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Aktuelles im März 2023

RECHT aktuell!

Ab 01.09.2023 sind digitale Kfz-Zulassungen möglich

Am 31. März 2023 stimmte der Bundesrat einer Verordnung der Bundesregierung zu, die das Verfahren zur Kfz-Zulassung digitalisiert und beschleunigt. Seine Zustimmung knüpfte der Bundesrat an - überwiegend redaktionelle - Änderungen. Setzt die Bundesregierung diese um, kann sie die Verordnung veröffentlichen und wie geplant am 1. September 2023 in Kraft treten lassen. Der Gang zur Zulassungsstelle wäre damit künftig überflüssig, Kfz-Halterinnen und Halter können alles Notwendige online beantragen. Die entsprechenden Stempelplaketten für die Nummernschilder erfolgen anschließend per Postversand. In der Zwischenzeit - bis zu 10 Tage - reicht der digitale Bescheid als Nachweis aus. Auch Autohäuser und professionelle Zulassungsdienste können die digitalen Services nutzen.

Der geplante komplette Neuerlass der bisherigen Fahrzeug-Zulassungsverordnung setzt zudem verschiedene Beschlüsse auf Bund-Länder-Ebene um und passt das geltende Recht an europäische Vorschriften und Begrifflichkeiten an. Dies betrifft auch die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, zum Beispiel für Tages-Zulassung, Wiederzulassung, das Umschreiben oder Stilllegen von Fahrzeugen. In einer begleitenden Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung um Prüfung, wie missbräuchliches Verhalten im Zusammenhang mit der Online-Zulassung verhindert bzw. abgeschwächt werden kann. Die Länder weisen auf das Risiko hin, dass Plaketten beim Postversand entwendet und bestimmungswidrig verwendet werden oder vermehrt Fahrzeuge mit ungestempelten Kennzeichen am Verkehr teilnehmen könnten. Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit der Prüfbitte befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht. (Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates v. 31. März 2023)

Möglichkeit zu Krankschreibungen per Telefon endet am 31.03.2023

Die in der Corona-Krise eingeführte Sonderregelung des Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen gilt nur noch bis zu diesem Freitag (31. März). Der Vorsitzende Josef Hecken sagte der „Deutschen Presse-Agentur“, die Krankschreibung per Telefon habe ihre Funktion während der Pandemie erfüllt – als „einfach umsetzbare Möglichkeit, leichte und schwere Krankheitsfälle voneinander abzugrenzen und volle Wartezimmer zu vermeiden“. Angesichts der aktuellen Risikobewertung des Robert Koch-Instituts (RKI) laufe sie nun aus. Man behalte sie aber im Auge und könne sie bei Bedarf sehr schnell wieder aktivieren, sagte Hecken. Telefonische Krankschreibungen bei leichten Atemwegsbeschwerden sind seit Ende März 2020 fast durchgehend möglich gewesen. Dies sollte unnötige Kontakte reduzieren und Corona-Infektionen vermeiden. Der Gemeinsame Bundesauschuss hatte die Sonderregelung dazu mehrfach verlängert, zuletzt bis 31. März. Das RKI stufte die Risikobewertung für Deutschland Anfang Februar von hoch auf moderat herab. Hecken sagte, mit der Sonderregelung sei ein Gleichgewicht zwischen dem Schutz vor einer Corona-Infektion und dem Zugang zur Versorgung gelungen. Er denke zum Beispiel an chronisch Kranke, die regelmäßige Betreuung brauchten. Selbstkritisch müsse er sagen, dass der Bundesausschuss im Umgang mit der telefonischen Krankschreibung als Teil des Anti-Corona-Instrumentenkastens das richtige Maß erst habe finden müssen. Ein zwischenzeitlicher Verzicht auf die Regelung angesichts sinkender Fallzahlen bereits im Frühjahr 2020 sei zu optimistisch gewesen und schnell korrigiert worden. „Ganz unabhängig von der Pandemiesituation können Versicherte eine Krankschreibung auch bei einer Videosprechstunde erhalten – nicht nur bei leichten Atemwegserkrankungen“, erläuterte Hecken. „Das heißt also, ganz regulär gibt es bereits die Möglichkeit, dass ein Versicherter nicht bei jeder Erkrankung in die Arztpraxis gehen muss.“ Voraussetzung sei natürlich, dass die Arbeitsunfähigkeit ohne eine unmittelbare körperliche Untersuchung abgeklärt werden könne. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 30. März 2023)

