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Aktuelles im März 2022

RECHT aktuell!

Rechenbeispiel: Was das Entlastungspaket für den Spritpreis bedeutet

Die von der Bundesregierung geplante Senkung der Steuern auf Kraftstoffe hat das Potenzial, Benzin deutlich unter zwei Euro pro Liter und Diesel in die Nähe dieser Schwelle zu senken.

Wie stark sinken die Steuern?
Die am Donnerstag verkündete Senkung auf die Mindeststeuer bedeutet für die Mineralölsteuer bei Diesel einen Abschlag von etwa 14 Cent pro Liter für die Energiesteuer und bei Benzin um knapp 30 Cent. Hinzukommt, dass für diese Summen auch keine Mehrwertsteuer mehr fällig wird. Dadurch liegt der steuertechnische Abschlag insgesamt bei gut 35 Cent für Benzin und knapp 17 Cent bei Diesel.

Was bedeutet das an der Zapfsäule?
Es ist nicht gesagt, dass dieser Abschlag genauso beim Tankstellenkunden ankommt. Einerseits betont der ADAC regelmäßig, dass die Spritpreise insgesamt noch deutlich zu hoch seien. Rein auf den Ölpreis bezogen und ohne Sondereffekte aus dem Ukraine-Krieg sollte Superbenzin der Sorte E10 eigentlich auch jetzt unter zwei Euro liegen, sagt der ADAC-Kraftstoffexperte Jürgen Albrecht. Zuletzt hätten sich die Kraftstoffpreise - insbesondere Diesel - von der Entwicklung der Ölpreise abgekoppelt. Insgesamt sei Luft für weitergehende Preissenkungen vorhanden. Andererseits gibt es in Expertenkreisen die Befürchtung, dass staatliche Maßnahmen zur Preissenkung den Wettbewerbsdruck auf die Konzerne hemmen. Dann könnte die Steuersenkung auch nur zum Teil ankommen. Allerdings hat die Regierung angekündigt, ein Auge auf dieses Thema haben zu wollen.

Wie könnten die Spritpreise konkret aussehen?
Das kommt neben den beschriebenen Faktoren auch auf die allgemeine Entwicklung an. Rechnet man aber - als Beispiel - mit einer kompletten Weitergabe der Steuersenkung und den bundesweiten Tagesdurchschnittspreisen des Mittwochs, ergäbe sich ein theoretischer Spritpreis von 2,009 Euro pro Liter Diesel und 1,73 bei Super E10.

Wie viel Staat steckt nach der Steuersenkung noch im Spritpreis?
Es gibt nach wie vor drei staatliche Komponenten. Die Mineralölsteuer bei Diesel liegt nach der Senkung bei 33 Cent pro Liter, die Energiesteuer für Benzin bei knapp 36 Cent. Dazu kommt die Mehrwertsteuer: Im theoretischen Preisbeispiel wären es knapp 32 Cent bei Diesel und etwa 28 Cent bei Benzin. Der dritte Faktor ist der CO2-Preis: Er macht laut Wirtschaftsverband Fuels & Energie bei Diesel etwa acht und bei Benzin etwa 7,2 Cent aus - wie viel genau hängt vom Biospritanteil ab. Insgesamt läge der Staatsanteil im theoretischen Beispiel für Diesel also bei etwa 73 Cent pro Liter und bei Benzin bei knapp 71 Cent. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 25. März 2022)

Corona-ArbeitsschutzVO verlängert und neu gefasst

Anlässlich der Verlängerung und Anpassung der Corona-Arbeitsschutzverordnung erklärt Bundesminister Hubertus Heil: "Wir haben den Höhepunkt der fünften Welle noch nicht hinter uns und auch danach wird das Ansteckungsrisiko nur langsam abklingen. Die Betriebe und ihre Beschäftigten müssen daher für eine Übergangszeit noch Basisschutzmaßnahmen ergreifen, um Ansteckungen bei der Arbeit zu verhindern. Abstand halten, Maske tragen und regelmäßig lüften haben sich bewährt. Auch die Verminderung betrieblicher Personenkontakte, z.B. durch Homeoffice und regelmäßige Testangebote, sind sinnvolle Maßnahmen. Wir alle müssen besonnen und verantwortlich handeln." Die Verordnung sieht vor, dass Basisschutzmaßnahmen in betrieblichen Hygienekonzepten unter Berücksichtigung des regionalen Infektionsgeschehen sowie besonderer tätigkeitsspezifischer Infektionsgefahren festgelegt werden sowie Beschäftigte bei der Wahrnehmung von impangeboten zu unterstützen. Die Basisschutzmaßnahmen werden nun nicht mehr unmittelbar in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vorgeschrieben, sondern durch die Betriebe als Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung in betrieblichen Hygienekonzepten festgelegt. Dabei sind sowohl das örtliche Infektionsgeschehen sowie die tätigkeitsspezifischen Infektionsgefahren, z.B. räumliche Begebenheiten, zu berücksichtigen. Die Arbeitgeber müssen zudem weiterhin über die Risiken einer COVID-19-Erkrankung und die Impf-Möglichkeiten informieren und letztere während der Arbeitszeit ermöglichen. Eine deutliche Steigerung der Impfquote bleibt die zentrale Voraussetzung, um eine erneute Infektionswelle im nächsten Herbst zu vermeiden oder zumindest in ihren Auswirkungen deutlich zu begrenzen. Die Änderungen treten am 20. März 2022 in Kraft und gelten bis einschließlich 25. Mai 2022. Zum Verordnungsentwurf [PDF, 296KB] (Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales v. 16. März 2022)

