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Aktuelles im August 2021

RECHT aktuell!

Maut: Update für On-Board-Units

Toll Collect weist darauf hin, dass ab dem 30. August 2021 ein neues Update für mehr als eine Million Fahrzeuggeräte (On-Board-Units/OBUs) bereitgestellt wird. Um das Update zu erhalten muss allerdings kein Lkw in die Werkstatt, betont das Unternehmen. Die neue Software werde per Mobilfunk auf die OBUs übertragen. Mit dem Update wird ein neuer Menüpunkt „Kassenabschluss“ eingeführt, der den Kassenabschluss vereinfachen soll. Die Mautbeträge können zeitnah im Kunden-Portal unter „Nicht abgerechnete Fahrten“ eingesehen werden. Nach der Tour wählen die Fahrer den Menüpunkt „Kassenabschluss“ aus und bestätigen mit „OK“. Dann erscheint im Display die Frage „Kassenabschluss durchführen? Ja“. Mit der Auswahl „OK“ startet die Übertragung der Daten. Anschließend erscheint das Antennensymbol und zeigt die Übertragung der Daten an. Ist dieser Vorgang abgeschlossen, signalisiert die OBU sowohl durch die Anzeige „Übertragung erfolgreich [OK]“, als auch akustisch, dass die Aktion erfolgreich beendet wurde. Mit dem Software-Update wird gleichzeitig die Sprachenvielfalt auf der OBU erweitert. Auf den On-Board Units vom Typ Bosch können Fahrer über den Menüpunkt „Sprache“ neben Deutsch, Englisch, Polnisch, Französisch und Niederländisch nun auch Rumänisch auswählen. Alle Informationen in den Menüpunkten sind komplett in diesen sechs Sprachen vorhanden. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 27. August 2021)

Ausnahmen zum Sonntagsfahrverbot bis 28. November 2021 verlängert

Verkehrsministerin von Rheinland-Pflaz, Daniela Schmitt, hat Lkw-Fahrten an Sonn- und Feiertagen zum Zweck von Aufräumarbeiten sowie zur Versorgung der Bevölkerung in den Hochwassergebieten in Rheinland-Pfalz erlaubt und eine entsprechende Ausnahmegenehmigung erteilt. Diese wird nun sowohl in Rheinland-Pfalz als auch in Nordrhein-Westfalen bis einschließlich Sonntag, 28. November verlängert. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 18. August 2021)

Eintragungspflicht für Unternehmen mit Handelsregistereintrag im Transparenzregister seit 01. August 2021

Seit dem 01. August 2021 müssen alle Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, die wirtschaftlich Berechtigten (jede natürliche Person, die unmittelbar oder mittelbar mehr als 25 Prozent der Kapitalanteile hält, mehr als 25 Prozent der Stimmrechte kontrolliert oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausübt (§ 3 Geldwäschegesetz - GwG)) im Transparenzregister eintragen:

https://www.transparenzregister.de

Das Transparenzregister wurde in Deutschland am 27.06.2017 zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäsche-Richtlinie eingeführt (EU-Richtlinie 2015/849 vom 20. Mai 2015). Als registerführende Stelle wurde die Bundesanzeiger Verlag GmbH vom Bundesministerium der Finanzen beliehen. Das Transparenzregister wird in elektronischer Form geführt und enthält Eintragungen zu den sog. wirtschaftlich Berechtigten von Rechtseinheiten und Rechtsgestaltungen. Dies sind nach § 3 GwG die natürlichen Personen, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle eine Rechtseinheit oder Rechtsgestaltung letztlich steht. Durch die zentrale Erfassung der wirtschaftlich Berechtigten sollen die Eigentums- und Kontrollstrukturen der Rechtseinheiten und Rechtsgestaltungen nachvollziehbar gemacht werden. Das Transparenzregister wurde ab 2017 zunächst als sog. Auffangregister geführt. Das bedeutete, dass eine Mitteilung nach §§ 20, 21 GwG an das Transparenzregister nur dann notwendig war, wenn sich die Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten nicht aus bestehenden elektronisch abrufbaren Eintragungen in anderen Registern, wie beispielsweise dem Handels- oder Vereinsregister, ergaben. Mit den Gesetzesänderungen zum 01.08.2021 und dem Wegfall der sog. Mitteilungsfiktion wird das deutsche Transparenzregister nun zum Vollregister umgewandelt. Dies hat für transparenzpflichtige Rechtseinheiten, die sich bisher auf die Mitteilungsfiktion des bis einschließlich zum 31.07.2021 geltenden § 20 Abs. 2 GwG berufen konnten zur Folge, dass eine bislang entbehrliche Eintragung der wirtschaftlich Berechtigten nunmehr erforderlich wird. Für Unternehmen, die bis 31.07.2021 nicht mitteilungspflichtig waren, gelten folgende Übergangsfristen:

  • Aktiengesellschaft, SE, Kommanditgesellschaft auf Aktien bis zum 31. März 2022
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Genossenschaft, Europäische Genossenschaft oder Partnerschaft bis zum 30. Juni 2022 
  • in allen anderen Fällen (z. B. eingetragene Personengesellschaften) bis spätestens zum 31. Dezember 2022.

