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Aktuelles im März 2019

RECHT Aktuell!

Abbiegeassistenten für Lkw und Busse werden ab 2022 Pflicht

Die EU-Gesetzgeber haben sich am 26.03.2019 vorläufig auf neue Regeln für mehr Sicherheit im Straßenverkehr geeinigt. Dazu gehören verpflichtende Abbiegeassistenten für Busse und Lkw bei neuen Fahrzeugtypen ab 2022, für alle neuen Lkw und Busse dann ab 2024. So sollen häufig tödliche  Abbiegeunfälle mit Fußgängern und Radfahrern künftig verhindert werden. EU-weit vorgeschrieben sind ab 2022 auch Spurhalteassistenten, eine intelligente Geschwindigkeitsassistenz sowie ein erweitertes Notbremsassistenzsystem für Pkw. „Mit den neuen erweiterten Sicherheitsmerkmalen, die wir nun verbindlich einführen, werden wir eine ähnlich große Wirkung erzielen wie seinerzeit mit der Einführung der ersten Sicherheitsgurte“, so EU-Industriekommissarin Elżbieta Bieńkowska. Zu den neuen obligatorischen Sicherheitsmerkmalen gehören (vollständige Liste auf der Seite der Europäischen Kommission):

  1.  Für Pkw, leichte Nutzfahrzeuge, Lkw und Busse: Warnung bei Müdigkeit und Ablenkung des Fahrers (z. B. Smartphone-Nutzung während der Fahrt), intelligente Geschwindigkeitsassistenz und Rückwärtsfahrsicherheit mit Kamera oder Sensoren sowie Unfalldatenaufzeichnung („Blackbox“).
  2. Für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge: Spurhalteassistent, erweitertes Notbremsassistenzsystem (nur Pkw) und crashtesterprobte Sicherheitsgurte.
  3. Für Lkw und Busse: besondere Vorgaben zur Verbesserung der direkten Sicht der Bus- und Lkw-Fahrer und zur Beseitigung toter Winkel sowie Einführung von Systemen, die schutzbedürftige Straßenverkehrsteilnehmer vor und neben dem Fahrzeug erkennen und vor allem beim Abbiegen davor warnen.

Die Kommission geht davon aus, dass dank der vorgeschlagenen Maßnahmen im Zeitraum bis 2038 über 25 000 Menschenleben gerettet und mindestens 140 000 schwere Verletzungen vermieden werden können. All dies wird zur Erreichung des langfristigen Ziels der EU beitragen, die Zahl der Toten und Schwerverletzten bis 2050 auf nahezu null bringen („Vision Null“). (Quelle: Mitteilung der Europäischen Kommission v. 26.03.2019)

Bundesrat billigt Einschränkung von Diesel-Fahrverboten

Nur einen Tag nach dem Bundestag hat am 15. März 2019 auch der Bundesrat die Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zur Einschränkung von Diesel-Fahrverboten gebilligt. Künftig können die Kommunen auf Verbote verzichten, wenn die Stickstoffdioxidbelastung 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft nicht überschreitet. In diesen Gebieten sei davon auszugehen, dass der EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm bereits mit Maßnahmen wie Softwareupdates, Elektrifizierung des Verkehrs, Nachrüstung des ÖPNV und Hardwarenutzung von Kommunal- und Lieferfahrzeugen erreicht werde, heißt es in der Gesetzesbegründung. Daher seien Fahrverbote bei relativ geringen Überschreitungen nicht verhältnismäßig. Diesel der Schadstoffklassen Euro 6, bestimmte Euro- 4- und Euro-5-Fahrzeuge, [...] sind von den Verkehrsverboten ausgenommen.

Der Bundestag ergänzte den Regierungsentwurf um weitere bundesweite Ausnahme für bestimmte schwere Fahrzeuge der privaten Entsorgungswirtschaft, z.B. für Verpackungsmüll aus der gelben Tonne. Lokale Behörden dürfen überdies weitere Ausnahmen von den Fahrverboten erlassen, beschloss der Bundestag. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Danach kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden und am Tag darauf in Kraft treten. (Quelle: Mitteilung des Bundesrat, Referat P 4 v. 15.03.2019)

RECHT europäisch!

