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Aktuelles im Februar 2019

RECHT aktuell!

Bündnis für Luftreinhaltung in Stuttgart unterzeichnet

Um die Luftqualität in Stuttgart weiter zu verbessern, ziehen das Land, die Stadt und die großen Arbeitgeber in der Region gemeinsam alle Register. Im Rahmen eines breiten gesellschaftlichen Bündnisses verpflichten sich die Partner zur Umsetzung ehrgeiziger Maßnahmen zur Luftreinhaltung. Großes Ziel ist die Vermeidung von Fahrverboten für Euro-5-Diesel. „Unser großes Ziel lautet: keine Fahrverbote für Euro-5-Diesel. Wir verstehen den Ärger der Dieselfahrerinnen und -fahrer in Stuttgart – und wir wollen nicht, dass diese die Versäumnisse anderer ausbaden müssen. Und wir wollen keine Politik auf Kosten der finanziell Schwächeren“, so Ministerpräsident Winfried Kretschmann in Stuttgart anlässlich der Unterzeichnung des „Bündnisses für Luftreinhaltung“. „Für diese Ziele ziehen wir alle Register. Die Stadt, das Land und die großen Arbeitgeber in der Region. Dabei sind wir auf einem guten Weg, denn die Luft wird von Jahr zu Jahr sauberer.“ Das Land Baden-Württemberg, die Landeshauptstadt Stuttgart, die Daimler AG, die Porsche AG, die Robert Bosch GmbH, die Mahle GmbH, die Audi AG, die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW), die AOK Baden-Württemberg, das Stuttgarter Marienhospital und die Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) haben durch pendelnde Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Dienstfahrten und Lieferverkehr großen Anteil an den Alltagsverkehren. Die Bündnispartner sind sich daher der gemeinsamen Verantwortung für saubere Luft bewusst und nehmen die Herausforderung einer kontinuierlichen Verbesserung der Luftqualität an. Gemeinsames Ziel dieser großen Arbeitgeber ist es, dass insbesondere die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) schnellstmöglich in Stuttgart eingehalten werden. Hierfür verpflichten sich die Partner im „Bündnis für Luftreinhaltung“ zur Umsetzung ehrgeiziger Maßnahmen zur Luftreinhaltung noch in den Jahren 2019 und 2020. Sie leisten damit auch wichtige Impulse für den Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger. „Die großen Arbeitgeber der Region vereinbaren heute ein ganzes Paket von Maßnahmen zur Luftreinhaltung. Diese sind keine schönen Absichtserklärungen, sondern gezielte und ambitionierte Maßnahmen, die die Bündnispartner schnell umsetzen wollen“, so Ministerpräsident Kretschmann. „Unser Bündnis zeigt, dass Wirtschaft und Staat hierzulande an einem Strang ziehen, jeder in seiner Verantwortung. Ich gebe den Bürgerinnen und Bürgern ein Versprechen: Wir werden die Luftqualität in Stuttgart weiter verbessern.“ (Quelle: Pressemitteilung des Staatsministeriums Baden-Württemberg v. 15.02.2019)

Hamburger Umweltbehörde hält an Dieselfahrverboten fest

Die Hamburger Umweltbehörde sieht trotz der geplanten Änderung des Bundesemissionsschutzgesetzes und der Nichtbeanstandung der Pläne durch die EU-Kommission keinen Grund, derzeit etwas an den in der Stadt geltenden Diesel-Fahrverboten zu ändern. Der Verzicht der EU-Kommission auf eine Stellungnahme in einem Notifizierungsverfahren zu Binnenmarktfragen sei ein Zwischenschritt ohne direkte Auswirkung auf Hamburg, sagte ein Behördensprecher am Donnerstag und betonte: „Für uns von Interesse ist das Gesetzgebungsverfahren des Bundes. “Hintergrund sind die Pläne der Bundesregierung, eine Verhältnismäßigkeit von Diesel-Fahrverboten wegen zu hoher Stickoxidbelastung künftig „in der Regel“ erst ab einem Wert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft anzunehmen. Der EU-weit gültige Grenzwert für das gesundheitsschädliche Gas liegt bei 40 Mikrogramm. Hamburg war Ende Mai vergangenen Jahres bundesweit die erste Stadt, die auf zwei Straßenabschnitten Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge erlassen hat. Grundlage war eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, das solche Fahrverbote zur Luftreinhaltung im Grundsatz für zulässig erklärt, wenn sie „verhältnismäßig“ sind. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 15.02.2019)

