+++ Erweiterung der Fahrteinschreibepflicht für Fahrzeuge ab 2,5 Tonnen bei grenzüberschreitenden Güterbeförderungen seit 01. Juli 2026 in Kraft +++
Seit August 2023 müssen neue Nutzfahrzeugen über 3,5 Tonnen mit einem intelligenten Fahrtenschreiber der zweiten Version ausgerüstet sein. Seit dem 01. Juli 2026 unterliegen auch leichtere Nutzfahrzeuge, mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 2,5 Tonnen, der Pflicht einen intelligenten Fahrtenschreiber der zweiten Version eingebaut zu haben, sofern diese im grenzüberschreitenden Güterverkehr oder in der Kabotage tätig sind.
+++ BMV fördert Ladeinfrastruktur für schweren Straßengüterverkehr: Antragstellung seit dem 26.05.2026 möglich +++
Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) fördert den Aufbau von Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge. Die neue Förderrichtlinie richtet sich sowohl an Unternehmen, die Ladeinfrastruktur im eigenen Depot errichten, als auch an Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte. Über vier Jahre stehen hierfür insgesamt eine Milliarde Euro bereit. Die Antragstellung ist im Zeitraum zwischen 26. Mai (bzw. 5. Juni für KMU) und 07. Juli 2026 (bzw. 30. September 2026 für KMU) möglich. >> Nähere Informationen zum Förderprogramm
Angesichts Zehntausender Migranten in der spanischen Nordafrika-Exklave Ceuta will Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) an der Kontrolle der deutschen Landesgrenzen festhalten. „Wir werden die Möglichkeit der Binnengrenzkontrollen über den September hinaus verlängern“, kündigte der Bundesinnenminister an. Um die bisherigen Erfolge beim Zurückdrängen der illegalen Migration zu erhalten, müssten „flexible und angepasste Binnengrenzkontrollen“ aufrechterhalten werden. Bis wann die Kontrollen verlängert werden sollen, sagte Dobrindt nicht. Obwohl die Grenzen innerhalb der EU eigentlich offen sein sollen, wird seit dem 16. September 2024 wieder an allen deutschen Außengrenzen kontrolliert. Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte dies angeordnet, um die Zahl der unerlaubten Einreisen einzudämmen. Die Regelung wurde bereits dreimal verlängert, zuletzt bis Mitte September 2026. „Die Situation in Ceuta verdeutlicht die volatile Lage bei der illegalen Migration“, erklärte Dobrindt die erneute Verlängerung. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 31. Juli 2026)
Eine digitale Kontrollstelle mit Pilotcharakter soll überladene Lastwagen auf der Autobahn 4 zwischen Aachen und Köln künftig aus dem Verkehr ziehen können. Die Anlage bei Düren wurde nach etwas mehr als einem Jahr Bauzeit in Betrieb genommen, wie die Autobahn GmbH mitteilte. Ziel der Gewichtskontrollstelle ist laut Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) der Schutz der Straßeninfrastruktur und die Erhöhung der Verkehrssicherheit. Besonders der Schwerlastverkehr stelle eine erhebliche Belastung für Straßen und Brücken dar. In den Fahrspuren verbaute Sensorik soll an der Kontrollstelle bereits im fließenden Verkehr das Gewicht von Lastwagen erkennen. Erscheint ein Fahrzeug verdächtig schwer, wird auf LED-Anzeigetafeln das Kennzeichen angezeigt und der Fahrer zur Ausfahrt und Kontrolle aufgefordert. Personal auf der Fahrbahn zum Herauswinken ist nicht mehr nötig. Nach der Ausfahrt erfolgt eine langsame Überfahrt über eine Wiegespur und es wird eine gerichtsfeste Nachverwiegung, durchgeführt, deren Wiegeergebnis dokumentiert wird. Im Falle einer Überladung wird Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und der Lkw muss sein Frachtgut abladen, bevor er die Weiterfahrt antreten darf. „Diese Anlage ist die erste von insgesamt 16 Anlagen, die in den nächsten Jahren deutschlandweit errichtet werden“, erklärte Stefan Schnorr, Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium. Gebaut und betrieben werden die