EU-Parlament beschliesst strengere CO2-Ziele für den Verkehrsbereich

Der CO2-Ausstoß von Fahrzeugen muss in der Europäischen Union bis 2030 erheblich sinken. Entsprechende neue EU-Vorgaben billigte das Europaparlament am Mittwoch, 27 März, mit großer Mehrheit. Demnach muss der Kohlendioxid-Ausstoß von Neuwagen um 37,5 Prozent im Vergleich zu 2021 reduziert werden. Für leichte Nutzfahrzeuge ist eine CO2-Senkung um 31 Prozent vorgesehen. Als Zwischenetappe muss bis 2025 in beiden Fahrzeugklassen eine Minderung um 15 Prozent erreicht sein. Formell müssen nun noch die EU-Mitgliedstaaten zustimmen. Die Vorgaben sind schärfer, als die Bundesregierung dies ursprünglich wollte. Die EU-Staaten hatten Anfang Oktober für eine Senkung des CO2-Werts bei neuen Autos und leichten Nutzfahrzeugen um durchschnittlich 35 Prozent plädiert. Deutschland hatte zuvor sogar nur 30 Prozent Minderung gewollt.

Die Regeln sollen helfen, die EU-Klimaschutzziele insgesamt zu erreichen und die CO2-Emissionen aus dem Straßenverkehr zu drücken. Zu erreichen sind die neuen Zielwerte nur, wenn Fahrzeughersteller neben Dieseln und Benzinern immer mehr Fahrzeuge ohne Ausstoß schädlicher Klimagase verkaufen, beispielsweise Elektrofahrzeuge. Die derzeit gültigen Vorgaben sehen vor, dass Neuwagen in der EU 2021 im Flottendurchschnitt nicht mehr als 95 Gramm Kohlendioxid pro Kilometer ausstoßen sollen. Doch von diesem aktuellen Etappenziel sind viele Hersteller noch weit entfernt: Der europäische Durchschnitt lag zuletzt bei 118,5 Gramm. Insgesamt stammt rund ein Viertel aller Klimagase der EU aus dem Verkehr, Autos und Lastwagen haben daran den größten Anteil. (Quelle: Mitteilung der Verkehrsrundschau v. 27.03.2019)

Brexit-Notfallplan gegen Verkehrschaos ab sofort in Kraft

Die britische Regierung hat Notfallpläne für die Abwicklung des Güterverkehrs bei Lkw-Staus auf den wichtigsten Zufahrtsstraßen in Richtung Hafen Dover und Eurotunnel im Fall eines EU-Ausscheidens ohne Abkommen erstellt. Diese Pläne laufen unter dem Namen „Operation Brock“ und treten am 25. März in Kraft. Sie sind ihrerseits ein Bestandteil der nationalen Operation „Yellowhammer“, mit der die britische Regierung die kurzfristigen Folgen eines No-Deal-Brexits in den Griff bekommen will. Diese Operation Yellowhammer betrifft zahlreiche Bereich, von der Gesundheitsvorsorge bis zum Verkehrssektor, auch ein Einsatz des Militärs, das die zivilen Verwaltungen unterstützen könnte, ist in den Plänen berücksichtigt. Das Verteidigungsministerium habe bereits ein Krisenzentrum in Betrieb genommen, unter anderem sind 3500 Soldaten in Bereitschaft, berichtet das „Handelsblatt“. Unter anderem sehen diese Notfallpläne vor, dass in der südenglischen Region Kent alles getan werden soll, um Straßen, Krankenhäuser und Schulen bei einem drohenden Verkehrsinfarkt offen gehalten werden, schreibt die englische Zeitung „Guardian“.

