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Aktuelles im Februar 2020

RECHT aktuell!

Grundsatzurteil zu Diesel-Fahrverboten gefällt

Im Streit um Diesel-Fahrverbote hat das Bundesverwaltungsgericht ein Grundsatzurteil gesprochen. Demnach kann ein Verkehrsverbot für Dieselfahrzeuge unverhältnismäßig sein, wenn nach einer Prognose auf hinreichend sicherer Grundlage der Grenzwert für Stickstoffdioxid in Kürze eingehalten wird. Anlass war eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Stadt Reutlingen. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat in Leipzig am Donnerstag entschieden, dass der Luftreinhalteplan für die Stadt bearbeitet, aber nicht zwingend um Diesel-Fahrverbote ergänzt werden muss. Die Bundesrichter änderten damit ein vorheriges Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Mannheim ab. Der VGH hatte Fahrverbote noch als unumgänglich angesehen, um schnellstmöglich den Grenzwert für die Stickstoffdioxid-Belastung in Reutlingen einhalten zu können. Der Wert liegt bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel. Das Land Baden-Württemberg und die Stadt Reutlingen hatten gegen das VGH-Urteil Revisionen eingelegt - und sich damit in Leipzig jetzt teilweise durchgesetzt. Das BVerwG begründete seine Entscheidung damit, dass die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen zu beachten sei. Verkehrsverbote sind demnach dann unverhältnismäßig, wenn eine Einhaltung des Grenzwerts in Kürze absehbar sei. Der VGH habe mit seiner Forderung nach zwingenden Diesel-Fahrverboten die Verhältnismäßigkeitsüberlegungen überspannt, die das Bundesverwaltungsgericht schon vor zwei Jahren in seinen Entscheidungen zu Diesel-Fahrverboten in Stuttgart und Düsseldorf angestellt hatte, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Korbmacher. Die Bundesrichter gaben der Stadt und dem Land Baden-Württemberg trotzdem auf, den Luftreinhalteplan zu überarbeiten, weil er Prognosefehler aufweise. Es sei nicht nachvollziehbar begründet, wie die Autodichte gesenkt werden solle. Diese Prognosemängel hatte auch der VGH zuvor festgestellt. Bezogen auf Reutlingen werde nach einem aktuellen Gutachten aufgrund zahlreicher vom Land und von der Stadt ergriffener Maßnahmen der EU-Grenzwert im Jahr 2020 auch ohne Verkehrsverbote eingehalten, sagte Hermann. Dabei handelt es sich beispielsweise um eine Verkehrsreduzierung, ein Lkw-Durchfahrtsverbot, Geschwindigkeitsbeschränkungen und eine temporäre Fahrspurreduzierung. Während in Baden-Württemberg im Jahr 2018 noch in 14 Städten die Grenzwerte für NO2 überschritten wurden, war dies laut Hermann im Jahr 2019 nur noch in vier Städten der Fall. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 28.02.2020)

Bundesrat stimmt StVO-Reform mit Änderungen zu

Der Bundesrat hat am Freitag der Reform der Straßenverkehrsordnung (StVO) zugestimmt - wenn auch mit mehreren Änderungen. Die Verordnung soll von der Regierung an mehr als 40 Stellen nachgebessert werden. Die Bundesregierung habe bereits angekündigt, dass sie die beschlossenen Änderungen schnellstmöglich umsetzen wird. In der neuen StVO sind unter anderem konkrete Mindestabstände beim Überholen von Radlern vorgesehen. Fürs Parken in zweiter Reihe oder auf Geh- und Radwegen drohen höhere Bußgelder. Allgemeines Ziel der Verordnung soll es sein, sichere, klimafreundliche und moderne Mobilität zu fördern. Hier die beschlossenen Maßnahmen im Überblick:

Mehr Sicherheit für den Radverkehr
Insbesondere das Radfahren soll sicherer werden. So gilt künftig ein Mindestabstand beim Überholen durch Kraftfahrzeuge von 1,5 Meter innerorts und 2 Meter außerorts. Lkw ab 3,5 Tonnen müssen beim Rechtsabbiegen auf Schrittgeschwindigkeit reduzieren. Auf Schutzstreifen für den Radverkehr gilt ein generelles Halteverbot. Künftig sind eigene Fahrradzonen und Grünpfeile ausschließlich für Radfahrerinnen und Radfahrer möglich.