Gewichtskontrollstellen von der Autobahn GmbH. Genutzt werden sie vom Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) im Rahmen von Verkehrskontrollen. Langfristig soll es ein bundesweites Netz solcher Gewichtskontrollstellen geben. „Wir können damit künftig noch effizienter und umfangreicher als zuvor den Schwerverkehr überprüfen und überladene sowie falsch beladene Fahrzeuge identifizieren“, sagte Dirk Brandenburger, Geschäftsführer Technik der Autobahn GmbH des Bundes. Für die vollautomatische Kontrollstelle wurde laut Autobahn GmbH der Standort zwischen Aachen und Köln gewählt, da über die A4 große Mengen des Güterverkehrs aus den Häfen von Antwerpen und Rotterdam transportiert würden. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 31. Juli 2026)
Mit der Reform soll der Rechtsrahmen für die Förderung der Elektromobilität bis Ende 2035 verlängert und an die aktuellen Entwicklungen angepasst werden, so die Bundesregierung. „Das Elektromobilitätsgesetz hat sich bewährt“, sagte Ulrich Lange, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr. „Mit der Novelle entwickeln wir dieses erfolgreiche Instrument konsequent weiter. Wir verlängern die bewährten Bevorrechtigungen, erleichtern das Laden im öffentlichen Raum und öffnen das Gesetz für Elektrobusse und schwere E-Lkw.“ Kommunen würden so mehr Handlungsspielraum erhalten. Seit 2015 ermöglicht das Elektromobilitätsgesetz den Städten und Gemeinden, elektrisch betriebene Fahrzeuge im Straßenverkehr gezielt zu fördern. Erweitert wird nun unter anderem der Anwendungsbereich des Gesetzes. Künftig können Kommunen Bevorrechtigungen nicht nur für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge, sondern auch für Elektrobusse sowie mittelschwere und schwere Elektro-Lkw vorsehen. Damit trage man „der Entwicklung Rechnung, dass immer mehr Busunternehmen, kommunale Betriebe und Logistikunternehmen ihre Flotten auf klimafreundliche Antriebe umstellen“, so das Bundesverkehrsministerium (BMV). Wichtige Inhalte der Novelle:
Die Novellierung des Elektromobilitätsgesetzes ist Teil des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 der Bundesregierung. Damit sollen laut Bundesverkehrsministerium verlässliche Rahmenbedingungen für den weiteren Hochlauf der Elektromobilität geschaffen und gleichzeitig die Möglichkeiten der Kommunen gestärkt werden, klimafreundliche Mobilität vor Ort zu fördern. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 29. Juli 2026)
Bundesminister Patrick Schnieder hat am 29. Juli 2026 das Bundesministerium für Verkehr an seinen Nachfolger übergeben. Mit Wirkung zum 29. Juli 2026 übernimmt Steffen Bilger das Amt des Bundesministers für Verkehr.
Patrick Schnieder, der seit Mai 2025 an der Spitze des Hauses stand, dankte den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ministeriums für die engagierte Zusammenarbeit: „Es war mir eine große Freude, hier in diesem Haus zu arbeiten. Ich bin begeistert von den Verkehrsthemen und ich bin begeistert von den Menschen hier. Vom ersten Tag an wurde ich herzlich aufgenommen und mit größtem Engagement und größter Kompetenz unterstützt. Wir haben in den vergangenen Monaten gemeinsam viel geschafft. Etwa die Agenda für zufriedene Kunden auf der Schiene samt drei Sofortprogrammen – die auch bereits erste Wirkungen zeigen. Oder das Infrastruktur-Zukunftsgesetz, mit dem wir Tempo in die Sanierung und Modernisierung unserer Verkehrswege bringen. Straße, Schiene und Wasserstraße werden gleichermaßen davon profitieren. Wir kommen bei den Korridorsanierungen auf der Schiene voran und bei unserem großen Modernisierungsprogramm für Brücken. Darauf bin ich sehr stolz. Ich bedanke mich von ganzem Herzen und wünsche Steffen Bilger alles Gute für seine neue Aufgabe.“
