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Aktuelles im Juli 2019

RECHT aktuell!

Dieselfahrverbot in Umweltzone Stuttgart rechtmäßig

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat mit Beschlüssen vom heutigen Tag in neun Eilverfahren Beschwerden gegen das in der Umweltzone der Landeshauptstadt Stuttgart zum 01.01.2019 in Kraft gesetzte ganzjährige Verkehrsverbot für Dieselfahrzeuge unterhalb der Abgasnorm Euro 5/V zurückgewiesen. Damit bestätigt er jeweils das Verwaltungsgericht Stuttgart, das die Eilanträge bereits in der ersten Instanz ablehnt hatte. (Quelle: Pressemitteilung des VGH Mannheim Nr. 22/2019 v. 05.07.2019)

Streckenradar kann wieder in Betrieb gehen

Das bundesweit erste Streckenradar kann nun doch zumindest vorläufig wieder von der Polizei zur Überwachung der Geschwindigkeit genutzt werden. Das hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) entschieden, wie eine Sprecherin am Donnerstag, 4. Juli, mitteilte. Damit folgten die Richter des 12. Senats der Polizeidirektion Hannover. Das Ende Mai wirksam gewordene niedersächsische Polizeigesetz habe nachträglich die notwendige Eingriffsermächtigung geschaffen, befand das Gericht in Lüneburg. Rechtsmittel dagegen sind nicht möglich (Az. 12 MC 93/19, Entscheidung im Eilverfahren vom 3. Juli). Die Anlage an der Bundesstraße 6 bei Laatzen erfasst die Kennzeichen aller vorbeifahrenden Autos. Das Verwaltungsgericht Hannover hatte darin einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ohne erforderliche gesetzliche Voraussetzungen gesehen und diese Art der Überwachung vorläufig untersagt. Dem war auch das OVG selbst im Mai gefolgt, entschied am Mittwoch, 3. Juli, nun aber auf Basis der neuen Gesetzesgrundlage anders. Dabei ging es nur um eine vorläufige Erlaubnis, weil eine endgültige Entscheidung über die Rechtmäßigkeit erst im anhängigen Hauptsacheverfahren vom OVG getroffen wird. Der Testbetrieb des Streckenradars hatte im Januar begonnen und wurde dann im März vom Verwaltungsgericht gestoppt. Die auch als Section Control bezeichnete Anlage erfasst die Geschwindigkeit nicht an einer Stelle. Stattdessen ermittelt sie das Durchschnittstempo auf einem längeren Abschnitt. In Nachbarländern wie Österreich, Belgien oder den Niederlanden wird das Streckenradar bereits seit Jahren genutzt. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 04.07.2019)

RECHT europäisch!

Belgien veröffentlicht neuen Bussgeldkatalog

Zum 1. Juli 2019 wurden in Belgien die Bußgelder für das verbotswidrige Überholen bei Niederschlag und für das Nichtbefahren der beiden rechten Fahrstreifen auf 116 Euro angehoben. Das Befahren der Standspur kostet 174 Euro, wie der Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV) mitteilte. Gleichzeitig wurde auch ein neuer Bußgeldkatalog für Belgien veröffentlicht. Für das Fehlen eines Frachtbriefs wird mit dem neuen Katalog das Bußgeld von 1500 auf 1000 Euro gesenkt. Hingegen hat Belgien die Bußgelder für eine Reihe von Betrugsfällen, wie etwa den Gebrauch oder Besitz von einer Tachographenkarte eines Dritten sowie auch bei Tachographenmanipulation mit 5289 Euro laut Angaben des DSLV sogar verdoppelt. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 12.07.2019)

Österreich will Lkw-Maut erhöhen

Der Fachverband Güterbeförderung in der Wirtschaftskammer Österreich kritisiert, dass die österreichischen Bundesregierung ab 2020 eine Lkw-Maut-Erhöhung plant, die doppelt so hoch wie die Inflationsrate des Jahres 2018 ausfällt. „Es ist bedauerlich, dass Abmachungen und Zusagen der Politik gegenüber den Transporteuren offenbar nichts wert sind“, sagte Obmann Günther Reder. Demnach plant man in Wien entgegen anderslautender Versprechen des ehemaligen Verkehrsministers Norbert Hofer eine Anhebung der Mauttarife von rund vier Prozent für Euro-6-Lkw. Die Politik habe 2017 zugesagt, dass außerordentliche Lkw-Maut-Erhöhungen über der Inflation der Vergangenheit angehören, so Reder. Von den vom Verkehrsministerium eingenommenen Umwelt-Mauteinnahmen von 87 Millionen Euro sei zudem bisher kein Geld an die Transporteure für die versprochenen Fördermaßnahmen geflossen, monierte der Fachverbands-Obmann. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 09.07.2019)

