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Aktuelles im April 2024

RECHT aktuell!

Tarifeinigung im Speditions- und Logistikgewerbe in Niedersachsen

Rund 50.000 Beschäftigte der Speditions- und Logistikbranche in Niedersachsen bekommen nach Gewerkschaftsangaben von Verdi mehr Gehalt. Mit den Arbeitgebern habe es eine Einigung gegeben, die eine Entgelterhöhung um 6,2 Prozent ab dem 1. Mai 2024 und eine weitere Erhöhung um 3,8 Prozent ab dem 1. Dezember 2024 vorsehe, teilte Verdi am Dienstag, den 23. April in Hannover mit. Der Tarifvertrag sieht demnach eine Laufzeit bis September 2025 vor. Die Ausbildungsvergütungen werden laut Verdi ab Mai 2024 um 10 Prozent angehoben. Eine Erhöhung der Jahressonderzahlung konnte aber nicht durchgesetzt werden, wie die Gewerkschaft weiter mitteilte. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 24. April 2024)

Lkw-Kartell: Anmeldefrist für eine neue Sammelklage bis August verlängert

Aufgrund der anhaltend großen Nachfrage wurde die Anmeldefrist für die neue Sammelklage gegen das Lkw-Kartell bis Ende August verlängert. Interessierte Unternehmen können sich entsprechend noch bis zum 31. August 2024 auf der Online-Plattform www.truckreclaim.com registrieren und somit ihre Schadensersatzansprüche ohne Prozesskostenrisiko geltend machen. Für die neue Klage sind bereits mehr als 15.000 vom Kartell betroffene Lkw gemeldet. Das Landgericht München muss den größten Schadenersatzprozess gegen das Lkw-Kartell noch einmal aufrollen. Das Oberlandesgericht München hob dessen vor drei Jahren gefälltes Urteil am Donnerstag, 28. März, auf und verwies das Verfahren zurück an das Landgericht. "Der Rechtsstreit ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht insgesamt entscheidungsreif", erklärte das Oberlandesgericht. Die Käufer von 70.000 angeblich überteuert verkauften Lastwagen fordern von MAN, Daimler, Iveco und Volvo/Renault mehr als eine halbe Milliarde Euro Schadenersatz. In erster Instanz waren sie gescheitert: Das Landgericht hatte die Sammelklage als teils unzulässig, teils unbegründet abgewiesen. Das Oberlandesgericht (OLG) kam im Berufungsverfahren nun zu einer anderen Bewertung. Die EU-Kommission hatte 2016 und 2017 festgestellt, dass die Lkw-Hersteller DAF, Daimler, Iveco, MAN, Volvo/Renault und Scania zwischen 1997 und 2011 illegale Kartellabsprachen getroffen haben. Bei den Absprachen handelte es sich insbesondere um den Austausch über Bruttopreislisten sowie Verzögerungen und Kostenweitergabe bei der Einführung von emissionssenkenden Technologien. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 23. April 2024)

Straßenkontrollen: Polizei stellt mehr als 1000 Verstöße fest

Bei Kontrollen auf Hessens Straßen mit einem Schwerpunkt beim Güterverkehr haben Polizeibeamte mehr als 1000 Verstöße registriert. An sieben Kontrollstellen seien am Mittwoch, 17. April, fast 200 Beamte im Einsatz gewesen, die sich 377 Lastwagen und 544 andere Fahrzeuge genauer anschauten, teilte das Polizeipräsidium Westhessen in Wiesbaden mit. Bei dem länderübergreifenden Aktionstag mit dem Motto „sicher.mobil.leben – Güterverkehr im Blick“ seien in Hessen 1001 Verkehrsordnungswidrigkeiten und 43 Verkehrsstraftaten registriert worden. Auf der Autobahn 7 bei Fulda beispielsweise wurden die Verkehrsexperten der osthessischen Polizei auf einen Sprinter aufmerksam, der 24 Dönerspieße transportierte. Das waren zu viele für das Fahrzeug, das deutlich überladen gewesen sei. Die Innentemperatur des Kühlers habe zudem statt bei erforderlichen -18 Grad nur bei -2 Grad gelegen. In Südosthessen fiel an der Autobahn 45 nahe Neuberg ein Lastwagen auf, der mit großen Rissen in zwei Bremsscheiben unterwegs gewesen sei. „Ziel des Aktionstages ist es, durch Kontrollmaßnahmen Lkw-Unfälle zu reduzieren und damit Verkehrsteilnehmer zu schützen“, erklärte Innenminister Roman Poseck (CDU). Trotz der angekündigten Aktion habe die Beanstandungsquote bei den kontrollierten Fahrzeugen bei über 20 Prozent gelegen. „Das zeigt, wie wichtig die Verkehrsüberwachung durch die Polizei und die anderen Behörden ist“, ergänzte Poseck. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 22. April 2024)

