teil der niederländischen Autobahnen sowie bestimmte Provinz- und Gemeindestraßen. Betroffen sind alle Fahrzeuge der Klassen N2 und N3 mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3.500 Kilogramm. Der Mauterhebung erfodert eine On‑Board‑Unit (OBU), die während der gesamten Fahrt in den Niederlanden aktiviert sein muss. Das Gerät erfasst die zurückgelegte Strecke und überträgt die Daten an einen zugelassenen Dienstleister. Wie in Deutschland oder Belgien stehen auch in den Niederlanden verschiedene Anbieterstrukturen bereit:
Bereits vorhandene OBUs können zumeist um das Einsatzgebiet Niederlande erweitert werden. Eine Ausnahme bilden die Geräte der nationalen Systeme Toll Collect (Deutschland) und Satellic (Belgien) – beide werden RDW zufolge in den Niederlanden nicht funktionieren. Die Lkw-Maut sei so gestaltet, dass sie die Lkw-Besitzer pro Kilometer belastet. Die Maut soll dazu beitragen, den Verkehr nachhaltiger und effizienter zu machen. Die Tarife orientieren sich an mehreren technischen Eigenschaften der Fahrzeuge:
Je leichter und sauberer ein Fahrzeug, desto geringer fällt der Kilometerpreis aus. Ein großer Anteil der Einnahmen fließt laut Regierung in Programme zur Förderung nachhaltiger Nutzfahrzeuge. Ein offizielles Berechnungstool sowie die vollständigen Tarife stehen unter www.trucktoll.nl bereit. Die niederländischen Behörden kündigen an, die Einhaltung der Mautpflicht ab dem Startdatum zu überprüfen. Fahrzeuge ohne funktionsfähige OBU eines zugelassenen Anbieters können mit Bußgeldern belegt werden. Zur Vorbereitung auf das neue System hat die niederländische Regierung eine grenzüberschreitende Informationskampagne initiiert. Zusätzlich informieren Maut- und Tankkartenanbieter ihre Kunden über die Umstellung und die erforderlichen Schritte für die Teilnahme. Weitere offizielle Informationen stellt die Regierung über www.trucktoll.nl bereit. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 26. Juni 2026)
Die EU-Kommission fordert Deutschland und weitere Mitgliedstaaten auf, ihre Binnengrenzkontrollen im Schengen-Raum schrittweise zurückzufahren. Nach Einschätzung der Behörde sollten die Staaten darauf hinarbeiten, die Maßnahmen nach und nach aufzuheben. Hintergrund ist die wachsende Zahl an Ländern, die seit Monaten wieder Kontrollen an innereuropäischen Grenzen durchführen. Nach Ansicht der Kommission existieren inzwischen effizientere Instrumente zur Sicherung der Grenzen. Dazu zählen insbesondere gezielte Polizeikontrollen statt dauerhafter Grenzüberwachung, der Einsatz digitaler Technologien etwa bei biometrischer Identifizierung sowie Fahrzeugortung und Datenauswertung. Diese Ansätze sollen die Sicherheit gewährleisten, ohne den freien Personen- und Warenverkehr unnötig zu beeinträchtigen. Die EU betont, dass Grenzkontrollen innerhalb des Schengen-Raums laut europäischem Recht zwar zulässig sind, jedoch nur als kurzfristige Ausnahmemaßnahme gelten. Reguläre Kontrollen an Binnengrenzen widersprechen grundsätzlich dem Prinzip des freien Verkehrs innerhalb der EU und können zu wirtschaftlichen Nachteilen führen. Deutschland kontrolliert seine Grenzen bereits seit September 2024 wieder. Die Maßnahmen wurden seitdem mehrfach verlängert, zuletzt bis Mitte September 2026. Auch andere Länder wie Frankreich, Österreich, Italien, die Niederlande oder Schweden haben vergleichbare Kontrollen eingeführt. Diese Entwicklung zeigt, dass sich der Schengen-Raum weiterhin unter sicherheitspolitischem Druck befindet. Die EU-Kommission sieht in der Rückkehr zu offenen Grenzen eine zentrale Voraussetzung für das Funktionieren des Binnenmarkts. Grenzkontrollen führen laut Einschätzung der EU zu Verzögerungen im grenzüberschreitenden Verkehr, zusätzlichen Kosten für Unternehmen sowie Einschränkungen für Pendler und Logistik. Für die Transportbranche haben Grenzkontrollen unmittelbare Auswirkungen. Selbst kurze Stichprobenkontrollen können im Güterverkehr zu Verzögerungen entlang wichtiger Transportkorridore führen. Ein Abbau der Maßnahmen würde daher die Planungssicherheit erhöhen, die Transportzeiten stabilisieren und logistische Prozesse vereinfachen. Gleichzeitig bleibt offen, ob und wann die Mitgliedstaaten den Empfehlungen folgen werden. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 02. Juni 2026)