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Aktuelles im März 2020

RECHT Aktuell!

Lockerung der Lenk- und Ruhezeiten bis 17. April 2020

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) schafft in der Corona-Krise weitere Erleichterungen für den Güterverkehr, um die Versorgung der Bevölkerung in Deutschland zu sichern. Er hat am vergangenen Freitag mit den Ländern sowohl die Aufhebung des Lkw-Fahrverbots an Sonn- und Feiertagen abgestimmt, als auch eine Lockerung der Lenk- und Ruhezeiten von Lkw-Fahrern sowie der Kabotage für die nächsten Wochen beschlossen. Bei den Lenk- und Ruhezeiten für Fahrer von leichten und schweren Nutzfahrzeugen zur Güterbeförderung gilt ab sofort: Die tägliche Lenkzeit darf höchstens fünfmal in der Woche auf zehn Stunden verlängert werden. Ein Fahrer kann zwei aufeinanderfolgende reduzierte wöchentliche Ruhezeiten einlegen, sofern er in vier jeweils aufeinanderfolgenden Wochen mindestens vier wöchentliche Ruhezeiten einlegt, von denen mindestens zwei regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten sein müssen. Diese Lockerung der Sozialvorschriften soll bis zum 17. April 2020 für den Transport ausgewählter Waren gelten. Das gehören unter anderem Treibstoff, medizinische Produkte, und Lebens- und Futtermittel. Die Ausnahme darf ausschließlich unter der Voraussetzung in Anspruch genommen werden, dass die Verkehrssicherheit dadurch nicht beeinträchtigt wird. Der Verkehrsunternehmer muss gleichwohl vor Fahrantritt prüfen, ob der Fahrer in der Lage ist, die vorgesehene Beförderung durchzuführen. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 23.03.2020)

Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige

Das Bundeskabinett hat Eckpunkte für Soforthilfen für Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige im Volumen von 50 Milliarden Euro beschlossen. Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten soll schnell und unbürokratisch geholfen werden. "Wir gehen in die Vollen, um auch den Kleinstunternehmen und Solo-Selbständigen unter die Arme zu greifen", so Bundesfinanzminister Scholz.  Diese beinhaltet folgende Maßnahmen:

  • Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) erhalten einen einmaligen Zuschuss bis zu 9.000 Euro für 3 Monate.
  • Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern (Vollzeitäquivalente) erhalten einen einmaligen Zuschuss bis zu 15.000 Euro für 3 Monate. 
  • Sofern der Vermieter die Miete um mindestens 20 Prozent reduziert, kann der gegebenenfalls nicht ausgeschöpfte Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden

Mit den Corona-Soforthilfen für Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige können akute Liquiditätsengpässe überwunden werden. Die Hilfe betrifft vor allem laufende Betriebskosten wie zum Beispiel Mieten, Kredite für Betriebsräume und Leasingraten. Die Bewilligung der Anträge erfolgt durch die jeweiligen Länder beziehungsweise Kommunen. (Quelle: Mitteilung der Bundesregierung v. 23.03.2020)

» Zu den Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

Zusätzliches KfW-Sonderprogramm 2020 für die Wirtschaft startet am 23.03.2020

Am 23.03.2020 geht das neue KfW-Sonderprogramm 2020 an den Start. Die Mittel für das KfW Sonderprogramm sind unbegrenzt. Es steht sowohl kleinen, mittelständischen Unternehmen als auch Großunternehmen zur Verfügung. Niedrigere Zinssätze und eine vereinfachte Risikoprüfung der KfW bei Krediten bis zu 3 Mio. Euro schaffen weitere Erleichterung für die Wirtschaft. Eine höhere Haftungsfreistellung durch die KfW von bis zu 90 Prozent bei Betriebsmitteln und Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen erleichtern Banken und Sparkassen die Kreditvergabe. Die Programme stehen Unternehmen zur Verfügung, die wegen der Corona-Krise vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind. Konkret heißt dies, dass alle Unternehmen, die zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten waren, einen Kredit beantragen können. Es können Investitionen und Betriebsmittel finanziert werden.(Quelle: Pressemitteilung des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vom 23.03.2020)

» Zum Faktenblatt des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Leichterer Zugang zum Kurzarbeitergeld