Autonome Fahrzeuge: MAN testet fahrerlose Lkw auf der Autobahn 9

MAN testet seine fahrerlosen Lastwagen auf der Autobahn. Am Donnerstag, den 18. April wagt sich auch Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) an Bord. Auf der A9 nördlich von München hat er gemeinsam mit MAN-Chef Alexander Vlaskamp in einem computergesteuerten Sattelschlepper von Allershausen knapp zehn Kilometer bis zur Raststätte Fürholzen-West mitfahren dürfen. Er wollte damit für die neue Technik werben. Das Gesetz, das es möglich macht, geht noch auf seinen Vorgänger Andreas Scheuer (CSU) zurück. Der Minister sprach von einem Meilenstein für den Gütertransport. Autonom fahrende Lastwagen könnten helfen, das steigende Güteraufkommen trotz zunehmenden Fahrermangels zu bewältigen. Deutschland solle zum Leitmarkt für das automatisierte und vernetzte Fahren in Europa werden. Bis zum Ende des Jahrzehnts hofft MAN, serienreife Fahrzeuge entwickelt zu haben, sagte Vlaskamp. Der Lastwagenbauer MAN hat das Testfahrzeug zusammen mit den Zulieferern Bosch, Knorr-Bremse, Leoni, dem TÜV Süd und weiteren Partnern entwickelt und auf dem werkseigenen Testgelände erprobt. Mit einer Sondergenehmigung geht es nun zu weiteren Tests auf die Autobahn. Dabei wird der Lkw stets von Mitarbeitern in einem Kontrollzentrum aus der Ferne überwacht und notfalls gesteuert, wie MAN-Sprecher Gregor Jentzsch betont. Außerdem sitzt auch noch ein Sicherheitsfahrer am Lenkrad, der jederzeit eingreifen kann. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 18. April 2024)

BALM: Förderperioden zu AAS, Ausbildung und Weiterbildung starten am 24.04.2024

Das Bundesamt für Logistik und Mobilität hat den Antragsstart für die Förderprogramme „Abbiegeassistenzsysteme“, „Ausbildung“ und „Weiterbildung“ in der Förderperiode 2024 bekannt gegeben. Für die Förderprogramme „Abbiegeassistenzsysteme“ (AAS), „Ausbildung“ und „Weiterbildung“ können ab dem 24. April wieder Anträge eingereicht werden. Auf den Start der Förderperiode 2024 weist das Bundesamt für Mobilität und Logistik (BALM) auf seiner Webseite hin. Antragsformulare und Ausfüllhilfen will das Amt eigenen Angaben zufolge „rechtzeitig“ vor Antragsbeginn in dem elektronischen Portal (eService-Portal) der Behörde bereitstellen. Es hat unter anderem schon FAQ´s zu den Förderprogrammen veröffentlicht.

AAS-Richtlinie gilt nur noch bis Ende des Jahres
Mit dem Förderprogramm AAS können sich Transportunternehmen letztmals in diesem Jahr Abbiegeassistenzsysteme fördern lassen. Sie können damit neue und bestehende Lkw mit mehr als 3,5 und bis zu 7,49 Tonnen zulässiger Gesamtmasse mit den Systemen ausrüsten. Die Richtlinie tritt spätestens am 31. Dezember außer Kraft. Da laut einer EU-Verordnung die Systeme für alle neu zugelassenen Fahrzeuge ab dem 7. Juli Pflicht sind, sind Neufahrzeuge ab diesem Zeitpunkt nicht mehr förderfähig. Schon länger nicht mehr förderfähig sind Systeme für neue Fahrzeugtypen. Ab dem 7. Juli lassen sich somit nur noch Fahrzeuge fördern, die umgemeldet wurden, so das BALM in seinen FAQ (Antworten auf häufige Fragen), die es im Serviceportal auf der entsprechenden Unterseite des Förderprogramms eingestellt hat. Fördern lassen sich demnach höchstens 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 1.500 Euro je Einzelmaßnahme. Maximal zehn Einzelmaßnahmen pro Jahr sowie pro antragsstellende Person sind förderfähig. Erst wenn die Unternehmen den Antrag gestellt haben, dürfen sie mit den Maßnahmen beginnen. Es besteht aber dann noch kein Anspruch auf die Förderung, entscheidend dafür ist der Zuwendungsbescheid. Sobald sie den Zuwendungsbescheid erhalten haben, haben Sie eine Frist von drei Monaten, um die Maßnahme zu beginnen. Spätestens nach weiteren zwei Monaten müssen sie auch die Bezahlung nach technischer Abnahme des Einbaus nachweisen. Um die Förderung dann ausbezahlt zu bekommen, müssen Unternehmen einen Antrag mit Verwendungsnachweis stellen.