Die Operation Brock, mit der ein Verkehrschaos rund um die Kanalhäfen und den Eurotunnel verhindert werden soll, werde bereits am Montag aktiviert, teilte Highways England am Freitag, 22. März, mit. Dabei soll eine Fahrtrichtung der Autobahn M 20 – die Verbindung von London Richtung Dover – abschnittsweise komplett geschlossen werden, um sie als Parkbereich für Lkw bei der Zufahrt zur Fähre und zum Eurotunnel zu nutzen. Betroffen ist der gut 20 Kilometer lange Abschnitt der Autobahn zwischen Maidstone und Ashford. Auf der Gegenfahrbahn in Richtung London soll der Verkehr dann auf jeweils zwei Spuren in beide Richtungen fließen. Einer Mitteilung von Highways England zufolge, sollen Abschnitte der M20 bereits an diesem Wochenende gesperrt werden, damit abschließende Vorbereitungen für die Operation Brock getroffen werden können. Bis Montag werde die M20 über Nacht zwischen Junction 7 (Maidstone) und Junction 9 geschlossen. Nächtliche Schließungen werden von Highways England auch für die kommende Woche nicht ausgeschlossen, sollten die Vorbereitungen noch nicht abgeschlossen sein. Der DSLV empfiehlt zudem, vor Fahrtantritt zu prüfen, ob es zu Verzögerungen am Hafen von Dover und am Eurotunnel kommt. Aktuelle Informationen finden Sie unter www.gov.uk/government/organisations/highways-england (Quelle: Mitteilung der Verkehrsrundschau v. 07.03.2019)

UPDATE:
Der EU-Rat hat eine Reihe von Rechtsakten als Teil seiner Notfallvorbereitungen für den Fall eines Brexits ohne Austrittsabkommen angenommen. Wichtig für Verkehrsunternehmen: Falls Großbritannien die Europäischen Union ohne Deal verlässt, ändert sich im Straßengütertransport bis Ende 2019 nichts. Zudem gelten dann Vorschriften, mit denen gewährleistet wird, dass der Zug- und der Luftverkehr zwischen der EU und dem UK weiterhin sichergestellt sind. Die von der EU-Kommission vorgeschlagenen und jetzt final verabschiedeten Ausnahmeregelungen sollen größere Schäden und Beeinträchtigungen in bestimmten Wirtschaftszweigen verhindern.

Zu den Ausnahmen für Straßentransporte: Fuhrunternehmen mit EU-Gemeinschaftslizenz sollen auch im Fall eines ungeregelten Brexits befristet bis zum Jahresende Güter zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU befördern dürfen. Voraussetzung ist, dass Großbritannien Transportunternehmen mit Sitz in der EU die gleichen Rechte einräumt. Es ist also nicht notwendig, CEMT-Genehmigungen für diese Verkehre für das Jahr 2019 zu beantragen. Außerdem müssen weiterhin die einschlägigen sozialen und technischen Vorschriften der EU für Fahrer beziehungsweise Fahrzeuge einhalten und ein fairer Wettbewerb zwischen EU- und britischen Betreibern gewährleistet werden. Auch die beschlossenen Maßnahmen für grenzüberschreitende Zugverbindungen hängen davon ab, dass das Vereinigte Königreich gleiche Normen, Anforderungen und Verfahren anwendet. Darüber hinaus hat die EU bei ihren transeuropäischen Verkehrsnetzen Anpassungen vorgenommen, um für Kontinuität bei den Infrastrukturinvestitionen zu sorgen. Mit den Änderungen der Rechtsvorschriften über Schiffsprüfungsorganisationen werde zudem Schiffsbetreibern Rechtssicherheit geboten, hieß es in einer Pressemitteilung des Rates. (Quelle: Mitteilung der Verkehrsrundschau v. 26.03.2019)

