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Aktuelles im Januar 2021

RECHT aktuell!

Reifenanforderung für neue Lkw-Abwrackprämie gelockert

Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) nimmt seit dem 26. Januar 2021 Anträge für das Förderprogramm zur Lkw-Flottenerneuerung (ENF) entgegen. Energieeffiziente Reifen sind keine Voraussetzung mehr für eine finanzielle Zuwendung von bis zu 15.000 Euro pro Nutzfahrzeug ab 7,5 Tonnen. Das teilte am Mittwoch der Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL), der seine Mitglieder dazu berät und Fragen beantwortet. Unverändert verlangt das BAG bis Ende des Jahres hingegen den Nachweis für die Verschrottung eines Bestandsfahrzeuges. Ursprünglich sah die Förderrichtlinie zur staatlichen Lkw-Abwrackprämie vor, dass diese Beihilfen deutschen Unternehmen nur für die Anschaffung von Neufahrzeugen der Schadstoffklasse Euro 6 zustehen, wenn diese zum Zeitpunkt der Auslieferung mit rollwiderstandsoptimierten Reifen der Energie-Effizienz-Klassen A oder B ausgestattet sind. Diese Voraussetzung wurde nach Verbandsangaben zum Start des ENF-Programms zugunsten der Antragsteller eingeschränkt, was zu einem riesigen Ansturm auf die BAG-Gelder geführt habe.

Wörtlich heißt es zur Ausnahme: „Sollte das Neufahrzeug nicht mit Reifen der Energieeffizienzklasse A oder B ausstattbar sein (weder bei Auslieferung durch den Erstausrüster, noch im Wege der Nachrüstung), weil die genannten Effizienzklassen für dieses Fahrzeug dauerhaft nicht verfügbar sind (Lieferengpässe fallen nicht hierunter) oder nicht dem Verwendungszweck des Fahrzeugs entsprechen, ist dies bei Vorliegen aller anderen Voraussetzungen für die Förderung unschädlich.“ Dieser Umstand ist laut dem BWVL gegenüber der Bewilligungsbehörde nachzuweisen. Der Nachweis kann dem BAG zufolge durch eine Herstellerbescheinigung des Erstausrüsters oder, falls trotz entsprechender Versuche keine Nachrüstung möglich ist, durch eine Eigenerklärung des Antragstellers erfolgen. In jedem Fall sei der Antragsteller jedoch verpflichtet, die unter Effizienzgesichtspunkten bestmögliche dem Verwendungszweck des Fahrzeugs entsprechende Reifenklasse montieren zu lassen. Der BWVL hatte das BAG darauf hingewiesen, dass es Lkw-Reifen der Energie-Effizienz-Klassen A oder B fast nur für den Fernverkehrsbereich gibt und sie für den Ein­satz im Verteilerverkehr nicht geeignet seien – „also gerade in dem Logistiksegment, das das größte Austauschpotential im Rah­men des Flottenerneuerungsprogramms bietet“. Die genauen Konditionen des Förderprogramms zur Lkw-Flottenerneuerung finden Unternehmen auf der Internetseite des BAG. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 27.01.2021)

Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis Ende April 2021 verlängert

Die Insolvenzantragspflicht für Geschäftsleiter von Unternehmen, die einen Anspruch auf die Gewährung finanzieller Corona-Hilfen haben und rechtzeitig einen entsprechenden, aussichtsreichen Antrag gestellt haben, wird bis Ende April ausgesetzt. Das beschlossen die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder am Dienstag bei einem erneuten Corona-Gipfel, bei dem sie sich auch auf eine Verlängerung der bisherigen Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung bis zum 14. Februar verständigten. Bisher ist die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Unternehmen, die wegen der Corona-Krise in Schieflage geraten sind und einen Antrag auf staatliche Hilfsgelder gestellt, aber noch nicht vollständig erhalten haben, bis zum 31. Januar 2021 befristet gewesen. Da sich die Auszahlung der Bundeshilfen verzögert hat, hatte sich Hessen im Bundesrat für eine Verlängerung eingesetzt. Nach deutlicher Kritik aus der Wirtschaft bessert die Bundesregierung bei den Corona-Hilfen für Unternehmen nach. „Die Hilfen werden einfacher, umfangreicher und zielgenauer“, sagte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) nach einer Einigung mit Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier. Der CDU-Politiker sagte: „Wir werden die Überbrückungshilfe III drastisch vereinfachen und auch bei der Höhe noch eine Schippe drauflegen.“ Künftig soll es nach den Worten von Scholz einen erweiterten Zugang zu den Hilfen geben, außerdem soll der Förderhöchstbetrag aufgestockt werden. Auch die Abschlagszahlungen sollen erhöht werden, das sind Vorschüsse auf spätere Zahlungen. Bei den Überbrückungshilfen III sollen Firmen künftig für jeden Monat eine Förderung bekommen, in dem sie einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent nachweisen können. Vergleichswert ist dabei in der Regel der Vorjahresmonat. Bisher mussten Firmen nachweisen, dass sie in mehreren Monaten Umsatzeinbrüche erlitten haben oder ob sie direkt oder indirekt von Schließungen betroffen sind.

