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Aktuelles im April 2019

RECHT europäisch!

EU beschließt weiteren Brexit-Aufschub bis zum 31. Oktober 2019

Nach dem Sondertreffen des Europäischen Rats in Brüssel sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel: "Angesichts der vielen bestehenden Probleme auf der Welt bedeutet es für uns sehr viel, dass ganz besonders wir als Europäer zeigen, dass wir, wenn es eine solche schwierige Entscheidung des Austritts eines Mitgliedsstaates gibt, einen geordneten Austritt hinbekommen und darauf nicht verzichten." Die Staats- und Regierungschefs berieten über eine Verlängerung des Austrittsdatums und einigten sich darauf, die Frist bis zum 31. Oktober zu verschieben. Bei dieser "flexiblen" Verlängerung ist aber auch ein früherer Austritt möglich. So heißt es in der Gipfelerklärung:"Wenn beide Parteien das Austrittsabkommen vor diesem Termin ratifizieren, erfolgt der Austritt am ersten Tag des folgenden Monats. Die britische Regierung hat außerdem bis zum 31. Oktober die Möglichkeit, den Brexit abzusagen. Die Verlängerung dürfe zudem "ein normales Funktionieren der Union und ihrer Institutionen nicht untergraben". Die britische Regierung verpflichtet sich demnach, alle Maßnahmen zu unterlassen, "die die Verwirklichung der Ziele der Union gefährden könnten". Nimmt Großbritannien nicht an der Europawahl teil, scheidet es zudem automatisch am 1. Juni aus der EU aus."Für mich - das war die deutsche Position - war klar, dass wir für einen geordneten Austritt kämpfen und uns dafür einsetzen, und zwar nicht wegen britischer Forderungen, sondern wegen des eigenen Interesses", betonte die Kanzlerin.

Der ursprünglich für den 29. März geplante EU-Austritt des Vereinigten Königreichs war bereits einmal auf den 12. April verschoben worden. Da das britische Unterhaus den Austrittsvertrag immer noch nicht gebilligt hat, drohte zuletzt ein ungeregelter Brexit. Merkel betonte nach dem Sondergipfel auch, der Abend habe erneut die Einigkeit der EU gezeigt. "Die 27 Staaten, die über viele Monate und Jahre gezeigt haben, dass sie einen gemeinsamen Weg gehen wollen, werden ihn auch in Zukunft gemeinsam gehen", sagte sie. Entscheidend sei die Frage, wann das britische Parlament seine Zustimmung zum Austrittsdatum geben werde, so die Kanzlerin. Es sei noch einmal klargemacht worden, dass das Austrittsabkommen gilt und dass es nicht verändert werde und dass man über die zukünftigen Beziehungen durchaus sprechen könne. (Quelle: Mitteilung des Presse- und Informationsamt der Bundesregierung v. 11.04.2019)

EU-Mobilitätspaket: Einigung im Europaparlament

Das Europaparlament hat sich nach monatelangem Ringen auf eine gemeinsame Position zum ersten EU-Mobilitätspaket geeinigt. Wie Ismail Ertug, verkehrspolitischer Sprecher der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament, mitteilte, stimmte die Mehrheit der Abgeordneten im Plenum am Donnerstag den drei zuletzt umstrittenen Themendossiers zu. Darin geht es um geplante Neuregelungen zur Kabotage, zu den Lenk- und Ruhezeiten und zu Entsendungen im Straßentransportsektor.

Die Änderungen sollen bei rund 3,6 Millionen Lkw-Fahrer für bessere Arbeitsbedingungen und einen faireren Wettbewerb zwischen den Unternehmen im Güterverkehrsmarkt sorgen. Künftig sollen Fahrer ab dem ersten Tag einer Entsendung vom Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ in der Europäischen Union profitieren. Dies betrifft Kabotage-Verkehre und grenzüberschreitende Beförderungen. Ausgenommen sein sollen Transitverkehre sowie bilaterale Beförderungen und bilaterale Beförderungen mit einer zusätzlichen Be- oder Entladung in jeder Richtung. Weiterhin sollen mit den neuen Regeln Briefkastenfirmen in der Transportbranche bekämpft und das Nomadentum auf Europas Straßen beendet werden. Um Briefkastenfirmen zu erschweren, müssen die in einem Mitgliedstaat niedergelassenen Unternehmen den beschlossenen Vorschlägen zufolge von dort aus „wesentliche Tätigkeiten” ausüben. Die reguläre wöchentliche Ruhezeit dürfen die Fahrer zudem nicht mehr im Fahrzeug verbringen.

Zudem soll der Zeitraum für Kabotage-Fahrten nach Grenzübertritt von sieben auf drei Tage verkürzt werden (bei unbegrenzt vielen Transporten). Danach muss das Fahrzeug für mindestens 60 Stunden an den Standort des Unternehmens zurück. Das soll eine systematische Kabotage verhindern. Künftig sollen darüber hinaus auch Transporter von mehr als 2,4 Tonnen den gleichen Aufzeichnungspflichten und gesetzlichen Bestimmungen unterliegen wie Lastkraftwagen. Geplant ist eine verbindliche Einführung und Nachrüstung des Smart-Tachographen bei diesen leichteren Fahrzeugen. „Alle Unternehmen, die entgegen der bisherigen gesetzlichen Grauzonen in diesem Sektor seriöse Arbeit leisten, profitieren von dem heute beschlossenen Paket", erklärte Ertug. Die Unternehmen sollen Touren künftig so organisieren, dass die Fahrer in regelmäßigen Abständen (mindestens alle 4 Wochen) nach Hause fahren können. Für diejenigen, die sich auf dem Heimweg befinden, ist eine Lenkzeit-Verlängerung um zwei Stunden vorgesehen, der in der Folgewoche auszugleichen ist.