Steffen Bilger, Bundesminister für Verkehr: „Ich danke Patrick Schnieder aufrichtig für seine Arbeit und die heutige Amtsübergabe. Mein Anspruch ist klar: Verkehrsinfrastruktur muss für die Menschen da sein. Für die, die morgens pünktlich zur Arbeit wollen. Für die Wirtschaft, die auf verlässliche Lieferketten angewiesen ist und für die Familie, die mit der Bahn ihre Verwandtschaft besucht, mit dem Auto einen Ausflug macht, mit dem Flugzeug in den Urlaub fliegt oder einfach eine Radtour macht. Gemeinsam mit den engagierten Kolleginnen und Kollegen im Haus möchte ich Deutschland in Bewegung halten. Dazu brauchen wir alle Verkehrsträger und müssen sie dort ausbauen, wo sie ihre Stärken haben. Ich freue mich darauf, das gemeinsam mit dem Ressort anzugehen.“
Im Bundesministerium für Verkehr werden Christian Hirte und Ulrich Lange den Minister weiterhin als Parlamentarische Staatssekretäre unterstützen. (Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) v. 17. Juli 2026)
Speditionen und Transportunternehmen könnten künftig an mehreren bislang fahrverbotsbelegten Feiertagen aufatmen. Die Bundesregierung plant, die nur in einzelnen Bundesländern geltenden Lkw-Fahrverbote an Feiertagen wie Fronleichnam, Allerheiligen oder dem Reformationstag abzuschaffen. Künftig sollen die Fahrverbote nur noch an bundesweit einheitlichen Feiertagen gelten. Die Maßnahme ist Teil des von der Bundesregierung beschlossenen Entlastungspakets zum Bürokratieabbau im Verkehrsbereich. Nach Angaben der Bundesregierung sollen dadurch gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen geschaffen und unnötige Standzeiten im Güterverkehr vermieden werden. Außerdem erhofft sich die Transport- und Logistikbranche eine höhere Planungssicherheit bei grenzüberschreitenden und nationalen Verkehren. Bislang gelten an bestimmten gesetzlichen Feiertagen in einzelnen Bundesländern Fahrverbote für Lastwagen über 7,5 Tonnen sowie für Lkw mit Anhängern. Da diese Feiertage nicht bundesweit einheitlich sind, mussten Unternehmen ihre Tourenplanung bislang an unterschiedliche regionale Regelungen anpassen. Die geplante Vereinheitlichung soll diesen Aufwand reduzieren und den Güterverkehr flexibler machen. Die Abschaffung der regionalen Feiertagsfahrverbote ist eine von mehreren Maßnahmen des Entlastungspakets. Weitere Änderungen betreffen unter anderem die Digitalisierung von Nachweisen für Lang-Lkw und den Abbau weiterer Dokumentationspflichten im Verkehrssektor.(Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 17. Juli 2026)
Die Bundesregierung hat am 15.07.2026 zwei von Bundesumweltminister Carsten Schneider vorgelegte Modernisierungs- und Entlastungsvorhaben beschlossen. Durch eine Änderung der 35. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) werden Fahrzeuge mit E-Kennzeichen von der Pflicht zum Anbringen einer Umweltplakette ausgenommen. Dadurch werden sowohl Fahrzeughalter als auch die Verwaltung von bisher bestehenden bürokratischen Aufgaben und Kosten entlastet. Die Umweltstandards bezüglich der Luftqualität bleiben dabei unverändert. Um die Luftschadstoffbelastung zu verringern, haben zahlreiche deutsche Städte Umweltzonen eingerichtet, in die nur Fahrzeuge mit entsprechend gekennzeichneten Plaketten einfahren dürfen. (Quelle: Pressemitteilung des BMUV v. 15. Juli 2026)
Mit dem Ferienbeginn in mehreren Bundesländern startet die heiße Phase der Reisesaison. Millionen Urlauber sind in den kommenden Wochen auf den Autobahnen unterwegs. Gleichzeitig sorgen zahlreiche Baustellen für zusätzliche Engpässe auf wichtigen Fernstraßen. Automobilclubs rechnen deshalb insbesondere an den Ferienwochenenden mit hohem Verkehrsaufkommen und teils langen Staus. Eine der wichtigsten Regeln bei stockendem Verkehr bleibt die Bildung der Rettungsgasse. Sie muss bereits entstehen, sobald der Verkehr ins Stocken gerät – nicht erst dann, wenn Einsatzfahrzeuge sichtbar oder hörbar sind. Die Rettungsgasse