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Unternehmen
1. Liegen Ihnen aktuelle Kopien der Beförderungslizenzen, von regelmäßig eingesetzten Transportdienstleister, vor?
Ja
Nein
Weiß nicht
2. Verpflichten Sie Ihre Transportdienstleister zur Bezahlung des gesetzlichen Mindestlohns?
Ja
Nein
Weiß nicht
3. Überprüfen und dokumentieren Sie die Ladungssicherungsmaßnahmen in einer ausreichenden Anzahl?
Ja
Nein
Weiß nicht
4. Führen Sie regelmäßige Sichtkontrollen der Beförderungslizenzen der beauftragten Spediteure/ Frachtführer vor der Beladung durch?
Ja
Nein
Weiß nicht
5. Haben Sie die Verantwortung zur Ladungssicherung an einen Mitarbeiter rechtswirksam delegiert und hat dieser die notwendige Qualifikation?
Ja
Nein
Weiß nicht
6. Kontrollieren und dokumentieren Sie die Vorgaben zu Kabotage- Transporten?
Ja
Nein
Weiß nicht
7. Kontrollieren und dokumentieren Sie bei Fahrern aus Drittstaaten die notwendigen Dokumente, zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung?
Ja
Nein
Weiß nicht
8. Werden beauftragte Spediteure/ Frachtführer vertraglich zur Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns verpflichtet?
Ja
Nein
Weiß nicht
9. Werden beauftragte Spediteure/ Frachtführer vertraglich verpflichtet, nur Unterfrachtführer einzusetzen, welche die Voraussetzungen des GüKG § 7b (Einsatz von Ordnungsgemäß beschäftigtem Fahrpersonal) erfüllen?
Ja
Nein
Weiß nicht
10. Werden Mitarbeiter auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung nach DGUV G37 (Bildschirmarbeitsplätze) oder DGUV G25 (Fahrpersonal) hingewiesen?
Ja
Nein
Weiß nicht
11. Wurden Mitarbeiter zum Führen von Flurförderzeugen (insbes.Gabelstapler) schriftlich beauftragt und wurde die Beauftragung vom Mitarbeiter schriftlich bestätigt?
Ja
Nein
Weiß nicht