Unser Newsletter: RECHT gut informiert

Aktuelles im Februar 2026

+++ Erweiterung der Fahrteinschreibepflicht für Fahrzeuge ab 2,5 Tonnen bei grenzüberschreitenden Güterbeförderungen tritt am 01. Juli 2026 in Kraft +++
Seit August 2023 müssen neue Nutzfahrzeugen über 3,5 Tonnen mit einem intelligenten Fahrtenschreiber der zweiten Version ausgerüstet sein. Ab dem 01. Juli 2026 unterliegen auch leichtere Nutzfahrzeuge, mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 2,5 Tonnen, der Pflicht einen intelligenten Fahrtenschreiber der zweiten Version eingebaut zu haben, sofern diese im grenzüberschreitenden Güterverkehr oder in der Kabotage tätig sind. Wir empfehlen Ihnen sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen auseinanderzusetzen und zu prüfen, ob die neue Regelung für Sie relevant ist. Sofern Sie von der neuen Regelung betroffen sind, sollten Sie sich frühzeitig mit Ihrer Werkstatt austauschen, damit diese den Einbau des intelligenten Fahrtenschreibers der zweiten Version fristgerecht vornehmen kann.

+++ Stichtag (01.01.2026) zur Ermittlung des durchschnittlichen Energieverbrauchs der letzten drei Kalenderjahre beachten +++
Unternehmen mit einem durchschnittlichen Energieverbrauch der letzten drei Kalenderjahre von mehr als 7,5 GWh (ca. 753.000 Liter Diesel) sind gem. §8 Abs. 1 EnEfG dazu verpflichtet, ein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem (DIN EN ISO 50001 oder EMAS) einzurichten. Sollten Sie in den Jahren 2023, 2024 und 2025, durchschnittlich mehr als 753.000 Liter Diesel verbraucht haben, haben Sie dann 20 Monate Zeit (Stichtag: 01. September 2027) das entsprechende Managementsystem einzurichten. ACHTUNG: Wenn Sie in den Jahren 2022, 2023 und 2024, durchschnittlich mehr als 753.000 Liter Diesel verbraucht haben, dann verkürzt sich die Frist auf den 01. September 2026. >> Nähere Informationen zu den Pflichten im Rahmen des Energieeffizienzgesetzes

RECHT aktuell!

Änderung des GüKG schafft Rechtsgrundlage für eine moderne und effiziente Kontrollpraxis

Das Zweite Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und des Personenbeförderungsgesetzes ist am 26.02.2026 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt am 27.02.2026 in Kraft. Mit dem Änderungsgesetz werden in erster Linie Anpassungen an geändertes Unionsrecht (Mobilitätspaket I) vorgenommen. Statt der nationalen Erlaubnis zur Durchführung gewerblichen Güterkraftverkehrs im Inland wird deutschen Unternehmen für innerstaatliche und grenzüberschreitende Güterbeförderungen nur noch eine EU-Gemeinschaftslizenz erteilt (§ 3 GüKG). Noch in Verkehr befindliche nationale Erlaubnisse bleiben jedoch bis zum Ablauf ihrer Befristung oder (falls unbefristet ausgestellt) der allgemeinen Übergangsfrist (27.02.2036) gültig. Ebenfalls der Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben dient der neu geschaffene § 16a GüKG zur Implementierung eines allgemeinen Risikoeinstufungssystems in die Verkehrsunternehmensdatei (VUDat), welches die bisher bestehenden dezentralen Lösungen bei den Behörden der Länder ablöst. Anhand einer EU-weit einheitlichen Formel werden die Straßenverkehrsunternehmen in Risikogruppen eingestuft. Die Risikoeinstufung (graue, grüne, gelbe und rote Gruppe) soll insbesondere als Instrument einer modernen und effizienten Kontrollstrategie eingesetzt werden: Unternehmen, die bereits relevante Verstöße begangen haben, werden häufiger und ggf. intensiver kontrolliert. Rechtstreue Unternehmen werden dagegen seltener überprüft. Das Gesetz enthält noch weitere Änderungen zur Optimierung der Kontrollpraxis. So wurde in § 12 Absatz 2a GüKG die Rechtsgrundlage für die erforderlichen Datenerhebungen- und verarbeitungen zur Nutzung digitaler Technologien im Rahmen von Verkehrskontrollen geschaffen. Damit die neuen Instrumente und Technologien (z.B. Kennzeichenlesesysteme) wirksam eingesetzt werden können, sind auch Anpassungen der Verkehrsunternehmensdatei-Durchführungsverordnung (VUDat-DV) erforderlich. Mit dem Inkrafttreten der Ersten Verordnung zur Änderung der Verkehrsunternehmensdatei-Durchführungsverordnung und der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist ebenfalls zeitnah zu rechnen. (Quelle: Mitteilung des Bundesamts für Logistik und Mobilität v. 26.02.2026)