Ausbildungen bis zu 70 Prozent förderfähig
Außerdem können sich Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit dem Förderprogramm Ausbildung vom 24. April bis 2. September betriebliche Ausbildungen zum Lkw-Fahrer fördern lassen. Diese dürfen allerdings erst begonnen werden, nachdem das Amt den Antrag bewilligt hat. Während der Förderperiode lassen sich laut BALM ein Erstantrag und bis zu zwei Folgeanträge stellen. Fördern lassen sich demnach bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten bei Klein- und Kleinstunternehmen. Mittlere Unternehmen können sich bis zu 60 Prozent und andere Antragssteller bis zu 50 Prozent der Kosten fördern lassen. Bei dreijährigen betrieblichen Ausbildungsverhältnissen erkennt das Bundesamt als zuwendungsfähige Kosten pauschal 50.000 Euro an, die sich in verschiedenen Höhen auf die drei Ausbildungsjahre verteilen. Ist die Ausbildung kürzer, wird der Pauschalbetrag entsprechend verringert. Kommt es zu Änderungen von Inhalten des Zuwendungsbescheids, müssen Unternehmen diese dem Amt mitteilen. Das BALM weist in seinen FAQ zu der Förderung darauf hin, dass die Formulare und erforderlichen Anlagen sorgfältig ausgefüllt werden müssen und daher die jeweiligen Ausfüllanleitungen zu beachten sind. Vorzeitig ohne Abschluss beendete Ausbildungsverhältnisse werden nicht gefördert, bisher geleistete Zuwendungen kann das Amt in dem Fall bis zur vollen Höhe zurückfordern. Die Unternehmen müssen Halter oder Eigentümer eines schweren Nutzfahrzeugs sein. Für Erstanträge bis 30. Juni muss das Fahrzeug eine zulässige Gesamtmasse von mindestens 7,5 Tonnen haben. Stellen Unternehmen einen Erstantrag ab 1. Juli, ist diese Grenze herabgesetzt. Ab dann muss das Fahrzeug nur noch eine zulässige Gesamtmasse von 3,501 Tonnen erreichen. Bestimmte Fahrzeuge sind von der Förderung ausgenommen.

Förderprogramm Weiterbildung: Nicht jeder Lehrgang zählt
Ebenfalls fördern lassen sich allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen. Dies ist möglich über die Förderrichtlinie „Weiterbildung“. Die Förderperiode dauert vom 24. April bis zum 2. September. Die Weiterbildungen müssen gewisse Grundvoraussetzungen erfüllen, wie das Bundesamt auf seinen Seiten zu dem Förderprogramm weiter ausführt (Hier ein FAQ auf der Webseite des Balm unter dem entsprechenden Förderprogramm als PDF zum Download). Außerdem hat es einen Maßnahmenkatalog zusammengestellt, in dem es förderfähige Maßnahmen aufführt. Eine Liste dazu plant das Amt im Antragsportal zu veröffentlichen. Unter anderem lassen sich so verbindlich vorgeschriebene Weiterbildungsmaßnahmen, mit denen Ausbildungsnormen eingehalten werden müssen, nicht fördern. Ein „Vorbereitungslehrgang auf die Grundqualifikation“ ist zum Beispiel förderfähig, da er nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Anders sieht es bei der beschleunigten Grundqualifikation aus, diese ist gesetzlich vorgeschrieben. Bei den Haltern oder Eigentümern des Fahrzeugs gelten die gleichen geteilten Fristen (30. Juni und 1. Juli) wie auch schon beim Förderprogramm „Ausbildung“. Auch in diesem Programm können innerhalb der Förderperiode ein Erstantrag und bis zu zwei Folgeanträge gestellt werden. Die Förderhöhe richtet sich zudem ebenfalls nach der Unternehmensgröße: Die Anteile der zuwendungsfähigen Kosten sind entsprechend aufgeteilt. Sie liegen also zum Beispiel bei Kleinstunternehmen bei 70 Prozent. Der Zuwendungshöchstbetrag je Unternehmen ergibt sich aus dem Fördersatz je schweres Nutzfahrzeug multipliziert mit der Anzahl der auf das Unternehmen zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge ab dem 1. Dezember 2023. Der Fördersatz je Nutzfahrzeug liegt bei Kleinst- und Kleinunternehmen bei bis zu 1.050 Euro. Bei mittleren Unternehmen beträgt er bis zu 900 und bei anderen Unternehmen bis zu 750 Euro. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 15. April 2024)

