Das FUMO® Compliant Carrier Audit beinhaltet die Überprüfung der Rechtskonformität und soll dem Auftraggeber als Vorsorge vor möglichen Einbußen und Schäden sowie damit verbundenen Wettbewerbsnachteilen dienen sowie dem Unternehmen helfen kontinuierliche Qualitätsverbesserungen zu erreichen. Insbesondere im Transportgewerbe können bei einer fehlenden Rechtskonformität hohe Bußgelder und strafrechtliche Konsequenzen für die Verantwortlichen und Mitarbeiter folgen. Um dies zu vermeiden werden insbesondere die Einhaltung nationaler Verordnungen und Gesetze, relevanter Richtlinien und Verordnungen auf EU-Ebene sowie zutreffende Normen (DIN/ VDI) überprüft:
Gesetze und Verordnungen (BRD) | Normen und Standards | Richtlinien und Verordnungen (EU) |
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MiLoG, StVG, GüKG, EentG, BDSG, PAusG, BGB, HGB, FZV, FeV, BKrFQV, StVZO, FPersV, ArbSchG, OWiG, DGUV-Vorschriften, ArbZG, AO, BetrSichV, GüKGrKabotageV, FerienReiseV, BFStrMG, SchwarzArbG, LKW-MautV | DIN EN 12195-2, DIN EN 12195-3, DIN EN 12195-4, DIN EN 12640, DIN EN 1264, VDI 2700 | VO (EG) 1071/2009, VO (EG) 1072/2009, VO EWG 382/85, RL (EG) 2007/35, VO (EG) 561/299, VO (EG) 51/2006, VO(EG) 3821/85. EU (VO) 165/2014, RL (EU) 2020/1057 |
Im Rahmen eines Compliant Carrier Audits wird beim Auftraggeber vor Ort eine IST-Aufnahme (Erstaudit) an seinem Hauptstandort durchgeführt. Mit dem Compliant Carrier Audit wird die Einhaltung der gültigen (Rechts)-Vorschriften innerhalb der Transportlogistik (Halterhaftung, Fuhrpark, Lager und Gesamtorganisation sowie Beauftragung von Frachtführern) überprüft. Sofern der Auftraggeber über mehrere Standorte verfügt, besteht die Möglichkeit, auch diese, einem separaten Compliant Carrier Audit zu unterziehen. Im Nachgang erfolgt ein ausführlicher Auditbericht mit Handlungsempfehlungen sowie die Erteilung des Zertifikates „Rechtssichere Transportlogistik“ für das geprüfte Kalenderjahr und den jeweiligen Standort, sofern die relevanten Prüfkriterien erfüllt wurden. Damit die erlangte Rechtskonformität auf Dauer erhalten bleibt, aufgrund sich ständig ändernden Rechtsvorschriften, erfolgt eine jährliche Re-Zertifizierung, die bei Einhaltung aller relevanten Prüfkriterien, erneut mit dem Zertifikat „Rechtssichere Transportlogistik“ für das geprüfte Kalenderjahr bestätigt wird.
Für eine Durchführung des Compliant Carrier Audits sind folgende Punkte Voraussetzung:
Wir gehen davon aus, dass der verantwortliche Fuhrpark- oder Verkehrsleiter das Audit komplett belgeiten wird. Bitte stellen Sie sicher, dass die nachfolgenden Prüfpunkte während dem Audit zugänglich gemacht werden können und zusätzlich der für den jeweiligen Punkt verantwortliche Mitarbeiter (z.B. Sicherheitsbeauftragter, Disponent, Personalabteilung, Fahrer, Einkaufsabteilung) abrufbereit ist:
Bei der Vor-Ort-Überprüfung werden sechs relevante Sachgebiete auf Rechtskonformität untersucht. Bitte beachten Sie, dass die einzelnen Prüfinhalte vollständig dokumentiert und für den Auditor nachvollziehbar sein müssen, damit diese bewertet werden können.