Landesregierung in Rheinland-Pfalz zieht positive Zwischenbilanz zu Lang-Lkw

Rund ein Jahr nach den ersten Fahrten überlanger Lastwagen hat die Landesregierung in Rheinland-Pfalz eine positive Zwischenbilanz gezogen. „Es werden nicht nur Fahrten und damit Kilometer vermieden, es reduzieren sich auch die Emissionen”, sagte Verkehrsstaatssekretär Andy Becht (FDP) am Dienstag im Verkehrsausschuss des Landtags. Zwischen 15 und 25 Prozent Kraftstoff könne so eingespart werden. Behinderungen oder Unfälle seien nicht bekannt. Die Lang-Lkw seien hauptsächlich auf Autobahnen unterwegs. Sieben Strecken waren vor etwa einem Jahr für Lang-Lkw freigegeben worden, etwa zwischen Haßloch (Bad Dürkheim) und Kandel im Landkreis Germersheim. Allerdings werden derzeit nur zwei genutzt. „Ein Ansturm ist ausgeblieben”, sagte Becht. Dennoch habe das Land bereits weitere Strecken beim Bund gemeldet. Zudem sollen sämtliche Autobahnen in Rheinland-Pfalz für die Fahrzeuge freigegeben werden. Ein Lang-Lkw ist mit 25,25 Metern etwa 6,5 Meter länger als ein normaler Lastwagen, darf aber nicht schwerer sein. Die frühere rot-grüne Landesregierung hatte sich gegen diese Fahrzeugeausgesprochen und davor gewarnt, dass sich mehr Transporte von der Schiene auf die Straße verlagern könnten. Dies habe das Land bisher nicht festgestellt, erklärte Becht. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 13.02.2019)

Mindestlohngesetz gilt auch für ausländische Transportunternehmen

Das FG Berlin-Brandenburg hat zwei Klagen polnischer Speditionen gegen die Geltung des Mindestlohngesetzes zurückgewiesen und damit zugleich die Kontrollbefugnisse der Zollbehörden gegenüber nur vorübergehend im Inland tätigen Transportunternehmen bestätigt. Das Mindestlohngesetz ordnet an, dass Arbeitgeber mit Sitz im In- oder Ausland verpflichtet sind, ihren im Inland beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein Arbeitsentgelt mindestens in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns zu zahlen. Nach Auffassung des Finanzgerichts ist die umstrittene Frage, ob das auch dann gilt, wenn die Tätigkeit im Inland nur kurze Zeit andauert, wie das bei ausländischen Fernfahrern der Fall sein kann, zu bejahen. Die Pflicht zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes verstoße weder gegen Europarecht noch gegen Verfassungsrecht. Das FG Berlin-Brandenburg hat die Revision gegen die Urteile zugelassen. (Quelle: Pressemitteilung des FG Berlin-Brandenburg Nr. 1/2019 v. 06.02.2019)

RECHT europäisch!

No-Deal-Brexit: BMVI rät zu CEMT-Genehmigungen

Nach wie vor ist nicht absehbar ist, ob bis zum 29. März 2019 ein Austrittsabkommen für den Brexit zwischen Großbritannien und der Europäischen Union zustande kommt. Für den Fall, dass es im Rahmen des geplanten EU-Austritts zu keinen Regelungen für den Straßengüterverkehr kommen sollte, hat das Bundesverkehrsministerium jetzt vorsorglich Informationen und Verfahrenshinweise für die Erteilung von CEMT-Genehmigungen veröffentlicht. Als Notfallmaßnahme im Fall ungeregelter Verhältnisse besteht laut dieser IHK die Möglichkeit, auf CEMT-Genehmigungen auszuweichen, damit der Straßengüterverkehr mit dem Vereinigten Königreich zumindest vorübergehend fortgeführt werden könnte. Sie berechtigen zu Beförderungen im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr zwischen allen CEMT-Mitgliedstaaten. Anträge können Unternehmen bis zum 8. März 2019 bei der BAG-Außenstelle Berlin stellen unter der E-Mail-Adresse: BAG-Berlin(at)bag.bund.de (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 26.02.2019)