wird auf mehrspurigen Straßen grundsätzlich zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen gebildet. Wer Rettungsfahrzeuge behindert oder keine Rettungsgasse bildet, muss mit hohen Bußgeldern, Punkten in Flensburg und Fahrverboten rechnen. Auch im Stau darf der Standstreifen grundsätzlich nicht als Ausweichroute genutzt werden. Er muss für Pannenfahrzeuge und Einsatzkräfte frei bleiben. Ausnahmen bestehen lediglich, wenn Polizei oder Rettungskräfte entsprechende Anweisungen geben oder Fahrzeuge Platz für Einsatzkräfte schaffen müssen. Navigationssysteme bieten häufig alternative Strecken an, um Verkehrsbehinderungen zu umgehen. Experten raten jedoch dazu, Umleitungsvorschläge sorgfältig zu prüfen. Gerade in Ferienzeiten können auch Ausweichrouten schnell überlastet sein. Ist die Autobahn nicht vollständig gesperrt, kann das Verbleiben auf der ursprünglichen Route häufig die bessere Lösung sein. Auf Autobahnen gilt grundsätzlich das Rechtsfahrgebot und das Überholen von rechts bleibt verboten. Bei stockendem Verkehr gibt es jedoch Ausnahmen. Sind Fahrzeuge auf der linken Spur deutlich langsamer unterwegs, darf rechts unter bestimmten Bedingungen mit geringer Geschwindigkeitsdifferenz vorbeigefahren werden. Aggressive Spurwechsel oder riskante Fahrmanöver verschärfen dagegen oft die Verkehrssituation zusätzlich. Auch bei längeren Staus dürfen Fahrzeuge nicht wenden oder rückwärtsfahren. Dies gilt selbst dann, wenn die nächste Ausfahrt verpasst wurde. Solche Manöver stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar und können mit Bußgeldern, Punkten und Fahrverboten geahndet werden. Kommt es zu einem Stau im Tunnel, gelten erhöhte Sicherheitsanforderungen. Ausreichender Abstand, die Bildung einer Rettungsgasse und das Beachten von Durchsagen oder Hinweisschildern sind besonders wichtig. Bei längerem Stillstand kann es sinnvoll sein, den Motor abzustellen. Dadurch werden Emissionen reduziert und die Belastung im Tunnel verringert. Experten empfehlen, bei längeren Verzögerungen vor allem Ruhe zu bewahren. Unnötige Spurwechsel und hektische Fahrmanöver bringen meist keinen Zeitvorteil und können Staus zusätzlich verstärken. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 10. Juli 2026)
Der Bundesrat hat Änderungen der Regelungen zur Qualifikation der Berufskraftfahrer und weiterer straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften zugestimmt. Ziel der Rechtsverordnung der Bundesregierung ist es, den Fahrermangel in Deutschland bekämpfen. Die Verordnung sieht unter anderem vor, dass die Prüfung zur beschleunigten Grundqualifikation – eine rein theoretische Prüfung für Berufskraftfahrer – künftig auch in neun Fremdsprachen abgelegt werden kann: Englisch, Hocharabisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Türkisch und Ukrainisch und - auf Initiative des Bundesrates - Albanisch. Zudem wird die praktische Prüfung der Grundqualifikation um 90 Minuten reduziert und dauert künftig 120 Minuten. Dies soll unter anderem dadurch erreicht werden, dass der 60-minütige Prüfungsteil „Bewältigung kritischer Situationen“ gestrichen wird. Auch in der Fahrerlaubnisverordnung sind Änderungen vorgesehen. So sollen die Ukraine und Montenegro in diese aufgenommen werden, damit Führerscheine aus diesen Ländern künftig prüfungsfrei in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden können. Der Sprachenkatalog für die theoretische Fahrerlaubnisprüfung wird um Ukrainisch und Kurmandschi erweitert. Außerdem sollen auch Führerscheine aus Drittstaaten, die bereits in einem anderen EU-Staat umgetauscht wurden, in Deutschland anerkannt werden. Weiterhin sieht die Verordnung vor, dass auch Augenoptikerbetriebe die Untersuchungen des Sehvermögens für die Lkw- und Busfahrer vornehmen können. Mit der Zustimmung der Länder liegt es jetzt an der, Bundesregierung