Sachgebiet | Prüfinhalte |
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Erlaubnis- und Vertragsrecht | • Mitführungspflichtige Dokumente gem. GüKG und DGUV • Durchführung und Dokumentation der Führerscheinkontrollen • Überprüfung der mitführungspflichtigen Dokumente • Überprüfung und Dokumentation der Transportgenehmigungen • Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) |
Fuhrparktechnik | • Kontrolle und Überwachung der EG-Kontrollgeräte • Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit des Fahrzeugequipments (z.B. Bordwerkzeug, Unterlegkeile, etc.) • Technischer Fahrzeugzustand gem. DGUV-Grundsatz (Abfahrtskontrolle) |
Ladungssicherung | • Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit der Ladungssicherungshilfsmittel • Praktische Ladungssicherungskontrolle |
Organisation | • Beauftragte Personen (z.B. Fuhrparkleiter, Sicherheitsbeauftragter etc.) • Einhaltung und Überwachung von Terminen und Fristen (Prüf- und Auslesetermine) • Dokumentation der regelmäßigen Fahrzeugprüfungen • Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit (z.B. persönliche Schutzausrüstung, Gefährdungsbeurteilung, etc.) • Unterweisungen (z.B. Sozialvorschriften, Arbeitsschutzvorschriften, etc.) • Betriebsanweisungen (z.B. während dem Betrieb der Fahrzeuge, auf dem Betriebsgelände, etc.) |
Sozialvorschriften | • Kontrolle der Einhaltung der aktuell gültigen Sozialvorschriften (z.B. Aufbewahrungs- und Auslesefristen) und Arbeitszeiten • Dokumentation von Verstößen und Belehrungen • Entsendung von Mitarbeitern |
Fremdvergabe | • Inhalte des Transportauftrags • Beachtung wichtiger Punkte bei Verwendung von Frachtenbörsen • Überwachung der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumente der eingesetzten Frachtführer (z.B. Beförderungslizenz, Versicherungsnachweis etc.) • Dokumentationen bei Disposition von Frachtführern (z.B. Tourenplanungen, Prüfung der Einhaltung der Sozialvorschriften) • Unterweisungen des mit der Disposition beauftragten Personals |
Werden im Laufe des Audits schwere Verstöße festgestellt, führt dies automatisch zu einem nicht bestehen des Compliant Carrier-Audits, da bei schweren Verstößen ein sehr zeitnaher Handlungsbedarf besteht, um die in diesem Bereich derzeit sehr hohen Sanktions- und Haftungsrisiken für die Verantwortlichen abzuwenden. Im Rahmen des Compliant Carrier-Audits werden nachfolgende Kriterien als schwere Verstöße geahndet:
Schwerer Verstoß/ K.O.-Kriterien |
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Fehlende Fahrerkarten |
Fehlende und nicht regelmäßige Führerscheinkontrollen (mind. 2-mal jährlich) |
Nicht-Einhaltung des Gesetzes zur Regelung des allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) inkl. Subunternehmer |
Fehlende Prüfungen der EG-Kontrollgeräte |
Ungültigkeit des Nachweises der technischen Überwachung (Prüfplakette) |
Fahrzeuge mit Reifen ausgerüstet, die die vorgeschriebenen Mindestprofiltiefe unterschreiten |
EG-Kontrollgerät nicht funktionsfähig |
Ladungssicherungshilfsmittel nicht funktionsfähig und unzureichend dimensionierte Zurrpunkte |
Nicht-Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts |
Fehlende persönliche Schutzausrüstung der Fahrer |
Nicht-Einhaltung der Auslesetermine des Massenspeichers der EG-Kontrollgeräte |
Verstöße gegen das Sonn- und Feiertagsfahrverbot (ohne gültige Ausnahmegenehmigung) |
Einsatz von nicht ordnungsgemäß beschäftigtem Fahrpersonal |
Verstoß gegen die aktuell gültigen Kabotagebestimmungen |
Fehlende Kontrolle der Einhaltung der Sozialvorschriften |
Fehlende, ungültige oder abgelaufene Beförderungserlaubnis |
Fehlende aktuelle Kopien der Beförderungslizenzen der eingesetzten Transportunternehmen (regelmäßig beauftragte Unternehmen und Spotmarkt) |
Fehlende vertragliche Verpflichtung der eingesetzten Transportunternehmen zur Bezahlung des gesetzlichen Mindestlohns |
Sonstige schwerwiegende Verstöße gegen geltenes Recht (z.B. Einsatz "selbstständiger Fahrer", vorsätzliche Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz, Durchführung von "illegalem" Güterkraftverkehr, Anweisungen an Fahrer vorsätzlich gegen geltendes Recht zu verstoßen, alkoholisierten Fahrer während der Vor-Ort-Prüfung angetroffen) |
Sofern der Auftraggeber beim ersten Compliant Carrier Audit die notwendigen und relevanten Prüfkriterien nicht erreicht hat, besteht die Möglichkeit innerhalb einer Frist von 3 Monaten ein kostenpflichtiges Nachaudit zu absolvieren.
Die Re-Zertifizierung findet immer im selben Monat statt, in welchem im Vorjahr das Erstaudit/Re-Zertifizierung stattgefunden hat. In Ausnahmefällen kann der Auditmonat um max. einen Monat nach hinten verschoben werden. Um einen Audittermin sicherzustellen, kontaktiert die Auftragnehmerin den Auftraggeber rechtzeitig drei Monate vor dem Zertifikatsablauf. Im Zuge der Re-Zertifizierung werden alle Neuerungen der Rechtsvorschriften beim Compliant Carrier Audit berücksichtigt, somit wird gewährleistet, dass der Auftragnehmer immer auf dem aktuellen Stand ist.