Höhere Lkw-Maut ab 2024

Neben Klimaschutz-Aspekten einigten sich die Politiker auf einen Kompromiss zum Punkt Planungsbeschleunigung. Im Papier heißt es: "Ein starker Wirtschaftsstandort braucht eine leistungsstarke Infrastruktur. Als Exportnation, als Hochtechnologie- und Transitland ist Deutschland auf einen reibungslos funktionierenden Personen- und Güterverkehr zwingend angewiesen – denn Mobilität ist ein Standortfaktor. Deshalb soll die Geschwindigkeit der Umsetzung von Verkehrsinfrastrukturprojekten – Straße und Schiene – erhöht werden." Dabei will das Bundesverkehrsministerium (BMDV) mit 150 Organisationen und Verbänden zusammen arbeiten. "Zentraler Baustein einer modernen und leistungsfähigen Infrastruktur ist der Ausbau und die Modernisierung des Schienennetzes", heißt es weiter. Dafür sollen Planung, Genehmigung und Umsetzung erheblich beschleunigt werden.  Neben der Beschleunigung von Bahn- und Brückenbauten sollen auch 144 Autobahn- und Bundesstraßenprojekte Vorrang bekommen. Die Koalition hat darüber hinaus vereinbart, deutlich mehr Geld in die Schiene als in die Straße zu investieren und bei Straßen einen stärkeren Fokus auf Erhalt und Sanierung zu legen. Für Bundesfernstraßen ist im Genehmigungsbeschleunigungsgesetz Verkehr unter anderem vorgesehen, dass existierende marode Brücken deutlich schneller und einfacher saniert beziehungsweise ersetzt werden können als bisher. Dabei kann für die Gestaltung der Ersatzbrücken auch die künftige Verkehrsentwicklung berücksichtigt werden.

Für die Sanierung des Schienennetzes wurden von der Ampelkoalition und der Deutschen Bahn 45 Milliarden Euro veranschlagt - alleine bis 2027. Das Geld soll zum Großteil durch die neue Reform der Lkw-Maut finanziert werden, die zum 1. Januar 2024 eingeführt werden soll. Für diese hatte sich die  Ampelkoalition schon im vergangenen Jahr verständigt: Dazu gehört unter anderem die Erweiterung der Lkw-Maut auf Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen (bislang 7,5 Tonnen) und eine stärkere Bepreisung des CO₂-Ausstoßes - laut Beschlusspapier soll der Aufschlag bei 200 Euro pro Tonne CO₂ liegen. "Für die Erreichung von Klimaneutralität im Verkehr spielen klimafreundliche Kraftstoffe (insbesondere E-Fuels) eine wichtige Rolle", heißt es im Papier der Ampelkoalition. Deshalb könnten E-Fuels zukünftig an Tankstellen verkauft werden. Zeitgleich soll ausgeschlossen werden, dass paraffinische Reinkraftstoffe aus fossilen Quellen oder kritischen biogenen Rohstoffen unbeabsichtigt gefördert werden. Emissionsfreie Lkw sollen dann bis Ende 2025 von der Infrastrukturgebühr befreit werden, anschließend werden nur 25 Prozent des regulären Satzes erhoben. Um einen Hochlauf der E-Fuels-Produktion zu garantieren, will die Bundesregierung "E-Fuel-Partnerschaften" schließen. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 29. März 2023)