die Verordnung zu verkünden. Sie tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. In einer begleitenden Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung, erneut zu prüfen, ob Augenoptikerbetriebe die Sehtests für die Lkw- und Busfahrer vornehmen sollen. Die Bundesanstalt für Straßenwesen habe darauf hingewiesen, dass die fachlichen Anforderungen der Untersuchungen die Kompetenzen überstiegen, die man bei handwerklich ausgebildeten Augenoptikerinnen und -optikern voraussetzen könne, begründen die Länder ihre Forderung. (Plenarsitzung des Bundesrates am 10. Juli 2026)
Die Bundesregierung will in den kommenden Jahren umfangreiche Mittel für den Ausbau und die Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur bereitstellen. Nach dem aktuellen Haushaltsentwurf des Bundesverkehrsministeriums sollen bis 2030 insgesamt rund 135,5 Milliarden Euro in Straßen, Schienen und Wasserwege fließen. Der größte Anteil entfällt dabei auf die Schiene, gefolgt von Straßenprojekten und Investitionen in die Wasserstraßen. Finanziert werden die Maßnahmen aus unterschiedlichen Quellen. Ein erheblicher Teil der Mittel stammt aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität. Weitere Gelder kommen aus dem Etat des Verkehrsministeriums sowie aus dem Verteidigungshaushalt. Letzteres hängt mit der strategischen Bedeutung bestimmter Verkehrswege zusammen, die auch für militärische Mobilität relevant sind. Neu ist, dass künftig auch Wasserstraßen verstärkt über das Sondervermögen finanziert werden sollen. Trotz der langfristig hohen Investitionen sieht der Haushaltsentwurf für das kommende Jahr zunächst geringere Ausgaben vor. Hintergrund sind Einsparvorgaben innerhalb der Bundesregierung. Nach Angaben des Verkehrsministeriums sollen die Investitionen 2027 im Vergleich zu den bisherigen Planungen um rund 1,2 Milliarden Euro niedriger ausfallen. Mit den Kürzungen sollen unter anderem andere politische Maßnahmen gegenfinanziert werden. Für Neu- und Ausbauprojekte im Bahnnetz sind bis 2030 zusätzliche Mittel vorgesehen. Damit könnten ausgewählte Projekte weiterverfolgt werden, die über die reine Sanierung bestehender Infrastruktur hinausgehen. Zu den Vorhaben zählt unter anderem die geplante Neubaustrecke zwischen Hamburg und Hannover, über die allerdings noch parlamentarisch entschieden werden muss. Der Schwerpunkt der Investitionen liegt weiterhin auf der Sanierung und Modernisierung bestehender Infrastruktur. Hintergrund sind die bekannten Probleme im deutschen Verkehrsnetz, insbesondere bei der Bahn. Ziel ist es, die Zuverlässigkeit der Verkehrswege zu erhöhen, Engpässe zu beseitigen und die Leistungsfähigkeit des Netzes langfristig zu verbessern. Für die Logistikbranche sind die geplanten Investitionen von zentraler Bedeutung. Der Ausbau von Schienen-, Straßen- und Wasserwegen gilt als Voraussetzung für leistungsfähige Lieferketten und einen wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort. Gleichzeitig zeigt der Haushaltsentwurf, dass die Mittel trotz hoher Gesamtsummen begrenzt bleiben und Prioritäten gesetzt werden müssen. Entscheidend wird sein, wie schnell die angekündigten Projekte tatsächlich umgesetzt werden können. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 07. Juli 2026)