Sollten Unternehmen der Meldepflicht nicht nachkommen, wird dies als Ordnungswidrigkeit in Bezug auf das Transparenzregister gemäß § 56 Geldwäschegesetz (GwG) verfolgt. Die Ordnungswidrigkeit kann bei vorsätzlicher Begehung mit einer Geldbuße bis zu einhundertfünfzigtausend Euro, im Übrigen mit einer Geldbuße bis zu einhunderttausend Euro geahndet werden. (Quelle: Informationen Über das Transparenzregister - https://www.transparenzregister.de/treg/de/ueberuns?11)

Bilanz der BAG-Schwerpunktkontrollen im Juli

Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat im Juli weitere Schwerpunktkontrollen durchgeführt. Am 5. Juli 2021 führte das BAG bundesweite Schwerpunktkontrollen an 23 Kontrollstellen durch. Weitere Kontrollen gab es am 14./15. und 28./29. Juli 2021 an 24 bzw. 22 Stellen. An den Kontrollen beteiligten sich 122 bzw. 114 Kontrollkräfte des Straßen- und Mautkontrolldienstes. Die Kontrollen fanden insbesondere an stark von gebietsfremden Fahrzeugen befahrenen Strecken und Verkehrsknotenpunkten sowie an entsprechend stark genutzten Parkplätzen statt und es wurden die Einhaltung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit und der Kabotagebestimmungen kontrolliert, dazu kam eine technische Unterwegskontrolle. Im Rahmen der Kontrollaktion am 5. Juli wurden insgesamt 356 Fahrzeuge kontrolliert. Von diesen wurden 254 Fahrzeuge auf die Einhaltung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit außerhalb des Fahrzeugs und 156 Fahrzeuge auf die Einhaltung der Kabotagebestimmungen überprüft. 36 Verstöße im Zusammenhang mit dem Verbot der Verbringung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug wurden festgestellt und zehn Fahrzeuge in Bezug auf die Kabotageregelungen beanstandet. Bei den 38 auf technische Mängel kontrollierten Fahrzeugen wurden elf Verstöße festgestellt.

Im Rahmen der Kontrollaktionen am 14./15. Juli wurden insgesamt 603 Fahrzeuge kontrolliert. Von diesen wurden 580 Fahrzeuge auf die Einhaltung der Kabotagebestimmungen, 170 im Fahrpersonalrecht und 18 von den TUK-Experten auf technische Eignung überprüft. Ein Verstoß im Zusammenhang mit dem Verbot der Verbringung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug wurde festgestellt und 26 Fahrzeuge in Bezug auf die Kabotageregelungen beanstandet. Bei den auf technische Mängel kontrollierten Fahrzeugen wurden neun Verstöße festgestellt. Am 28./29. Juli wurden insgesamt 516 Fahrzeuge kontrolliert. Von diesen wurden 478 Fahrzeuge auf die Einhaltung der Kabotagebestimmugen, 142 im Fahrpersonalrecht und 35 von den TUK-Experten auf technische Eignung geprüft. 28 Fahrzeuge wurden in Bezug auf die Kabotageregelungen beanstandet. Ferner wurden zwei Verstöße gegen die Verbringung der regelmäßigen Ruhezeit im Fahrzeug, und sieben technische Mängel im Rahmen der Technischen Unterwegskontrolle (TUK) festgestellt. An Sicherheitsleistungen wurden im Juli 2021 laut BAG insgesamt circa 145.960 Euro vereinnahmt. Die gewonnenen Kontrollergebnisse werden ausgewertet und in die nachgelagerten Betriebskontrollen mit einfließen. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 11. August 2021)

Alternativ angetriebene Nutzfahrzeuge erhalten bis zu 80 Prozent Förderung

Die vom Bundesverkehrsministerium zur Notifizierung vorgelegte Förderrichtlinie für Nutzfahrzeuge mit alternativen Antrieben kann nach der Genehmigung durch die Europäische Kommission starten. Mit ihr steht ein attraktives Förderprogramm für batterie-, brennstoffzellen- und (Oberleitungs-) hybridelektrische Fahrzeuge sowie einer entsprechenden Tank- und Ladeinfrastruktur und Machbarkeitsstudien bereit. Konkret umfasst die Förderrichtlinie drei Elemente:

  1. Anschaffungen von neuen, klimafreundlichen Nutzfahrzeugen der EG-Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 sowie auf alternative Antriebe umgerüstete Nutzfahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen N2 und N3 werden mit einer Förderung in Höhe von 80 Prozent der Investitionsmehrausgaben im Vergleich zu einem konventionellen Dieselfahrzeug unterstützt.
  2. Eine für den Betrieb der klimafreundlichen Nutzfahrzeuge erforderlichen Tank- und Ladeinfrastruktur erhält eine Förderung in Höhe von 80 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben.
  3. Machbarkeitsstudien zu Einsatzmöglichkeiten von klimafreundlichen Nutzfahrzeugen sowie der Errichtung beziehungsweiser einer Erweiterung entsprechender Infrastruktur fördert die EU-Kommission mit 50 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben.