Verbrenner-Streit: Einigung zwischen EU und Bundesregierung

Nach einer teilweise heftigen Debatte um die Zulassung von Neufahrzeugen mit E-Fuels betriebenen Verbrennungsmotoren nach 2035, haben das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) sowie die EU-Kommission eine Einigung erzielt. Kernpunkt ist eine Deklaration der EU-Kommission, in der konkrete Vorschläge angekündigt werden, wie nach 2035 eine Perspektive für die Zulassung von mit E-Fuels betriebenen Neufahrzeugen geschaffen werden kann. Bis Herbst 2024 soll eine praktikable Methodik entwickelt werden. Um Fahrzeuge die ausschließlich mit E-Fuels betrieben werden definieren zu können, will die EU-Kommission in einem ersten Schritt eine Durchführungsverordnung für die Typengenehmigung von Fahrzeugen vorlegen. Dies soll zunächst für Klarheit sorgen, wann ein mit E-Fuels betriebenes Verbrennerfahrzeug als Nullemissionsfahrzeug gilt. Neben diesen Bemühungen hat die Kommission einen delegierten Rechtsakt angekündigt, in dem festgelegt werden soll, wie reine E-Fuels-Fahrzeuge zu den CO2-Emissionsreduktionszielen beitragen. Die Kommission kündigte bereits an, ein zügiges Verfahren anzustreben und sich innerhalb des gesetzlichen Rahmens für einen erfolgreichen und für alle Seiten akzeptablen Entscheidungsprozess einzusetzen. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 27. März 2023)

Treibstoffdiebstahl verhindern: Das sollten Nutzfahrzeug-Betreiber wissen

mmer höhere Treibstoffpreise haben laut Brigade Electronics, ein Anbieter von Sicherheitsprodukten und -lösungen für Nutzfahrzeuge und Baumaschinen, in den letzten 12 Monaten zu einem enormen Anstieg an Dieseldiebstahl geführt. Schätzungen beziffern die Verluste für Unternehmen auf mehrere Millionen Euro. Viele Flottenbetreiber stehen vor der Herausforderung, ihre Fahrzeuge vor kostspieligen Schäden schützen zu müssen – Schäden, die von der Versicherung oft nicht ersetzt werden. Laut dem Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) sind Fälle von Treibstoffdiebstahl aufgrund fehlender Beweise schwer zu belegen, weshalb Versicherungen nicht dafür zahlen. Nicht nur Lkw waren in den letzten 12 Monaten betroffen – auch Straßenwalzen und Notstromaggregate gerieten ins Visier der Diebe. Wie der BGL erklärt, entstehen Unternehmen durch Dieseldiebstahl und dadurch beschädigte Tanks jedes Jahr Tausende von Euro an Reparaturkosten. Zudem müssen Betreiber für Mietfahrzeuge zahlen, während ihre eigenen beschädigten Lkw repariert werden. Die Diebe werden nur selten gefasst, und die Polizei hat oft keine Möglichkeit, diese Kriminellen zu stoppen. Tatsächlich führen die meisten Untersuchungen von Treibstoffdiebstahl weder zu Verhaftungen noch zu Entschädigungen für Fahrzeugeigner. Sollten die Täter jedoch gefasst und für schuldig befunden werden, drohen ihnen empfindliche Strafen: hohe Geldbußen und bis zu fünf Jahre Haft. In schwerwiegenderen Fällen, wenn zum Beispiel Gebäude aufgebrochen werden, um Treibstoff zu stehlen, sind Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren möglich.

