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Aktuelles im Dezember 2023

RECHT aktuell!

CO2-Preisanhebung passiert Bundestag

Der Bundestag hat den CO2-Preis angehoben, der auf Sprit, Gas und Heizöl anfällt. Das Parlament beschloss am Freitag, dass ab Januar 45 Euro pro Tonne ausgestoßenes CO2 fällig werden. Aktuell sind es 30 Euro. Damit setzte der Bundestag den ersten Teil des großen Haushaltspakets der Ampel-Regierung um. Eigentlich wollte die Ampel wegen der hohen Energiepreise zum Jahreswechsel den CO2-Preis nur auf 40 Euro erhöhen. Doch nach dem Haushaltsurteil kehrt man nun auf den steileren Pfad zurück, den die große Koalition vor Jahren schon festgelegt hatte. Die Einnahmen aus dem CO2-Preis fließen in den Klima- und Transformationsfonds, aus dem Projekte unter anderem für Klimaschutz finanziert werden. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 15. Dezember 2023)

Umweltbonus endet mit Ablauf des 17. Dezember 2023

Im Zuge der Verhandlungen zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) ist am 13. Dezember 2023 beschlossen worden, die Förderung durch den Umweltbonus zeitnah zu beenden. Mit Ablauf des 17. Dezember 2023 können daher keine neuen Anträge mehr für den Umweltbonus beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Hintergrund ist die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts, in dessen Folge dem KTF 60 Milliarden Euro entzogen werden. Daher muss der Wirtschaftsplan des KTF für 2024 neu aufgestellt werden und ihm stehen weniger Mittel zur Verfügung. Für den Umweltbonus gilt: Bereits zugesagte Förderungen sind vom Förderende nicht betroffen und werden ausgezahlt. Vorliegende Anträge, die bis einschließlich 17. Dezember 2023 beim BAFA eingehen, werden in der Reihenfolge ihres Eingangs weiterbearbeitet und – sofern die Fördervoraussetzungen vorliegen – bewilligt. (Quelle: Mitteilung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle v. 16. Dezember 2023)

Einstellung von Lkw-Fahrern aus Drittstaaten vereinfacht

Unternehmer, die Lkw-Fahrer aus Drittstaaten einstellen wollen, kommen künftig schneller zum Ziel. Das Bundesinnenministerium (BMI) hat parallel zu den Änderungen im Fachkräfteeinwanderungsrecht im November in seinen aktualisierten Anwendungshinweisen (Seite 2 und Seite 174) klargestellt, dass Berufskraftfahrer ein Arbeitsvisum im beschleunigten Fachkräfteverfahren erhalten können, auch wenn sie noch keine EU-Berufskraftfahrerqualifikation nachweisen können. Die Ausländerbehörden oder die Bundesagentur für Arbeit „prüfen bei der Beschäftigung von Berufskraftfahrern künftig keine fahrerlaubnis- oder berufskraftfahrerrechtliche Voraussetzungen mehr“, heißt es dort. „Diese Prüfung obliegt künftig allein den Arbeitgebern.“ Auf diese Änderung macht der CDU-Verkehrspolitiker Henning Rehbaum aufmerksam, der in den vergangenen Monaten die Bundesregierung zu diesem Thema wiederholt mit schriftlichen Anfragen traktiert hatte. Bislang konnten Berufskraftfahrer aus Drittstaaten nur mit Nachweis eines EU-Führerscheins und einer EU-Berufskraftfahrerqualifikation in Deutschland eine Beschäftigung aufnehmen und das dafür notwendige Arbeitsvisum bekommen. Da aber der Erwerb der Berufskraftfahrerqualifikation nur innerhalb der EU möglich ist, konnten sie frisch angeworbene Berufskraftfahrer aus Drittstaaten naturgemäß nicht vorweisen. Mit der Änderung der Anwendungshinweise können Bewerber nun unter bestimmten Voraussetzungen im beschleunigten Verfahren ein Arbeitsvisum erhalten und den Erwerb der EU-Berufskraftfahrerqualifikation in Deutschland nachholen. „Der Druck von Verbänden und Opposition hat sich gelohnt“, betont Rehbaum. „Damit ist der Weg frei für eine beschleunigte Visavergabe an Berufskraftfahrer aus Drittstaaten.“ Jetzt müsse die Bundesregierung dafür sorgen, dass die neue Regelung in den Konsulaten auch angewendet wird. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 08. Dezember 2023)