Das Gesamtkonzept „Klimafreundliche Nutzfahrzeuge“ mit Anregungen und Anschaffungstipps vom BMVI finden Interessierte hier.

Bis zum Jahr 2024 stellt das BMVI etwa 1,6 Milliarden Euro für die Förderung der Anschaffung klimafreundlicher Nutzfahrzeuge sowie etwa fünf Milliarden Euro für den Aufbau der Tank- und Ladeinfrastruktur (Pkw und Lkw) bereit. Nähere Details der Förderung sind auf der Website der Bewilligungsbehörde Bundesamt für Güterverkehr (BAG) zu finden. Vorbehaltlich einer entsprechenden Genehmigung der Europäischen Kommission ist eine Aufnahme von Wasserstofftankstelleninfrastruktur in die Förderung für die nächsten Förderaufrufe geplant. Ein Förderaufruf für Wasserstofftankstelleninfrastruktur im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellen-technologie (NIP) wird zudem in der zweiten Jahreshälfte 2021 veröffentlicht. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 03. August 2021)

UPDATE vom 04.August 2021:
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat einen Förderaufruf gestartet, der die Elektrifizierung des Schwerlast- und Personenverkehrs voranbringen soll. Dafür stehen rund 80 Millionen Euro an Fördergeldern bereit. Der Fokus liegt auf alternativen Antrieben und Ladeinfrastrukturen – insbesondere für den Schwerlastverkehr – sowie innovativen Produktionsprozessen für die gewerbliche Elektromobilität. Dazu gehören:

  • Electric Road Systems
  • Stationäre Ladekonzepte und -technologien, insbesondere für Schnell- und Hochleistungsladen
  • Marktgesteuertes, netzdienliches und bidirektionales Laden an der Schnittstelle zwischen Energie- und Verkehrssektor mit Fokus auf Anwendungen im Schwerlastbereich/Electric Road Systems
  • E-Achsen und elektrische Antriebe, insbesondere für den Schwerlastfernverkehr, inklusive der Systemintegration in die Fahrzeugtechnik und dazugehörige Ladeinfrastrukturen
  • Batterie- und Speichertechnik für elektrische Antriebe, insbesondere für schwere Nutzfahrzeuge
  • Komponenten für die Elektromobilität, insbesondere im Schwerlastbereich
  • Innovationen, die Produktionskosten und -zeiten von E-Fahrzeugen und Komponenten für schwere Nutzfahrzeuge senken
  • Lösungen zur Anpassung bestehender Produktionsumgebungen für die Transformation der Automobilindustrie

Die Frist zur Einreichung von Projektskizzen endet am 30. September 2021. Mehr Details gibt es hier.

RECHT europäisch!

Tirol beschliesst Blockabfertigungen für 2022

Die Blockabfertigungen in Tirol werden im ersten Halbjahr 2022 gegenüber diesem Jahr ausgeweitet. So sieht der sogenannte Dosierkalender, den die Tiroler Landesregierung soeben beschlossen hat, vor, dass der Lkw-Verkehr bei Kufstein-Nord zwischen Januar und Juni nächsten Jahres an insgesamt 21 Tagen blockweise abgefertigt wird. Im Jahr 2021 waren es 19 Tage.

Für das zweite Halbjahr 2021 sind 16 weitere Dosiertage vorgesehen, vier davon wurden bereits durchgeführt. Zusätzliche Blockabfertigungen seien wegen Sanierungsarbeiten im September nötig, heißt es seitens der Landesregierung. Vom Abend des 20. September bis in die Morgenstunden des 24. September 2021 müssten auf der A 13 Brennerautobahn dringende Sanierungsarbeiten durchgeführt werden. Mit Blick auf die Verkehrszahlen der vergleichbaren Woche aus dem Jahr 2019 sei von massiven Verkehrsbehinderungen und damit erheblichen Stauungen auszugehen. Der dringende Bedarf für Sanierungsarbeiten zeige, dass die Belastungsgrenze nicht nur für Mensch und Umwelt, sondern auch für die Straßeninfrastruktur überschritten sei, erklären Tirols Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) und seine Stellvertreterin Ingrid Felipe (Grüne). „Die letzten dreieinhalb Jahre haben gezeigt, dass die Blockabfertigungen als Lenkungsinstrument zur Aufrechterhaltung der Verkehrs- und Versorgungssicherheit an besonders kritischen Tagen, an denen Überlastungen drohen, für Tirol unverzichtbar sind“, begründet Platter die Maßnahme. „Im Kampf gegen den überbordenden Transit werden wir deshalb weiterhin daran festhalten, denn diese Maßnahme sorgt dafür, dass es in unserem Land an verkehrsreichen Tagen nicht zu einem kompletten Stillstand kommt. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 16. August 2021)