John Osmant, Geschäftsführer der Brigade Elektronik, sagt: „Wir sehen, dass Fahrzeugbetreibern durch kriminelle Aktivitäten wie Treibstoffdiebstahl enorme Kosten und viel Ärger entstehen. Die Täter fühlen sich ermutigt, weil sie sehen, wie schnell sie Treibstoff aus Fahrzeugtanks stehlen können, und sie haben keine Angst vor Konsequenzen. Das liegt zum Teil daran, dass die Beweise fehlen, um sie zu fassen und letztendlich vor Gericht zu bringen. Wir haben mit einer Reihe von Flottenbetreibern zusammengearbeitet und Dashcams sowie Videoüberwachungssysteme in ihren Fahrzeugen installiert, um diese Verbrechen zu verhindern. Dashcams und Kameras sind mit den mobilen Digitalrekordern (MDR) von Brigade verbunden, die Aktivitäten rund um das Fahrzeug aufzeichnen. Diese Bilder sind bei Zwischenfällen wie Treibstoffdiebstahl von großem Wert. Ein solches System dient nicht nur als Abschreckung, damit Diebe ein Fahrzeug gar nicht erst ins Visier nehmen, es liefert auch wertvolle, unwiderlegbare Beweise, wenn eine Straftat stattfindet.“ Außerdem ließen sich über vollständig verwalteten 4G-Service Warnungen einrichten – beispielsweise, wenn eine Person sich dem Fahrzeug nähert. Mit dem System könnten Betreiber aus der Ferne auf ihre Fahrzeuge und damit verbundene Aktivitäten zugreifen, ohne vor Ort im Fahrzeug sitzen zu müssen. Dieses System böten Schutz und Sicherheit für Fahrer und Betreiber – vor allem, wenn Fahrzeuge über Nacht abgestellt werden. Und sollte eine Straftat stattfinden, können sie die Videobilder zur weiteren Untersuchung an die Polizei übergeben. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 27. März 2023)

Sozialdumping: Unterschiedliche Urteile in Belgien und den Niederlanden

In Den Haag entschied der Hohe Rat, das höchste Gericht der Niederlande, dass das Transportunternehmen Silo Tank Kft, das mittlerweile zu Van den Bosch gehört, ungarischen Lkw-Fahrern in den Jahren 2007 bis 2012 für ihre Arbeit in den Niederlanden rechtmäßig ungarische Löhne gezahlt hatte. Im belgischen Brügge hingegen ist das litauische Transportunternehmen Arijus dazu verurteilt worden, seinen osteuropäischen Fahrern für ihre Arbeit in Belgien und den Niederlanden belgische Löhne zu zahlen. Das Transportunternehmen Arijus war 2020 ins Visier von belgischen und niederländischen Kontrollbehörden geraten. Dem Unternehmen wurden Verstöße gegen die Kabotageregeln beim Containertransport zwischen den Häfen Antwerpen und Rotterdam vorgeworfen. Zu den Vorwürfen zählten: schlechte Behandlung der zumeist ukrainischen und weißrussischen Fahrer, die Nichtbeachtung der Vorschriften zur Ruhezeit sowie die Zahlung von zu niedrigen Gehältern. Die Richter folgten nicht in allen Punkten der Anklage, verurteilten aber Arijus dazu, den Fahrern Entschädigungssummen zwischen 2569 und 69.201 Euro zu zahlen. Außerdem wurde Arijus Ramonas, der Gründer und Generaldirektor von Arijus, zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Bei ihm soll es sich nach Angaben belgischer und niederländischer Medien um einen ehemaligen Vize-Verkehrsminister von Litauen handeln.

Die Entscheidung des niederländischen Gerichts ist eine erneute Wende in dem Rechtsstreit, den die Gewerkschaft FNV im Namen ungarischer Lkw-Fahrer gegen Van den Bosch führt. 2017 entschied ein Gericht in der Stadt ’s-Hertogenbosch, dass die Fahrer keinen Anspruch auf niederländischen Lohn hätten. 2018 hob der Hohe Rat das Urteil auf, der Fall musste erneut von einem Gericht in Arnhem-Leeuwarden verhandelt werden. 2021 entschieden dort die Richter, dass niederländische Löhne gezahlt werden müssen. Dieses Urteil ist jetzt wieder aufgehoben worden. Ein Gericht in Amsterdam soll sich erneut mit dem Fall beschäftigen. „Das Urteil zeigt zum einen, dass wir richtig gehandelt haben und die Fahrer immer richtig entlohnt wurden“, kommentierte Rico Daandels, CEO von Van den Bosch. Zum anderen zeige das Urteil aber auch, wie komplex die Frage nach der richtigen Entlohnung von Lkw-Fahrern sei. Nicht nur in diesem Einzelfall, sondern im gesamten Gütertransportsektor. Die Gewerkschaft FNV hingegen gibt sich zuversichtlich, dass das nächste Gericht „mit besserer Begründung“ den Anspruch der Fahrer auf niederländische Löhne erneut feststellen wird. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 22. März 2023)