Bundesrat billigt verlängerte Sonderregeln zum Kurzarbeitergeld

Die Corona-bedingten Sonderregeln zum Kurzarbeitergeld gelten bis zum 30. Juni 2022 fort: Am 11. März 2022 billigte der Bundesrat einen entsprechenden Bundestagsbeschluss. Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz in Kraft treten. Es erhöht die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds auf 28 statt bisher 24 Monate. Bis zum 30. Juni 2022 gilt der vereinfachte Zugang zur Kurzarbeit fort, ebenso die erhöhten Leistungssätze bei längerer Kurzarbeit der Beschäftigten und die Anrechnungsfreiheit für Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung, die jemand während der Kurzarbeit aufnimmt. Sie waren eigentlich bis zum 31. März 2022 befristet. (Quelle: Pressemitteilung des Bundesrates v. 11.03.2022)

Urteil zu Schwarzarbeit: Geldstrafe für Hamburger Transportunternehmer

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Hamburg hatte gegen den in Hamburg-Bergedorf ansässigen Transportunternehmer ermittelt, weil dieser 14 polnische Scheinselbständige beschäftigte und als Kurierfahrer einsetzte. „Um diese Personen nicht als Arbeitnehmer einstellen und versichern zu müssen, halfen er und seine Frau einigen dieser Personen, die der deutschen Sprache nicht mächtig waren, bei der Gewerbeanmeldung", so Pressesprecher Oliver Bachmann vom Hauptzollamt Hamburg. Auch stellte der Transportunternehmer Fahrzeuge und Tankkarten zur Verfügung. „Die vermeintlichen Subunternehmer brachten außer ihrer Arbeitskraft nichts weiter ein. Aufgrund der fehlenden Anmeldung zur Sozialversicherung fehlte ihnen nicht nur der entsprechende Versicherungsschutz, die Scheinselbständigen hatten auch keinerlei Urlaubsansprüche", führt er weiter aus. Den Sachverhalt hat die Deutsche Rentenversicherung Nord gutachterlich bewertet und als klassische Scheinselbständigkeit qualifiziert, wie das Hauptzollamt weiter mitteilt. Deren Berechnung ergab, dass den Krankenkassen und sonstigen Stellen ein Gesamtschaden in Höhe von 347.000 Euro entstanden ist. „Nach erfolgter Schadenberechnung konnte das Verfahren im Herbst 2020 an die Staatsanwaltschaft Hamburg abgegeben werden", erklärt Bachmann. Diese klagte den Transportunternehmer anschließend an. Laut dem Hauptzollamt vorliegenden Informationen ist er im Dezember 2021 durch das Amtsgericht Hamburg rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 250 Tagessätzen zu je 35 Euro verurteilt worden. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 10. März 2022)

Gesetzlicher Mindestlohn steigt ab 1. Oktober 2022 auf 12 Euro

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Mindestlohn zum 1. Oktober dieses Jahres auf 12 Euro angehoben wird. Zudem wird die Entgeltgrenze für Minijobs auf 520 Euro erhöht. Demnach gilt folgender Mindestlohn:

  • von 01. Januar 2022 bis 30. Juni 2022: 9,82 je Zeitstunde (brutto)
  • ab 01. Juli 2022: 10,45 Euro je Zeitstunde (brutto)
  • ab 01. Oktober 2022: 12 Euro je Zeitstunde (brutto)

Weiterführende Informationen erhalten Sie direkt beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). (Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales v. 23. Februar 2022)

RECHT wissenswert!

