FUMO® Compliant Carrier: Produktblatt

Damit Sie trotz Ihrer Verantwortung als Fuhrparkleiter/Verkehrsleiter noch gut schlafen können

1. Grundlagen

Das FUMO® Compliant Carrier Audit beinhaltet die Überprüfung der Rechtskonformität und soll dem Auftraggeber als Vorsorge vor möglichen Einbußen und Schäden sowie damit verbundenen Wettbewerbsnachteilen dienen sowie dem Unternehmen helfen kontinuierliche Qualitätsverbesserungen zu erreichen. Insbesondere im Transportgewerbe können bei einer fehlenden Rechtskonformität hohe Bußgelder und strafrechtliche Konsequenzen für die Verantwortlichen und Mitarbeiter folgen. Um dies zu vermeiden werden insbesondere die Einhaltung nationaler Verordnungen und Gesetze, relevanter Richtlinien und Verordnungen auf EU-Ebene sowie zutreffende Normen (DIN/ VDI) überprüft:

Gesetze und Verordnungen (BRD) Normen und Standards Richtlinien und Verordnungen (EU)
MiLoG, StVG, GüKG, EentG, BDSG, PAusG, BGB, HGB, FZV, FeV, BKrFQV, StVZO, FPersV, ArbSchG, OWiG, DGUV-Vorschriften, ArbZG, AO, BetrSichV, GüKGrKabotageV, FerienReiseV, BFStrMG, SchwarzArbG, LKW-MautV DIN EN 12195-2, DIN EN 12195-3, DIN EN 12195-4, DIN EN 12640, DIN EN 1264, VDI 2700 VO (EG) 1071/2009, VO (EG) 1072/2009, VO EWG 382/85, RL (EG) 2007/35, VO (EG) 561/299, VO (EG) 51/2006, VO(EG) 3821/85. EU (VO) 165/2014, RL (EU) 2020/1057

 

2. Vorgehensweise

Im Rahmen eines Compliant Carrier Audits wird beim Auftraggeber vor Ort eine IST-Aufnahme (Erstaudit) an seinem Hauptstandort durchgeführt. Mit dem Compliant Carrier Audit wird die Einhaltung der gültigen (Rechts)-Vorschriften innerhalb der Transportlogistik (Halterhaftung, Fuhrpark, Lager und Gesamtorganisation sowie Beauftragung von Frachtführern) überprüft. Sofern der Auftraggeber über mehrere Standorte verfügt, besteht die Möglichkeit, auch diese, einem separaten Compliant Carrier Audit zu unterziehen. Im Nachgang erfolgt ein ausführlicher Auditbericht mit Handlungsempfehlungen sowie die Erteilung des Zertifikates „Rechtssichere Transportlogistik“ für das geprüfte Kalenderjahr und den jeweiligen Standort, sofern die relevanten Prüfkriterien erfüllt wurden. Damit die erlangte Rechtskonformität auf Dauer erhalten bleibt, aufgrund sich ständig ändernden Rechtsvorschriften, erfolgt eine jährliche Re-Zertifizierung, die bei Einhaltung aller relevanten Prüfkriterien, erneut mit dem Zertifikat „Rechtssichere Transportlogistik“ für das geprüfte Kalenderjahr bestätigt wird.

3. Voraussetzungen

Für eine Durchführung des Compliant Carrier Audits sind folgende Punkte Voraussetzung:

  • Während des Audits steht dem Auditor, der zuständige Ansprechpartner jeder Zeit zur Verfügung.
  • Der Auditor darf sich im Rahmen des Compliant Carrier-Audits zu jeder Zeit mit den betreffenden Mitarbeitern (Fahrpersonal, Lagermitarbeiter, Disposition etc.) unterhalten und sich Dokumente/Arbeitsabläufe zeigen lassen.
  • Der Auditor bekommt eine komplette Einsicht in Unterlagen/Dokumente/Systeme und darf zur Analyse und zur Dokumentation, entsprechende Kopien und Fotos erstellen.
  • Der Zugriff auf die Softwarelösung zur Archivierung der Daten des Massenspeichers und Fahrerkarten ist während des Audits sichergestellt.
  • Eine Begehung der Räumlichkeiten ist uneingeschränkt möglich.
  • Dem Auditor wird mindestens ein Fahrzeug mit dem dazugehörigen Fahrer während des Auditzeitraums zum Zwecke der Überprüfung zur Verfügung gestellt.