Höhere Bußgelder für Falschparker
Teurer werden insbesondere die Geldbußen für unzulässiges Halten in zweiter Reihe und auf Schutzstreifen für den Radverkehr; ebenso das Parken auf Geh- und Radwegen. Künftig könnten bis zu 100 Euro Strafe anfallen.

Notbremsassistenten
Der Bundesrat fordert außerdem von der Regierung, das Ausschalten von Notbremsassistenzsystemen in Lkw mit mehr als 3,5 Tonnen bei einer Geschwindigkeit von mehr als 30 km/h zu verbieten, Verstöße dagegen als Ordnungswidrigkeit einzustufen und ein angemessenes Bußgeld zu erheben. Damit sollen Unfälle beim Auffahren auf das Stauende verhindert werden.

Weitere Änderungen betreffen die Geschwindigkeit beim Rechtsabbiegen, die Mitnahme von Personen auf Rädern und Rikschas und das Nebeneinanderfahren von E-Scootern.

Bußgelder erhöhen
Zahlreiche Anpassungen fordert der Bundesrat bei den Bußgeldregeln, um das System gerechter zu gestalten und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. So verlangt er, das Bußgeld für Fahren mit E-Scootern auf Gehwegen deutlich zu erhöhen: auf bis zu 100 Euro. Auch Parken ohne Parkschein, Zweite-Reihe-Parken, Parken an unübersichtlichen Kurven und auf Carsharing-Plätzen, vor Feuerwehrzufahrten sowie das Behindern von Rettungsfahrzeugen soll künftig höher sanktioniert werden. Außerdem appelliert der Bundesrat an die Bundesregierung, die Strafen insgesamt zu erhöhen, um eine abschreckende Wirkung zu erzielen. Dass die vorgelegte Verordnung nur selektiv in den Bußgeldkatalog eingreift, kritisieren die Länder. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 14.02.2020)

Kabinett verabschiedet Neuregelung der EU-Entsenderichtlinie

Das Bundeskabinett hat heute (12.02.2020) den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen beschlossen. Die Revision der Entsenderichtlinie war nach langen Verhandlungen in Brüssel im Juli 2018 in Kraft getreten. Die Überarbeitung der Entsenderichtlinie soll die Arbeitsbedingungen entsandter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbessern und zugleich die Wirtschaft vor Lohndumping und unfairer Konkurrenz schützen. Der Gesetzentwurf setzt die überarbeitete Entsenderichtlinie um und verbessert damit die Situation von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die nach Deutschland entsandt werden. Sie profitieren künftig in stärkerem Umfang als bisher von Arbeitsbedingungen, die in deutschen Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie in allgemeinverbindlichen Tarifverträgen geregelt sind. Damit werden hiesige Lohn- und Arbeitsbedingungen vor unfairer Konkurrenz geschützt.

Statt - wie bisher - nur der Vorschriften über „Mindestentgelte“ sollen künftig die Vorschriften über alle Elemente der „Entlohnung“ gelten. Mit dem Gesetz wird sichergestellt, dass ganze Lohngitter, Überstundensätze oder auch Zulagen (z.B. Schmutz- und Gefahrenzulagen) und Sachleistungen des Arbeitgebers künftig für alle in Deutschland arbeitenden Arbeitnehmer geleistet werden müssen. Zugleich kann die Vergütung stärker nach Tätigkeit, Qualifikation und Berufserfahrung differenzieren. Der Gesetzentwurf regelt auch die Anforderungen an Unterkünfte, die vom Arbeitgeber gestellt werden (müssen). Der Gesetzentwurf verhindert darüber hinaus, dass Geld, welches die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer zur Erstattung seiner Aufwendungen erhält, auf die Entlohnung angerechnet wird.