EU legt klare Regeln für die Senkung des Energieverbrauchs fest

In der Nacht zum 10.03.2023 haben die schwedische Ratspräsidentschaft, das Europäische Parlament und die EU-Kommission im Trilog eine finale Verständigung über die Neufassung der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) erzielt. Damit wird ein klares Regelwerk mit Zielen und Maßnahmen für die Senkung des Energieverbrauchs der EU bis 2030 geschaffen. Sven Giegold, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: „Der erfolgreiche Abschluss des Trilogs zur EED-Novelle ist ein wichtiges Signal: Die EU wird ihre Anstrengungen zur Verringerung des Energieverbrauchs und zur Verbesserung der Energieeffizienz weiter verstärken. Dies ist die richtige Antwort auf die Energiekrise, die uns vor Augen geführt hat, dass Energie ein knappes und wertvolles Gut ist, mit dem wir sparsam und effizient umgehen müssen.“ Die Einigung sieht vor, dass der Energieverbrauch der EU bis 2030 um 11.7 % im Vergleich zu einer Referenzentwicklung reduziert werden muss. Für die Mitgliedstaaten werden zudem erstmals einheitliche Kriterien festgelegt, aus denen sich die nationalen Beiträge zur Umsetzung dieses EU-Ziels ableiten. Die verbindliche Verpflichtung zur Erbringung von Energieeinsparungen wird auf durchschnittlich knapp 1,5 % pro Jahr erhöht, wobei die Mitgliedstaaten weiterhin selbst über die zu ergreifenden Einsparmaßnahmen entscheiden können. Einheitliche EU-Anforderungen schafft die EED-Novelle zudem u.a. durch spezielle Reduktionsziele für die öffentliche Hand, eine Verpflichtung zur Nutzung von Energiemanagementsystem für Unternehmen mit großen Energieverbräuchen und höhere Anforderungen für eine effiziente Wärmeversorgung. Die EED-Novelle ist ein zentraler energiepolitischer Baustein des sog. „fit-for-55%“-Pakets der EU. Mit diesem Paket schafft die EU die Voraussetzungen dafür, ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55% zu senken. Die Bundesregierung hat die Einigung zur EED-Novelle aktiv unterstützt und arbeitet daran, jetzt auch die weiteren Bestandteile des Pakets zügig. (Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) v. 10. März 2023)