Verschärfte Lkw-Fahrverbote in Tirol geplant

Das Land Tirol plant neue Euroklassenverbote für Lkw der Schadstoffklasse IV, Nachtfahrverbote für Lkw und Verschärfungen beim sektoralen Lkw- Fahrverbot. Eine Begutachtungsfrist für die Änderungen ist bereits abgelaufen, die Wirtschaftskammer hat nach Informationen der Tiroler Tageszeitung jedoch Einwände auf 14 Seiten formuliert und um eine Verlängerung der Frist gebeten. Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) warnt in dieser Sache vor „erneuter Europarechtsverletzung durch das neu aufgelegte Antitransitpaket der Tiroler“. Es gehe um eine ab 1. Oktober 2019 geltende weitere Verschärfung der erst vor vier Jahren eingeführten und erst nach maßgeblichen Änderungen von Brüssel genehmigte Fahrverbot für „bahnaffine Güter“ auf der Inntalautobahn. Die beiden EU-Kommissarinnen für Verkehr, Violeta Bulc und Elzbieta Bienkowska, hätten eine europarechtliche Prüfung zugesagt. Konkret soll der Katalog der sogenannten Verbotsgüter von derzeit acht auf 13 Gütergruppen erweitert werden, beispielsweise um Papier, Zement, Getreide und flüssige Mineralölerzeugnisse. Außerdem sollen künftig alle Euro VI-Lkw unter das Sektorale Fahrverbot fallen, gemäß BGL ausgerechnet die Lkw mit den derzeit modernsten und schadstoffärmsten Motoren. Letzteres stehe in eklatantem Widerspruch zur 2015 von der Europäischen Kommission postulierten Bedingung für das Sektorale Fahrverbot, Euro VI-Lkw dauerhaft auszunehmen.„Dieses modifizierte Sektorale Fahrverbot führt zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Warenverkehrs zwischen EU-Mitgliedsstaaten und wirkt wie eine nach EU-Recht unzulässige mengenmäßige Beschränkung“, gibt der BGL zu Bedenken. Es treffe insbesondere den Transitverkehr, vornehmlich von Fernverkehrs-Lkw aus Deutschland und Italien. Die Wirtschaftskammer Tirol geht mit dem Fahrverbotskatalog ebenfalls hart ins Gericht. Die Maßnahmen seien überschießend und mit den Trends der Schadstoffbelastungen nicht zu argumentieren. (Quelle: Mitteilung von eurotransport.de v. 20.02.2019)

Lkw dürfen in Österreich nachts bald 70 Stundenkilometer fahren

Lkw ab einem Gewicht von 7,5 Tonnen dürfen ab Sommer dieses Jahres in Österreich in der Nacht mit 70 Stundenkilometer (km/h) fahren. Die Regierung in Wien hat eine Erhöhung der nächtlichen Lkw-Fahrgeschwindigkeit beschlossen und die entsprechende Novelle zur Straßenverkehrsverordnung ist derzeit in der Begutachtung. Die neue 70 km/h-Regelung wird in Österreich künftig zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens gelten. Derzeit gilt in Österreich zwischen 22 Uhr und 5 Uhr morgens eine Höchstgeschwindigkeit für Lkw von 60 km/h. Die aktuelle Regelung wird jedoch auch nach der Neuregelung auf explizit definierten Routen wie der Brennerautobahn, der Rheintalautobahn, der Wiener Südost-Tangente sowie der Inntalautobahn aus Gründen der Verkehrssicherheit weiterhin bestehen bleiben. Die Transportwirtschaft gibt sich zufrieden mit der politischen Beweglichkeit, auch wenn die langjährige Forderung nach 80 km/h auch in der Nacht – wie jetzt am Tag – mit der Neufassung nicht erfüllt wurde. Daher beliebt die Wirtschaftskammer Österreich auch bei ihrer langjährigen Forderung: Auf allen österreichischen Autobahnen sollten Lkw in der Nacht mit 80 km/h fahren dürfen. (Quelle: Mitteilund der VerkehrsRundschau v. 18.02.2019)