Verdi ruft Streikwoche bei Autobahn GmbH aus

In dieser Woche müssen Verkehrsteilnehmer wegen der „Streikwoche“ der Gewerkschaft Verdi in den laufenden Tarifverhandlungen bei der Autobahn GmbH des Bundes in manchen Regionen Deutschlands mit Behinderungen rechnen. Von Aktionen betroffen sein sollen auch Tunnel, wie zum Beispiel der Elbtunnel in Hamburg. Verdi begründet diese „Streikwoche“ mit einem aus Gewerkschaftssicht „inakzeptablen“ Verhandlungsstand in der Tarifrunde. „Wenn die Autobahn GmbH ein Signal braucht, damit sich die Verhandlungen konstruktiv entwickeln können, dann soll sie es bekommen“, sagte Verhandlungsführer Oliver Bandosz. Folgende Aktionen plant Verdi in der Streikwoche:

  • Am Dienstag sind in den Niederlassungen, den zehn Verwaltungszentralen der GmbH plus der Bundeszentrale, sogenannte „Pausen-Aktionen“ von Beschäftigten geplant.
  • Am Mittwoch sollen Autobahnmeistereien im gesamten Netz bestreikt werden, so dass laut Verdi Dienstleistungen entfallen, eingeschränkt oder verzögert sein können - etwa im Raum Göttingen, Braunschweig, Bremen und Hannover, im Raum München (Rosenheim, Siegsdorf) und Freiburg (Rottweil, Efringen-Kirchen), aber auch etwa in Nordrhein-Westfalen (Duisburg, Wünnenberg, Gelsenkirchen), Thüringen (rund um Erfurt) und Sachsen-Anhalt (Weißenfels).
  • Am Donnerstag ruft Verdi zum Arbeitskampf in wichtigen Tunnelleitzentralen auf. Mit der Zentralen Betriebsleitstelle Zella-Mehlis in Thüringen sollen die Tunnelanlagen Rennsteig, Hochwald, Alte Burg und Berg Bock (A 71) bestreikt werde. Hier werde es zu Einschränkungen durch Spursperrungen in beiden Richtungen kommen. Auch am Emstunnel (A 31) bei Leer in Niedersachsen würden Beschäftigte die Arbeit niederlegen. In allen Fällen seien mit der Autobahn GmbH Notdienstvereinbarungen abgeschlossen worden, so dass es zwar zu Einschränkungen kommt - Notfälle aber in jedem Fall abgesichert sind.
  • Am Freitag sowie am Montag (23. Februar) seien die Beschäftigten in der Leitzentrale des Elbtunnels in Hamburg zum Streik aufgerufen. Gesperrt werde je eine Fahrspur pro Richtung, so dass mit erheblichen Auswirkungen im Umfeld zu rechnen sei.
  • Am Freitag ruft Verdi auch in Nordrhein-Westfalen zu Streiks in Tunneln und der Verkehrszentrale Leverkusen auf. Die Auswirkungen seien noch nicht absehbar – die regionalen Niederlassungen der Autobahn GmbH seien bisher nicht bereit, eine gemeinsame Notdienstvereinbarung abzuschließen. Die Gewerkschaft bietet aber in allen Fällen einen Notdienst an, ohne die eigene Streikfähigkeit zu gefährden.