HVO-Kraftstoff wird in Deutschland zugelassen

Noch vor wenigen Wochen hatte ein breites Bündnis aus Verbänden, Herstellern und weiteren Branchenvertretern die Zulassung von HVO in Deutschland gefordert. Der Dieselersatz, der auf Abfall- und Reststoffen basiert, kann den Herstellern zufolge bis zu 90 Prozent CO2 einsparen. Bislang hatte das Bundesumweltministerium die Zulassung abgelehnt; das Bundesverkehrsministerium hatte sich dagegen für die Zulassung von HVO ausgesprochen. Nun hat man sich auf Regierungsebene wohl doch auf einen Weg einigen können: Wie es in einem Schreiben des DSLV-Bundesverbandes heißt, wurde aus Regierungskreisen öffentlich, dass sich die Koalitionsparteien auf eine Erweiterung des Rechtsrahmens für die Zulassung von reinen Biokraftstoffen verständigen konnten. Demnach würde HVO 100 in Deutschland zugelassen werden. Die 10. Bundesimmissionsschutzverordnung soll entsprechend ergänzt werden, sodass der Dieselersatz als Reinkraftstoff an öffentlichen Tankstellen und an Betriebstankstellen angeboten werden kann. Unklar ist aber noch, wann die Anpassung genau erfolgen soll. Zuletzt hatte es das Bundesumweltministerium verlauten lassen, dass sich die Bundesimmissionsschutzverordnung in der Überarbeitung befinde und eine Umsetzung vor Ende 2024 nicht realistisch sei. Allerdings, so heißt es im Schreiben des DSLV, soll die Verordnung lediglich ergänzt werden, weshalb sich einige eine frühere Zulassung erhoffen. Unklar ist indes, wie HVO als Reinkraftstoff künftig besteuert werden soll. Den Produzenten zufolge ist der Kraftstoff generell rund 15 Cent teurer als herkömmlicher Diesel. Steuerliche Anreize aufgrund der geringeren CO2-Emissionen könnten den Befürwortern zufolge eine gute Nachfrage nach HVO ermöglichen. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 01. März 2023)

RECHT nachhaltig!

Erneuerbare-Energien-Richtlinie: EU setzt Investitionssignale für Wasserstoff und E-Fuels

Die Trilogverhandlungen des europäischen Parlaments, der Kommission sowie des Rates bezüglich der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie sind heute früh zu einem Ende gekommen. Dabei haben sich die Gesetzgeber auf ein Ziel von 42,5 Prozent Erneuerbare Energien in allen Sektoren der EU bis 2030 verständigt. Im Verkehrssektor müssen die Emissionen um 14,5 Prozent reduziert werden und eine kombinierte Quote, in Höhe von 5,5 Porzent fortschrittlichen Biokraftstoffen sowie E-Fuels wird bis 2030 im Transportsektor verpflichtend. Zudem konnte eine bindende Unterquote von einem Prozent für erneuerbare Kraftstoffe nicht bio-genen Ursprungs verabschiedet werden. Vorläufig können so die ersten notwendigen Investitionen angereizt werden. "Hochgerechnet schafft die kombinierte Quote nun ein Ausbaupotenzial von 200 TWh, was rund 20 Milliarden Liter Diesel-Äquivalent entspricht. Gleichzeitig werden bei Zielerreichung jährlich mehr als 60 Millionen Tonnen CO2 eingespart. Das entspricht dem Ausstoß von rund 40 Millionen Fahrzeugen. Außerdem sind die bindenden ein Prozent für RFNBOs mehr als doppelt so viel, als bislang in den entsprechenden Verordnungen für die Luft- und Schifffahrt diskutiert wird. Wasserstoff und E-Fuels werden bis 2030 also auch im Straßenverkehr Verwendung finden. Zum Vergleich: Finnland hat bereits eine Quote von 3 Prozent für E-Fuels in 2030 beschlossen", sagt Ralf Diemer, Geschäftsführer der E-Fuel Alliance. Neben den Sektorzielen für den Verkehr, muss auch die Industrie Wasserstoff und E-Fuels einsetzen: Bis 2030 müssen 42 Pprzent des in der Industrie verwendeten Wasserstoffs aus Erneuerbaren Energien stammen. "Die Vorgaben für die Industrie unterstreichen die Notwendigkeit, den Wasserstoffsektor zeitnah zu skalieren und die wachsende Nachfrage zu befriedigen", meint Diemer. Die Trilog-Entscheidung ist vorläufig und muss noch von Rat und Parlament verabschiedet werden. Erst nach Zustimmung aller Gesetzgeber, kann die überarbeitete Erneuerbaren-Energierichtlinie in Kraft treten. Die finale Bestätigung ist nach der Sommerpause zu erwarten. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 31. März 2023)