Bussgelder wegen Tempoverstössen nicht immer zulässig

Das italienische Kassationsgericht hat entschieden, dass Bußgelder wegen Geschwindigkeitsüberschreitung nur dann gültig sind, wenn die Messstelle ordnungsgemäß angekündigt wurde und regelmäßigen Funktionskontrollen unterzogen wurde. Mit dem Beschluss 1661/2019 äußerte sich das Gericht damit zur Anfechtung eines Fahrzeugführers, der gegen ein Bußgeld Einspruch erhoben hatte. Das Kassationsgericht stellte eine Reihe von Punkten klar, die Messstellen erfüllen müssen, damit der Bußgeldbescheid wirksam ist. So muss die Messstelle angekündigt werden. Nach Artikel 4 Nummer 168/2002 müssen die Behörden geeignete Informationen zur Installation und Nutzung der elektronischen Geschwindigkeitsmessung bereitstellen. Die Ankündigung ist eine „unumgängliche Pflicht“ der Polizeiorgane. Die Gültigkeit einer Sanktion ist damit davon abhängig, ob die Messstelle angezeigt worden ist. Die Messstellen müssen zudem regelmäßigen Kontrollen zur Funktionalität unterzogen und ebenfalls regelmäßig geeicht werden. Das Gericht ist angehalten, bei Beanstandungen und Anfechtungen der Bußgelder festzustellen, ob die elektronische Messstelle entsprechenden Kontrollen und Eichungen unterzogen worden ist. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 18.02.2019)

Tirol legt Kontrollpaket Schwerverkehr vor

Der Tiroler Landeshauptmann Günther Platter hat kürzlich in Innsbruck das „Kontrollpaket Schwerverkehr“ präsentiert, in dem viele Maßnahmen aufgeführt sind, um die Sicherheit auf den Straßen des österreichischen Bundeslandes zu erhöhen. Das ist zumindest die offizielle Begründung aus Tirol. De facto geht es aber auch um eine Dosierung des Straßengüterverkehrs - vor allem durch ausländische Transportunternehmen. Unter anderem soll laut dem Plan der Lkw-Verkehr auf der Fernpassstraße B 179 dosiert werden. Ab wann, steht noch nicht fest. Im ersten Halbjahr gibt es zudem auf der Brennerautobahn A13 an 17 Tagen Lkw-Blockabfertigungen. In der Tiroler Gemeinde Reutte wurde eine Schwerverkehrskontrollgruppe eingerichtet, die seit Februar aktiv kontrolliert. Außerdem sind an 120 Tagen im Jahr Polizeikontrollen geplant, um Fälle von Sozial- und Lohndumping bei Transportunternehmen aufzudecken. Verstärkt kontrolliert wird auf sechs Verkehrskontrollplätzen. Es sind weiterhin Schwerpunktkontrollen Gefahrgutverkehr vorgesehen. Der Fokus der sonstigen Lkw-Kontrollen liegt auf den Überholverboten entlang der A12 und A13, der dort geltenden Nachtfahrgeschwindigkeit, der Lenk- und Ruhezeitbestimmungen sowie dem Verbringung der Wochenruhe außerhalb der Fahrzeuge. Um auch den technischen Zustand der Lkw unter die Lupe nehmen zu können, hat die Landesregierung erst Mitte Januar sechs Radlastwaagen für mobile Lkw-Kontrollen angeschafft. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 15.02.2019)