Klimawende: 200 Milliarden sollen bis 2026 fließen

Die Bundesregierung will bis 2026 rund 200 Milliarden Euro in den Klimaschutz investieren. Darauf haben sich Finanzminister Christian Lindner (FDP) und Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) in den Verhandlungen über den Haushalt 2022 und die Planung für die Folgejahre geeinigt. „Wir werden in den Jahren bis 2026 eine Größenordnung von rund 200 Milliarden Euro einsetzen“, sagte Lindner am Montag in Berlin. Am Sonntag hatte er diese Summe bereits in der ARD-Sendung „Bericht aus Berlin“ genannt. Lindner zählte auf, was mit dem Geld finanziert werden soll: Minderung des CO2-Ausstoßes in der Industrie, Stärkung der Wasserstoffwirtschaft, Aufbau von Ladesäulen für Elektroautos. „Und wir werden die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft entlasten bei der EEG-Umlage.“ Allein das werde bis zu 50 Milliarden Euro kosten. Die Koalition hatte sich zuvor bereits darauf geeinigt, dass die EEG-Umlage schon im Sommer von der Stromrechnung verschwinden und stattdessen über den Bundeshaushalt gezahlt werden soll. Dies war eigentlich für nächstes Jahr geplant, wurde wegen der Belastung durch hohe Energiepreise aber vorgezogen. Insgesamt, so Lindner, handle es sich also nicht allein um Investitionen in die Energiewende, sondern um die „Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft in einem umfassenden Sinn“. In der ARD betonte der FDP-Chef, er sei nun gespannt auf Vorschläge, das Planungsrecht zu beschleunigen und Bürokratie abzubauen, damit diese „gewaltigen Mittel“ sinnvoll eingesetzt werden könnten. Dem Vernehmen nach stockte die Bundesregierung die noch von der alten schwarz-roten Koalition vorgelegte Haushaltsplanung in dem Bereich deutlich auf. „Die bisherige Planung der GroKo war 110 Milliarden“, sagte Grünen-Chef Omid Nouripour. „Wir haben davon gesprochen, dass weit mehr Geld gebraucht wird, und wir haben das auch erreicht, dass 60 Milliarden etatisiert worden sind. Und jetzt kommt noch der Rest obendrauf.“ Lindner hatte bereits 60 Milliarden Euro in den Energie- und Klimafonds verschoben, die als Corona-Kredite bewilligt, aber im vergangenen Jahr nicht ausgeschöpft wurden.„Das ist eine ordentliche Aufstockung, die zum jetzigen Zeitpunkt enorm wichtig ist und zeigt, dass wir intelligent investieren wollen“, sagte Wirtschafts-Staatssekretär Oliver Krischer der „Rheinischen Post“ (Dienstag). Man müsse von Gas, Kohle und Erdöl aus Russland unabhängiger werden. Der Grünen-Politiker kündigte an: „Das neue Geld wird vielfältig eingesetzt: Für mehr Erneuerbare Energien beim Heizen und eine Beschleunigung der Energiewende.“Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge bezeichnete die 200 Milliarden als „großen Erfolg und wichtigen Bestandteil einer umfassenden Sicherheitspolitik“. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine habe die Dringlichkeit erhöht, jetzt in Energiesouveränität und Unabhängigkeit von fossiler Energie zu investieren, sagte sie am Sonntagabend. Es sei wichtig, dass die Bundesregierung viele Maßnahmen auf den Weg bringe, um so schnell wie möglich von Kohle, Öl und Gas wegzukommen, den Verbrauch zu reduzieren und in die energiepolitische Sicherheit zu investieren. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 07. März 2022)

Europäische Kommission nimmt Vorschlag für eine Richtlinie über die Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen an

Die Europäische Kommission hat heute einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen angenommen. Der Vorschlag zielt darauf ab, ein nachhaltiges und verantwortungsvolles unternehmerisches Verhalten in allen globalen Wertschöpfungsketten zu fördern. Unternehmen spielen eine Schlüsselrolle beim Aufbau einer nachhaltigen Wirtschaft und Gesellschaft. Sie sollen verpflichtet werden, negative Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf die Menschenrechte, wie Kinderarbeit und Ausbeutung von Arbeitnehmern, sowie auf die Umwelt - beispielsweise Umweltverschmutzung und Verlust an biologischer Vielfalt - zu ermitteln und erforderlichenfalls zu verhindern, abzustellen oder zu vermindern. Für Unternehmen werden diese neuen Vorschriften Rechtssicherheit und gleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen, für Verbraucher und Anleger werden sie mehr Transparenz bringen. Die neuen EU-Rechtsvorschriften werden den ökologischen Wandel voranbringen und die Menschenrechte in Europa und darüber hinaus schützen. Einige Mitgliedstaaten haben bereits Vorschriften zur Sorgfaltspflicht eingeführt, und einige Unternehmen haben Maßnahmen auf eigene Initiative ergriffen. Es bedarf jedoch weitreichenderer Verbesserungen, die mit freiwilligen Maßnahmen nur schwer zu erreichen sind. Mit diesem Vorschlag wird eine Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit eingeführt, um gegen negative Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt vorzugehen.