Großangelegter Blitzermarathon vom 15.04. bis 19.04.2024

Der Blitzermarathon, auch "Speed-Marathon" genannt, schließt sich an die bundesweite Verkehrssicherheitsaktion "sicher.mobil.leben" vom 15. bis 17. April an. Die Polizei kontrolliert dann auch den Güterverkehr. In Brandenburg sind am 15. April erste Kontrollen im Süden Berlins geplant und entlang der Autobahn 2. Eine weitere Lkw-Kontrolle ist am 16. April auf der A13 vorgesehen – dabei geht es vor allem um das Thema "Ablenkung und Abstand". Die abschließende Hauptaktion wird am 17. April an der Bundesautobahn 24 folgen. Auch der Zoll, das Bundesamt für Logistik und Mobilität und andere Partner seien an den Kontrollen und Präventionsaktionen beteiligt. Seit 2018 wird nach einem Beschluss der Innenministerkonferenz die länderübergreifende Aktion initiiert. Brandenburg hat derzeit den Vorsitz der Innenministerkonferenz.

Mit einem Blitzermarathon will die Brandenburger Polizei am Freitag kommender Woche, 19. April, gegen Raserinnen und Raser vorgehen und für die Einhaltung von Geschwindigkeitsregeln sensibilisieren. Die landesweiten Kontrollen sollen in einem Zeitraum von 24 Stunden stattfinden, wie die Sprecherin des Polizeipräsidiums, Maja Lampe, am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Der Fokus der Kontrollen werde auf den Alleen liegen. Brandenburg hat nach Angaben des Verkehrsministeriums bundesweit die meisten Alleen. Der Polizeisprecherin zufolge waren im vergangenen Jahr 35 Prozent aller Verkehrsunfalltoten zuvor an einen Straßenbaum gefahren. "Hohe Geschwindigkeit spielte dabei eine ganz wesentliche Rolle", sagte Lampe. Beim Blitzermarathon vor einem Jahr hatte die Polizei im Land 27.000 Geschwindigkeitsverstöße festgestellt und damit den Angaben zufolge etwas weniger als bei der Aktion 2022. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 11. April 2024)

Lkw-Maut: Regierung plant keine Kompensationslösung

Die schwache Wirtschaftslage schlägt in diesem Jahr auch auf die Einnahmen des Bundes aus der Lkw-Maut durch. Im Haushalt eingeplant sind 15,1 Milliarden Euro, wie das Bundesverkehrsministerium auf eine Kleine Anfrage der Unionsfraktion antwortete. Aufgrund der konjunkturellen Entwicklung sei aber "mit geringeren Mauteinnahmen für 2024 zu rechnen". Die Nutzungsgebühr für schwere Lastwagen auf Bundesstraßen und Autobahnen war zum 1. Dezember durch einen neuen CO₂-Aufschlag erhöht worden. Im vergangenen Jahr hatte sie demnach noch 7,41 Milliarden Euro in die Bundeskasse gebracht. Mit Blick auf mögliche Folgen für die Verbraucherpreise durch die teurere Lkw-Maut verwies das Ministerium auf eine in Auftrag gegebene Studie. Demnach erhöhte sich der Transportkostenanteil am Ladungswert selbst bei einer unterstellten Erhöhung um 20 Cent pro KiIometer im Schnitt um 0,1 Prozentpunkte und könne somit als "kaum merkbar" eingestuft werden. Der neue Mautteilsatz für CO₂-Kosten betrage maximal 16,2 Cent pro Kilometer für die schwersten Fahrzeuge mit den höchsten Emissionen und liege somit noch unter diesen 20 Cent pro Kilometer. Zum 1. Juli 2024 wird die Mautpflicht dann auch auf kleinere Transporter mit mehr als 3,5 Tonnen ausgeweitet. Bisher greift sie ab 7,5 Tonnen. Davon ausgenommen bleiben sollen aber Fahrten von Handwerksbetrieben. Neu geregelt wird nach einem dazu beschlossenen Gesetz auch die Verwendung der Mittel. Die Hälfte der Maut-Einnahmen soll weiter zweckgebunden in Verbesserungen der Bundesfernstraßen fließen – der Rest überwiegend in "Maßnahmen aus dem Bereich Bundesschienenwege". Die Lkw-Maut wird seit 2005 auf den Autobahnen kassiert und wurde dann schrittweise auf alle Bundesstraßen ausgeweitet.