Berufskraftfahrer: Online-Antrag für Fahrerkarte in Hessen startet

Berufskraftfahrer können ihre Fahrerkarten für den gewerblichen Personen- und Güterverkehr in Hessen jetzt online beantragen. Der TÜV Hessen bietet diesen neuen digitalen Service landesweit an, wie Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir und Sozial- und Integrationsminister Kai Klose mitteilten. Die Fahrerkarte dient zur Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten von Fahrern. Der Online-Antrag erspart den bislang erforderlichen Besuch bei der technischen Prüfstelle. Die Antragsstellung erfolgt über die Internetseite des TÜV Hessen. Der Identitätsnachweis ist über die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises, des elektronischen Aufenthaltstitels oder der Europäischen ID-Karte möglich. Dokumente wie das biometrische Foto, die Unterschrift und weitere Nachweise können hochgeladen und der Antrag digital bezahlt werden. Zur Sicherstellung der Biometrie des hochgeladenen Fotos wird eine Software der Bundesdruckerei verwendet, wie der TÜV Hessen angibt. Ein Chatbot unterstützt bei Fragen zur Fahrerkarte und zum Antragsverfahren. Die technische und fachliche Entwicklung des neuen Online-Dienstes „Fahrerkarte“ erfolgte in Kooperation zwischen dem Hessischen Wirtschaftsministerium (HMWEVW), dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) und der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) als IT-Dienstleister. Hessen setzt damit die Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes (OZG) um. Das OZG verpflichtet Bund, Länder und Kommunen dazu, alle Verwaltungsleistungen nutzerfreundlich und digital anzubieten. Die Online-Dienste werden nach dem Prinzip "EfA - Einer für Alle" zentral entwickelt und stehen auch den zuständigen Stellen anderer Bundesländer zur Verfügung. Bei Fragen zur Online-Leistung „Fahrerkarte“ steht das Funktionspostfach fahrtenschreiber(at)wirtschaft.hessen.de zur Verfügung. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 07. Dezember 2023)

Lkw-Kartellklage: Leasingnehmer und Mietkäufer haben Anspruch auf Ersatz

Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil zum Kartellschadensersatz für geleaste Lastkraftwagen getroffen. Entschieden wurde, dass Ansprüche auf Ersatz von kartellbedingten Schäden auch Leasingnehmern und Mietkäufern von Lastkraftwagen zustehen können. Durch die Klage eines mittelständischen Unternehmen, das im Baustoffhandel tätig ist, war die Sache 2016 ins Rollen gekommen: Die EU-Kommission hatte schließlich gegen DAF, Daimler, Iveco, Scania und Volvo/Renault ein Bußgeld von fast vier Milliarden Euro wegen Kartellverstößen verhängt. Die Lkw-Konzerne hatten von 1997 bis 2011 Verkaufspreise ausgetauscht. MAN war als Kronzeuge straffrei ausgegangen. Die ganze Vorgeschichte können Sie hier nachlesen. Nun geht es nicht mehr nur um gekaufte Lkw, sondern auch um gemietete oder geleaste Modelle. Das klagende Unternehmen nutzte Leasingverträge und Mietkaufverträge im Zeitraum von 2005 bis 2012 für mittelschwere und schwere Lkw. Das Landgericht hatte ihre auf Schadensersatz in Höhe von knapp 52.000 Euro gerichtete Klage abgewiesen. Der Bundesgerichtshof entschied jetzt zu Gunsten der Klägerin. Dem Urteil nach hat das wettbewerbsbeschränkende Verhalten einen Schaden verursacht da sie Leasing- und Mietkaufverträge sachlich und zeitlich abgesprochen waren. Daraus folgt, dass auch die für kartellbetroffene Produkte von einem Leasingnehmer oder Mietkäufer an eine Finanzierungsgesellschaft zu entrichtenden Entgelte kartellbedingt überhöht sind, wenn die Leasing- oder Mietkaufverträge - wie es hier der Fall war - auf die vollständige Deckung des jeweiligen Anschaffungspreises gerichtet sind. ". Aufgrund der Art und Schwere des Kartellverstoßes, der Marktabdeckung der Kartellbeteiligten im Europäischen Wirtschaftsraum von mehr als 90 Prozent und der Aufrechterhaltung des Kartells über 14 Jahre kommt dem Erfahrungssatz bei der erforderlichen Gesamtabwägung ein erhebliches Gewicht zu", heißt es weiter im Urteilsspruch. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 07. Dezember 2023)

Lkw-Maut Reform tritt in Kraft - Was das bedeutet

Für schwere Lastwagen auf deutschen Autobahnen und Bundesstraßen gilt von Freitag, 1. Dezember, an eine deutlich höhere Maut. Die Nutzungsgebühr enthält nun auch einen Aufschlag für den Ausstoß klimaschädlichen Kohlendioxids (CO2). Basis für die konkreten Mehrkosten je nach Emissionen des Fahrzeugs ist ein Aufschlag von 200 Euro pro Tonne CO2. Berechnet wird die Lkw-Maut aus der gefahrenen Strecke und einem Mautsatz in Cent pro Kilometer, der bisher schon Anteile für die Infrastrukturkosten sowie für Lärmbelastung und Luftverschmutzung enthielt. Auf die Erhöhung folgt nach dem im Oktober beschlossenen Gesetz der Ampel-Koalition noch eine Ausdehnung der Maut: Ab 1. Juli 2024 wird sie schon für kleinere Transporter über 3,5 Tonnen fällig statt wie bisher ab 7,5 Tonnen. Das Verkehrsministerium schätzt, dass 300.000 Fahrzeuge neu mautpflichtig werden.