Die neuen Sorgfaltspflichten gelten für die folgenden Unternehmen und Sektoren:

  • Gruppe 1: alle EU-Gesellschaften mit beschränkter Haftung von erheblicher Größe und Wirtschaftskraft (mit mindestens 500 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von mindestens 150 Mio. EUR weltweit)
  • Gruppe 2: andere Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die in bestimmten ressourcenintensiven Branchen tätig sind und die nicht beide Schwellenwerte der Gruppe 1 erfüllen, aber mehr als 250 Beschäftigte und einen Nettoumsatz von mindestens 40 Mio. EUR weltweit haben. Für diese Unternehmen gelten die Vorschriften zwei Jahre später als für Gruppe 1.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) fallen nicht direkt in den Anwendungsbereich dieses Vorschlags. Weiterführende Informationen erhatlen Sie direkt auf der Homepage der Europäischen Kommission. (Quelle: Pressemitteilung der Europäischen Kommission v. 23.Februar 2022)

Neue Vorreiter gesucht: Jetzt Klimaschutz-Unternehmen werden!

Ab sofort können sich Firmen der Exzellenzinitiative Klimaschutz-Unternehmen e. V. anschließen. Das Bundeswirtschaftsministerium, das Bundesumwelt-ministerium sowie der Deutsche Industrie- und Handelskammertag rufen auf, sich als Klimaschutz-Unternehmen zu bewerben. Mitmachen können Unternehmen aller Größen und Branchen, die Klimaschutz, Umweltschutz oder die Anpassung an die Klimakrise als strategisches Unternehmensziel verfolgen. Die Bewerbungsfrist endet am 31.07.2022. Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz. „Vor uns liegt eine große Herausforderung: das Ziel einer CO2-freien Wirtschaft. Dieses Ziel erreichen wir nur mit starken, mutigen und innovativen Unternehmen, die zeigen: Es geht! Die Investition in Klimaschutz lohnt sich und stärkt unsere Wettbewerbsfähigkeit. Machen Sie daher mit und bewerben Sie sich als Leuchtturm-Unternehmen für den Klimaschutz!“
Steffi Lemke, Bundesministerin für Umwelt- und Verbraucherschutz: „Wir müssen dringend die Vorsorge für und Anpassung an die Auswirkungen der Klimakrise weiter stärken. Deren Folgen sind längst in Deutschland angekommen. Die Klimaschutz-Unternehmen sind ein aktiver Part unserer Umweltpolitik, denn mit innovativen Maßnahmen beim betrieblichen Umweltschutz leisten sie bereits einen wichtigen Beitrag zur Klimaanpassung.“

Peter Adrian, DIHK-Präsident: „Klimaschutz ist für die deutsche Wirtschaft in der Breite zum selbstverständlichen Bestandteil betrieblicher Abläufe und Entscheidungen geworden. Den Unternehmen ist bewusst: Wer in den Klimaschutz investiert, investiert in die Zukunftsfähigkeit seines Betriebes. Das gilt nicht nur für Standorte im Inland, sondern für die deutschen Unternehmen weltweit. Manche sind dabei unternehmerische Vorbilder für ganze Branchen. Seien Sie daher Teil eines tollen Netzwerks und bewerben Sie sich als Vorzeige-Unternehmen in Sachen Klimaschutz.“ Jörg Schmidt, Vorsitzender Klimaschutz-Unternehmen e. V.: „Nur gemeinsam können wir in Sachen Klimaschutz erfolgreich sein. Wichtig dabei ist es, dass Unternehmen sich zusammenschließen, um gegenseitig vom wachsenden Know-how der Bereiche Nachhaltigkeit, Umweltschutz und Anpassung an den Klimawandel zu profitieren. Die Klimaschutz-Unternehmen verfolgen dieses Ziel und ermöglichen einen Dialog zwischen Wirtschaft, Politik und Wissenschaft. Ich kann jedem Unternehmen ans Herz legen, Teil dieses einzigartigen Netzwerks zu werden und gemeinsam in Sachen Klimaschutz voranzugehen.“ Interessiert Klimaschutz-Unternehmen zu werden? Dies sind die nächsten Schritte: Das Bewerbungsverfahren startet mit einem onlinebasierten Check, der eine schnelle Orientierung über die Bewerbungsaussichten gibt. Am Ende des Verfahrens entscheidet der Beirat, ein unabhängiges Expertengremium, über die Aufnahme. Erfolgreiche Bewerber werden bei einer öffentlichen Veranstaltung in den Verband aufgenommen und mit einer Urkunde von Bundeswirtschaftsministerium, Bundesumweltministerium und DIHK geehrt. (Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung von BMWK, BMUV, DIHK und Klimaschutz-Unternehmen e. V. v. 01. März 2022)