Wenn die aufgelisteten Arbeitsbedingungen in deutschlandweit geltenden allgemeinver­bindlichen Tarifverträgen geregelt sind, gelten sie künftig auch für entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – und zwar in allen Branchen. Bislang galt dies nur für das Baugewerbe. Die in solchen deutschlandweit geltenden allgemeinverbindlichen Tarifverträgen enthaltenen Entlohnungsbedingungen werden von den Zollbehörden kontrolliert. Mit dem Gesetzentwurf werden diese deutlich verstärkt. Der Zoll wird noch einmal um ca. 1.000 neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verstärkt. Damit setzt die Bundesregierung ein weiteres deutliches Zeichen für Ordnung auf dem Arbeitsmarkt und gegen unlauteren Wettbewerb. Außerdem sollen langzeitentsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer künftig grundsätzlich von allen in Deutschland vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen profitieren. Das gilt sowohl für gesetzlich als auch für in allgemeinverbindlichen Tarifverträgen geregelte Arbeitsbedingungen. Arbeitgeber mit Sitz im Ausland müssen dann – wie Arbeitgeber in Deutschland – alle allgemeinverbindlichen Tarifverträge einhalten, also auch den anwendbaren bundesweiten oder auch regionalen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag.

Das Gesetz kann jetzt dem Bundesrat zugeleitet und das parlamentarische Verfahren eingeleitet werden. Das Umsetzungsgesetz soll, wie von der überarbeiteten Entsenderichtlinie vorgesehen, zum 30. Juli 2020 in Kraft treten. (Quelle: Pressemitteilung des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) v. 12.02.2020)

Gericht weist Schadenersatzklage im Lkw-Kartellprozess ab

Die größte Schadenersatz-Klage gegen das europäische Lkw-Kartell ist geplatzt. Das Landgericht München hat am Freitag entschieden, dass die Klage auf fast 900 Millionen Euro Schadenersatz rechtlich nicht zulässig ist. Sie verstoße gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz. Die großen europäischen Lkw-Hersteller MAN, Daimler, DAF, Iveco und Volvo/Renault hatten 14 Jahre lang ihre Preise abgesprochen, die EU-Kommission brummte ihnen fast vier Milliarden Euro Bußgeld auf. Mehr als 3000 Spediteure und Transportfirmen wollen 867 Millionen Euro Schadenersatz von den Herstellern, weil sie 84.000 Lastwagen überteuert verkauft hätten. Die Lkw-Käufer hatten ihre Ansprüche aber an den Prozessfinanzierer Financialright abgetreten. Das Unternehmen tritt in dem Prozess als alleiniger Kläger auf. Im Erfolgsfall hätte Financialright ein Drittel der Schadenersatz-Zahlungen erhalten.

Das Landgericht München urteilte, dass die Klage gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) verstoße. Zwar ist Financialrights Claims offiziell als Inkassounternehmen eingetragen und unterliegt deshalb dem RDG. Das Urteil rügt aber, dass das Angebot „von vorneherein nicht auf eine außergerichtliche, sondern ausschließlich auf eine gerichtliche Tätigkeit gerichtet“ sei. Wie das Landgericht München I schreibt, überschreitet die Klägerin damit ihre Inkassoerlaubnis. Weiter sieht das Gericht die Gefahr von Interessenskonflikten der Beteiligten auf der Klägerseite. So seien in der Klage Forderungen mit unterschiedlichen Erfolgsaussichten gebündelt. Wäre es aber im Prozessverlauf zu einem Vergleich gekommen, dann hätten die weniger aussichtsreichen Forderungen die Vergleichssumme gemindert – so dass diejenigen Beteiligten mit guten Chancen am Schluss weniger bekommen hätten, als wenn sie alleine geklagt hätten. Gegen das Urteil kann Berufung am Oberlandesgericht München eingelegt werden. Die beteiligten Unternehmen könnten laut Süddeutsche Zeitung (SZ) jeweils auch alleine erneut klagen, allerdings mit Ausnahmen: Weil eine unzulässige Klage die Verjährung nicht hemmt, sind vermutlich einige Forderungen seit der Klageerhebung im Dezember 2017 verjährt. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 07.02.2020)

Update:
Die Klageabweisung des Landgerichts München im Lkw-Kartell-Prozess will die Klägerin Financialright Claims nicht hinnehmen und kündigte unmittelbar an, in die nächste Instanz gehen zu wollen. Financialright-Geschäftsführer Jan-Eike Andresen sagte: „Das Landgericht München stellt sich diametral gegen die Entscheidung des Bundesgerichtshofs.“ Die Landgerichte Braunschweig und Frankfurt hätten zudem in Verfahren der Financialright-Schwester Myright gegen VW Abtretungsmodelle bestätigt. „Unsere Mandantin wird gegen diese Entscheidung in Berufung gehen“, sagte Financialright-Anwalt Alex Petrasincu. Auch Sven Bode, CEO des Unternehmens betonte: „Die Entscheidung des Landgerichts München ist in keiner Weise nachvollziehbar und wird durch uns korrigiert werden.“ (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 07.02.2020)