Die Autobahn GmbH des Bundes betonte in einer Mitteilung: „Der Betrieb der Infrastruktur sowie die Mobilität auf Deutschlands Autobahnen werden sichergestellt.“ Das Unternehmen habe bereits vor der Tarifauseinandersetzung Notdienstvereinbarungen geschlossen. Diese stellten sicher, „dass die Verkehrssicherheit gewährleistet bleibt und zum Beispiel vollständige Tunnelsperrungen vermieden werden". Besonders sensible Bereiche der kritischen Infrastruktur, darunter Tunnelanlagen und Verkehrsleitzentralen, blieben "in jedem Fall einsatzbereit“. In der laufenden Tarifrunde war es bereits zu Aktionen der Gewerkschaft gekommen. Verdi fordert für die rund 14.000 Beschäftigten der Autobahn GmbH sieben Prozent mehr Gehalt, mindestens aber 300 Euro monatlich mehr. Nach zwei Terminen biete der Arbeitgeber mit 29 Monaten eine viel zu lange Laufzeit des Tarifvertrages an. Zudem werde ein Mindestbetrag abgelehnt, der die unteren Lohngruppen stärken würde. Die Autobahn GmbH strebt in der dritten Verhandlungsrunde am 25. und 26. Februar „einen ausgewogenen Abschluss“ an. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 17. Februar 2026)

Reformvorschläge zum Lkw-Führerschein: Das plant der Bundesverkehrsminister

Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) konkretisierte nach der Arbeit einer Arbeitsgruppe von Bund und Ländern Vorschläge, die er im vergangenen Oktober gemacht hatte. Neben dem Pkw-Führerschein enthält das Diskussionspapier auch Vorschläge für andere Führerscheinklassen, also etwa auch zum Lkw-Führerschein. Kein Vorschlag gehe zulasten der Verkehrssicherheit, sagte Schnieder. „Das ist und bleibt die rote Linie.“ Der Minister hofft auf eine Einigung auf ein Reformpaket bei der Verkehrsministerkonferenz mit den Ländern Ende März. Danach könnten rechtliche Änderungen auf den Weg gebracht werden. Eine Reihe der für den Pkw-Führerschein in der Arbeitsgruppe erarbeiteten Vorschläge im Diskussionspapier sollen auch für andere Fahrzeugklassen gelten. Laut Bundesverkehrsministerium betrifft dies unter anderem folgende Punkte:

  • in allen Führerscheinklassen könnte es künftig möglich sein, den Theorieunterricht ausschließlich online zu machen. Fahrschulen können auch weiter Präsenzunterricht oder Mischformen anbieten. Fahrschüler, die nur online ohne Hilfe und Lernmittel einer Fahrschule lernen, könnten sich direkt zur Theorieprüfung anmelden, dann würde nur die praktische Ausbildung von der Fahrschule übernommen.
  • Fahrschulen müssten künftig bestimmte Pflichten nicht mehr erfüllen, etwa das Aufstellen eines Ausbildungsplans oder die Prüfungsreifefeststellung, sowie Aufzeichnungs- und Nachweispflichten
  • Prüfungskataloge aller Fahrerlaubnisklassen sollen sukzessive überarbeitet, streng an den europarechtlich vorgegebenen Inhalten ausgerichtet und gekürzt werden.
  • Simulatoren sollen als Option bei allen Führerscheinklassen im Gesetz verankert werden. Verpflichtend soll ihre Nutzung aber nicht sein.
  • Bei der Fahrprüfung sollen Mindestfahrzeit und Prüfungsdauer reduziert werden und sich an Mindeststandards der EU-Führerscheinrichtlinie orientieren. Das Diskussionspapier schlägt zum Beispiel für alle Klassen außer dem Pkw (dort liegt der vorgeschlagene Wert bei 25 Minuten) eine Mindestfahrzeit von 45 Minuten vor.