Die Reform des & 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII) beinhaltet auch Veränderungen für die verpflichtende Bestellung von Sicherheitsbeauftragten in Unternehmen. Bislang war ein Sicherheitsbeauftragter ab 20 Beschäftigten vorgeschrieben, nun gilt diese Pflicht erst ab 50 Beschäftigten. Unternehmen mit 20 bis 49 Beschäftigten müssen Sicherheitsbeauftragte nur noch bei besonderen Gefährdungen bestellen, diese Gefährdung kann durch eine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG festgestellt werden. Außerdem benötigen Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten ohne besondere Gefährdung künftig nur einen Sicherheitsbeauftragten. Sollte eine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit bestehen, dann kann der Unfallversicherungsträger die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten anordnen. Die Sicherheitsbeauftragten haben den Unternehmer bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu unterstützen, insbesondere sich von dem Vorhandensein und der ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und persönlichen Schutzausrüstungen zu überzeugen und auf Unfall- und Gesundheitsgefahren für die Versicherten aufmerksam zu machen. Das Gesetz ist seit dem 26. Mai 2026 in Kraft. (Quelle: Mitteilung von Gefahrgut-Online v. 01. Juli 2026)
Zum 1. Juli 2026 ist die nächste Stufe des EU-Mobilitätspakets in Kraft getreten. Damit wird die Tachografenpflicht auf leichte Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 2,5 Tonnen im internationalen Güterverkehr und bei Kabotagefahrten ausgeweitet. Für diese Fahrzeuge gelten künftig auch die europäischen Vorgaben zu Lenk- und Ruhezeiten, die es nicht nur einzuhalten, sondern auch lückenlos nachzuweisen gilt. Gleichzeitig wird der Einsatz intelligenter Tachografen der zweiten Version (Smart Tacho 2) nun auch für diese Fahrzeugklassen Pflicht. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 01. Juli 2026)
Belgien will ab Mai 2027 eine Maut für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von weniger als 3,5 Tonnen einführen, wie der ADAC mitteilt: Die Gebühr soll auf Autobahnen und Regionalstraßen gelten. Darauf haben sich nach Angaben der belgischen Nachrichtenagentur Belga die Regionen Flandern, Wallonien und Brüssel verständigt.
Geplant ist eine Mautplakette, die sowohl online über eine elektronische Plattform als auch an Tankstellen erhältlich sein soll. Die Regelung soll für inländische und ausländische Fahrzeuge gleichermaßen gelten. Mit der Einführung der neuen Maut sollen Autofahrer für die Nutzung des belgischen Straßennetzes bezahlen. Die Plakette soll auf Autobahnen und regionalen Straßen verpflichtend werden. Nach den bisherigen Planungen können Nutzer die Maut digital erwerben. Zudem soll der Kauf an Tankstellen möglich sein. Die Höhe der Gebühr soll sich nach dem jeweiligen Fahrzeug richten. Für Elektrofahrzeuge ist eine Jahresgebühr von 90 Euro vorgesehen. Ältere Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor sollen mit bis zu 125 Euro pro Jahr belastet werden. Neben den Jahrestarifen sind auch Kurzzeitangebote geplant. Vorgesehen sind Mautoptionen für Zeiträume von einem Tag bis zu zwei Monaten. Nicht alle Verkehrsteilnehmer sollen von der neuen Regelung betroffen sein. Nach den bisherigen Plänen sollen unter anderem Motorräder und Reisebusse von der Mautpflicht ausgenommen werden. Ob Fahrzeuge über eine gültige Maut verfügen, wollen die Behörden mit Kameras kontrollieren. Wer ohne gültige Plakette unterwegs ist, muss nach den aktuellen Planungen mit einem Bußgeld von 70 Euro rechnen. Noch nicht geklärt ist, ob belgische Autofahrer im Gegenzug über eine Reform der Kfz-Steuer entlastet werden. Ebenso ist offen, wie eine mögliche Entlastung konkret ausgestaltet werden könnte. Die Frage einer Kompensation über die Kfz-Steuer spielte bereits bei der geplanten Pkw-Maut in Deutschland eine zentrale Rolle. Das Vorhaben wurde 2019 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gestoppt. Hintergrund war unter anderem die vorgesehene Entlastung inländischer Fahrzeughalter über die Kfz-Steuer. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 24. Juli 2026)