4. Dokumente/ Systeme und Inventar

Wir gehen davon aus, dass der verantwortliche Fuhrpark- oder Verkehrsleiter das Audit komplett belgeiten wird. Bitte stellen Sie sicher, dass die nachfolgenden Prüfpunkte während dem Audit zugänglich gemacht werden können und zusätzlich der für den jeweiligen Punkt verantwortliche Mitarbeiter (z.B. Sicherheitsbeauftragter, Disponent, Personalabteilung, Fahrer, Einkaufsabteilung) abrufbereit ist:

  • Aufzeichnungen der Sozialvorschriften (z.B. Fahrerkartendaten, Tachoscheiben, Ausdrucke und Tageskontrollblätter).
  • Gefährdungsbeurteilung sowie Betriebs- und Arbeitsanweisungen.
  • Transportverträge mit eingesetzten Subunternehmen.
  • Arbeitsvertrag eines Kraftfahrers.
  • Dokumentation der Führerscheinkontrollen.
  • Unterweisungs- und Schulungsnachweise (z.B. Arbeitssicherheit, Ladungssicherung, Ersthelfer, Brandschutzhelfer, etc.).
  • Werkstattprotokolle (z.B. Fahrzeugkontrollen/ Reifenkontrollen), HU-, SP- und DGUV-Berichte, Prüfbücher (z.B. Ladebordwand).
  • Einblick in die Speditions- oder Tourenplanungssoftware zur Kontrolle der Einhaltung des zul. Gesamtgewicht, dem Einsatz der Subunternehmen und der Tourenplanung gem. aktuell gültigen Sozialvorschriften und Arbeitszeiten.
  • Nachweis der Kontrolle der Einhaltung der Arbeitszeiten.
  • Fahrer zur Prüfung der mitführungspflichtigen Dokumente (z.B. Personalausweis, Fahrerlaubnis, Fahrerkarte, etc.).
  • Fahrzeug und Auflieger zur Prüfung der Fahrzeugtechnik.
  • Nachweis von Vorsorge- und Angebotsuntersuchungen (z.B. G37, G25)
  • Nachweise zur Einhaltung des Mindestlohngesetz und der Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung
  • Sofern vorhanden: Aktuelles Fahrerhandbuch

5. Sachgebiete und Prüfinhalte

Bei der Vor-Ort-Überprüfung werden sechs relevante Sachgebiete auf Rechtskonformität untersucht. Bitte beachten Sie, dass die einzelnen Prüfinhalte vollständig dokumentiert und für den Auditor nachvollziehbar sein müssen, damit diese bewertet werden können.

Sachgebiet Prüfinhalte
Erlaubnis- und Vertragsrecht • Mitführungspflichtige Dokumente gem. GüKG und DGUV
• Durchführung und Dokumentation der Führerscheinkontrollen
• Überprüfung der mitführungspflichtigen Dokumente
• Überprüfung und Dokumentation der Transportgenehmigungen
• Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
Fuhrparktechnik • Kontrolle und Überwachung der EG-Kontrollgeräte
• Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit des Fahrzeugequipments (z.B. Bordwerkzeug, Unterlegkeile, etc.)
• Technischer Fahrzeugzustand gem. DGUV-Grundsatz (Abfahrtskontrolle)
Ladungssicherung • Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit der Ladungssicherungshilfsmittel
• Praktische Ladungssicherungskontrolle
Organisation • Beauftragte Personen (z.B. Fuhrparkleiter, Sicherheitsbeauftragter etc.)
• Einhaltung und Überwachung von Terminen und Fristen (Prüf- und Auslesetermine)
• Dokumentation der regelmäßigen Fahrzeugprüfungen
• Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit (z.B. persönliche Schutzausrüstung, Gefährdungsbeurteilung, etc.)
• Unterweisungen (z.B. Sozialvorschriften, Arbeitsschutzvorschriften, etc.)
• Betriebsanweisungen (z.B. während dem Betrieb der Fahrzeuge, auf dem Betriebsgelände, etc.)
Sozialvorschriften • Kontrolle der Einhaltung der aktuell gültigen Sozialvorschriften (z.B. Aufbewahrungs- und Auslesefristen) und Arbeitszeiten
• Dokumentation von Verstößen und Belehrungen
• Entsendung von Mitarbeitern
Fremdvergabe • Inhalte des Transportauftrags
• Beachtung wichtiger Punkte bei Verwendung von Frachtenbörsen
• Überwachung der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumente der eingesetzten Frachtführer (z.B. Beförderungslizenz, Versicherungsnachweis etc.)
• Dokumentationen bei Disposition von Frachtführern (z.B. Tourenplanungen, Prüfung der Einhaltung der Sozialvorschriften)
• Unterweisungen des mit der Disposition beauftragten Personals