Bei Lkw und Bussen liegt die Mindestfahrzeit laut BMV derzeit bei 50 Minuten. Die Prüfungsdauer der praktischen Prüfung ist länger, da unter anderem das nicht zur Fahrzeit zählende Ein- und Ausparken geprüft wird. Seit den Ankündigungen Schnieders, dass der Pkw-Führerschein günstiger werden solle, ist laut Fahrlehrerverbänden in vielen Fahrschulen die Zahl der Anmeldungen eingebrochen. Viele potenzielle Fahrschüler warten ab, bis der Führerschein günstiger wird. Von Experten gab es zudem einige Kritikpunkte. Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände kritisiert die Pläne für eine Führerschein-Reform zudem. Der Vizevorsitzende Kurt Bartels sagte der Deutschen Presse-Agentur, dies sei ein „Frontalangriff auf die Verkehrssicherheit“. Bartels sagte, man könne den Theorieunterricht nicht nur online machen, der Präsenzunterricht sei auch pädagogisch wichtig. Sehr bedenklich wäre aus seiner Sicht eine Verringerung der Zahl der Sonderfahrten, wie beim Pkw-Führerschein angedacht. Viele Unfallschwerpunkte seien auf Autobahnen oder Landstraßen, viele Unfälle passierten nachts. Kritisch sieht Bartels auch Pläne, dass Fahrschulen Preise online verfügbar machen sollen - die Daten sollen dann Vergleichsportale aufbereiten können. Eine Preistransparenz sei schwierig, weil es große regionale Unterschiede gebe und Fahrschulen unterschiedliche Kalkulationen hätten. Und: „Die billigste Fahrschule ist nicht die beste.“ Auch der TÜV-Verband bewertet die Vorschläge kritisch, die auf eine pauschale Absenkung von Anforderungen zielten - zum Beispiel bei der Fahrzeit, Prüfungsdauer und im Fragenkatalog. Es dürfe keine „Fahrprüfung light“ geben, bei der Effizienz vor Gründlichkeit stehe. Das bisher erreichte Sicherheitsniveau bei der Fahrausbildung könne mit den von Schnieder geplanten Maßnahmen nicht gehalten werden. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 12. Februar 2026)

Phantomfrachtführer: Betrug in Lieferketten nimmt zu

Digitale Frachtenbörsen, eng getaktete Lieferketten und hoher Kostendruck erhöhen die Anfälligkeit der Transportwirtschaft für Betrug. Fachleute aus Logistikpraxis, Beratung und Versicherung haben aktuell analysiert, wie sogenannte Phantomfrachtführer agieren – und welche Folgen das für Unternehmen und Versicherer hat. Nach aktuellen Auswertungen von Transportversicherern wurden allein in den ersten sieben Monaten des Jahres 2025 bereits 88 Fälle von Phantomfrachtführern registriert. Damit wurde das Niveau des gesamten Vorjahres schon zur Jahresmitte erreicht. Gleichzeitig stieg die durchschnittliche Schadenshöhe pro Fall von rund 130.000 Euro auf knapp 200.000 Euro. In Summe belief sich der finanzielle Schaden aus dieser Betrugsform zwischen Januar und Juli 2025 auf rund 18 Millionen Euro. Rechnerisch verschwindet damit in Deutschland alle drei Tage eine komplette Lkw-Ladung. Phantomfrachtführer sind Teil eines noch größeren Problems: Nach Schätzungen werden hierzulande jährlich rund 26.000 Lkw-Ladungen gestohlen – statistisch etwa alle 20 Minuten. Die direkten Warenverluste summieren sich auf rund 1,3 Milliarden Euro pro Jahr, hinzu kommen Folgekosten in Höhe von etwa 900 Millionen Euro.

Klaus Baier, Sachverständiger bei der Unternehmensberatung Desa, erläuterte typische Vorgehensweisen der Täter. In rund drei Viertel der bekannten Fälle handelt es sich demnach um Identitätsdiebstahl. Kriminelle geben sich als reale Transportunternehmen aus, nutzen leicht veränderte E-Mail-Domains oder legen gefälschte Versicherungsnachweise vor. Zunehmend beobachten Experten jedoch auch komplexere Strukturen: Dazu zählen eigens gegründete Scheinfirmen oder die Übernahme wirtschaftlich angeschlagener Speditionen, die anschließend als Tarnung für Betrugsdelikte dienen. Die Täter agieren dabei arbeitsteilig, professionell organisiert und häufig grenzüberschreitend.

