+++ Erweiterung der Fahrteinschreibepflicht für Fahrzeuge ab 2,5 Tonnen bei grenzüberschreitenden Güterbeförderungen tritt am 01. Juli 2026 in Kraft +++
Seit August 2023 müssen neue Nutzfahrzeugen über 3,5 Tonnen mit einem intelligenten Fahrtenschreiber der zweiten Version ausgerüstet sein. Ab dem 01. Juli 2026 unterliegen auch leichtere Nutzfahrzeuge, mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 2,5 Tonnen, der Pflicht einen intelligenten Fahrtenschreiber der zweiten Version eingebaut zu haben, sofern diese im grenzüberschreitenden Güterverkehr oder in der Kabotage tätig sind. Wir empfehlen Ihnen sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen auseinanderzusetzen und zu prüfen, ob die neue Regelung für Sie relevant ist. Sofern Sie von der neuen Regelung betroffen sind, sollten Sie sich frühzeitig mit Ihrer Werkstatt austauschen, damit diese den Einbau des intelligenten Fahrtenschreibers der zweiten Version fristgerecht vornehmen kann.
+++ Stichtag (01.01.2026) zur Ermittlung des durchschnittlichen Energieverbrauchs der letzten drei Kalenderjahre beachten +++
Unternehmen mit einem durchschnittlichen Energieverbrauch der letzten drei Kalenderjahre von mehr als 7,5 GWh (ca. 753.000 Liter Diesel) sind gem. §8 Abs. 1 EnEfG dazu verpflichtet, ein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem (DIN EN ISO 50001 oder EMAS) einzurichten. Sollten Sie in den Jahren 2023, 2024 und 2025, durchschnittlich mehr als 753.000 Liter Diesel verbraucht haben, haben Sie dann 20 Monate Zeit (Stichtag: 01. September 2027) das entsprechende Managementsystem einzurichten. ACHTUNG: Wenn Sie in den Jahren 2022, 2023 und 2024, durchschnittlich mehr als 753.000 Liter Diesel verbraucht haben, dann verkürzt sich die Frist auf den 01. September 2026. >> Nähere Informationen zu den Pflichten im Rahmen des Energieeffizienzgesetzes
+++ Anträge für das Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit (ehemals De-minimis) des BALM können ab 14. April 2026, 09:00 Uhr gestellt werden +++
Das Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit (ehemals De-minimis) des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM) unterstützt Unternehmen, die in umweltfreundliche und sicherheitssteigernde Fahrzeugausstattungen sowie in Technologien für einen effizienteren Einsatz von Anhängern und Aufbauten investieren. . Die Förderquote beträgt nach Angaben des BALM bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten einer Maßnahme. Jedes Unternehmen kann in einem Jahr bis zu maximal 33.000 Euro beantragen. Die Zeitfenster für die Beantragung der Förderung öffnet am 14. April, 9 Uhr, und schließt spätestens am 31. August 2026 oder wenn die dafür bereitgestellten finanziellen Mittel aufgebraucht sind, es lohnt sich also, schnell zu sein. Das BALM vergibt die Zuschüsse nach dem „Windhund-Prinzip“. Das heißt: Die Behörde bearbeitet Anträge nach deren Eingangsdatum im eService-Portal des BALM. >> Zu den Antragsdokumenten im eService-Portal des BALM
An den Autobahnen in Thüringen wird die Infrastruktur für den Straßenverkehr in den kommenden Jahren umfassend erweitert, wie die dpa vermeldete: Geplant seien zusätzliche Schnellladepunkte für Elektrofahrzeuge, neue Ladeangebote für schwere Nutzfahrzeuge sowie der Ausbau von Lkw-Stellplätzen, um nächtliche Engpässe zu reduzieren. Das teilte die Autobahn GmbH des Bundes mit. Die Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Lastwagen wird in Thüringen vorbereitet: Für rund 120 unbewirtschaftete Rastanlagen in ganz Deutschland läuft derzeit ein entsprechendes Vergabeverfahren. Ab dem kommenden Jahr sollen im Rahmen dieses Programms 24 Schnellladepunkte für Lkw an drei Autobahnparkplätzen in Thüringen errichtet werden. Darüber hinaus ist vorgesehen, zehn Thüringer Rasthöfe mit insgesamt rund 170 Schnellladepunkten für Lkw auszustatten. Ziel ist es, die Elektrifizierung des Güterverkehrs entlang der Hauptverkehrsachsen zu unterstützen. Neben der Ladeinfrastruktur wird auch das Parkplatzangebot erweitert. Aktuell gibt es entlang der Thüringer Autobahnen rund 3.300 Lkw-Stellplätze, die insbesondere nachts stark ausgelastet sind. In den nächsten zehn bis 15 Jahren sollen etwa 700 zusätzliche Stellplätze entstehen. Bereits Mitte Juni beginnen die Bauarbeiten für zwei neue Parkplätze mit WC zwischen Magdala und Bucha an der A4. Zusammen bieten sie künftig 88 Stellplätze für Lastwagen. Zusätzlich werden im Zuge der Fahrbahnerneuerung bei Jena die Kapazitäten am Parkplatz «Rodablick» von 25 auf 31 Lkw-Stellplätze erhöht. Auf der A71 entstehen am Parkplatz «Hohe Schrecke» zwischen den Anschlussstellen Artern und Heldrungen 32 neue Stellplätze für den Schwerlastverkehr. Insgesamt gibt es in Thüringen derzeit 45 Rasthöfe und Parkplätze mit WC entlang der Autobahnen. Bis zum Ende dieses Jahres sollen zudem an zwölf Parkplätzen mit WC insgesamt 56 Schnellladepunkte für Elektroautos in Thüringen entstehen. Es handelt sich dabei um die ersten Schnelllader an sogenannten unbewirtschafteten Rastanlagen in Thüringen. Die Inbetriebnahme der ersten Anlagen ist für Sommer und Herbst vorgesehen. Künftig können E‑Autos unter anderem an den Parkplätzen «Erfurter Becken» und «Dornheimer Rieth» an der A71, an den Anlagen «Himmelsteiche» an der A9, «Leinetal» und «Kesselberg» an der A38 sowie «Im Werratal» an der A73 geladen werden. Die Ladeinfrastruktur wird jeweils in beiden Fahrtrichtungen aufgebaut. Derzeit stehen in Thüringen 28 Schnellladepunkte an bewirtschafteten Rastanlagen zur Verfügung. Diese bieten neben Parkmöglichkeiten auch Gastronomie und Tankstellen. Die Ladeleistung beträgt pro Punkt mindestens 150 Kilowatt. In den kommenden Jahren soll die Schnellladeinfrastruktur zusätzlich an 14 weiteren Rasthöfen erweitert werden. Angaben zu den Investitionskosten machte die Autobahn GmbH nicht. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 07. April 2026)