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Aktuelles im Januar 2019

RECHT aktuell!

BMVI startet Förderprogramm für Abbiegeassistenten

Ab 21. Januar 2019 ist es Unternehmen möglich, Anträge zur Förderung eines Abbiegeassistenzsystems zu stellen. Das Förderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gilt für die freiwillige Aus- oder Nachrüstung von Lkw und Bussen mit Abbiegeassistenzsystemen. Insgesamt sind dafür jährlich fünf Millionen Euro im Fördertopf eingestellt, voraussichtlich soll das Programm fünf Jahre lang gelten. Für die Förderfähigkeit gelten die am 15. Oktober 2018 im Verkehrsblatt veröffentlichten Kriterien. Gelder aus dem Förderprogramm können Unternehmen abrufen, die Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen mit Abbiegeassistenzsystemen oder mautpflichtige Nutzfahrzeuge ab 7,5 Tonnen mit Kamera-Monitor-Systemen ausrüsten. Diese neue Regelung löst das bisherige Programm zur Förderung der Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs (De-minimis-Programm) ab, das abgesehen von den Abbiegeassistenzsystemen, wie bisher weiterläuft.

Für die administrative Umsetzung des neuen Förderprogramms für Abbiegeassistenzssysteme ist das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) zuständig. Einzelheiten zur Antragsstellung an sich oder über Fördervoraussetzungen finden sich auf der Webseite des BAG. (Quelle: Mitteilung von eurotransport.de v. 14.01.2019)

*UPDATE:
Am 25. Januar waren bereits alle für das Jahr 2019 zur Verfügung stehenden Mittel für Abbiegeassistenzsysteme durch die bis dahin eingegangenen Förderanträge ausgeschöpft. Das eService-Portal des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG), auf dem sich seit 21. Januar die Anträge einstellen ließen, ist für weitere Antragstellungen zum Förderprogramm „Abbiegeassistenzsysteme“ geschlossen. (Quelle: Mitteilung von eurotransport.de v. 28.01.2019)

Stuttgarter Umweltzone jetzt für ältere Diesel gesperrt

Das bundesweit erste großflächige Diesel-Fahrverbot zur Luftreinhaltung gilt seit dem Jahresbeginn in Stuttgart. Diesel der Abgasnorm 4 und schlechter dürfen dort nicht mehr in die Umweltzone fahren. Für Anwohner gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. April. Es gibt Ausnahmen, etwa für Handwerker und für den gewerblichen Lieferverkehr. Unter Lieferverkehr ist der geschäftsmäßige Transport von Waren zu verstehen, wenn diese zu Gewerbetreibenden oder Kunden geliefert werden. Dazu zählen auch Fahrten von Handwerkern und Baufahrzeuge, die als Werkstattwagen oder zum Transport von Werkzeugen oder Material eingesetzt werden und unbedingt vor Ort sein müssen. Voraussetzung ist, dass die Fahrzeuge vor dem 1. Januar 2019 angeschafft wurden.

Die Stadt und die Polizei planen aber erst einmal keine gezielten Kontrollen. Zumindest bis Ende Januar soll es bei Verstößen nur Ermahnungen geben, wenn diese etwa bei den üblichen Parkraumüberwachungen oder Verkehrskontrollen auffallen. Das erklärten Sprecher der Polizei und der Stadt. Später wird dann ein Bußgeld von 80 Euro plus Gebühren und Auslagen fällig. (Quelle: Mitteilung der Verkehrsrundschau v. 02.01.2019)

Erhöhung der LKW-Mautsätze seit 1. Januar 2019

In die neuen Sätze seit 1. Januar erstmals auch die Kosten der Lärmbelastung eingerechnet. Mehr berücksichtigt wird auch eine stärkere Straßenbelastung durch schwere Lastwagen. Die Lkw-Maut auf Autobahnen und Bundesstraßen ist zum neuen Jahr erhöht worden. In die neuen Sätze seit 1. Januar erstmals auch die Kosten der Lärmbelastung eingerechnet. Mehr berücksichtigt wird auch eine stärkere Straßenbelastung durch schwere Lkw. Für schwere Lkw der Euronorm 6 mit fünf beziehungsweise vier Achsen verteuert sich die Maut um fast 40 beziehungsweise 60 Prozent auf 18,7 Cent pro gefahrenen Kilometer. Beim 18-Tonner mit vier Achsen sind das sieben Cent pro Kilometer mehr. Laut der Bundes-Zentralgenossenschaft Straßenverkehr (SVG) steigen damit die Kosten für ein durchschnittliches Fernverkehrsfahrzeug um 5,7 Prozent und damit um rund 9000 Euro pro Jahr. Bereits im vergangenen Juli hatte der Gesetzgeber die Mautpflicht auf alle Bundesstraßen ausgedehnt. Zum Jahreswechsel kam nun die zweite massive Kostensteigerung für den Straßengüterverkehr. Der Bund verspricht sich dadurch Einnahmen von 7,2 Milliarden Euro jährlich – das sind rund 2,5 Milliarden Euro mehr als bisher. Die Höhe der Maut richtet sich künftig nach dem zulässigen Gesamtgewicht. Schwere Lkw werden damit stärker zur Kasse gebeten, leichtere Nutzfahrzeuge entlastet. Nur bei Lkw über 18 Tonnen differenziert das geänderte Bundesfernstraßenmautgesetz zusätzlich nach der Anzahl der Achsen.