EU-Staaten stimmen - endgültig - für emissionsfreie Autos ab 2035

Die Europäische Kommission begrüßt die endgültige Verabschiedung der neuen CO2-Standards für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge durch die EU-Mitgliedstaaten bei ihrem Rats-Treffen in  Brüssel. „Diese endgültige Abstimmung ist ein wichtiger Schritt in Richtung emissionsfreie Mobilität in der EU,“ sagte Frans Timmermans, Exekutivvizepräsident der Europäischen Kommission für den Europäischen Grünen Deal. „Die Richtung ist klar: Im Jahr 2035 müssen neue Pkw und Kleintransporter emissionsfrei sein. Die neuen Vorschriften sind ein wesentlicher Bestandteil des europäischen Grünen Deals und werden einen großen Beitrag zu unserem Ziel leisten, bis 2050 klimaneutral zu sein.“ Wie im vergangenen Jahres bereits vereinbart, wird die Kommission nun Erwägungsgrund 11 der Verordnung umsetzen. In einer Erklärung, die dem verabschiedeten Gesetzestext beigefügt ist, bestätigt die Europäische Kommission: „Die Kommission würdigt und bestätigt die Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates, Erwägungsgrund 11 in den vereinbarten Kompromisstext der überarbeiteten Verordnung zur Festlegung von CO₂ -Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge aufzunehmen. Die Kommission wird sich auf diesen Erwägungsgrund als Ausgangspunkt für einschlägige Gesetzgebungsinitiativen stützen.“ Weiter heißt es, die Kommission werde „im Einklang mit der rechtlichen Ermächtigung im Herbst 2023 auch einen delegierten Rechtsakt vorschlagen, in dem festgelegt wird, wie Fahrzeuge, die ausschließlich mit E-Fuels betrieben werden, zu den CO₂ -Emissionsreduktionszielen beitragen würden.“ (Quelle: Mitteilung der Europäischen Kommission v. 28. März 2023)

Verkehr verursacht mehr Treibhausgas-Emissionen als im Vorjahr

Auf den ersten Blick scheint die Richtung richtig zu sein: Im Jahr 2022 sind die Treibhausgasemissionen in Deutschland um 1,9 Prozent im Vergleich zu Vorjahr gesunken. So lautet die Prognose des Umweltbundesamtes, die heute veröffentlicht wurde. Damit wurden zwar die Zielwerte des Bundesklimaschutzgesetzes eingehalten, allerdings sorgen die Details der Auflistung für Diskussionen. Denn nach wie vor hinkt vor allem der Verkehrssektor hinter seinen Zielen hinterher. Den Zahlen zufolge wurden im vergangenen Jahr rund 148 Millionen CO2-Äquivalente und damit 0,7 Prozent mehr Treibhausgasemissionen ausgestoßen als im Vorjahr. Damit sei der Verkehrssektor laut dem Umweltbundesamt der einzige Sektor, der gleichzeitig sein Ziel verfehle (neun Millionen Tonnen zu viel) und auch noch einen Emissionsanstieg im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen habe. Wie das Umweltbundesamt ausführt, gibt es mehrere Gründe für die Entwicklung. So habe nach den Corona-Einschränkungen der Verkehr wieder zugenommen, außerdem seien die hohen Kraftstoffpreise durch den Tankrabatt abgefedert worden. Zudem habe es im vergangenen Jahr zwar eine Rekordzahl an Zulassungen bei Elektroautos gegeben, der Zuwachs reiche aber nicht, um die Zunahme der Emissionen auszugleichen. Die Ergebnisse werden nun von einem Expertenrat beurteilt, der innerhalb eines Monats einen Bericht erstellt. Wenn ein Ministerium die Ziele verfehlt, hat es nach dem Bericht des Gremiums drei Monate Zeit, um ein Sofortprogramm aufzusetzen. Im Bundesverkehrsministerium ist dieser Prozess schon bekannt. Bereits im Vergangenen Jahr hatte das Ressort um Bundesminister Volker Wissing die vorgesehenen Ziele verfehlt und musste im Anschluss ein Sofortprogramm aufsetzen. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 15. März 2023)

