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Aktuelles im August 2022

RECHT aktuell!

Fahrerassistenzsysteme werden Pflicht in neuen Fahrzeugtypen

Zahlreiche sicherheitsrelevante Fahrerassistenzsysteme sind seit Juli Pflicht für neue Fahrzeugtypen in den EU-Mitgliedsstaaten. Eine Ausstattungspflicht für alle neu zugelassenen Fahrzeuge folgt im Jahr 2024. Grundlage ist die überarbeitete „Verordnung zur allgemeinen Sicherheit“ (General Safety Regulation, EU-Verordnung 2019/2144). Diese Verordnung über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen trat bereits im Januar 2020 in Kraft. Nach Einschätzung des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) wird mit der europäischen General Safety Regulation die Sicherheit im Straßenverkehr sowohl innerorts als auch auf Landstraßen und Autobahnen deutlich erhöht. Allerdings betrifft die Verordnung vorerst nur Hersteller, die neue Fahrzeugtypen genehmigen lassen wollen. Erst zwei Jahre später müssen dann alle Neuzulassungen entsprechend ausgestattet sein. Bis dahin rät der DVR dazu, sich beim Autokauf genau zu informieren, welche Assistenten schon verbaut sind. Vorgeschrieben werden Systeme wie Notbrems-, Abbiege-, Spurhalte- oder Rückfahrassistenten. Diese Systeme tragen dazu bei, zahlreiche oft tödlich verlaufende Unfälle, wie etwa Lkw-Auffahr- oder Rechtsabbiegeunfälle mit Fußgängern und Radfahrenden zu verhindern. In den kommenden Jahren folgen dann weitere Fahrerassistenzsysteme, wie die Notbremsassistenten zum Schutz von Fußgängern (2024) oder der Unfalldatenspeicher für Lkw und Busse (2026). Weitere Informationen des Deutschen Verkehrssicherheitsrates. (Quelle: Mitteilung der BG Verkehr v. 17.08.2022)

Arbeitsschutz: Neue Vorgaben für Sicherheitsschuhe

Insbesondere in Lager und Logistikzentrum sind sie als Teil der persönlichen Schutzausrüstung nicht wegzudenken: Sicherheitsschuhe. Unternehmen müssen bei der Auswahl des richtigen Sicherheitsschuhs für die Mitarbeitenden von rechtlichen Vorgaben bis hin zu neuesten technischen Entwicklungen aber viel beachten. Speziell für Sicherheitsschuhe wurde im Juni 2022 die internationale Norm DIN EN ISO 20345 überarbeitet. Darauf weist der Verband Technischer Handel (VTH) hin, Fach- und Berufsverband von Großhändlern für industriellen und technischen Bedarf. Neuerungen in der DIN EN ISO 20345:2022 betreffen demnach zum Beispiel den „Widerstand gegen Durchstich“ und die Erweiterung um die Schutzklassen S6 und S7. Insgesamt wurden rund 30 Änderungen und Ergänzungen vorgenommen. Aus welchen Elementen Sicherheitsschuhe bestehen und wie sie schützen, hat der VTH in einer Infografik aufbereitet, die auf der Website zum Download bereitsteht. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 30. August 2022)

Bundeskabinett billigt Energieeinspar-Verordnungen

Das Bundeskabinett hat am 24.08.2022 zwei Energieeinsparverordnungen gebilligt. Beide Verordnungen basieren auf dem Energiesicherungsgesetz (§ 30 EnSiG) und leisten einen weiteren Beitrag zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit. Durch den russischen Angriff auf die Ukraine befindet sich Deutschland weiterhin in einer angespannten Gasversorgungslage. Die Bundesregierung und das Bundeswirtschaftsministerium tun daher alles, um durch konsequente Maßnahmen in verschiedenen Handlungsfeldern die Abhängigkeit von russischen Importen so schnell wie möglich zu reduzieren. Die Verordnungen zum Energiesparen sind dabei ein wichtiges Handlungsfeld. Die zwei Verordnungen beinhalten konkret Maßnahmen zur Energieeinsparung für die kommende und die übernächste Heizperiode und adressieren die öffentlichen Körperschaften sowie Unternehmen und private Haushalte. Neben der Einsparung von Gas sind auch Maßnahmen vorgesehen, die den Stromverbrauch senken sollen, da dies dazu beiträgt, die Stromerzeugung mit Gas zu verringern. Eine Verordnung mit Kurfristmaßnahmen gilt ab dem 1.9.2022 und hat eine Dauer von 6 Monaten. Die zweite Verordnung mit mittelfristigen Maßnahmen gilt ab dem 1.10.2022 und hat eine Geltungsdauer von 24 Monaten. Letztere bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats. Die Maßnahmen der zwei Verordnungen im Einzelnen finden Sie auf der Interseite des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). (Quelle: Pressemitteilung des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) v. 24. August 2022)