Hintergrund der Klima-Differenzierung ist eine EU-Richtlinie. Die vom Bundestag beschlossenen Änderungen sollen auch Anreize geben, dass mehr sauberere Lastwagen auf die Straßen kommen. Emissionsfreie Lkw sind bis Ende 2025 von der Maut befreit. Das Transportgewerbe moniert aber, dass es bisher kaum Elektro-Lkws gibt und Ladepunkte fehlen. Bisher sind rund eine Million schwere Lkw aus dem In- und Ausland mit Bordcomputern zum Mautabbuchen unterwegs. Für den Bund soll künftig mehr Geld hereinkommen, das unabhängig von ungewissen Haushaltslagen für Verkehrsinvestitionen reserviert werden kann. Die erwarteten Einnahmen springen von knapp acht Milliarden Euro in diesem Jahr auf mehr als 15 Milliarden Euro im nächsten Jahr. Von 2024 bis 2027 sollen dann Mehreinnahmen von 30,5 Milliarden Euro zusammenkommen. Dabei wird auch die Verwendung neu geregelt: Die Hälfte der Maut-Einnahmen soll weiter zweckgebunden in Verbesserungen der Bundesfernstraßen fließen - der Rest überwiegend in "Maßnahmen aus dem Bereich Bundesschienenwege", wie es im Gesetzentwurf hieß. Die Speditionsbranche machte schon Front gegen die starke Anhebung, die an die Kunden weitergegeben werden müsse. Damit rechnet auch das Bundesverkehrsministerium. Mautkosten machten aber nur einen geringen Anteil der Transportkosten und einen noch geringeren der Gesamtkosten des Endprodukts aus, hieß es im Gesetzentwurf. Daher seien Auswirkungen auf das Verbraucherpreisniveau "marginal". (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 01. Dezember 2023)

RECHT europäisch!

EU-Kommission begrüßt politische Einigung über die Euro-7-Verordnung

Bessere Luft durch sauberere Fahrzeuge: Das Europäisches Parlament und der Rat der EU haben sich über die Euro 7-Verordnung zu Schadstoffemissionen von Fahrzeugen politisch geeinigt. Die Gesetzgebung betrifft die wichtigsten Luftschadstoffe, insbesondere Partikel, Stickoxide und Kohlenwasserstoffe. Erstmals werden in der EU Partikel aus Bremsen und Reifen für alle Fahrzeuge geregelt. Thierry Breton, EU Binnenmarkt-Kommissar, sagte: "Die heutige Einigung über die Euro-7-Norm bietet den Herstellern einen klaren Weg zur Verbesserung der Luftqualität durch sauberere Verbrennungsmotoren und Elektrofahrzeuge. Insbesondere ist sie ein großer Schritt nach vorn bei der Reduzierung der Emissionen von Bremsen und Reifen und legt Anforderungen an die Haltbarkeit von Batterien für Elektrofahrzeuge fest.“

Bremsen und Reifen
Zum ersten Mal in der EU wird dieser überarbeitete Rechtsakt Partikel aus Bremsen und Reifen für alle Fahrzeuge regeln. Sie sind eine große Emissionsquelle, vor allem bei Elektrofahrzeugen. Darüber hinaus werden die Grenzwerte für den Reifenabrieb Mikroplastik reduzieren Die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte wird doppelt so lange wie bisher garantiert, d. h. 200.000 km und 10 Jahre Nutzung. Außerdem werden Anforderungen an die Haltbarkeit von Batterien für Elektrofahrzeuge festgelegt.

Pkw und Kleintransporter
Obwohl sich die Mitgesetzgeber auf eine moderatere Senkung der Abgasemissionen von Pkw und Kleintransportern als ursprünglich von der Kommission vorgeschlagen einigten, wird die vereinbarte Verordnung die Abgasemissionen von Lkw und Bussen weiterhin erheblich senken. Das wird länger dauern als bei Pkw und Kleintransportern, um Null-Emissionen zu erreichen. Die Stickoxidemissionen von Lkw und Bussen werden um die Hälfte reduziert (von 400 auf 200 mg pro kWh).