Die Coronavirus-Pandemie stellt Wirtschaft und Arbeitsmarkt vor große Herausforderungen. Um Beschäftigte und Unternehmen zu unterstützen, ist im Eilverfahren die gesetzliche Grundlage geschaffen worden, um den Zugang zum Kurzarbeitergeld zu vereinfachen. Das Bundeskabinett hat nun auch die entsprechende Verordnung beschlossen. Mit der Verordnung nutzt die Bundesregierung die im "Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld" eingeräumten Ermächtigungen, den Bezug von Kurzarbeitergeld zu erleichtern. So sollen Arbeitsplätze während der Corona-Pandemie in den Betrieben erhalten und Kündigungen von Beschäftigten vermieden werden. Für einen leichteren Zugang zum Kurzarbeitergeld gelten rückwirkend zum 1. März 2020 folgende Regelungen:

  • Wenn aufgrund schwieriger wirtschaftlicher Entwicklungen Aufträge ausbleiben, kann ein Betrieb Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sein könnten. Diese Schwelle liegt bisher bei 30 Prozent der Belegschaft.
  • Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden ("Minusstunden") vor Zahlung des Kurzarbeitergeldes soll vollständig oder teilweise verzichtet werden können. Das geltende Recht verlangt, dass in Betrieben, in denen Vereinbarungen zu Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, diese auch zur Vermeidung von Kurzarbeit eingesetzt und ins Minus gefahren werden.  
  • Auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können künftig Kurzarbeitergeld beziehen.
  • Die Sozialversicherungsbeiträge, die Arbeitgeber normalerweise für ihre Beschäftigten zahlen müssen, soll die Bundesagentur für Arbeit künftig vollständig erstatten. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, Zeiten der Kurzarbeit stärker für die Weiterbildung der Beschäftigten zu nutzen.

Die im "Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld" eingeräumten Ermächtigungen werden mit der Verordnung voll ausgeschöpft. (Quelle: Newsletter Bundesregierung aktuell v. 20.03.2020)

Bundesregierung beschränkt den grenzüberschreitenden Verkehr aus Frankreich, Österreich, Luxemburg, der Schweiz und Dänemark

Zur Eindämmung des Coronavirus schränkt die Bundesregierung vorübergehend den grenzüberschreitenden Verkehr aus Frankreich, Österreich, Luxemburg, der Schweiz und Dänemark ein.  Die Kontrollen an den Binnengrenzen zu Österreich, der Schweiz, Frankreich, Luxemburg und Dänemark beginnen ab Montag (16.03.2020), 8 Uhr. Das gab Bundesinnenminister Horst Seehofer am Sonntagabend in Berlin bekannt. Eine der wichtigsten Maßnahmen beim Infektionsschutz sei die Unterbrechung der Infektionskette, so der Bundesinnenminister. "Dazu müssen nicht nur Veranstaltungen und soziale Kontakte, sondern auch Reisebewegungen eingeschränkt werden", betonte Seehofer.

Der grenzüberschreitende Warenverkehr sowie Einreisen von Berufspendlern bleiben aber möglich. Auch deutsche Staatsangehörige und Menschen mit Aufenthaltstiteln in Deutschland können weiter einreisen. Reisende ohne triftigen Grund dürfen an den Grenzen zu den fünf Ländern allerdings nicht mehr ein- oder ausreisen. Dies gilt auch für Menschen mit Krankheitssymptomen, die auf eine Corona-Infektion hindeuten könnten. In diesen Fällen werde die Bundespolizei die zuständigen Gesundheitsämter hinzuziehen, betonte Minister Seehofer.  (Quelle: Mitteilung der Bundesregierung v. 15.03.2020)

Zwei Bundesländer lockern Lkw-Sonntags-Fahrverbot bis zum 30. Mai 2020

Wegen Versorgungsengpässen bei bestimmten Waren im Zuge der Corona-Krise haben Bayern und Nordrhein-Westfalen beschlossen, die Regelungen bis zum 30. Mai auszusetzen. Um Versorgungsengpässen infolge der Coronavirus-Epidemie vorzubeugen, lockert Bayern das Sonntagsfahrverbot bis zum 30. Mai für Lkw ab 7,5 Tonnen und nur für bestimmte Transporte, erläuterte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am Freitag. Hintergrund sei, dass wegen der zunehmenden Verbreitung des neuartigen Virus Sars-CoV-2 verstärkt haltbare Lebensmittel und Hygieneartikel gekauft werden. Mit der Lockerung „wollen wir sicherstellen, dass die Geschäfte auch durch Warentransporte an Sonn- und Feiertagen bestmöglich beliefert werden können“, sagte Herrmann. Nordrhein-Westfalen lockert das Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen wegen der deutlich gestiegenen Nachfrage in den Supermärkten und Drogerien im Zuge der Coronakrise ebenfalls bis 30. Mai. Zur Belieferung des Einzelhandels mit haltbaren Lebensmitteln und Hygieneartikeln sei innerhalb des Bundeslandes vorerst keine Ausnahmegenehmigung für Lkw erforderlich, wie aus einem Erlass des NRW-Verkehrsministeriums hervorgeht. Diese Regelung, die das sogenannte Trockensortiment im Handel betrifft, gelte ab sofort. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 09.03.2020)