Weiter plant die Bundesregierung keine Kompensation, um die Speditions- und Logistikbranche von der Doppelbelastung aus dem nationalen Emissionshandel und der Lkw-Maut zu entlasten. Der Aufwand zur Errichtung eines interimsweise geltenden Erstattungssystems sei zu hoch für den kurzen Zeitraum, schrieb die Regierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion, womit keine Kompensationslösung folgen wird. Die Regierung verwies darauf, dass 2027 der europäische Emissionshandel für den Landverkehr und Gebäudebereich (ETS II) in Kraft trete und sich die Frage nach einer Überbelastung des Straßengüterverkehrs dann nicht mehr stelle, „da die CO₂-Bepreisung nach dem nationalen Brennstoffemissionshandelsgesetz in der dann geltenden europäischen Regelung aufgehen wird“.(Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 08. April 2024)

Bayerischer Innenministe Herrmann hält Grenzkontrollen zu Tschechien weiter für notwendig

Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann hat die zuletzt bis Juni verlängerten deutschen Grenzkontrollen zu Tschechien als notwendig verteidigt. "Wir sind uns einig, dass der Schutz der EU-Außen­gren­zen immer noch unzureichend ist und dringendst verbessert werden muss", sagte der CSU-Politiker am Mittwoch, 3. April, nach einem Treffen mit dem tschechischen Innenminister Vit Rakusan in Prag. Es müsse sichergestellt sein, dass das Gebiet der EU nur betreten könne, wer europäischer Bürger sei oder ein entsprechendes Visum habe. Die bayerische Grenzpolizei habe in den ersten drei Monaten dieses Jahres nach ersten Zahlen 47 Schleuser an den Land- und Luftgrenzen des Bundeslandes festgenommen. Im Vorjahreszeitraum waren es 41 gewesen. Herrmann forderte in Prag eine "Trendwende bei den Migrationsfragen" in Europa. Die EU-Asylreform müsse jetzt in Brüssel beschlossen werde. Die umstrittene Reform sieht einheitliche Verfahren an den europäischen Außengrenzen und einen neuen "Solidaritätsmechanismus" vor. Wenn Länder keine Flüchtlinge aufnehmen wollen, müssen sie Unterstützung leisten, etwa in Form von Geldzahlungen. Rakusan sagte, dass in den westlichen Verwaltungsregionen Pilsen und Karlsbad für dieses Jahr mehr als 160 gemeinsame bayerisch-tschechische Polizeistreifen geplant seien. Er forderte eine baldige Rückkehr zum Reisen ohne Personenkontrollen im Schengen-Raum. "Schengen ist ein wirkliches Kleinod der Europäischen Union – und wir dürfen uns nicht an die Binnengrenzkontrollen gewöhnen", sagte der konservative Politiker. Ein weiteres Thema der Gespräche war die Zusammenarbeit beim Brand- und Katastrophenschutz. Vielerorts liefen bereits Kooperationen auf der Ebene der Kommunen, sagte Rakusan, dies könne aber effektiver gestaltet werden. Ein Problem seien dabei etwa unterschiedliche Systeme in den beiden Nachbarländern. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 08. April 2024)

E-Rechnung wird ab 01.01.2025 Pflicht

Zum 1. Januar 2025 wird die elektronische Rechnung im B2B-Bereich im Inland verpflichtend. Allerdings gibt es Übergangsregelungen für das Ausstellen einer solchen Rechnung. Enthalten sind die Regelungen im vor kurzem verabschiedeten Wachstumschancengesetz, das am 28. März in Kraft getreten ist. Laut Ecovis müssen damit ab 2025 Unternehmen E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Für das Ausstellen gelten aber Ausnahmen und Übergangsfristen, wie das Beratungsunternehmen ausführt: Unter anderem brauchen Unternehmen bei Kleinbetragsrechungen von genau oder weniger als 250 Euro brutto keine derartige Rechnung auszustellen. Gleiches gilt etwa für Unternehmen, die nach Paragraf 4 Nummer 8 bis 29 Umsatzsteuergesetz steuerfrei sind oder für Fahrausweise. Auch wenn der Leistungsempfänger ein im Ausland ansässiges Unternehmen ist, besteht keine Pflicht.