Seit dem 1. Juni 2026 können Verkehrsteilnehmer in Italien unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil ihrer Mautgebühren zurückerhalten. Die Regelung gilt auch für den gewerblichen Güterverkehr und soll Fahrer sowie Unternehmen entlasten, wenn es auf Autobahnen aufgrund von Baustellen zu erheblichen Verzögerungen kommt. Die Erstattung greift jedoch ausschließlich bei baustellenbedingten Staus und nicht bei Verkehrsstörungen durch Unfälle, Wetterereignisse oder Demonstrationen. Von der Regelung profitieren neben Pkw-Fahrern auch Transportunternehmen. Voraussetzung ist, dass die Verzögerung auf eine geplante Baustelle oder eine vom Autobahnbetreiber veranlasste Fahrstreifenreduzierung zurückzuführen ist. Für die Berechnung wird die tatsächliche Fahrzeit mit einer erwarteten Fahrzeit verglichen. Dabei gelten für schwere Nutzfahrzeuge andere Referenzgeschwindigkeiten als für Pkw. Je nach Dauer der Verzögerung sind gestaffelte Rückerstattungen möglich. Für gewerbliche Flotten erfolgt die Bearbeitung in vielen Fällen automatisiert. Unternehmen, die elektronische Mautsysteme nutzen, können die Erstattung direkt über die entsprechenden Plattformen der Betreiber abwickeln. Sind Fahrzeuge oder Mautboxen registriert, werden relevante Verzögerungen automatisch erfasst und berücksichtigt. Die Rückzahlungen erfolgen in der Regel gesammelt über die jeweiligen Abrechnungssysteme. Aktuell gilt das Cashback-Modell nicht auf dem gesamten italienischen Autobahnnetz. Es kommt vor allem auf Strecken von Betreibern zur Anwendung, die sich dem System angeschlossen haben. Ab Ende 2026 soll die Regelung auch für Fahrten ausgeweitet werden, bei denen mehrere Betreiber beteiligt sind. Auch die Brennerautobahn A22 bietet mittlerweile vergleichbare Rückerstattungen an. Damit reagiert der Betreiber auf die wiederkehrenden Verkehrsbehinderungen durch umfangreiche Bau- und Sanierungsmaßnahmen entlang der wichtigen Nord-Süd-Transitroute. Für den Güterverkehr gelten dabei grundsätzlich dieselben Bedingungen wie auf anderen teilnehmenden Autobahnabschnitten. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 06. Juli 2026)
Die Reservierung öffentlich zugänglicher Ladepunkte für Elektro-Lkw geht in Deutschland erstmals in den Regelbetrieb. Fryte Mobility startet das Angebot gemeinsam mit Energie Südbayern und Dettendorfer Energy an fünf Standorten in Bayern. Die Lösung steht Speditionen und Frachtführern offen und ermöglicht die zentrale Buchung von Ladepunkten unterschiedlicher Betreiber. Zum Auftakt lassen sich sieben speziell für Elektro-Lkw ausgelegte Ladepunkte über die Plattform reservieren. Die Standorte befinden sich am Autohof Inntaler in Raubling, an den MCS-Ladeparks in Langenbruck und Pentling sowie in Wallersdorf und Aichach. Die Ladepunkte verfügen über Durchfahrtslösungen für schwere Nutzfahrzeuge und bieten jeweils eine Ladeleistung von 400 kW. Die Standorte liegen entlang wichtiger Verkehrsachsen in Bayern: Raubling an der A93, Langenbruck an der A9, Pentling im Bereich von A93 und B16, Wallersdorf an der A92 sowie Aichach an der B300 zwischen den Autobahnen A8 und A9. Für Speditionen sollen sich Ladevorgänge dadurch direkt entlang bestehender Routen einplanen lassen, ohne zusätzliche Umwege oder längere Standzeiten. Mit dem Rollout wird die E-Lkw-Ladepunktreservierung erstmals im öffentlichen Regelbetrieb verfügbar. Die Plattform bündelt öffentliche und halböffentliche Ladepunkte verschiedener Betreiber in einem System. Speditionen und Frachtführer können Ladeslots über eine zentrale Schnittstelle reservieren – unabhängig davon, welchem Betreiber die jeweilige Ladeinfrastruktur gehört. Dadurch soll die Verfügbarkeit von Ladepunkten transparenter werden, während Betreiber ihre Infrastruktur besser planen und auslasten können. Die Ladepunkte von Energie Südbayern und Dettendorfer Energy sind bereits integriert. Weitere Standorte sollen in den kommenden Monaten folgen. Der Ansatz von Fryte Mobility beschränkt sich nicht auf öffentliche Ladeparks, so die Unternehmensmitteilung: Die Plattform soll auch