Auf Lkw-Fahrer kommen zudem neue Mitwirkungspflichten zu. Bereits seit Juni 2018 erscheinen auf den On-Board-Units OBU die Gewichtsklassen. Die Eingabe war bisher freiwillig. Das Betreiberkonsortium Toll Collect weist darauf hin, dass Fahrer seit dem 1. Januar verpflichtet sind, die Gewichtsklasse ihres Fahrzeugs in ihre On-Board-Unit einzugeben. Bei schweren Lkw sowie Fahrzeugkombinationen über 18 Tonnen ist auch die Anzahl der Achsen anzugeben. (Quelle: Mitteilung der Verkehrsrundschau v. 02.01.2019)

Erhöhung des Mindestlohns seit 1. Januar 2019

Dank der guten Wirtschaftslage in Deutschland steigt der gesetzliche Mindestlohn:
Ab dem 1. Januar 2019 bekommen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mindestens 9,19 Euro, ab dem 1. Januar 2020 9,35 Euro brutto je Stunde.
Das hat das Kabinett beschlossen.
Mit der "Zweiten Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns" wird die von der Mindestlohnkommission am 26. Juni 2018 beschlossene Erhöhung rechtsverbindlich. (Quelle: Newsletter Bundesregierung aktuell v. 02.11.2018)

RECHT europäisch!

EU-Komissionen verzeichnet mehr als 95.000 Beschwerden wegen Verstößen gegen die EU-DSGVO

Die Kommission hat am 25.01.2019 eine erste positive Bilanz zur Datenschutz-Grundverordnung gezogen, die seit 25. Mai 2018 in Kraft ist. Vor dem Europäischen Datenschutztag am 28.01.2019 veröffentlichte die Kommission erste Ergebnisse der praktischen Umsetzung der neuen Vorschriften durch die Mitgliedstaaten. Die Bürger nehmen ihre Rechte zunehmend war, bislang  sind mehr als 95.000 Beschwerden bei den nationalen Datenschutzbehörden eingegangen. Auch erste Geldbußen wurden verhängt, so etwa in Deutschland eine Strafe von 20.000 Euro gegen den Betreiber eines sozialen Netzwerks, das die Daten seiner Nutzer nicht ordnungsgemäß sicherte.

Die Kommission begrüßte die positiven Auswirkungen der neuen Datenschutzregeln in einer gemeinsamen Erklärung: „Eines der Hauptziele der Datenschutz-Grundverordnung besteht darin, die Handlungskompetenz der Menschen zu stärken und ihnen mehr Kontrolle über eine der wertvollsten Ressourcen der modernen Wirtschaft – ihre Daten – zu geben. Wir können dieses Ziel nur erreichen, wenn sich die Menschen ihrer Rechte und der Folgen ihrer Entscheidungen vollständig bewusst sind." In der gemeinsamen Erklärung der Ersten Kommissionsvizepräsidenten Timmermans, des Vizepräsidenten Ansip sowie der Kommissiarinnen Jourová und Gabriel heißt es weiter: „Der diesjährige Datenschutztag wird acht Monate nach Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung am 25. Mai 2018 begangen. Wir sind stolz darauf, über die weltweit strengsten und modernsten Datenschutzvorschriften zu verfügen, mit denen wir global neue Standards setzen. Der Fall Facebook/Cambridge Analytica und die jüngsten Datenschutzverletzungen zeigen, dass wir richtig handeln. Es geht nicht nur um den Schutz unserer Privatsphäre, sondern auch darum, unsere Demokratien zu schützen und die Nachhaltigkeit unserer datengesteuerten Volkswirtschaften sicherzustellen. Bereits jetzt zeichnen sich die positiven Auswirkungen der neuen Vorschriften ab. Die Bürgerinnen und Bürger sind sich der Bedeutung des Datenschutzes und ihrer Rechte stärker bewusst geworden – und sie nehmen nun diese Rechte wahr, wie die nationalen Datenschutzbehörden tagtäglich feststellen können. Bislang sind mehr als 95 000 Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern eingegangen. Die Datenschutzbehörden setzen die neuen Vorschriften um und stimmen ihr Vorgehen im Europäischen Datenschutzausschuss besser ab. Sie bieten den Unternehmen, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen, sowie den Bürgerinnen und Bürgern Orientierung, indem sie ihnen ihre Rechte und Pflichten erklären. Die praktische Umsetzung durch die Mitgliedstaaten ist inzwischen weit fortgeschritten. Zwar sind fünf Mitgliedstaaten in Verzug, doch wir sind zuversichtlich, dass sie ihre Rechtsrahmen schnellstmöglich an die neuen EU-weiten Vorschriften anpassen. Die Kommission wird diesen Prozess weiterhin überwachen, um mögliche Mängel zu beheben und dazu beizutragen, dass die Datenschutzvorschriften so bald wie möglich in der ganzen EU gelten. Auf internationaler Ebene zeichnet sich ein klarer Trend hin zu modernen Datenschutzvorschriften ab. Dies erleichtert den Datenaustausch und fördert den Handel. Das beste Beispiel hierfür ist der jüngste Erlass unserer gegenseitigen Angemessenheitsfeststellungen in Bezug auf Japan. Damit haben wir den weltweit größten Raum für freie und sichere Datenströme geschaffen. Heute gewährleistet Europa nicht nur in seinem eigenen Hoheitsbereich strenge Datenschutzvorschriften, sondern nimmt auch weltweit eine Vorreiterrolle ein.“ (Quelle: Pressemitteilung der EU-Kommission v. 25.01.2019)