Verdeckte Kontrollen von Lkw-Fahrern in ganz Niedersachsen möglich

Vom Handy abgelenkte Berufskraftfahrer müssen bald in ganz Niedersachsen mit Kontrollen aus getarnten Fahrzeugen rechnen. Die Polizei erwägt, aus einem erfolgreichen Modellversuch in Oldenburg eine Einsatztaktik für das ganze Land zu machen. „Wir finden das Instrument wirkungsvoll und gut“, sagte ein Sprecher des Innenministeriums in Hannover der Deutschen Presse-Agentur. Einen Termin gebe es aber noch nicht, derzeit werde die Einführung geprüft. Auf den Autobahnen im Bereich der Polizeidirektion Oldenburg fahren Beamte seit einem Jahr Streife in unauffälligen Kleinbussen. Sie spähen über eine Kamera in das Führerhaus von Lastwagen. Zu sehen bekommen sie oft Fahrer, die den Blick aufs Handy statt auf den Verkehr richten. Zwischen Anfang Februar und Ende Dezember wurden beweissicher 1648 Verstöße festgestellt, wie Polizeisprecher Christopher Deeken in Oldenburg sagte. In einem schweren Fall habe ein Fahrer knapp sechs Minuten lang immer wieder auf sein Smartphone geschaut und mehrmals den Straßenverkehr außer Acht gelassen, berichtete Deeken. „Zudem gab es einen Fall, bei dem der Fahrer seinen linken Fuß hochgelegt, in der rechten Hand ein Smartphone und in der linken Hand eine Zigarette hatte.“ Ein dritter Fahrer wiederum las demnach intensiv eine Mail seines Anwalts mit dem komplizierten Kaufvertrag für ein Haus. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 03.02.2020)

RECHT europäisch!

Sperrung der Landesstraße 156 in Salzburg ab Mitte März 2020 geplant

Die punktuellen Sperren für den Durchzugsverkehr in bestimmten Orten und Regionen Österreichs finden zwar Anklang bei der lokalen Bevölkerung, stoßen aber meist auf Kritik beim Transportgewerbe. Jüngstes Beispiel ist die Landesstraße 156 in Salzburg, nahe der deutschen Grenze. Die Salzburger Landesregierung will spätestens ab Mitte März die viel befahrene Lamprechtshausener Straße (B 156) im nördlichen Flachgau für den Schwerlastverkehr sperren. Damit sollen Mautflüchtlinge von diesem Landesteil ferngehalten werden. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 06.02.2020)

EU will Kabotage-Freiheit für Briten nach Brexit abschaffen

Erst in der Nacht zum Samstag (01.02.2020) hatte Großbritannien die EU verlassen. Bis zum Ende der Übergangsphase am 31. Dezember 2020 müssen beide Seiten ihre Beziehungen im Handel, aber auch beim Güterverkehr, Arbeitnehmerrechten, dem Marktzugangsvorschriften und auf vielen anderen Feldern neu ordnen. Die Ansagen am Montag waren kühl bis kampfeslustig. Einig waren sich EU-Vertreter Barnier und Premierminister Johnson immerhin, dass man einen umfassenden Freihandelsvertrag ähnlich dem der EU mit Kanada will. Beide sagten auch, das sei bis Jahresende zu schaffen. Die Empfehlungen der EU-Kommission für Verhandlungsrichtlinien mit dem Vereinigten Königreich sehen hingegen Einschnitte im Güterverkehr vor. Demnach sollen Frachtführer und Spediteure aus Großbritannien nicht mehr Kabotage-Transporte durchführen dürfen. Zudem sollen „geeignete“ Regelungen für den Lkw-Transit geschaffen werden. Vorgesehen ist darüber hinaus, dass die Briten die europäischen Sozialstandards für Lkw-Fahrer nicht unterschreiten dürfen. Der EU-Rat muss nun den Entwurf der Verhandlungsrichtlinien annehmen. Damit wird die EU-Kommission formell ermächtigt, die Verhandlungen als Verhandlungsführerin der Union zu eröffnen. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 04.02.2020)