Depot- und Shared-Depot-Ladeinfrastruktur integrieren. Damit soll eine interoperable Reservierungslösung für unterschiedliche Anwendungsfälle des E-Lkw-Ladens entstehen – vom Werksgelände über gemeinsam genutzte Depots bis hin zu öffentlichen Autobahnraststätte. Technische Basis der Anbindung ist der Standard OCPI (Open Charge Point Interface). Nach Unternehmensangaben bindet sich Fryte Mobility dabei direkt an das Charge Point Management System der jeweiligen Betreiber an. Die standardisierte Schnittstelle soll die Integration weiterer Standorte und Betreiber erleichtern und die Skalierbarkeit der Reservierungslösung ermöglichen. „Mit diesem Rollout zeigen wir, dass Ladepunktreservierung für E-Lkw im Regelbetrieb funktioniert – verlässliche Ladeslots genau dann, wenn Speditionen sie unterwegs brauchen. Klar ist aber auch: E-Lkw laden nicht nur öffentlich. Nachdem wir halböffentlich mit MAN Truck & Bus gestartet sind, freuen wir uns sehr, mit Dettendorfer Energy und der ESB den ersten öffentlichen Ladeparkbetreiber dabei zu haben.“ Markus Oelsner, Co-Geschäftsführer von Dettendorfer Energy, ergänzt: „Mit Fryte machen wir unsere Ladepunkte für Speditionen planbar. Dies ist einer der Bausteine, um Logistikern die Angst vor der Elektromobilität zu nehmen. Mit der Dettendorfer Energy unterstützen wir gezielt, die Logistikprozesse zu verbessern.“ (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 27. Juli 2026)
Die Europäische Kommission hat die überarbeiteten Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) und einen freiwilligen Berichtsstandard für kleinere Unternehmen verabschiedet. Sie sollen den Verwaltungsaufwand für EU-Unternehmen verringern und gleichzeitig eine hohe Qualität der Offenlegung gewährleisten. Die ESRS decken ökologische, soziale und Governance-Themen ab, darunter Klimawandel, Biodiversität und Menschenrechte. Sie liefern Informationen für Investoren und andere Interessengruppen, damit diese die Nachhaltigkeitsrisiken nachvollziehen können. Die überarbeiteten Standards sind Teil des Vereinfachungspakets „Omnibus I“ , das die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU strafft und die Zahl der Unternehmen reduziert, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) fallen. Die überarbeiteten ESRS sind kürzer und klarer, bieten neue Flexibilitäten und straffen wichtige Prozesse. So reduzieren sie beispielsweise die Anzahl der obligatorischen Datenpunkte um über 60 Prozent und die Gesamtzahl der Datenpunkte um über 70 Prozent. Diese Änderungen dürften die Berichtskosten pro Unternehmen um mehr als 30 Prozent senken. Dies steht im Einklang mit dem Ziel der Kommission, die mit den Berichtspflichten verbundenen Belastungen um 25 Prozent zu verringern. Der freiwillige Berichtsstandard bietet einen einheitlichen, verhältnismäßigen Referenzrahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung kleinerer Unternehmen, die nicht in den Anwendungsbereich der CSRD fallen. Er wird es Unternehmen, die nicht unter die CSRD fallen, erleichtern, auf spezifische Anfragen großer Finanzinstitute und Unternehmen nach Nachhaltigkeitsinformationen zu reagieren. Außerdem legt er eine Obergrenze für die Wertschöpfungskette fest, was bedeutet, dass Unternehmen, die der CSRD unterliegen, von Unternehmen in ihren Wertschöpfungsketten nicht verlangen können, mehr Informationen bereitzustellen, als im freiwilligen Standard vorgesehen sind. Der delegierte Rechtsakt zur Überarbeitung des ESRS und der delegierte Rechtsakt zur Festlegung des freiwilligen Berichtsstandards werden nun dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU zur Prüfung übermittelt. Die Maßnahmen treten in Kraft, sobald die Prüfungsfrist von zwei Monaten, die um weitere zwei Monate verlängert werden kann, abgelaufen ist. (Quelle: Pressemitteilung der EU-Kommission v. 03.07.2026)