Wie Unternehmen im operativen Alltag gegensteuern können, schilderte Stephan Wnuck vom Logistikdienstleister Dachser. Aus seiner Sicht ist Prävention vor allem eine Frage verbindlicher Abläufe. Hochwertige und diebstahlgefährdete Transporte sollten nur an bekannte, geprüfte und langfristige Partner vergeben werden. Die Nutzung von Frachtenbörsen sollte die Ausnahme bleiben. Zudem empfiehlt sich ein telefonischer Abgleich unmittelbar vor der Verladung sowie eine gezielte Schulung von Disponenten und Verladepersonal. Entscheidend sei außerdem, alle Beteiligten entlang der Lieferkette einzubeziehen – vom Verlader über den Spediteur bis zum Empfänger. Klare Zuständigkeiten und ein konsequenter Informationsabgleich senken das Risiko erheblich.

Michael Karschau, Justitiar und Leiter Recht bei der Allianz Esa GmbH, wies darauf hin, dass Fälle mit Phantomfrachtführern auch versicherungsrechtlich kritisch sind. Im Schadenfall wird regelmäßig geprüft, ob der Auftrag direkt an einen Betrüger vergeben wurde, welche Sorgfaltspflichten bei der Auswahl von Subunternehmern galten und ob vertragliche Obliegenheiten eingehalten wurden. Aus Sicht der Versicherer sind dokumentierte Prüfprozesse, nachvollziehbare Entscheidungswege und klare Checklisten zentrale Voraussetzungen, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Prävention müsse daher immer auch unter rechtlichen Gesichtspunkten mitgedacht werden.

Die Diskussion machte deutlich, dass Phantomfrachtführer gezielt Schwachstellen moderner, digitaler Logistikprozesse ausnutzen. Gleichzeitig stehen Verlader und Logistikunternehmen unter erheblichem Zeit- und Kostendruck. Als wirksamste Gegenmaßnahmen gelten eine sorgfältige Auswahl von Frachtführern, konsequente Identitätsprüfungen und klar definierte interne Prozesse. Sie reduzieren nicht nur das Betrugsrisiko, sondern sind auch entscheidend für die versicherungsrechtliche Bewertung im Schadenfall. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 09. Februar 2026)

Kontrollwoche in Sachsen-Anhalt vom 09.02.2026 bis 15.02.2026

Die Polizei in Sachsen-Anhalt will in den kommenden Tagen verstärkt Lkw und Busse kontrollieren. Vom 9. bis 15. Februar sollen mögliche Verstöße gezielt bei regionalen Schwerpunktkontrollen aufgedeckt werden, teilte das Innenministerium in Magdeburg mit. Vor allem der technische Zustand der Fahrzeuge, die Ladungssicherung und die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten würden bei der sogenannten „Roadpol-Kontrollwoche“ unter die Lupe genommen, so die Behörden. Es gehe aber nicht nur um das Aufdecken von Verstößen, sondern auch um Aufklärung und Prävention, etwa zu Themen wie Übermüdung und Ablenkung am Steuer. Da Lkw und Busse aufgrund ihrer Größe und Masse ein besonders hohes Gefahrenpotenzial hätten, könnten Fahruntüchtigkeit und technische Mängel schnell zu Unfällen mit schwerwiegenden Folgen führen, hieß es. Bis Ende des Jahres sollen acht weitere Verkehrsüberwachungsaktionen im Land stattfinden, auch mit den Schwerpunkten Geschwindigkeit, Alkohol und Drogen. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 04. Februar 2026)

Beschlossene Sache: E-Learning in der Weiterbildung von Berufskraftfahrern

Mit dem Beschluss des Deutschen Bundestages am 18. Dezember 2025, der Zustimmung des Bundesrates am 30. Januar 2026 und der Verkündung im Bundesgesetzblatt am 3. Februar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 30) ist die gesetzliche Grundlage geschaffen. Künftig können bis zu 12 der gesetzlich vorgeschriebenen 35 Weiterbildungsstunden online absolviert werden – vorausgesetzt, das jeweilige E-Learning-Angebot ist offiziell anerkannt. Auch wenn das Gesetz in Kraft ist, stehen einige wichtige Punkte noch aus. Diese werden aktuell in einer überarbeiteten Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV) konkretisiert, unter anderem:

  • Welche Kriterien gelten für die Anerkennung von E-Learning-Angeboten?
  • Welche technischen und organisatorischen Anforderungen müssen Ausbildungsstätten erfüllen?
  • Wie werden Prüf- und Kontrollprozesse gestaltet?