UPDATE:
Schleswig-Holstein hebt das Fahrverbot für Lkw zur Belieferung des Einzelhandels mit Hygieneartikeln und Lebensmitteln an Sonn- und Feiertagen auf. Das Fahrverbot ist zunächst bis zum 30. Mai ausgesetzt, kann nach Ministeriumsangaben bei Bedarf aber verlängert werden. Sachsen lockert wegen der Ausbreitung des Coronavirus das Sonntagsfahrverbot für Lastwagen, um mehr haltbare Lebensmittel und Hygieneartikel zu transportieren. Eine solche Regelung soll zunächst bis Anfang April gelten, sagte Staatssekretär Hartmut Mangold vom Wirtschaftsministerium am Dienstag in Dresden. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 11.03.2020)

LogiMAT 2020 abgesagt

Die LogiMAT 2020 findet nicht statt. Wie der Veranstalter Euroexpo am Mittwochabend mitteilte, muss er die Intralogistik-Messe aufgrund einer behördlichen Anordnung absagen. Die Messe hätte vom 10. bis 12. März in Stuttgart stattfinden sollen. Einen Ausweichtermin wird es in diesem Jahr nicht geben. Nachdem in den vergangenen Tagen bereits viele Aussteller angekündigt hatten, wegen der Gefahren durch den Coronavirus nicht zu kommen, hatte das zuständige Ordnungsamt Leinfelden-Echterdingen die endgültige Absage der Messe angeordnet. „Auf eine dringende Empfehlung des Gesundheitsamtes des Landkreises Esslingen“ heißt es in einer Mitteilung des Veranstalters. Trotz der Coronavirus-Problematik sei der LogiMAT-Messeveranstalter zusammen mit der Landesmesse Stuttgart und den zuständigen örtlichen Behörden bislang von der Durchführbarkeit der Messe in Stuttgart ausgegangen, begründet der Veranstalter die späte Absage. Inzwischen spitze sich das Ansteckungsrisiko jedoch wegen verstärkter und beschleunigter Verbreitung des Coronavirus in Deutschland zu, insbesondere auch in der Region Stuttgart. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 04.03.2020)

RECHT europäisch!

Österreich schliesst Grenze zu Italien

Österreich schließt seine Grenze zu Italien. Das Vorgehen ist mit Italien abgestimmt. Österreichische Landsleute werden über die Grenze gelassen, müssen sich aber 14 Tage in Quarantäne begeben. Laut Österreichs Bundeskanzler Sebastian Kurz soll die Gesellschaft „weiter funktionsfähig sein“ und der öffentliche Verkehr aufrechterhalten bleiben. Deshalb ist es derzeit unwahrscheinlich, dass der Güterverkehr eingeschränkt wird. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 10.03.2020)

Österreich: Fieber-Kontrollen am Brenner könnten Lkw-Verkehr ausbremsen

Ab Dienstagvormittag sollen zwei mobile Gesundheitscheck-Teams am Brenner – an Autobahn, Landesstraße und im Zugverkehr – sowie an den Grenzen Sillian und Reschenpass punktuelle Gesundheitskontrollen vornehmen. Das teilte das Land am Sonntag mit. „Wir rechnen mit langen Warteschlangen an der Grenze. Angesichts dieser Notstandslage wäre es nützlich, dass Tirol auf alle Fahrverbote verzichten würde, damit die italienischen Frächter die Waren für den nordeuropäischen Markt ohne weitere Hindernisse liefern können“, so Baumgartner laut „apa“. Die österreichischen Gesundheitschecks in den Grenzbereichen vom Brenner, Reschenpass und Sillian betreffen laut der Tiroler Landesregierung sowohl den Straßenverkehr auf Autobahn und Landesstraßen, als auch den Zugverkehr. Im Zuge der österreichischen Gesundheitschecks werden punktuell und stichprobenartig Temperaturmessungen durchgeführt. Zudem werden auch ausgearbeitete Standardfragen gestellt, etwa dazu, ob die Reise aus einem Risikogebiet angetreten wurde und ob die kontrollierten Personen grippeähnliche Symptome aufweisen. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 09.03.2020)