+++ Erweiterung der Fahrteinschreibepflicht für Fahrzeuge ab 2,5 Tonnen bei grenzüberschreitenden Güterbeförderungen tritt am 01. Juli 2026 in Kraft +++
Seit August 2023 müssen neue Nutzfahrzeugen über 3,5 Tonnen mit einem intelligenten Fahrtenschreiber der zweiten Version ausgerüstet sein. Ab dem 01. Juli 2026 unterliegen auch leichtere Nutzfahrzeuge, mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 2,5 Tonnen, der Pflicht einen intelligenten Fahrtenschreiber der zweiten Version eingebaut zu haben, sofern diese im grenzüberschreitenden Güterverkehr oder in der Kabotage tätig sind. Sofern Sie von der neuen Regelung betroffen sind, sollten Sie sich frühzeitig mit Ihrer Werkstatt austauschen, damit diese den Einbau des intelligenten Fahrtenschreibers der zweiten Version fristgerecht vornehmen kann.
+++ BMV fördert Ladeinfrastruktur für schweren Straßengüterverkehr: Antragstellung seit dem 26.05.2026 möglich +++
Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) fördert den Aufbau von Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge. Die neue Förderrichtlinie richtet sich sowohl an Unternehmen, die Ladeinfrastruktur im eigenen Depot errichten, als auch an Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte. Über vier Jahre stehen hierfür insgesamt eine Milliarde Euro bereit. Die Antragstellung ist im Zeitraum zwischen 26. Mai (bzw. 5. Juni für KMU) und 07. Juli 2026 (bzw. 30. September 2026 für KMU) möglich. >> Nähere Informationen zum Förderprogramm
Das Bundesverkehrsministerium hat mit dem neuen Stellplatzinformationsdienst (SID) eine bundesweite digitale Lösung für die Suche nach Lkw‑Parkplätzen gestartet. Der Dienst stellt echtnah aktualisierte Belegungsdaten von Rastanlagen zur Verfügung und soll Fahrern die Planung von Stopps erleichtern. Aktuell umfasst das System die Daten von rund 1.850 Autobahnrastanlagen in Deutschland. Die Informationen werden aus dem Mautsystem gewonnen und über die Mobilithek des Bundes bereitgestellt. Anbieter von Navigations- und Logistiklösungen können die Daten kostenfrei integrieren und so in ihre Anwendungen einbinden. Durch die bessere Sichtbarkeit freier Stellplätze sollen Parksuchverkehre reduziert werden und damit weniger unnötige Fahrten auf der Suche nach Parkmöglichkeiten und eine höhere Sicherheit auf Autobahnen, insbesondere in den Abendstunden, gewährleisten. Damit adressiert der Dienst eines der größten Probleme im Straßengüterverkehr. In einem nächsten Schritt soll der Dienst erweitert werden. Geplant ist die Einbindung von Rastanlagen an Bundesstraßen und privaten Parkplätzen und Autohöfen. Ziel ist eine möglichst vollständige Abbildung aller verfügbaren Lkw‑Stellplätze in Deutschland. Die beteiligten Institutionen betonen zudem den Nutzen der gewonnenen Daten für die Infrastrukturplanung. Die Auswertung der Auslastung soll helfen, bestehende Kapazitäten besser zu nutzen und zukünftige Ausbauprojekte gezielter zu steuern. Der Stellplatzinformationsdienst ist Teil eines umfassenden 5‑Punkte‑Plans des Bundes zur Verbesserung der Parkplatzsituation für Lkw. Ziel ist es, sowohl kurzfristig Entlastung zu schaffen als auch langfristig die Infrastruktur anzupassen. Für Transportunternehmen bietet der SID die Chance, Tourenplanung und Pausenmanagement effizienter zu gestalten. Gleichzeitig unterstützt er Fahrer dabei, gesetzliche Lenk- und Ruhezeiten besser einzuhalten. Damit wird die Digitalisierung des Straßengüterverkehrs um einen weiteren zentralen Baustein ergänzt. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 02. Juni 2026)