 

6. Schwere Verstöße und K.O.-Kriterien

Werden im Laufe des Audits schwere Verstöße festgestellt, führt dies automatisch zu einem nicht bestehen des Compliant Carrier-Audits, da bei schweren Verstößen ein sehr zeitnaher Handlungsbedarf besteht, um die in diesem Bereich derzeit sehr hohen Sanktions- und Haftungsrisiken für die Verantwortlichen abzuwenden. Im Rahmen des Compliant Carrier-Audits werden nachfolgende Kriterien als schwere Verstöße geahndet:

Schwerer Verstoß/ K.O.-Kriterien
Fehlende Fahrerkarten
Fehlende und nicht regelmäßige Führerscheinkontrollen (mind. 2-mal jährlich)
Nicht-Einhaltung des Gesetzes zur Regelung des allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) inkl. Subunternehmer
Fehlende Prüfungen der EG-Kontrollgeräte
Ungültigkeit des Nachweises der technischen Überwachung (Prüfplakette)
Fahrzeuge mit Reifen ausgerüstet, die die vorgeschriebenen Mindestprofiltiefe unterschreiten
EG-Kontrollgerät nicht funktionsfähig
Ladungssicherungshilfsmittel nicht funktionsfähig und unzureichend dimensionierte Zurrpunkte
Nicht-Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts
Fehlende persönliche Schutzausrüstung der Fahrer
Nicht-Einhaltung der Auslesetermine des Massenspeichers der EG-Kontrollgeräte
Verstöße gegen das Sonn- und Feiertagsfahrverbot (ohne gültige Ausnahmegenehmigung)
Einsatz von nicht ordnungsgemäß beschäftigtem Fahrpersonal
Verstoß gegen die aktuell gültigen Kabotagebestimmungen
Fehlende Kontrolle der Einhaltung der Sozialvorschriften
Fehlende, ungültige oder abgelaufene Beförderungserlaubnis
Fehlende aktuelle Kopien der Beförderungslizenzen der eingesetzten Transportunternehmen (regelmäßig beauftragte Unternehmen und Spotmarkt)
Fehlende vertragliche Verpflichtung der eingesetzten Transportunternehmen zur Bezahlung des gesetzlichen Mindestlohns
Sonstige schwerwiegende Verstöße gegen geltenes Recht (z.B. Einsatz "selbstständiger Fahrer", vorsätzliche Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz, Durchführung von "illegalem" Güterkraftverkehr, Anweisungen an Fahrer vorsätzlich gegen geltendes Recht zu verstoßen, alkoholisierten Fahrer während der Vor-Ort-Prüfung angetroffen)

7. Nachaudit

Sofern der Auftraggeber beim ersten Compliant Carrier Audit die notwendigen und relevanten Prüfkriterien nicht erreicht hat, besteht die Möglichkeit innerhalb einer Frist von 3 Monaten ein kostenpflichtiges Nachaudit zu absolvieren.

8. Re-Zertifizierung

Die Re-Zertifizierung findet immer im selben Monat statt, in welchem im Vorjahr das Erstaudit/Re-Zertifizierung stattgefunden hat. In Ausnahmefällen kann der Auditmonat um max. einen Monat nach hinten verschoben werden. Um einen Audittermin sicherzustellen, kontaktiert die Auftragnehmerin den Auftraggeber rechtzeitig drei Monate vor dem Zertifikatsablauf. Im Zuge der Re-Zertifizierung werden alle Neuerungen der Rechtsvorschriften beim Compliant Carrier Audit berücksichtigt, somit wird gewährleistet, dass der Auftragnehmer immer auf dem aktuellen Stand ist.