Die politische Einigung, die das Europäische Parlament und der Rat erzielt haben, muss nun von ihnen formell gebilligt werden. (Quelle: Pressemitteilung der Europäischen Kommission v. 19. Dezember 2023)

Einigung beim EU-Lieferkettengesetz

Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten haben sich nun auf ein Lieferkettengesetz geeinigt. Damit sollen große Unternehmen zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie etwa von Kinder- oder Zwangsarbeit außerhalb der EU profitieren, wie aus Mitteilungen des Europaparlaments und der EU-Staaten von Donnerstag hervorgeht. Größere Unternehmen müssen zudem einen Plan erstellen, der sicherstellt, dass ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie mit dem Pariser Abkommen zum Klimawandel vereinbar sind, wie die EU-Staaten mitteilten. Unternehmen sind nach den geplanten Regeln den Angaben zufolge für ihre Geschäftskette, also auch Geschäftspartner des Unternehmens und teilweise auch für nachgelagerten Tätigkeiten wie Vertrieb oder Recycling verantwortlich. Der Finanzsektor soll zunächst von den Vorgaben ausgeschlossen werden. Grundsätzlich gelten die Regeln für Firmen mit mehr als 500 Beschäftigten und mindestens 150 Millionen Euro Umsatz. Firmen, die nicht in der EU sitzen, fallen unter das Gesetz, wenn sie in der EU einen Umsatz von mehr als 300 Millionen Euro machen. Die EU-Kommission soll eine Liste der betroffenen Nicht-EU-Unternehmen veröffentlichen. Vorgesehen ist auch, dass Unternehmen vor europäischen Gerichten zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn es in ihren Lieferketten zu Verstößen gegen Menschenrechte kommt. Die Einigung muss vom Parlament und den EU-Staaten noch bestätigt werden, das ist normalerweise aber Formsache.

Deutschland muss nachschärfen
Die Vorsitzende des Binnenmarktausschusses im EU-Parlament, Anna Cavazzini, sprach zwar von einem guten Tag für die Menschenrechte, sie hätte sich aber noch strengere Regeln für Klima- und Umweltschutz gewünscht. Die Grünen-Politikerin betonte auch, dass das EU-Lieferkettengesetz über das deutsche Gesetz hinaus gehe. So müssten in Zukunft mehr Unternehmen über ihre gesamte Lieferkette hinweg Risiken erfassen. Das EU-Lieferkettengesetz ist eine sogenannte Richtlinie, die die Bundesregierung noch in nationales Recht umsetzen muss, in Deutschland gilt seit Jahresbeginn bereits ein Lieferkettengesetz. Der Europarechtsprofessor und SPD-Europaabgeordnete René Repasi wies darauf hin, dass mit dem Gesetz deutsche Unternehmen für Sorgfaltspflichtverletzungen haftbar seien, was bislang im deutschen Lieferkettengesetz ausgeschlossen sei. So könnten Unternehmen zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen und beispielsweise Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Unionspolitiker hatten sich ähnlich wie Wirtschaftsvertreter immer wieder kritisch zu dem Gesetz geäußert. Sie befürchteten etwa zu großen Bürokratieaufwand für Unternehmen und dadurch einen Wettbewerbsnachteil gegenüber Firmen aus Drittstaaten, die nicht von den Regeln betroffen sind. Das deutsche Lieferkettengesetz gilt bisher für Unternehmen mit mehr als 3000 Beschäftigten. Laut Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) sind davon rund 900 Unternehmen betroffen. Ab 2024 greift es für Firmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern. Betroffene Firmen müssen auch unter den deutschen Vorgaben unter anderem analysieren, wie groß das Risiko ist, dass sie von Menschenrechtsverstößen wie Zwangsarbeit profitieren. Wenn sie Hinweise auf Verstöße haben, müssen sie Maßnahmen ergreifen, "um diese Verletzung zu verhindern, zu beenden oder das Ausmaß der Verletzung zu minimieren", heißt es im Gesetz. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 14. Dezember 2023)

Kontrolliert werden die Vorgaben vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Es geht auch eingereichten Beschwerden nach. Stellt das Bundesamt Versäumnisse oder Verstöße fest, kann es Bußgelder verhängen. Unternehmen, die sich nicht an die Regeln gehalten haben, können auch von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden.

Maut-Ausweitung in Flandern

In Belgien wurden neuen Mautregelungen erlassen. So werde das Netz der mautpflichtigen Straßen um eine Gesamtlänge von 686 Kilometer in Flandern erweitert, teil der belgische Mautbetreiber Viapass mit. Bei den neuen mautpflichtigen Straßen handelt es sich in der Regel um Nationalstraßen. Gleichzeitig werden emissionsfreie Lkw in Flandern ab 1. Januar von der Lkw-Maut befreit. Ihr Mauttarif fällt auf null Euro. Die On-Board-Unit (OBU), über die die Maut automatisch eingezogen wird, bleibt aber trotz der Mautbefreiung auch für emissionsfreie Lkw weiter Pflicht. Die anderen Regionen Belgiens, Wallonie und Brüssel, halten dagegen an einer Maut auch für emissionsfreie Lkw fest. Für sie wird dort weiterhin der gleiche Tarif gelten, wie für Lkw der Euro 6 Klasse. In der Wallonie findet außerdem am 1. Januar eine Mauterhöhung statt. Die Tarife werden um durchschnittlich 4,08 Prozent steigen. Die wallonische Region passt die Höhe der Lkw-Maut regelmäßig zum Jahreswechsel an die Inflation an. In den Regionen Flandern und Brüssel geschieht das in der Regel Anfang Juli. Viapass informiert außerdem, dass ab 1. Januar die OBU vom Typ TriBoxAir des Dienstleisters Eurotoll auf belgischen Straßen nicht mehr gestattet sind. Belgien hatte im April 2016 landesweit eine elektronisch erfasste Lkw-Maut eingeführt. Sie gilt für Lkw ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und ist nach Fahrzeugklassen gestaffelt. Für die Tarife und die genauen Regelungen sind jeweils die drei Regionen Flandern, Brüssel und Wallonie unabhängig voneinander zuständig. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 11. Dezember 2023)