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) hat im April 2026 bundesweite Schwerpunktkontrollen durchgeführt. Im Fokus standen insbesondere die Einhaltung von Kabotagevorschriften, die Überprüfung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit sowie technische Unterwegskontrollen. An mehreren Terminen im April waren insgesamt rund 440 Kontrollkräfte im Einsatz. Die Kontrollen erfolgten an 95 Standorten, darunter stark frequentierte Verkehrsachsen, Logistikdrehscheiben sowie intensive Routen ausländischer Fahrzeuge. Unterstützt wurden die Maßnahmen punktuell durch Polizeidienststellen, etwa in den Regionen München und Mainz. Im Rahmen der Schwerpunktaktionen kontrollierte das BALM insgesamt 1.693 Fahrzeuge. Ein Großteil der Prüfungen konzentrierte sich auf die Einhaltung der Kabotagebestimmungen. Dabei wurden 1.436 Kabotagekontrollen durchgeführt bei denen 80 Verstöße in 51 Fällen festgestellt wurden. Zusätzlich überprüften die Behörden die Einhaltung des Verbots, die wöchentliche Ruhezeit im Fahrzeug zu verbringen. In diesem Bereich wurden 63 Verstöße festgestellt. Im Bereich der technischen Unterwegskontrolle wurden dagegen nur wenige Mängel erfasst. Im Zuge der Kontrollen wurden Sicherheitsleistungen in Höhe von mehr als 162.000 Euro erhoben. Diese dienen unter anderem zur Absicherung möglicher Bußgelder gegenüber ausländischen Unternehmen. Das BALM betont, dass es sich bei den Ergebnissen um stichprobenartige Schwerpunktkontrollen handelt. Sie seien daher nicht repräsentativ für die Gesamtsituation im Straßengüterverkehr. Dennoch liefern sie Hinweise auf bestehende Problembereiche, insbesondere im Zusammenhang mit internationalen Transporten, Kabotage sowie Sozialvorschriften im Fahrpersonalrecht. Nach Angaben der Behörde werden vergleichbare Schwerpunktaktionen weiterhin regelmäßig durchgeführt. Ziel bleibt es, Wettbewerbsverzerrungen zu reduzieren und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben im Straßengüterverkehr sicherzustellen. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 01. Juni 2026)
Die EU-Kommission fordert Deutschland und weitere Mitgliedstaaten auf, ihre Binnengrenzkontrollen im Schengen-Raum schrittweise zurückzufahren. Nach Einschätzung der Behörde sollten die Staaten darauf hinarbeiten, die Maßnahmen nach und nach aufzuheben. Hintergrund ist die wachsende Zahl an Ländern, die seit Monaten wieder Kontrollen an innereuropäischen Grenzen durchführen. Nach Ansicht der Kommission existieren inzwischen effizientere Instrumente zur Sicherung der Grenzen. Dazu zählen insbesondere gezielte Polizeikontrollen statt dauerhafter Grenzüberwachung, der Einsatz digitaler Technologien etwa bei biometrischer Identifizierung sowie Fahrzeugortung und Datenauswertung. Diese Ansätze sollen die Sicherheit gewährleisten, ohne den freien Personen- und Warenverkehr unnötig zu beeinträchtigen. Die EU betont, dass Grenzkontrollen innerhalb des Schengen-Raums laut europäischem Recht zwar zulässig sind, jedoch nur als kurzfristige Ausnahmemaßnahme gelten. Reguläre Kontrollen an Binnengrenzen widersprechen grundsätzlich dem Prinzip des freien Verkehrs innerhalb der EU und können zu wirtschaftlichen Nachteilen führen. Deutschland kontrolliert seine Grenzen bereits seit September 2024 wieder. Die Maßnahmen wurden seitdem mehrfach verlängert, zuletzt bis Mitte September 2026. Auch andere Länder wie Frankreich, Österreich, Italien, die Niederlande oder Schweden haben vergleichbare Kontrollen eingeführt. Diese Entwicklung zeigt, dass sich der Schengen-Raum weiterhin unter sicherheitspolitischem Druck befindet. Die EU-Kommission sieht in der Rückkehr zu offenen Grenzen eine zentrale Voraussetzung für das Funktionieren des Binnenmarkts. Grenzkontrollen führen laut Einschätzung der EU zu Verzögerungen im grenzüberschreitenden Verkehr, zusätzlichen Kosten für Unternehmen sowie Einschränkungen für Pendler und Logistik. Für die Transportbranche haben Grenzkontrollen unmittelbare Auswirkungen. Selbst kurze Stichprobenkontrollen können im Güterverkehr zu Verzögerungen entlang wichtiger Transportkorridore führen. Ein Abbau der Maßnahmen würde daher die Planungssicherheit erhöhen, die Transportzeiten stabilisieren und logistische Prozesse vereinfachen. Gleichzeitig bleibt offen, ob und wann die Mitgliedstaaten den Empfehlungen folgen werden. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 02. Juni 2026)