Italien plant einheitliches Mautsystem

Verkehrsminister Danilo Toninelli plant eine radikale Änderung beim Mautsystem. Innerhalb der kommenden fünf Jahre soll das italienische Mautsystem revolutioniert werden. Mit dem Genua-Dekret habe man der Verkehrsregulierungsbehörde die Befugnis gegeben, die Mauterhöhungen analytisch bestimmen zu können. Damit sollen nur die Investitionen anerkannt werden, die wirklich getätigt worden sind. Mit Mauterhöhungen, die durch nie getätigte Investitionen begründet worden seien, sei somit Schluss. Bereits jetzt seien etliche Autobahnteilstücke bekannt, auf denen die Tarife bald zugunsten Reisender und Transporteure geändert werden würden. (Quelle: Mitteilung der Verkehrsrundschau v. 25.01.2019)

Italien veröffentlicht Lkw-Fahrverbote für 2019

Im Jahr 2019 gelten, wie in den Jahren zuvor, an Sonn- und Feiertagen, an verkehrsstarken Tagen vor und nach bestimmten Feiertagen sowie während der Ferienzeiten auf dem gesamten italienischen Straßennetz eine Reihe von Fahrverboten für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von mehr als 7,5 Tonnen. Eine entsprechende Veröffentlichung des Ministerialdekrets Nr. 525 vom 4. Dezember 2018 erfolgte im italienischen Gesetzblatt „Gazetta Uffiziale“ (Anlage 1). (Quelle: Mitteilung des DSLV v. 03.01.2019)
» Nähere Einzelheiten und Übersicht der Fahrverbote

Anhebung der Mautgebühren in Frankreich zum 1. Februar 2019

Zum 1. Februar 2019 sollen die Mautsätze auf den französischen Autobahnen je nach Betreibergesellschaft zwischen einem und vier Prozent steigen. So kündigten die Betreiberfirmen Vinci, Sanef und APRR Preiserhöhungen von ein bis zwei Prozent auf den von ihnen unterhaltenen stark befahrenen Autobahnen an, während auf dem weniger frequentierten Autobahnnetz des Landes die Mautsätze um bis zu vier Prozent steigen sollen. Die höchsten Anstiege sind für die von der Betreibergesellschaft AREA unterhaltenen Autobahnen der Rhone-Alpes-Region A 41, A 43, A 48, A 49, A 51 und A 430 zu erwarten aufgrund anstehender Instandsetzungskosten. Begründet werden die Preiserhöhungen mit steigenden Wartungskosten und dem Argument, dass die Mautsätze zum Teil seit dem Jahr 2015 nicht mehr angehoben wurden.

Weitere Informationen und die ab Februar 2019 geltenden Mautsätze sind in Kürze auf der Website der französischen Autobahngesellschaften unter www.autoroutes.fr zu finden. (Quelle: Mitteilung des DSLV v. 03.01.2019)

Bulgarien hat elektronische Maut-Vignette eingeführt

Bulgarien hat zum Jahresbeginn als Übergangsregelung eine elektronische Vignette für die Benutzung des nationalen Straßennetzes eingeführt. Das berichtete kürzlich der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV). Sie löse damit die bisherige zweiteilige Vignette aus Papier ab, deren eine Hälfte an der Windschutzscheibe des Fahrzeugs zu befestigen war. Die andere Hälfte musste vom Fahrer bei Kontrollen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Entrichtung der Mautgebühr mitgeführt werden. Papiervignetten, die im Jahr 2018 ausgestellt wurden und noch eine Laufzeit bis ins Jahr 2019 haben, behalten demnach ihre Gültigkeit. Ab 15. August 2019 plant Bulgarien laut dem DSLV dann die Einführung einer streckenbezogenen Maut. Die Preise der elektronischen Vignette blieben unverändert, hieß es. (Quelle: Mitteilung der Verkehrsrundschau v. 04.01.2019)