Lang-Lkw: Deutschland und Dänemark schließen Abkommen

Ab heute können die Speditionen ihre effizienten Lang-Lkw auch in Dänemark einsetzen“, sagte Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP), nachdem er und sein dänischer Amtskollege Verkehrsminister Thomas Danielsen am Montag, 4. Dezember ein bilaterales Abkommen unterzeichnet haben, das den grenzüberschreitenden Einsatz von Lang-Lkw zwischen Deutschland und Dänemark ermöglicht. Die Unterzeichnung fand am Rande des EU-Verkehrsministerrats statt, wie das Bundesverkehrsministerium (BMDV) mitteilte. Das bilaterale Abkommen ermöglicht laut BMDV den grenzüberschreitenden Einsatz der deutschen Lang-Lkw der Typen 2 bis 5 und vergleichbarer dänischer Lang-Lkw. In Deutschland gelten dabei weiterhin die bestehenden Regelungen und Anforderungen an die Verkehrssicherheit. Lang-Lkw können in Deutschland eine Länge von bis zu 25,25 Meter haben. Es gelten jedoch weiterhin dieselben Gewichtsbeschränkungen wie für konventionelle Lkw. Derzeit wird die Richtlinie 96/53/EG überarbeitet und sieht künftig einen europaweiten Einsatz von Lang-Lkw vor. Lang-Lkw würden sich „zu Recht europaweit durchsetzen“, sagte Bundesverkehrsminister Volker Wissing. Sie würden es ermöglichen, „mehr Güter bei weniger Fahrten zu transportieren. Das spart CO2 und entlastet unsere Straßen“. Laut Wissing ersetzen zwei Lang-Lkw-Fahrten im Schnitt drei Fahrten mit herkömmlichen Lkw und ermöglichen dadurch Effizienzgewinne und Kraftstoffersparnisse zwischen 15 und 25 Prozent. „Das ist angesichts wachsender Güterverkehre und akuten Fahrermangels ein wichtiger Beitrag, auf den wir nicht verzichten möchten“, so Wissing. Nach den Niederlanden ist Dänemark der zweite Anrainerstaat, mit dem man ein solches Abkommen schließe. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 04. Dezember 2023)

RECHT nachhaltig!

Nachhaltige Produkte werden EU-weit neuer Standard

Die EU-Mitgliedstaaten haben heute die neue Ökodesign-Verordnung beschlossen. Künftig sollen nur noch solche Produkte auf den Binnenmarkt kommen, die ressourcensparend hergestellt wurden, langlebig und reparierbar sowie energieeffizient sind. Mit der Verordnung will die EU vor allem die Vernichtung von gebrauchsfähigen Konsumartikeln wie Textilien und Schuhen stoppen.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Die neue Ökodesign-Verordnung der EU ist ein Meilenstein für die umweltfreundliche Gestaltung von Produkten. Zukünftig können Anforderungen an das Produktdesign gestellt werden, die dafür sorgen, dass Produkte länger halten, reparierbar sind, recyceltes Material enthalten und gut recycelt werden können. Für eine echte Kreislaufwirtschaft müssen wir den gesamten Lebensweg von Produkten in den Blick nehmen: von der Gewinnung von Rohstoffen bis zur Entsorgung. Das Produktdesign ist dabei ein zentraler Hebel. Ich begrüße ganz besonders, dass Hersteller und Vertreiber gebrauchsfähige Textilien nicht mehr einfach vernichten dürfen. Das ist ein wichtiger Schritt aus der Wegwerfgesellschaft und hin zu einer mehr und mehr zirkulären Wirtschaft.“ Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck: „Heute ist ein wegweisender Tag für den European Green Deal. Die neue Ökodesign-Verordnung wird den gesamten Lebenszyklus von Produkten betrachten – vom Design über den Betrieb bis hin zur Reparatur oder dem Recycling. Sie besitzt daher großes Potenzial für die klimafreundliche Kreislaufwirtschaft und die Entstehung von grünen Leitmärkten. Ökodesign ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Industrie, denn es steht für Qualität, Effizienz und Ressourcensparsamkeit. Einheitliche europäische Mindestanforderungen unterstützen zudem den freien Warenverkehr im Binnenmarkt und helfen, neue Märkte und Marktanteile zu erschließen.“ In den Verhandlungen zur neuen Ökodesign-Verordnung hatte sich die Bundesregierung für die Stärkung der Kreislaufwirtschaft, die Förderung der Reparatur und der Rohstoff-Wiedergewinnung sowie für ein Verbot der Vernichtung von gebrauchsfähigen Produkten starkgemacht – mit Erfolg. Die bisherige Ökodesign-Richtlinie galt nur für energieverbrauchsrelevante Produkte. Der Anwendungsbereich der neuen Ökodesign-Verordnung umfasst nun fast alle Produkte. Dabei stellt die neue Verordnung zwar selbst keine Anforderungen an einzelne Produkte. Allerdings formuliert sie grundlegende Leistungsanforderungen, die zukünftig in nachgeordneten Regelungen für konkrete Produktgruppen ausdefiniert werden sollen (delegierte Rechtsakte). Die Leistungsanforderungen decken den gesamten Lebenszyklus eines Produkts ab. Sie machen Vorgaben für Aspekte der Material-, Energie- und Ressourceneffizienz, wie z.B. Langlebigkeit, Reparierbarkeit, Wiederverwendbarkeit, ökologischer Fußabdruck oder Wasser-, Boden- oder Luftverschmutzung. Nach Inkrafttreten der Verordnung wird die Europäische Kommission die Produktregelungen auf den Weg bringen, als Erstes für Möbel, Textilien und Schuhe, Eisen, Stahl, Aluminium, Reinigungsmittel und Chemikalien. Dabei sind Übergangsfristen von 18 Monaten vorgesehen, den Bedürfnissen von kleinen und mittleren Unternehmen wird besonders Rechnung getragen.