Die elektronische Rechnung ist ein strukturierter Datensatz und muss bestimmte im Gesetz vorgeschriebene Vorgaben erfüllen, so Ecovis weiter. Ein PDF zählt nicht dazu, sondern zählt im Gesetz zu den „sonstigen" Rechnungen. Auch der Deutsche Steuerberater-Verband (DStV) hat sich in einem Übersichtspapier mit dem Wachstumschancengesetz und der E-Rechnung auseinandergesetzt. Demnach fordert das Gesetz, dass das strukturierte elektronische Format der Norm CEN 16931 genügen muss. Als Alternative können Unternehmen ein anderes Austauschformat miteinander vereinbaren, wenn die erforderlichen Angaben in ein Format extrahiert werden können, dass der CEN 16931 entspricht (zum Beispiel ZUGFeRD 2.0) oder mit diesem interoperabel ist. Eine der im Gesetz vorgesehenen Übergangsregelungen ist, dass Unternehmen bis einschließlich 2026 für ausgeführte Umsätze eine Rechnung auf Papier oder etwa PDF ausstellen dürfen. Im Kalenderjahr 2027 ist dies nur noch möglich für Unternehmen, die 2026 einen Umsatz von maximal 800.000 Euro erreicht hatten. Umsatzunabhängig gilt ab 2026 bis Ende 2027, das eine PDF-Rechnung erlaubt ist, wenn der Austausch im EDI-Verfahren erfolgt. Dieses Verfahren ist eine Form eines vollautomatischen Datenaustauschs. In allen drei Fällen muss der Empfänger dem aber zustimmen. Hintergrund für die Einführung ist laut dem Beratungsunternehmen Ecovis unter anderem auch die Initiative der Europäischen Kommission „VAT in the Digital Age“. Voraussichtlich ab 2028 solle ein EU-rechtlich zwingend vorgesehenes transaktionsbezogenes Meldesystems entstehen. Damit müsse Deutschland ein umfassendes Meldesystem für innergemeinschaftliche Umsätze im B2B-Bereich einführen. In diesem Zusammenhang werde die E-Rechnung verpflichtend.

Für alle Unternehmen bedeuten die neuen Vorgaben zunächst einmal Mehrbelastungen, heben die Berater hervor. Um eine E-Rechnung zu erstellen, müssen die Betriebe in entsprechende technische Lösungen investieren. Luisa Damm, Steuerberaterin bei Ecovis in Dresden, empfiehlt: „Achten Sie dabei unbedingt darauf, dass Sie die Software eines Anbieters wählen, der auch die entsprechenden Schnittstellen zu den Systemen Ihres Steuerberaters bereitstellt.“ Bei allem Aufwand, ein solches System zu handhaben und mit den eigenen Daten zu füllen, könne die Digitalisierung aber auch Vorteile mit sich bringen. „Betriebe sollten schon jetzt mit den Vorbereitungen zur Einführung der E-Rechnung starten. Denn das wird auch Prozesse im Betrieb ändern, die sich einspielen müssen.“ (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 04. April 2024)

RECHT Europäisch!