Für die Fördermonate November und Dezember müssen die Firmen dabei bisher einen Umsatzrückgang von 40 Prozent vorweisen. Bei der Staffelung soll es bleiben: Je höher die Umsatzausfälle und Verluste, desto höher sind die Zuschüsse. Die maximale monatliche Fördersumme der Überbrückungshilfe III soll auf bis zu 1,5 Millionen Euro pro Unternehmen erhöht werden, sofern dies nach dem EU-Beihilferecht zulässig ist. Betriebe, die aufgrund behördlicher Corona-Anordnungen schließen mussten, bekommen bisher Zuschüsse von höchstens 500.000 Euro pro Monat. Bei allen anderen Unternehmen lag die Obergrenze bisher bei 200.000 Euro. Erhöht werden auch Abschlagszahlungen, das sind Vorschüsse auf spätere Zahlungen. Denn es dauert, bis die regulären Hilfen ausgezahlt werden – etwa, weil Kurzarbeitergeld angerechnet wird. Die Abschlagszahlungen werden auf bis zu 100.000 Euro für einen Fördermonat erhöht statt bisher 50.000 Euro. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 20.01.2021)

Messe Transport Logistic 2021 erstmals digital

Die Transport Logistic 2021 in München wird nun doch nicht vom 4. bis 6. Mai 2021 als Präsenzmesse stattfinden. Die Entscheidung für die Verschiebung sei von der Messe München in enger Abstimmung mit dem Ausstellerbeirat der Transport Logistic getroffen worden, heißt es, in dem zahlreiche Unternehmen und Verbände der Logistikindustrie vertreten sind. Hintergrund der Entscheidung seien, heißt es, die umfangreichen internationalen Reisebeschränkungen, deren Aufhebung bis zum Frühsommer nicht absehbar sei und die den Erfolg der Messebeteiligung gefährden. Die Messe München werde aber eine Transport Logistic Online realisieren, bei der das geplante Konferenzprogramm digital ausgestrahlt werden soll. Die Transport Logistic ist die internationale Fachmesse für Logistik, Mobilität, IT und Supply Chain Management und die weltweit größte Messe für den Güterverkehr auf Straße, Schiene, Wasser und in der Luft. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 12.01.2021)

Finanzkontrolle Schwarzarbeit bestraft unbelehrbaren Transportunternehmer zweimal

Zweifache Strafe wegen wiederholter Verstößen gegen deutsche Sozialstandards: Einem Transportunternehmer aus dem Raum Hof kam die illegale Beschäftigung seiner Fahrer teuer zu stehen. Gegen den Unternehmer gingen bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit gleich mehrere Anzeigen ein, wie das zuständige Hauptzollamt am Donnerstag mitteilte. Zum Verhängnis wurde dem Geschäftsmann den Angaben zufolge unter anderem, dass er seine Fahrer nicht nach dem Mindestlohngesetz entlohnte und diese auf Lohnansprüchen in Höhe von rund 64.000 Euro sitzen ließ. Die weiteren Ermittlungen durch die Hofer Zöllner brachten demnach zu Tage, dass in den Jahren 2017 und 2018 durch den Verantwortlichen der Firma entweder falsche oder überhaupt keine Meldungen an die Sozialversicherungsträger erfolgten. Durch dieses Verhalten habe sich der Transportunternehmer in 34 Fällen rund 28.000 Euro an Beiträgen erspart. Wegen der Mindestlohnunterschreitung verhängte das Hauptzollamt Regensburg ein Bußgeld in Höhe von rund 204.000 Euro, das Amtsgericht Hof erließ wegen der hinterzogenen Sozialversicherungsbeiträge einen Strafbefehl über 4000 Euro. Großen Eindruck hinterließen die verhängten Strafen bei dem Geschäftsmann laut dem zuständigen Hauptzollamt nicht: Als die Zollbeamten kurze Zeit später das Beschäftigungsverhältnis eines Fahrers überprüfen wollten, verweigerte der Transportunternehmer demnach jegliche Mitwirkung. Wie sich herausstellte, war der Fahrer wieder nicht ordnungsgemäß angemeldet. Dieses Vergehen kostete dessen Chef erneut 1500 Euro, darüber hinaus muss er ein Bußgeld in Höhe von 1500 Euro wegen der Nichtmitwirkung bei der Betriebsprüfung bezahlen. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 07.01.2021)

RECHT europäisch!