Von den Regeln der neuen Ökodesign-Verordnung profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher. Denn durch geringeren Stromverbrauch sowie Langlebigkeit und Reparierbarkeit ihrer Produkte sparen sie Kosten. Zugleich bekommen Verbraucherinnen und Verbrauchern hilfreiche Tools für ihre Kaufentscheidung an die Hand, z.B. einen digitalen Produktpass, ein Ökodesign-Label sowie einen Reparierbarkeits-Index. Über den digitalen Produktpass können sowohl Verbraucherinnen und Verbraucher als auch Marktüberwachungsbehörden, Entsorger und andere Akteur*innen für sie relevante Informationen auslesen; z.B. die Kreislauf- und Recyclingfähigkeit eines Produkts oder künftig auch Informationen zu besorgniserregenden Stoffen. Nach dem Beschluss der ständigen Vertretungen der EU-Mitgliedstaaten muss die Ökodesign-Verordnung formal im Europäischen Parlament angenommen werden. Nach dem finalen Beschluss des Rats kann die Verordnung – voraussichtlich im 2. Quartal 2024 – in Kraft treten. (Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz v. 22. Dezember 2023)

Beschlüsse der UN-Klimakonferenz COP28: Eine gute Nachricht für die ganze Welt

Zum Abschluss der Weltklimakonferenz COP28 ist es den EU-Verhandlungsführern gemeinsam mit Partnern aus der ganzen Welt gelungen, die Möglichkeit zu wahren, die im Pariser Abkommen eingegangene Verpflichtung zur Begrenzung des globalen durchschnittlichen Temperaturanstiegs auf 1,5 Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau einzuhalten. Die Parteien haben sich darauf geeinigt, die Abkehr von fossilen Brennstoffen in diesem Jahrzehnt zu beschleunigen und Maßnahmen zu ergreifen, um die Emissionen bis 2030 um 43 Prozent und bis 2050 auf Netto Null zu senken. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen lobte den erfolgreichen Abschluss der UN-Klimakonferenz COP28: „Es ist eine gute Nachricht für die ganze Welt, dass wir jetzt ein multilaterales Abkommen haben, um die Emissionsreduzierung bis 2050 auf Netto-Null zu beschleunigen, wobei in diesem kritischen Jahrzehnt dringend gehandelt werden muss.“ EU-Klimakommissar Wopke Hoekstra, der in Dubai für die EU federführend verhandelt hat, bezeichnete die Beschlüsse der COP28 als Anfang vom Ende der fossilen Ära. Es sei ein Tag, an dem man sich darüber freuen könne, dass „die Menschheit endlich getan hat, was lange, lange überfällig war“, sagte Hoekstra in seiner Eröffnungsrede Mittwoch in der Plenarsitzung zum Abschluss der UN-Klimakonferenz und versicherte allen Partnern die Unterstützung der EU: „Allen unseren Freunden auf der ganzen Welt, die auch weiterhin unsere Hilfe brauchen werden, insbesondere auf den Inseln, möchte ich sagen, dass wir während dieses Übergangs so lange wie nötig geschlossen an Ihrer Seite stehen werden. Denn Wohlstand ist innerhalb der planetarischen Grenzen, für uns alle zu haben.“ Die Kommissionspräsidentin dankte dem EU-Klimakommissar und allen Verhandlungsführern der Kommission und der Mitgliedstaaten für ihre Bemühungen in den vergangenen Wochen. Die COP28 sei ein perfektes Beispiel für europäische Zusammenarbeit, Koordinierung und Führungsstärke und ein eindrucksvoller Beweis für den Wert des Multilateralismus bei der Bewältigung der größten Herausforderungen unseres Planeten.