Brenner-Streit: EU-Kommission will kein Vertragsverletzungsverfahren eröffnen

Die EU-Kommission wird im Streit zwischen Italien, Deutschland und Österreich um die Transitbeschränkungen für LKW auf der Brennerautobahn kein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eröffnen. Das gab EU-Verkehrskommissarin Adina Vălean vergangene Woche bei deiner Pressekonferenz in Brüssel zu verstehen. Eine Entscheidung in dem Streit werde viel schneller erzielt, wenn Italien direkt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Klage einreichen würde, sagte Vălean. Die rumänische Kommissarin antwortete damit auf die Frage einer italienischen Journalistin. Die hatte sich nach den nächsten Schritten der EU-Kommission erkundigt, nachdem Italien Mitte Februar die Kommission zur Eröffnung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Österreich aufgefordert hatte. Italien sieht in den Beschränkungen des internationalen Transitverkehrs auf der Brenner-Autobahn eine Missachtung des EU-Rechts auf freien Warenverkehr innerhalb der EU. „Wir als EU-Kommission haben alle uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausgeschöpft, um das Problem zwischen Italien, Österreich und Deutschland, und hier insbesondere Bayern, zu lösen“, behauptete Vălean. Sie wisse, dass Italien Österreich vor dem EuGH angeklagt habe wegen der einseitig beschlossenen Maßnahmen. „Wir werden sehen, was das Gericht tun wird“, sagte Vălean. Das Gericht sei der schnellste Weg, um das Problem zu lösen. „Mit einer Entscheidung des Gerichts geht das viel schneller, als mit einem Vertragsverletzungsverfahren oder etwas ähnlichem“, fügte Vălean hinzu. Tatsächlich hat Italien noch keine direkte Klage vor dem EuGH eingereicht. Mitte Februar hatte Italien lediglich die EU-Kommission dazu aufgefordert, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich einzuleiten. Wenn die EU-Kommission innerhalt von drei Monaten nicht auf diese Forderung eingeht, darf Italien direkt vor dem EuGH klagen. Nach den Äußerungen von Vălean ist davon auszugehen, dass die EU-Kommission das Vertragsverletzungsverfahren nicht eröffnen wird. Sollte dies so kommen, hätte Italien ab dem 15. Mai die Möglichkeit, Österreich direkt vor dem EuGH zu verklagen. Bei einem EU-Vertragsverletzungsverfahren würde eine eventuelle Klage vor dem EuGH erst Monate später erfolgen können. Ein Verfahren vor dem EuGH dauert im Durchschnitt knapp eineinhalb Jahre. Eine erste Stellungnahme von Österreich zu dem Antrag von Italien, ein EU-Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten, soll ungeachtet der Äußerungen von Vălean am Montag, 8. April bei der EU-Kommission stattfinden. Laut Medienberichten wird Österreich dabei seine Maßnahmen zur Brenner-Autobahn verteidigen mit Verweis auf die Verbesserung der Luftqualität und der Sicherheit. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 08. April 2024)

RECHT nachhaltig!

Klimaschutzgesetz: Keine Sektorziele mehr

Die lange umstrittene Reform des Klimaschutzgesetzes steht. Das teilten Vertreter der drei Regierungsfraktionen SPD, Grüne und FDP am Montag in Berlin mit. Mit der Einigung ist auch die Drohung von Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) mit weitreichenden Eingriffen wie Wochenend-Fahrverboten für Autofahrer vom Tisch. Wissing hatte diese für nötig erklärt, falls das Gesetz nicht geändert würde. Dafür erntete er allerdings auch Widerspruch - schließlich seien auch andere CO2-Sparmaßnahmen denkbar, argumentierten Kritiker. "Das bisherige Klimaschutzgesetz wäre mit massiven Freiheitseinschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger verbunden gewesen", erklärte Wissing. "Fahrverbote sind mit der Einigung endgültig vom Tisch." Grünen-Fraktionsvize Julia Verlinden betonte hingegen: "Fahrverbote, wie von Verkehrsminister Wissing angedroht, waren nie nötig und sind es auch in Zukunft nicht."

Die Einhaltung der Klimaziele soll künftig nicht mehr rückwirkend nach Sektoren kontrolliert werden. Bisher gilt: Wenn einzelne Sektoren gesetzliche Vorgaben zum CO2-Ausstoß verfehlen, müssen die zuständigen Ministerien im nachfolgenden Jahr Sofortprogramme vorlegen. Der Verkehrsbereich hat bereits zum dritten Mal in Folge mehr Treibhausgase als im Klimaschutzgesetz vorgesehen verursacht, weshalb Wissing nach alter Gesetzeslage binnen drei Monaten ein Sofortprogramm für mehr Klimaschutz vorlegen müsste. Die Reform sieht nun vor, dass die Einhaltung der Klimaziele in die Zukunft gerichtet, mehrjährig und sektorübergreifend erfolgen soll. Wenn sich in zwei aufeinander folgenden Jahren abzeichnet, dass die Bundesregierung bei ihrem Klimaziel für das Jahr 2030 nicht auf Kurs ist, muss sie nachsteuern. Bis dahin muss Deutschland laut Gesetz seinen Treibhausgas-Ausstoß um mindestens 65 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 senken. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 16. April 2024)