Polen: Lkw-Fahrverbote während der Ferienzeit

Während der Schulferien, die in Polen bis Anfang September dauern werden, gelten im ganzen Land Fahrbeschränkungen für Lkw auf Autobahnen, Schnellstraßen und Landesstraßen. Die Regierung in Warschau wiederholt damit eine Regelung, die auch schon im Vorjahr angewendet wurde, um den Urlaubsverkehr zu entspannen. Konkret dürfen Lastwagen über 12 Tonnen zulässiger Gesamtmasse an Freitagen von 18 bis 22 Uhr, an Samstagen von 8 bis 14 Uhr und an Sonntagen von 8 bis 22 Uhr nicht auf polnischen Straßen unterwegs sein. Bis zu den Sperrzeiten müssen die Fahrzeuge dann entweder das Land verlassen oder einen Parkplatz gefunden haben. Spediteure müssen außerdem beachten, dass der 15. August in Polen ein staatlicher Feiertag ist und daher wie ein Lkw-freier Sonntag behandelt wird. Ausgenommen von den Fahrverboten sind – wie bei den gewöhnlichen Einschränkungen jeden Sonntag – nur Lkw-Lieferungen mit Sondergenehmigungen. Das letzte Ferienwochenende fällt in diesem Jahr auf den Samstag, 31. August und Sonntag, 1. September. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 04.07.2019)

RECHT wissenswert!

Umweltbundesamt für schnelle Einführung CO2-Bepreisung im Verkehr

Angesichts der negativen Folgen des Klimawandels hält das Umweltbundesamt (UBA) einen schnellen Einstieg in eine CO2-Bepreisung für notwendig. Besonders dringend sei der Handlungsbedarf im Verkehrs- und Gebäudebereich, betont die Behörde, die im Rahmen der Energiesteuer bei Heiz- und Kraftstoffen für einen moderaten, aber deutlich spürbaren Eingangssteuersatz in Höhe eines mittleren, zweistelligen Euro-Betrags je Tonne CO2 plädiert. Hintergrund ist, dass Deutschland sein Klimaziel für 2020 deutlich verfehlen wird und die Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor in den vergangenen Jahren sogar wieder angestiegen sind. Weitaus wichtiger als die Höhe des Eingangssteuersatzes sei, dass in den Folgejahren eine Dynamisierung erfolge und die CO2-Komponente schrittweise angehoben wird, „so dass im Jahr 2030 sowohl eine hinreichende Lenkungswirkung zur Erreichung der deutschen Klimaziele als auch eine Internalisierung der Klimakosten erreicht wird“, unterstreicht das UBA. Im Mittelpunkt stehe dabei das Ziel, dass die CO2-Besteuerung im Verbund mit anderen Instrumenten die sektoralen Klimaschutzziele im Verkehr und Gebäudebereich effizient erreicht. Die zusätzlichen Steuereinnahmen sollten an die Bürger zurückfließen, damit sie unter dem Strich nicht netto belastet werden. Aus Sicht des Amtes sollte eine Rückverteilung der Einnahmen über eine Klimaprämie kombiniert werden mit einer Entlastung bei den Strompreisen, etwa durch die Senkung (und Umfinanzierung) der EEG-Umlage. „Dies bringt Vorteile für den Klimaschutz.“ In der Energiewirtschaft und der Industrie sollte die bestehende CO2-Bepreisung über eine weitere Stärkung des europäischen Emissionshandels (EU-ETS) ausgebaut werden. Wenn die deutschen Klimaschutzziele in den nicht vom Emissionshandel erfassten Sektoren verfehlt werden, muss Deutschland lauf EU-Recht Zertifikate aus anderen Mitgliedstaaten kaufen. Die Forschungseinrichtungen Agora Energiewende und das Öko-Institut haben hier mögliche Kosten in Höhe von 30-60 Milliarden Euro für den Zeitraum von 2021 bis 2030 errechnet. (Quelle: Mitteilung von eurotransport.de v. 05.07.2019)

*UPDATE:
Der Sachverständigenrat für Wirtschaftsfragen hat am 12. Juli 2019 sein Sondergutachten "Aufbruch zu einer neuen Klimapolitik" an Bundeskanzlerin Merkel übergeben. Durch das Gutachten sei die Regierung nun in der Lage, auf fundierter Grundlage bis Ende September eine Entscheidung treffen zu können, betonte Bundeskanzlerin Angela Merkel. Sie bedankte sich für die schnelle Erstellung des Gutachtens und kündigte an, das Klimakabinett werde sich in der kommenden Woche mit der Thematik beschäftigen. Nach einhelliger Meinung von Fachleuten soll der Ausstoß von Treibhausgasen verteuert werden, um zur Einsparung zu motivieren und das Klima wirkungsvoll zu schützen. Wie genau eine solche CO2-Bepreisung gestaltet sein kann, untersucht unter anderem das Sondergutachten "Aufbruch zu einer neuen Klimapolitik" des Sachverständigenrats für Wirtschaftsfragen, das heute an die Bundeskanzlerin übergeben wurde. (Quelle: Mitteilung der Bundesregierung v. 12.07.2019)