Österreich: Verkehrssicherheitspaket beschlossen

Der Nationalrat hat in Österreich am 27. Februar einstimmig ein Maßnahmenpaket zur Erhöhung der Verkehrssicherheit an Straßenkreuzungen beschlossen. Konkret bedeutet das, dass Kreuzungen zukünftig von den zuständigen Behörden evaluiert und bei Bedarf entsprechend aufgerüstet werden können. Hierzu zählen beispielsweise spezielle Verkehrsspiegel, die angebracht werden, um den toten Winkel für die Fahrer von Lkw auszuleuchten. Wie bereits von Seiten des österreichischen Verkehrsministeriums im Zuge des Lkw-Sicherheitsgipfels vorgeschlagen, wird es den Gemeinden durch eine StVO-Novelle nun ermöglicht, ein Rechtsabbiege-Verbot für Fahrzeuge mit totem Winkel an besonders gefährlichen Kreuzungen zu verhängen. Österreichs Verkehrsminister Norbert Hofer (FPÖ) zeigte sich erfreut darüber, dass in der Nationalratssitzung nach einer Aktuellen Stunde zum Thema und einer intensiven Debatte das Maßnahmenpaket zur Erhöhung der Verkehrssicherheit an Straßenkreuzungen einstimmig beschlossen wurde. Ihm sei es ein Anliegen, diesen Weg weiter gemeinsam und über die Parteigrenzen hinaus zu gehen, um die Sicherheit auf Österreichs Straßen dauerhaft und nachhaltig zu verbessern. „Mit dem Beschluss des Verkehrssicherheitspakets können rasch Maßnahmen umgesetzt werden, die sofort für mehr Verkehrssicherheit sorgen. Dass alle Parteien zugestimmt haben, zeigt, dass ein breiter Konsens über die Wichtigkeit und Notwendigkeit der beschlossenen Punkte herrscht“, zeigte sich auch Alexander Klacska, Obmann der Bundessparte Transport und Verkehr in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) zufrieden. Das Paket enthalte jene Maßnahmen, auf die man sich beim Verkehrsgipfel in der Woche zuvor geeinigt habe, darunter dass Straßenkreuzungen überprüft und bei Bedarf entsprechend aufgerüstet werden. Zum Beispiel sollen spezielle Spiegel angebracht werden, die den Lkw-Lenkern bessere Sicht verschaffen und auf diese Weise den toten Winkel minimieren. Das Gesamtpaket setze „an mehreren Hebeln gleichzeitig an, ist kurzfristig wirksam und schließt auch ausländische Lkw mit ein“, erklärte Klacska, der außerdem anregt, verstärkt mit Schulen zu kooperieren. „Wir werden uns in die Verkehrserziehung stärker einbringen und unsere Mitgliedsbetriebe bitten, zum Beispiel Schulklassen auf das Firmengelände einzuladen. Dort können sie die Kinder sehr anschaulich auf die Gefahren des toten Winkels aufmerksam machen“, kündigt Klacska an. (Quelle: Mitteilung der Verkehrsrundschau v. 07.03.2019)

Auch Spanien bestraft Übernachten im Lkw

Auch Spanien bestraft jetzt Fahrer, die ihre regelmäßige Wochenruhezeit in der Lkw-Kabine verbringen. Die die Arbeitsgemeinschaft Internationaler Straßenverkehrsunternehmer Österreichs (AISÖ) berichtete jetzt unter Verweis auf die Verbandskollegen von ASTIC über eine entsprechende Änderung des spanischen Transportgesetzes ROTT, die am 21. Februar 2019 in Kraft getreten ist. Demnach wurde dafür noch kein eigener Bußgeldtatbestand gesetzlich festgelegt. Deshalb würden die spanischen Kontrollbehörden das Verbringen der regelmäßigen Wochenruhezeit in der Fahrerkabine als Fehlen einer regulären wöchentlichen Ruhezeit werten. Ein solcher Verstoß kostet Lkw-Fahrer 2000 Euro. Nach Angaben des spanischen Verbandes ASTIC wurden von den Kontrollbehörden bis dato keine Anweisungen herausgegeben, wie das Verbringen der Wochenruhezeit kontrolliert werden soll. Es werde aber davon ausgegangen, dass aktuelle Verstöße und Verstöße aus der Vergangenheit geahndet werden können. Bis dato sollen keine Nachweisdokumente wie Hotelrechnungen von den Kontrollbehörden verlangt werden, die belegen, dass der Fahrer die Ruhezeit nicht in der Fahrerkabine verbracht hat. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 01.03.2019)

RECHT wissenswert!