EU-Staaten einigen sich auf striktere Reiseregeln in Europa

Die EU-Staaten haben sich auf Empfehlungen für verschärfte Regeln beim Reisen innerhalb der Europäischen Union geeinigt - hinter den deutschen Vorstellungen bleiben sie jedoch zurück. Die Einigung der Botschafter der 27 EU-Staaten vom Freitag betrifft die Einreise aus Gebieten mit sehr vielen Corona-Infektionen oder hoher Verbreitung neuer Virusvarianten. Auf neue Regeln für die Einreise von außerhalb der EU verständigten sich die Staaten zunächst nicht. Die Empfehlungen, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen, sehen nun vor, dass die bereits bestehenden Corona-Ampel-Karte der EU-Gesundheitsagentur ECDC um eine weitere „dunkelrote“ Kategorie ergänzt wird. Diese gilt für Hochrisikogebiete mit mehr als 500 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der vergangenen zwei Wochen. Schon jetzt sind auf der Karte je nach Infektionsgeschehen Regionen grün, orange oder rot markiert - zuletzt war fast die komplette EU rot.

Reisende aus dunkelroten Regionen sollen sich künftig schon vor der Abreise einem Corona-Test unterziehen und bei der Ankunft isolieren müssen. Das gleiche soll für Regionen gelten, in denen neue Virusvarianten verbreitet sind. Ausnahmen sind zum Teil für Beschäftigte im Verkehrswesen vorgesehen. Auch sollten Grenzpendler von den Vorgaben ausgenommen werden - vor allem, wenn sie wichtige Funktionen ausüben. Dies könnte etwa ein Job im Gesundheitswesen sein. Falls doch an der Testpflicht festgehalten werde, solle die Frequenz der Tests angemessen sein. Sollte die Infektionslage auf beiden Seite der Grenze ähnlich sein, solle auf derlei Test-Anforderungen verzichtet werden. Betont wird zudem, dass es keine pauschalen Einreiseverbote, Grenzschließungen oder Flugverbote geben solle. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte angekündigt, dass Deutschland teils schärfere Regeln einführen werde. Es sei nicht absehbar, dass es auf europäischer Ebene eine Lösung geben werde, die den deutschen Vorstellungen entspreche. So peilt die Bundesregierung für Länder, in denen neue Virusvarianten besonders verbreitet sind, ein weitgehendes Einreiseverbot an. Darunter sind derzeit auch die EU-Staaten Portugal und Irland. Für Länder mit besonders vielen Infektionen gilt seit Sonntag, dass schon bei Einreise ein negativer Test vorgelegt werden muss. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 29.01.2021)

Italien: Lkw-Fahrverbote bis zum 31. Januar 2021 aufgehoben

Bis einschließlich zum 31. Januar 2021 werden alle in Italien geltenden Fahrverbote für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen aufgehoben. Das italienische Verkehrsministerium betrachtet diesen Schritt als notwendig, da der durch Corona bedingte Notstand des Landes es erfordere, die Abläufe des Transport- und Logistiksystems sowie den Verkehrsfluss zu beschleunigen. Ein entsprechendes Dekret, das sämtliche geltende Fahrverbote bis einschließlich Sonntag, 31. Januar 2021, aufhebt, wurde Ende dieser Woche von Verkehrsministerin Paola De Micheli unterzeichnet. Je nach Lage im Land erfolgt Ende des Monats eine Neubewertung der Situation, die mit der Aufhebung weiterer Fahrverbote einhergehen könnte. Bereits seit Beginn des Notstandes in Italien wurden Fahrverbote immer wieder ausgesetzt, um die Versorgung der Bevölkerung lückenlos aufrechterhalten zu können. Der in Italien geltende Notstand ist vom Ministerrat bereits bis zum 30. April 2021 verlängert worden. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 14.01.2021)