Erneuerbare Energien
Von der Leyen unterstrich die Bedeutung der Einigung für die erneuerbaren Energien: „Ich freue mich, dass die Ziele der Globalen Bestandsaufnahme für erneuerbare Energien und Energieeffizienz, die wir zur COP mitgebracht haben, auch in die Ergebnisse der globalen Bestandsaufnahme eingeflossen sind.“ Die Welt habe sich verpflichtet, bis 2030 die Kapazität der erneuerbaren Energien zu verdreifachen und die Rate der Energieeffizienzverbesserungen zu verdoppeln. „Dies gibt dem Übergang weg von fossilen Brennstoffen einen starken Impuls. Wichtig ist auch, dass wir in diesem Jahrzehnt eine Vereinbarung zur Bekämpfung von Methanemissionen und anderen Nicht-CO2-Emissionen treffen.“ In Dubai wurde vereinbart, die Methanemissionen und andere Nicht-CO2-Emissionen in diesem Jahrzehnt zu bekämpfen und ineffiziente Subventionen für fossile Brennstoffe, die weder der Energiearmut noch dem gerechten Übergang dienen, so schnell wie möglich abzubauen.

Anpassung der nationalen Ziele und Maßnahmen
In der Globalen Bestandsaufnahme (Global Stocktake) wird anerkannt, dass die Welt derzeit nicht auf dem richtigen Weg ist, um die Emissionen in dem Maße zu reduzieren, das erforderlich ist, um den Temperaturanstieg auf 1,5 °C zu begrenzen. Daher haben sich die Vertragsparteien auf einen Weg geeinigt, um wieder auf Kurs zu kommen, unter anderem durch einen Prozess zur Anpassung der nationalen Ziele und Maßnahmen an das Pariser Abkommen. Die Vertragsparteien sollten bis zur COP30, also in zwei Jahren, ihre national festgelegten Beiträge (NDCs) für 2035 vorlegen, die mit den besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen und den Ergebnissen der globalen Bestandsaufnahme in Einklang gebracht werden sollten.

Mittel zur Umsetzung des Übergangs
Die Globale Bestandsaufnahme befasst sich auch mit den Mitteln zur Umsetzung des notwendigen Übergangs. Wir haben uns auf die letzten Schritte zur Festlegung des neuen kollektiven quantifizierten Ziels für die Klimafinanzierung auf der Konferenz im nächsten Jahr geeinigt. Der Rahmen des globalen Anpassungsziels ist ein wichtiger Schritt und wird von bahnbrechenden Entscheidungen zur Anpassungsfinanzierung begleitet, wobei anerkannt wird, dass die Anpassungsfinanzierung über die für 2025 vorgesehene Verdopplung hinaus erheblich aufgestockt werden muss. Das Ergebnis treibt die Reform der internationalen Finanzarchitektur voran und macht sie für die Bewältigung der Klimakrise tauglich. Insbesondere hat die EU einen wesentlichen Beitrag zur Vereinbarung und Einrichtung eines neuen Fonds zur Bewältigung von Verlusten und Schäden geleistet, und die EU und ihre Mitgliedstaaten haben mehr als 400 Mio. Euro, d. h. mehr als zwei Drittel der ursprünglich zugesagten Mittel, bereitgestellt.

Auswirkungen des Klimawandels und das Engagement der EU
Die Präsidentin erinnerte an die spürbaren Auswirkungen des Klimawandels und das Engagement der EU weltweit: „2023 war das wärmste Jahr seit Beginn der Aufzeichnungen, und so ist es nur angemessen, dass wir es auch zum ehrgeizigsten Jahr seit Beginn der Aufzeichnungen für Klimamaßnahmen machen. Teile Südeuropas haben diese Woche, Mitte Dezember, wieder fast 30 Grad Celsius erreicht, und wir sind nicht die Einzigen, die mit solchen Wetterextremen zu kämpfen haben.“ Die Klimaanpassung werde immer wichtiger. Deshalb sei die Europäische Union auch solidarisch und arbeitet partnerschaftlich mit Ländern rund um den Globus zusammen. „Wir stellen Rekordsummen für die internationale Klimafinanzierung bereit, einschließlich der Anpassungsfinanzierung. Die Europäische Union hat auch dazu beigetragen, dass auf der COP28 ein neuer Fonds für Verluste und Schäden eingerichtet wurde, und gemeinsam mit unseren Mitgliedstaaten haben wir mehr als zwei Drittel der ursprünglich zugesagten Mittel bereitgestellt. "Wir sind bereit, mehr zu tun, und wir wissen, dass noch mehr getan werden muss. So bot die COP28 auch die Gelegenheit, mit anderen Vertragsparteien über die Bepreisung von Kohlenstoff zu diskutieren, damit mehr Länder damit beginnen, der Umweltverschmutzung einen Preis zu geben. Und wir konnten auch den Grundstein für umfassendere Finanzreformen, neue innovative Finanzierungsquellen und die Anpassung aller Finanzströme an das Pariser Abkommen legen." (Quelle: Pressemitteilung der Europäischen Kommission v. 13. Dezember 2023)