Spitzentreffen bei Merkel zum Klimaschutz im Verkehr geplant

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) will am kommenden Donnerstag, 14. März, bei einem Spitzentreffen unter anderem über Klimaschutz im Verkehr beraten. Es geht nach Informationen der „Deutschen Presse-Agentur“ um die Arbeit einer Regierungskommission. Im Rahmen dieser „Nationalen Plattform Zukunft der Mobilität“ sprechen Experten unter anderem über Möglichkeiten, den Treibhausgas-Ausstoß des Verkehrs zu mindern. Zwischenergebnisse aus der Kommission sollen Ende März vorliegen. Diskussionen hatte es unter anderem um Überlegungen zu einem Tempolimit von 130 Kilometern pro Stunde auf Autobahnen gegeben. Die Regierung hat dem bereits eine Absage erteilt. Am frühen Donnerstagabend sollen im Kanzleramt dann die Spitzen von Union und SPD zum Koalitionsausschuss zusammenkommen. Politisch gibt es im Verkehrsbereich vor allem Streit um Dieselabgase, Nachrüstung älterer Diesel und Fahrverbote – aber auch um den Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) des Sektors, der seit 1990 nicht zurückgegangen ist. Nach dem 2016 von der damaligen schwarz-roten Regierung verabschiedeten Klimaschutzplan soll der CO2-Ausstoß aber bis 2030 um 40 bis 42 Prozent sinken. Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) will dieses Ziel gesetzlich verankern, dagegen gibt es allerdings starken Widerstand in der Union. (Quelle: Mitteilung der Verkehrsrundschau v. 07.03.2019)

UPDATE:
Die Regierungskommission für den Verkehrsbereich hat sich in rund 17-stündigen Beratungen nicht auf einen Weg einigen können, das Klimaschutzziel für 2030 vollständig zu erreichen. Wie die Deutsche Presse-Agentur von Teilnehmern erfuhr, verständigten sich die Mitglieder bis Dienstagmorgen zwar unter anderem auf das Ziel von bis zu zehn Millionen Elektro-Pkw bis 2030 und massive Investitionen in den öffentlichen Nahverkehr, die Bahn und die Digitalisierung des Verkehrs. Strittig aber blieben eine verbindliche E-Auto-Quote, ein generelles Tempolimit auf Autobahnen und ein Bonus-Malus-System, das Käufer dazu bringen soll, auf ein klimafreundliches Auto zu setzen. Umweltschützer und Industrievertreter fanden keinen Kompromiss. Die Arbeitsgruppe sollte Maßnahmen vorschlagen, wie der Treibhausgas-Ausstoß im Verkehr von derzeit knapp 170 Millionen Tonnen Kohlendioxid (CO2) auf unter 100 Millionen Tonnen im Jahr 2030 gedrückt werden kann. Wenn umgesetzt würde, worauf die Vertreter der Industrie, der Umweltverbände und Verbraucherschützer sich bisher einigen konnten, bliebe nach Teilnehmerangaben noch eine Lücke von 16 bis 26 Millionen Tonnen.

Sie einigten sich darauf, dass die Regierung prüfen solle, dem CO2-Ausstoß im Verkehr und anderen Bereichen einen Preis zu geben. Es geht um alle Sektoren, die nicht vom Emissionshandel der EU abgedeckt sind. Das würde auch den Gebäudebereich, die Landwirtschaft und Teile der Industrie betreffen. Ein CO2-Preis würde das Fahren von Autos mit hohem Spritverbrauch teurer machen. Allerdings legte die Arbeitsgruppe auch Wert auf eine sozialverträgliche Gestaltung. Zudem sollten Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden, heißt es in einem neuen Entwurf für ein Berichtskapitel „Schlussfolgerung und Ausblick”, das der Deutschen Presse-Agentur vorlag. Dem Entwurf zufolge schlägt die Arbeitsgruppe zudem vor, dass die Maßnahmen in den Jahren 2021, 2023, 2026 und 2029 transparent auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden sollen - um nachsteuern zu können und die Akzeptanz bei den Bürgern zu erhöhen. (Quelle: Mitteilung der Verkehrsrundschau v. 26.03.2019)