Österreich: Güterverkehr von verschärften Einreise-Regeln ausgenommen

Ab 15. Januar 2021 gibt es aufgrund der Coronavirus-Mutation eine elektronische Registrierungspflicht vor der Einreise nach Österreich. Der Güterverkehr bleibt laut Auskunft des österreichischen Gesundheitsministeriums von den neuen Bestimmungen allerdings weiterhin ausgenommen. Eine Einreise im Rahmen des Güterverkehrs ist somit ohne Einschränkungen möglich, auch eine elektronische Registrierung vorab ist nicht notwendig, da die Einreise unter eine Ausnahme des Paragraf 8 der Covid-19-Einreiseverordnung fällt. Gemäß der neuen Einreiseverordnung des österreichischen Gesundheitsministeriums muss generell vorab online ein Einreiseformular, eine Pre-Travel-Clearance, ausgefüllt werden. Zusätzlich müssen sich alle Einreisenden unverzüglich in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Mit einem negativen Corona-Test kann nach frühestens fünf Tagen die Quarantäne vorzeitig beendet werden. Ausnahmen dafür bestehen nur für Reisende aus einem knappen Dutzend Ländern. Ausgenommen von der Anmeldepflicht sind außerdem regelmäßige Pendler und Personen, die Österreich ohne anzuhalten im Transit passieren, sowie Personen „zur Aufrechterhaltung des Güterverkehrs“. Das bedeutet, dass sich für den Güterverkehr, ob es sich nun dabei um Lkw mit Ziel Österreich oder LKW im Transit handelt, derzeit nichts ändert. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 14.01.2021)

Lkw-Fahrer benötigen keinen negativen Corona-Test vor Einreise nach England

Für Einreisen nach England ist von kommender Woche an ein negativer Corona-Test vorgeschrieben. Alle Reisenden, die mit dem Flug, Zug oder Schiff eintreffen, müssen einen entsprechenden Nachweis vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, wie der britische Verkehrsminister Grant Shapps in der Nacht zum Freitag mitteilte. Mit der Maßnahme soll die Verbreitung neuer Corona-Varianten unterbunden werden. Wer keinen Test nachweisen kann, muss auf der Stelle 500 Pfund (gut 550 Euro) Strafe zahlen. Ausnahmen gibt es unter anderem für Lastwagenfahrer und Einreisen aus Irland. Die Ankündigung betrifft nur England, aber ähnliche Maßnahmen für die anderen Landesteile Wales, Schottland und Nordirland sollen folgen. Lkw-Fahrer müssen auf der Rückfahrt in Richtung Ärmelkanal weiterhin einen negativen Corona-Test machen, um anschließend wieder nach Frankreich einreisen zu können. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 07.01.2021)

Streit um Tiroler Lkw-Nachtfahrverbot wird heftiger

Der Streit um das mit Beginn des Jahres eingeführte Nachtfahrverbot für Lkw der Klasse 6 in Tirol spitzt sich zu. Unmittelbar nach dem Jahreswechsel protestierten die Handelskammern Norditaliens gegen die Ausdehnung der Beschränkungen auf einem Teilstück der Inntalautobahn A 12 für Transitfahrten auf Euro-6-Lkw. Nun planen Deutschland und Italien eine Initiative bei der EU-Kommission in Brüssel. Dagegen wehrt sich wiederum das Transitforum Austria und will den österreichischen Außenminister einschalten. Das Tiroler Nachtfahrverbot für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen gilt grundsätzlich im Zeitraum 1. Mai bis 31. Oktober wochentags von 22 bis 5 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 23 bis 5 Uhr. Im Zeitraum 1. November bis 30. April beginnt es wochentags schon um 20 Uhr. Die norditalienischen Handelskammern zeigen sich „tief besorgt“, dass nun auch die saubersten Transit-Lkw darunterfallen, und beklagen eine Diskriminierung italienischer Frächter seitens der Tiroler Behörden. Der Frächterverband Conftrasporto stellt gar die EU-Mitgliedschaft Österreichs in Frage, weil das Land sich nicht an das Prinzip der Bewegungsfreiheit halte. Italiens Verkehrsministerin Paola De Micheli und ihr deutscher Amtskollege Andreas Scheuer (CSU) planen gemäß Zeitungsberichten eine gemeinsame Initiative bei der EU-Kommission gegen die Verschärfung der Tiroler Maßnahmen. Als „dreiste, rechts- und demokratiefeindliche Angriffe“ bezeichnete der Obmann des Transitforums Austria-Tirol, Fritz Gurgiser, hingegen den italienischen Protest. Er fordert von Österreichs Außenminister Alexander Schallenberg die Botschafter Deutschlands und Italiens zu einem klärenden Gespräch einzuladen. Es gehe um die „Erfüllung nationaler und internationaler Schutznormen im Österreich-Transit“. Der Außenminister sei verpflichtet, tätig zu werden, denn bei solchen Angriffen gegen einen Staat, die sich gegen Demokratie und Rechtsstaat richten würden, müsse dies „jedem Außenminister ein Anliegen sein“, sagte Gurgiser. Er drohte, sollte Schallenberg nicht aktiv werden, werde man die Botschaften selbst konsultieren, „da wir als Staatsbürgerinnen und Staatsbürger diese Unterstellungen nicht länger akzeptieren wollen und können“. Tirols Landeshauptmann Günther Platter sprach im Zusammenhang mit der Verschärfung erneut von „Notmaßnahmen“. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 07.01.2021)