EU-Kommission gibt Unternehmen Checkliste für ungeregelten Brexit an die Hand

Die Zeit, ein Abkommen über den geregelten Austritt des Vereinigten Königreiches aus der EU abzuschließen, wird immer knapper. Sollte das nicht mehr rechtzeitig gelingen, wird Großbritannien für Zollzwecke ab dem 30. März als Drittland behandelt. Die EU-Unternehmen müssen sich auf diesen Fall vorbereiten. Mit einer neuen informations-kampagne will die EU-Kommission sie dabei unterstützen. Vorbereitungen sind für alle EU-Unternehmen unerlässlich, die Waren nach Großbritannien liefern oder von dort  beziehen,  die  dort  Dienstleistungen  erbringen  oder  britische  Dienstleistungen in Anspruch nehmen oder die Waren durch das Vereinigte Königreich transportieren. Auf diese können Zollformalitäten oder neue Mehrwertsteuerregeln zukommen. Eine Checkliste der Kommission soll ihnen helfen, die wichtigsten Fragen anzugehen. (Quelle: EU-Nachrichten der Europäischen Kommission v. 14.02.2019) »» zur Checkliste der Europäischen Kommission

Was bedeutet der Brexit für den Datenschutz?

Am 29. März 2019 plant das Vereinigte Königreich (VK) aus der Europäischen Union (EU) auszutreten. Mit dem Brexit wird das VK datenschutzrechtlich gesehen zu einem „unsicherem Drittstaat“. Somit hat der Brexit auch Auswirkungen auf die Übertragung personenbezogener Daten in das VK. Anders als zwischen den anderen Ländern der EU, die ein gleichwertiges Datenschutzniveau aufweisen, dürfen nach der DSGVO personenbezogene Daten in ein Nicht-EU-Land nicht ohne weiteres zur Verarbeitung oder Speicherung übermittelt werden. Unter „Übermittlung“ ist dabei nicht nur der aktive Transfer von Daten zu verstehen, sondern auch die Möglichkeit Zugriff auf diese Daten zu nehmen (zum Beispiel durch Auslesen einer Datenbank). Solange die EU-Kommission keinen Angemessenheitsbeschluss erlässt und damit VK ein der EU vergleichbares, angemessenes Datenschutzniveau ausstellt, sollten sich Unternehmen daher mit anderen datenschutzrechtlichen Maßnahmen vorbereiten, auch um eventuellen Datenschutzverstößen und der Gefahr eines Bußgelds vorzubeugen. Neben einer Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung (in der Regel die Anbahnung oder Durchführung von Vertragsverhältnissen oder eine Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a beziehungsweise b DSGVO), müssen zusätzlich Garantien (vergleiche Artikel 46 Absatz 2 DSGVO) für eine zulässige Datenübermittlung ins Zielland verwendet werden. (Quelle: Mitteilung der IHK Region Stuttgart v. 14.02.2019) »» weitere Informationen

Klarstellung: EU-Kommission rüttelt nicht an Stickoxid-Grenzwerten

Die Europäische Kommission weist Medienberichte zurück, laut denen die Kommission Deutschland genehmige, den Grenzwert für Stickoxid in Deutschland auf 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft zu erhöhen. Das ist falsch. Der Grenzwert von 40 Mikrogramm im Jahresmittel ist EU-weit verbindlich und von den Mitgliedstaaten und dem EU-Parlament beschlossen worden. Daran wird nicht gerüttelt.

Wie die einzelnen Länder diesen Grenzwert erreichen, ist die alleinige Entscheidung eines jeden Landes. Deutschland hat am 12. November 2018 die EU-Kommission über den Kabinettsbeschluss zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes informiert, demzufolge Fahrverbote in Regionen mit Stickstoffdioxid-Belastungen bis zu einem Wert von 50 Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel in der Regel nicht erforderlich seien, da der Grenzwert von 40 Mikrogramm durch andere Maßnahmen erreicht werden könne. Fahrverbote werden dabei nicht vollständig ausgeschlossen – liegen aber in der alleinigen Entscheidungskompetenz der Mitgliedstaaten. Über das Notifizierungsverfahren bei der Kommission können technische Vorschriften bereits vor ihrem Erlass geprüft werden, um sicherzustellen, dass sie mit EU-Recht übereinstimmen. Die Europäische Kommission hat Deutschland heute (Mittwoch) fristgerecht geantwortet. Die Kommission hat auf einige Punkte hingewiesen, die einer weiteren Klärung bedürfen. Die Anmerkungen der Kommission verpflichten den betreffenden Mitgliedstaat aber nicht zu einer weiteren Stellungnahme und haben keinen Einfluss auf den Zeitplan für die Annahme der Maßnahme. (Quelle: Mitteilung der Europäischen Kommission v. 13.02.2019)