Tankrabatt läuft Ende August aus

Wenige Wochen vor dem Auslaufen des Tankrabatts hofft der Vorsitzende des Verbands des Garagen- und Tankstellengewerbes Nord-Ost weiter auf eine Verlängerung. „Ich kann mir vorstellen, dass das letzte Wort da noch nicht gesprochen ist“, sagte der Verbandsvorsitzende Hans-Joachim Rühlemann mit Blick auf die politischen Entscheidungen. Andernfalls könnten die Kraftstoff-Preise wieder auf bis zu 2,40 Euro und 2,50 Euro steigen. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hatte sich gegen eine Fortsetzung des noch bis Ende August laufenden Rabattes ausgesprochen. Die Bundesregierung hatte den Tankrabatt genau wie das 9-Euro-Ticket zum Juni eingeführt. Das sollte die Bürger angesichts der hohen Inflation und gestiegener Spritpreise entlasten. Die Energiesteuer auf Kraftstoffe wurde damit gesenkt. Verbandsvorsitzender Rühlemann sagte, im vergangenen Vierteljahr seien Rückgänge beim Kraftstoffverbrauch in Berlin und Brandenburg spürbar gewesen. „Es gibt ein Bewusstsein beim Verbraucher, Kraftstoff zu sparen“, sagte er. Zugleich könne dies auch eine Folge der Urlaubszeit sein. Benzin und Diesel sind in Deutschland im Juli nach einer Marktübersicht des Bundeskartellamtes wieder etwas billiger geworden. Es gibt jedoch deutliche regionale Preisunterschiede. Im Juni hatte Rühlemann auch gesagt, der Tankrabatt führt nach seiner Einschätzung nicht so stark wie erhofft zu sinkenden Benzin- und Dieselpreisen. Derzeit liegen die Preise an den Tankstellen deutlich unter 2 Euro. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 08. August 2022)

GmbH-Gründungen und Handelsregistereintragungen ab sofort digital möglich

Seit dem 1. August, treten wesentliche Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) und des Gesetzes zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiREG) in Kraft. Die Digitalisierungsrichtlinie dient dem Zweck, durch den Einsatz digitaler Instrumente und Verfahren die Gründung von Gesellschaften und die Errichtung von Zweigniederlassungen europaweit grenzüberschreitend zu vereinfachen. Dadurch werden diese Verfahren im Hinblick auf Kosten und Zeit effizienter gestaltet. Zur Ermöglichung der Online-Gründung der GmbH wurden mit dem DiRUG die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die notarielle Beurkundung von Willenserklärungen mittels Videokommunikation geschaffen. Auch die öffentliche Beglaubigung qualifizierter elektronischer Signaturen mittels Videokommunikation durch Notarinnen und Notare wird ermöglicht. Anmeldungen zum Partnerschafts-, Genossenschafts- und Vereinsregister ebenfalls in den Anwendungsbereich des notariellen Online-Beglaubigungsverfahrens einbezogen. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 04. August 2022)

RECHT europäisch!

Blockabfertigung: Tirol gibt Dosierungstage für 2023 bekannt

Die Tiroler Landesregierung hat die neuen Dosierungstage für Lkw-Blockabfertigungen bekannt gegeben. Demnach wird der Lkw-Verkehr bei Kufstein-Nord zwischen Januar und Juni 2023 an insgesamt 24 Tagen dosiert. Zusätzlich dazu können kurzfristige Blockabfertigungstage aufgrund von Wetter- und Naturereignissen, Unfällen oder dringend notwendigen Bauarbeiten angeordnet werden.„Mit den Blockabfertigungen vermeiden wir eine Überlastung unserer Straßen und sorgen damit für Verkehrs- und Versorgungssicherheit. Wir halten weiterhin an dieser Notmaßnahme daran fest, sodass es in unserem Land an verkehrsreichen Tagen nicht zum kompletten Stillstand kommt. Dass diese Maßnahme unbedingt notwendig ist, untermauern auch die aktuellen Zahlen: Die Zahl der LKW ist im Vergleich zum Jahr 2019 erneut gestiegen“, erklärt LH Günther Platter. Gemäß dem „Dosierkalender 2022“ waren für das heurige Jahr an 38 Tagen Blockabfertigungen am Grenzübergang Kufstein/Kiefersfelden in Fahrtrichtung Süden vorgesehen, wovon bis Ende des Jahres noch 13 Dosiertage regulär durchgeführt werden:

  • Montag, 09. Januar 2023
  • Montag, 06. Februar 2023
  • Montag, 13. Februar 2023
  • Montag, 20. Februar 2023
  • Montag, 27. Februar 2023
  • Montag, 06. März 2023
  • Montag, 13. März 2023
  • Mittwoch, 26. April 2023
  • Donnerstag, 27. April 2023
  • Dienstag, 2. Mai 2023
  • Montag, 15. Mai 2023
  • Dienstag, 16. Mai 2023
  • Mittwoch, 17. Mai 2023
  • Freitag, 19. Mai 2023
  • Freitag, 26. Mai 2023
  • Samstag, 27. Mai 2023
  • Dienstag, 30. Mai 2023
  • Mittwoch, 31. Mai 2023
  • Donnerstag, 1. Juni 2023
  • Samstag, 3. Juni 2023
  • Montag, 5. Juni 2023
  • Dienstag, 6. Juni 2023
  • Mittwoch, 7. Juni 2023
  • Freitag, 9. Juni 2023

RECHT nachhaltig!

Expertenrat: Lücken bei Klimaplänen für Verkehrssektor

Die Klimaschutz-Sofortprogramme der Regierung für den Verkehrssektor dürften nach Einschätzung eines unabhängigen Expertengremiums nicht ausreichen. Insbesondere bei den Bemühungen, Treibhausgase im Verkehr einzusparen, bleibe weiterhin eine große Lücke, teilte der Expertenrat für Klimafragen am Donnerstag, 25. August, in Berlin mit. "Das Sofortprogramm für den Verkehrssektor spart nach Angaben des Verkehrsministeriums nur 14 Megatonnen an Treibhausgas-Emissionen ein, so dass sich rechnerisch immer noch eine Erfüllungslücke von 261 Megatonnen bis 2030 ergibt", erklärte die stellvertretende Vorsitzende des Expertenrats, Brigitte Knopf. Das Haus von Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) habe auf das geplante umfassende Klimaschutz-Sofortprogramm der Bundesregierung verwiesen, das der Expertenrat ebenfalls prüfen wird.

Die Deutsche Umwelthilfe hatte am 29. Juli Bundeskanzler Olaf Scholz aufgefordert, das Sofortprogramm für den Verkehrssektor nachzubessern. Jetzt strebt die DUH über das Oberverwaltungsgericht eine Verurteilung der Bundesregierung an, sodass diese ein gesetzeskonformes Klimaschutz-Sofortprogramm vorlegen muss, das vor allem mit sofort wirksamen Maßnahmen die CO2-Emissionen im Verkehrssektor um die fehlenden 270 Millionen Tonnen CO2 im Zeitraum 2022 bis 2030 senkt. Der Expertenrat für Klimafragen (ERK) betont, dass das vom Bundesverkehrsministerium vorgeschlagene Sofortprogramm den Anforderungen des Klimaschutzgesetzes an ein Sofortprogramm nicht gerecht wird. So sei mit den vorgeschlagenen Maßnahmen nicht sichergestellt, dass die jährlichen Emissionsbudgets des Klimaschutzgesetzes für den Verkehr in den kommenden Jahren eingehalten werden. Die Bundesregierung müsse daher bei der nun anstehenden Ausarbeitung des Klimaschutzsofortprogramms im Verkehrssektor mit wirksamen zusätzlichen Maßnahmen substantiell nachlegen, um den Verkehrssektor wieder auf Kurs für das 2030-Sektorziel zu bringen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Klimaschutz will die Ergebnisse des ERK-Prüfberichts in die derzeit laufenden Abstimmungen zum Entwurf des umfassenden Klimaschutzsofortprogramms einbringen. Ziel sei es die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung zeitnah abzuschließen und bis Ende September zu einer politischen Einigung über die Maßnahmen zu kommen. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 25. August 2022)