Der Zeitpunkt der neuen Verordnung ist derzeit noch offen. Gesichert ist jedoch eine Übergangsfrist von 6 Monaten, die mit der Verkündung der Verordnung beginnt. In dieser Zeit können Anbieter ihre Konzepte anpassen und die Anerkennung beantragen. Wir bei FUMO® beschäftigen uns seit Jahren intensiv mit digitaler, rechtssicherer Weiterbildung im Fuhrpark. Unsere BKF E-Learning-Weiterbildungen entstehen in Kooperation mit dem Heinrich-Vogel-Verlag (VOGEL EU-BKF) und verbinden fundierte Fachinhalte mit praxisnaher, moderner Wissensvermittlung. Nach heutigem Stand rechnen wir frühestens ab Herbst 2026 mit der Möglichkeit, die FUMO® BKF E-Learning-Weiterbildungen rechtskonform anzubieten – vorausgesetzt, die formalen Anforderungen der Landesbehörden liegen vollständig vor. Sobald es verbindliche Informationen zu Terminen, Fristen und dem Start unserer Online-Weiterbildungen gibt, informieren wir Sie selbstverständlich umgehend. Machen Sie sich bereits jetzt ein Bild, wie abwechslungsreich, verständlich und praxisnah digitale Wissensvermittlung sein kann. Testen Sie unser BKF‑E‑Learning.

RECHT nachhaltig!

BMV fördert Entwicklungsinfrastruktur für Wasserstofftechnologien

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) investiert weiter in die Wasserstofftechnologie und unterstützt den Aufbau dezentraler Innovations- und Technologiezentren Wasserstoff (ITZ-H2). Bundesminister Patrick Schnieder übergab heute am Rande seines Besuchs des Kabinetts der Bayerischen Staatsregierung in München Förderbescheide in Höhe von 54 Millionen Euro an Vertreter des Standortes in Pfeffenhausen. Damit soll eine Laborumgebung mit einer Wasserstoffinfrastruktur aufgebaut werden, die über einen Wasserstoffverflüssiger sowie Test- und Prüfstände verfügt. Mit den Innovations- und Technologiezentren Wasserstoff (ITZ-H2) setzt das BMV eine zentrale Maßnahme der Nationalen Wasserstoffstrategie der Bundesregierung um. Der Standort in Pfeffenhausen, zusammen mit den bereits gestarteten Zentren in Chemnitz und Norddeutschland, wird gezielt kleine und mittelständische Unternehmen, Start-ups sowie die Zulieferindustrie dabei unterstützen, Wasserstofftechnologien weiterzuentwickeln und zur Marktreife zu bringen. Das Wasserstoff Technologie-Anwenderzentrum (WTAZ) in Pfeffenhausen legt den Fokus auf Anwendungen im Schwerlastverkehr und der Urban Air Mobility. Schwerpunkte sind hier der Einsatz von Flüssigwasserstoff, H2-Verbrennungsmotoren, Tanks und Betankungssystemen, sowie der Aufbau eines Gesamtfahrzeugprüfstandes. Das WTAZ bietet hochmoderne Entwicklungs- und Testumgebungen mit spezialisierten Wasserstofflaboren auf international höchstem Niveau an und baut zudem einen Wasserstoffverflüssiger auf, der grünen H2 aus der Region nutzen wird. Die Mittel für die Bundesförderung des ITZ-H2 stammen aus dem Deutschen Aufbau- und Resilienzplan (DARP) und werden über die europäischen Aufbau- und Resilienzfazilitäten (ARF) im Rahmen von NextGenerationEU bereitgestellt. (Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Verkehr v. 10. Februar 2026)