Österreichische Parlamentarier fordern Lkw-Korridor-Maut

Die österreichischen Parlamentarier Max Unterrainer und Christian Kovacevic haben im österreichischen Parlament einen Entschließungsantrag eingebracht und fordern darin Verkehrsminister Norbert Hofer auf, mit den Ländern Deutschland, Italien und der EU unverzüglich Gespräche für die Einführung eine Lkw-Korridor-Maut auf der Brenner-Autobahn in Tirol aufzunehmen. Eine Korridor-Maut soll es so lange geben bis eine tragfähige langfristige Transitlösung für Tirol auf EU-Ebene gefunden werde, betonen die beiden Politiker. Der Brenner werde von der europäischen Logistik-Branche als viel zu billiger Transitweg von Nord- nach Südeuropa missbraucht, weil die Bemautung in Italien mit 16 Cent pro Kilometer und ähnlicher Höhe in Deutschland viel zu gering sei. In Österreich fallen 80 Cent pro Kilometer an. Italien will von einer Korridor-Maut, wie sie wiederholt von Österreich schon vorgeschlagen wurde, nichts wissen und beharrt auf die jetzige Höhe. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 13.02.2019)

EU-Verhandlungen zu CO2-Grenzwerten für LKW vor Abschluss

Bei den geplanten Klimaschutzvorgaben für Lastwagen und Busse haben die Mitgliedsstaaten im EU-Rat und das Europaparlament am Dienstag erneut nach einem Kompromiss gesucht. Unterhändler trafen sich am Nachmittag in Straßburg zur möglicherweise entscheidenden Verhandlungsrunde.Ähnlich wie bei Autos sollen in der Europäischen Union erstmals auch für neue Lkw und Busse Vorgaben gemacht werden, um den Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) bis 2030 deutlich zu senken. Die EU-Länder hatten sich auf eine Verringerung um 30 Prozent im Vergleich zu 2019 geeinigt – gegen den Wunsch der Bundesregierung, die das Ziel für zu ehrgeizig hält und sich enthielt. Das Europaparlament will aber sogar 35 Prozent erreichen. Die Fahrzeughersteller lehnen die Pläne ab. Anders als bei Autos ließen sich im Fernverkehr alternative Antriebe wie Elektromotoren nur schwer durchsetzen, argumentierten die Hersteller. Protest legten sie vor allem gegen geplante Bußgelder für Hersteller ein, die ihre Flottenziele reißen: Nach dem Beschluss der EU-Länder könnten bei einer Überschreitung der Zielwerte von 2030 an pro Gramm Kohlendioxid und Tonnenkilometer 6800 Euro fällig werden. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 12.02.2019)

UPDATE:
Die Hersteller von Lastwagen und Bussen bekommen von der EU erstmals strenge Klimaschutzvorgaben. Unterhändler der Mitgliedstaaten und des Europaparlaments vereinbarten in der Nacht zum Dienstag, dass der durchschnittliche Kohlendioxid-Ausstoß neuer Fahrzeuge von 2030 an um 30 Prozent niedriger liegen muss als im Jahr 2019. Für 2025 soll ein Zwischenziel von 15 Prozent eingeführt werden. Zugleich ist geplant, neue Anreize für den Einsatz emissionsfreier und emissionsarmer Fahrzeuge zu schaffen, wie die EU-Kommission am Dienstagmorgen bestätigte. Einzelheiten zu der vorläufigen Einigung wurden zunächst nicht genannt. Sie sollten nach Angaben einer Sprecherin des Rates der Mitgliedstaaten im Laufe des Tages veröffentlicht werden. Die Fahrzeughersteller hatten bis zuletzt versucht, die neuen Vorgaben zu verhindern. Sie argumentieren unter anderem, dass sich im Fernverkehr alternative Antriebe wie Elektromotoren nur schwer durchsetzen ließen. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 19.02.2019)