EU-Vorschlag zur Berechnung von Emissionen im Rat abgestimmt

Der Ministerrat der EU hat seine Position zum Count-Emissions-Vorschlag der EU-Kommission über eine Verordnung festgelegt, auf deren Basis künftig große Unternehmen der Transportbranche ihre Emissionen erfassen sollen. Er will einige Änderungen. Der Verband International Road Union (IRU) sieht Licht und Schatten. Positiv sei laut der Mitteilung, dass sich der Rat auf einen Well-to-Wheel-Ansatz geeinigt habe. Der Vorschlag der Kommission, sich dazu an der ISO-Norm 14083 zu orientieren, sei unterstützt worden. Die Norm wird bereits in der Praxis genutzt. Sie legt eine standardisierte Methodik fest, nach der Unternehmen Treibhausgas-Emissionen berechnen und offenlegen können. Der Verband kritisiert allerdings, dass der Vorschlag keine klaren Angaben dazu macht, wie genau Subunternehmer in den Prozess eingebunden werden sollen. Auch sei unklar, wie hoch der Bürokratische Aufwand und die Kosten für die Unternehmen sind, die durch das Erfassen entstehen. Neu im Vergleich zum Vorschlag der Kommission sei, dass der Ministerrat große Transportunternehmen verpflichten möchte, ihre Emissionen für inländische Fahrten auf Basis von Primärdaten zu erfassen. Da große Unternehmen laut der EU-Nachhaltigkeitsrichtlinie CSRD sowieso über ihre Emissionen berichten müssten, sei dies zwar weder gut noch schlecht, so die Leiterin des IRU-Büros in Brüssel, Raluca Marian. „Das Problem ist, dass der Rat sich nicht klar dazu äußert, was ein Großunternehmen ausmacht. Ein Verweis auf die in der CSRD verwendeten Definitionen wäre wünschenswert gewesen.“

Ein weiterer Kritikpunkt: „Der Rat versäumt es, eine einfache Frage für den Straßenverkehrssektor zu klären: Wie sollen die Daten von Subunternehmern für die Emissionsberechnung behandelt werden?“ Wie könne man außerdem erwarten, dass ein Kleinstunternehmen die Fähigkeit, die Zeit und die Mittel haben könnte, Primärdaten zu sammeln?Denn in der Branche ist es üblich, Unteraufträge für den Straßentransport an Subunternehmer zu vergeben, erklärt der Verband. Es müsse geklärt werden, ob ein großes Unternehmen, das seine Berichterstattung auf Primärdaten stützt, Standarddaten, also Sekundärdaten, für kleine Subunternehmer verwenden darf. In den meisten Fällen handele es sich bei diesen Betrieben um Kleinstunternehmen mit ein bis fünf Fahrzeugen. Diese würden nicht über das notwendige Fachwissen oder die erforderlichen Instrumente zur Datenerhebung sowie zur Berechnung und Offenlegung ihrer THG-Emissionen verfügen. Außerdem sei auch nicht ausreichend berücksichtigt worden, wie die Ausgangsdaten zu überprüfen sind. Geplant ist laut Verband zwar eine Kontrollstelle, an die die Unternehmen ihre Daten melden und die dort auf Konformität geprüft werden sollen. Aber es fehle eine genauere Definition des Anwendungsbereichs. Zu einem späteren Zeitpunkt wolle die Kommission Vorschriften für das Prüfverfahren erlassen. Zwar gehe man davon aus, dass kein Siegel oder Zertifikat geplant sei, das bescheinigt, dass die Emissionen in jedem einzelnen Transportvorgang genau gezählt wurden, so Marian. Aber das komme im derzeitigen „verwirrenden“ Text nicht klar heraus. Der Rat will laut Verband die Europäische Kommission außerdem dazu verpflichten, ein Online-Tool zur Berechnung der Treibhausgasemissionen bereitzustellen.

„Wir blicken nun mit Interesse auf das Europäische Parlament, das seinen Standpunkt zu diesem Vorschlag noch nicht festgelegt hat“, so Marian. Die Position des Parlaments wird laut dem Verband im April nächsten Jahres erwartet. Dieser geht danach in die Trilog-Verhandlungen zwischen Kommission, Rat und Parlament. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 06. Dezember 2023)