In den vergangenen Monaten hatten sich viele Abgeordnete aus Osteuropa unter anderem gegen neue Mindestlohnregeln gesperrt, weil sie um die Wettbewerbsfähigkeit der Speditionsunternehmen ihrer Länder fürchteten. Dass es vor dem Ende der aktuellen Legislaturperiode eine Einigung im Europaparlament gibt, bewerten vor allem westeuropäische EU-Politiker als entscheidenden Schritt für die finalen Trilog-Verhandlungen mit dem EU-Rat und der EU-Kommission. Die Mitgliedstaaten hatten sich bereits im vergangenen Dezember auf eine gemeinsame Linie verständigt. „Wir haben nach langen und schwierigen Verhandlungen einen guten Kompromiss gefunden, den auch die zentraleuropäischen Staaten mittragen. Ein Abstimmungserfolg war nicht zuletzt deshalb wichtig, weil sonst die einzelnen EU-Mitgliedstaaten alle ihre eigenen Maßnahmen ergriffen hätten“, sagte Ertug am Donnerstag nach der Abstimmung. Es bleibt nach seiner Einschätzung unklar, ob das erste Mobilitätspaket noch vor der Europawahl im Mai beendet werden kann. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 04.04.2019)

Eurovignetten-Gebühren werden erhöht

In Dänemark, Luxemburg, den Niederlanden und Schweden wird von in- und ausländischen Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 12 Tonnen und mehr eine Straßenbenutzungsgebühr in Form der sogenannten Eurovignette für die Benutzung der Autobahnen erhoben, teilte der Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV) mit. Die Tarife sollen zum 1. Juli 2019 bzw. zum 1. Januar 2020 erhöht werden. Die Tariferhöhungen zum 1. Juli 2019 betreffen laut DSLV schwerpunktmäßig ältere Fahrzeuge (Euro 4 und schlechter). So wird zum Beispiel die Jahresgebühr für Euro 4-Fahrzeuge mit vier oder mehr Achsen von derzeit 1250 Euro auf 1404 Euro steigen, für Euro 3-Fahrzeuge mit vier oder mehr Achsen sogar von 1250 Euro auf 1543 Euro. Der Preis für die Tagesvignette wird für alle Kategorien von acht auf 12 Euro angehoben. Zum 1. Januar 2020 werden dann die Tarife für alle Euro 5-Fahrzeuge angehoben. So wird sich beispielsweise die Jahresgebühr für Euro 5-Fahrzeuge mit vier oder mehr Achsen von 1250 Euro auf 1327 Euro erhöhen. Die Eurovignetten-Gebühren sind fahrzeuggebunden. Die Gebührenhöhe ist gestaffelt nach der Anzahl der Achsen (Fahrzeuge mit einer bis drei Achsen, Fahrzeuge mit vier oder mehr Achsen), nach den Emissionsklassen und der Dauer des Aufenthalts (Tages-, Wochen-, Monats- und Jahres-Vignette). (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 01.04.2019)

RECHT wissenswert!

Deutschland kommt bei Klimaschutz voran

In Deutschland wurden 2018 insgesamt 865,6 Millionen Tonnen Treibhausgase freigesetzt - rund 41 Millionen Tonnen oder 4,5 Prozent weniger als im Vorjahr. Das zeigt eine Prognoseberechnung des Umweltbundesamtes (UBA). Damit wurde nach vier Jahren Stagnation erstmals wieder eine nennenswerte Reduzierung im Vergleich zum Vorjahr erreicht. Deutliche Emissionsrückgänge gab es bei Energiewirtschaft und Haushalten. Auch im Verkehrssektor gingen die Emissionen leicht zurück. Gründe für diese Entwicklung sind der zurückgehende Verbrauch von fossilen Energien und die außergewöhnliche Witterung im Jahr 2018. Im Vergleich zu 1990 hat Deutschland seine Emissionen damit um 30,8 Prozent gesenkt. Bis 2030 müssen die Emissionen nach Beschlusslage der Bundesregierung um mindestens 55 Prozent gesenkt werden.

Im Verkehrsbereich sanken die Emissionen um rund 5 Millionen Tonnen bzw. 2,9 Prozent. Dieser Rückgang betrifft nicht nur Ottokraftstoffe, sondern erstmals seit vielen Jahren auch Dieselkraftstoff. Eine Erklärung könnten die höheren Preise für Benzin (+ 7 Prozent gegenüber Vorjahr) und Diesel (+12 Prozent gegenüber Vorjahr) sein.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: "Deutschland hat 2018 deutlich mehr Energie aus Wind und Sonne gewonnen und zugleich weniger Kohle, Öl und Gas verbrannt. Nach Jahren der Stagnation gehen die CO2-Emissionen endlich wieder zurück. Das liegt zum Teil an Witterungs- und anderen Sondereffekten. Aber es zeigt auch: Klimaschutzmaßnahmen wie Ökostromausbau, Kohleausstieg und Emissionshandel wirken. Wir brauchen allerdings mehr davon, nicht nur bei der Stromerzeugung, sondern auch beim Verkehr, beim Heizen oder bei der Landwirtschaft. Damit wir unsere Klimaziele bis 2030 sicher erreichen, habe ich den Entwurf eines Klimaschutzgesetzes vorgelegt mit einem verbindlichen Fahrplan und klaren Verantwortlichkeiten. Dieses Gesetz muss in diesem Jahr beschlossen werden, ebenso wie Maßnahmenpakete in allen Bereichen, damit Deutschland wieder auf Zielkurs kommt." (Quelle: Pressemitteilung des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) v. 05.04.2019)