Treibhausgasemissionen in Deutschland gehen leicht zurück

Die Treibhausgasemissionen Deutschlands gehen weiter zurück. Laut der heute vom Umweltbundesamt vorgelegten jährlichen Analyse sind die Emissionen 2022 gegenüber 2021 um rund zwei Prozent gesunken. Sie liegen jetzt bei 746 Millionen Tonnen. Deutschland hat seine Treibhausgase damit im Vergleich zu 1990 bis heute um 40,4 Prozent verringert. Der Rückgang der Treibhausgasemissionen im Jahr 2022 betrifft nicht alle relevanten Emissionsbereiche. Insbesondere im Verkehrssektor gibt es keine Trendwende, hier ist sogar ein erneuter Anstieg zu verzeichnen. Am stärksten sanken die Emissionen gegenüber dem Vorjahr (2021) im Industriesektor allerdings leider auch infolge von Produktionsrückgängen aufgrund der hohen Energiepreise. Auch im Gebäudebereich verringerten sich die Emissionen, die vorgesehene Zielmarke des Klimaschutzgesetzes wird allerdings weiter überschritten. Bei der Energieerzeugung konnte die Zielmarke für 2022 hingegen knapp eingehalten werden - trotz zahlreicher Notfallmaßnahmen, wie die Inbetriebnahme stillgelegter Kraftwerke, die die Versorgungssicherheit Deutschlands gewährleisten. Dies liegt in erster Linie am zunehmenden Ausbau erneuerbarer Energien und damit der steigenden Stromproduktion aus Wind-, Sonnen- und Biogasenergie.

Während die Sektoren Energie, Industrie und Landwirtschaft die Sektorzielwerte des Klimaschutzgesetzes jeweils einhalten, gibt es im Gebäudebereich zwar einen Rückgang im Vergleich zum Vorjahr, aber in Summe immer noch eine leichte Zielüberschreitung um vier Millionen Tonnen an CO2-Äquivalenten. Eine deutliche Überschreitung der Zielwerte zeigt sich im Verkehrssektor, wo die nach Gesetz zulässige Jahresemissionsmenge um neun Millionen Tonnen CO2 Äquivalente überschritten wird. Auch steigen im Verkehrssektor die Emissionen gegenüber dem Vorjahr erneut an. Damit besteht für die Bereiche Verkehr und Gebäude nach den gesetzlichen Vorgaben eine Verpflichtung für diese Sektoren erneut Sofortprogramme vorzulegen, um in den Folgejahren wieder die Zielmarken des Klimaschutzgesetzes einzuhalten. Die Bundesregierung hat im Gebäudebereich auf Grundlage des von BMWK und BMWSB vorgelegten Sofortprogramm 2022 bereits zusätzliche Maßnahmen zur Beschleunigung der CO2-Reduktion auf den Weg gebracht. Die eigenen mit dem Sofortprogramm veröffentlichten Wirkungsabschätzungen gingen für 2022 dabei noch von einer Zielverfehlung in Höhe von fünf Millionen Tonnen an CO2-Äquivalenten aus. Diese Menge wird jetzt leicht unterschritten. Dennoch wird das BMWK gemeinsam mit dem Bundesbauministerium das Sofortprogramm Gebäude aus dem Jahr 2022 überprüfen und weiterentwickeln. So wird sichergestellt, dass die beabsichtigten Minderung auch tatsächlich eintritt und das Klimaziel 2030 eingehalten wird. Deutschland hat sich verpflichtet, seine Treibhausgasemissionen bis 2030 gegenüber 1990 um 65 Prozent zu verringern und dies im Klimaschutzgesetz verankert. Bis 2045 will Deutschland Klimaneutralität erreichen. (Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) v. 15. März 2023)