EU-Parlament stimmt für strengere CO2-Vorgaben für Lkw

Das Europäische Parlament hat zuvor ausgehandelten Plänen für strengere CO2-Vorgaben für Lastwagen und Busse zugestimmt. Das teilte das Parlament am Mittwoch mit. Konkret geht es um die sogenannten Flottengrenzwerte, mit denen geregelt ist, wie viel klimaschädliches CO2 die Fahrzeuge künftig ausstoßen dürfen. Das Vorhaben stand zwischenzeitlich auf der Kippe, da sich die Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP erst im letzten Augenblick auf eine Zustimmung zu den neuen Regeln geeignet hatte. Die CO2-Emissionen von Reisebussen und Lkw sollen der Einigung zufolge bis 2040 um 90 Prozent sinken - verglichen mit 2019. Auf die neuen Vorgaben hatten sich zuvor bereits Vertreter des Parlaments geeinigt, beide Institutionen mussten aber noch offiziell zustimmen. Mit der Abstimmung ist dies vonseiten des Parlaments nun geschehen, eine formelle Annahme durch die EU-Staaten steht noch aus. Der Entscheidung über die strengeren CO2-Vorgaben war unter anderem ein Koalitionsstreit in Berlin vorausgegangen. Bei dem Thema gab es wie bei mehreren anderen EU-Gesetzesvorhaben unterschiedliche Ansichten innerhalb der Ampel-Regierung. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 12. April 2024)

Kraftstoffe: HVO darf in Reinform getankt werden

Dazu hat das Bundeskabinett am Mittwoch, 10. April, den Weg freigemacht. Zuvor hatte der Bundesrat der entsprechenden Verordnung zugestimmt. Noch im Mai sollen dann sogenannte paraffinische Dieselkraftstoffe, die aus Abfallstoffen und Pflanzenölen bestehen, als Reinkraftstoff zugelassen werden. Bislang durfte diese Art von Kraftstoff nur dann getankt werden, wenn sie dem regulären Dieselkraftstoff beigemischt wurde. Der zugelassene Beimischungsanteil lag dabei nach Angaben des Bundesumweltministeriums bei 26 Prozent. Mit dem Inkrafttreten der neuen Verordnung darf der Öko-Diesel künftig auch in 100-prozentiger Konzentration angeboten werden. Das Bundesumweltministerium weist darauf hin, dass der Öko-Diesel HVO, den die neue Verordnung betrifft, bislang nur zu etwa zwei Prozent beigemischt werde, „obwohl technisch und rechtlich mehr möglich wäre“, heißt es. HVO steht für „hydrotreated vegetable oil“ – hydriertes Pflanzenöl. Den Angaben zufolge dürfen neben dem HVO-Diesel auch paraffinische Dieselkraftstoffe aus fossilen Ausgangsstoffen wie Erdgas künftig zu 100 Prozent in den Tank. Das war bislang auch nicht der Fall. Die bisher mögliche Beimischung des Bio-Kraftstoffs soll für beide Kraftstoffarten bestehen bleiben.

Das Bundesumweltministerium weist ferner darauf hin, dass HVO-Kraftstoff nicht grundsätzlich nachhaltig sei. „Nur wenn nachhaltige Rohstoffe zur Herstellung eingesetzt werden, ist HVO auch nachhaltig“, heißt es. So könne der Kraftstoff auch aus Palmöl hergestellt werden, das laut Umweltministerium zu Treibhausgasemissionen beitrage und zu großen Verlusten bei der Artenvielfalt. Auch sei es kaum möglich, die bei der Herstellung der Kraftstoffe eingesetzten Rohstoffe nachträglich nachzuweisen. Fraglich sei auch, in welchem Umfang der neue Treibstoff künftig verfügbar sein wird. Laut Ministerium werden Altspeiseöle – beispielsweise aus der Gastronomie – bereits heute vollständig als Beimischung im Verkehr eingesetzt und könnten nicht gesteigert werden. Der CO2-Ausstoß von Fahrzeugen verringere sich dadurch derzeit nur geringfügig, so zumindest das Bundesumweltministerium. „Würde man die vorhandene Menge an nachhaltigem HVO-Diesel als Reinkraftstoff verwenden, reichte sie nur für eine kleine Zahl an Fahrzeugen“, sagte ein Sprecher von Ministerin Steffi Lemke (Grüne). Es bringe für den Klimaschutz folglich keinen zusätzlichen Nutzen, wenige Fahrzeuge mit nachhaltigem Reinkraftstoff zu betanken, statt ihn für die gesamte Flotte beizumischen. Nach dpa-Informationen hatte sich vor allem der Koalitionspartner FDP für eine Zulassung als Reinkraftstoff starkgemacht. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 11. April 2024)