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Aktuelles im Mai 2023

RECHT aktuell!

Bundesrat für bessere Arbeitsbedingungen in der Paketbranche

Bei der Zustellung von Paketen sollen Werkverträge zukünftig verboten sein. Mit diesem Ziel fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, das „Paketboten-Schutz-Gesetz“ zu ändern. Eine entsprechende Entschließung auf Initiative von Bremen, Niedersachsen, dem Saarland und Thüringen beschloss der Bundesrat in seiner Sitzung am 12. Mai 2023. Zur Begründung verweist die Entschließung auf die rasante Zunahme von Paketsendungen und den hohen Wettbewerbsdruck unter den Paketdienstleistern. Häufig seien Paketzustellerinnen und Paketzusteller nicht direkt bei den Paketdienstleistern beschäftigt, sondern im Rahmen von Werkvertragskonstellationen bei deren Subunternehmen. Dort bestünden in aller Regel keine Tarifverträge und auch Betriebsräte seien selten.
Kontrollen brächten immer wieder schlechte oder rechtswidrige Arbeitsbedingungen zutage, darunter Verstöße gegen das Mindestlohngesetz bzw. das Arbeitnehmerentsendegesetz, ebenso Scheinselbständigkeit sowie die Missachtung notwendiger Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Ein Verbot von Werkverträgen in der Paketbranche - so heißt es in der Begründung für die Entschließung - würde die Verantwortung für die Einhaltung der arbeits- und arbeitsschutzrechtlichen Standards den großen Dienstleistern zuweisen - analog zur Fleischwirtschaft, wo der Gesetzgeber sich aufgrund ähnlicher Missstände veranlasst sah, Werkverträge bzw. den Einsatz von Fremdpersonal im Kernbereich der Fleischwirtschaft zu untersagen. Ausnahmen für das Werksvertragsverbot soll es nach dem Willen der Länder jedoch für Subunternehmen geben, die ausschließlich sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zu tariflichen Entgeltbedingungen einsetzen. Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich damit befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht. (Quelle:  Plenarsitzung des Bundesrates v. 12.05.2023)

Vermittlungsausschuss erzielt Einigung beim Whistleblowerschutz

Vertreterinnen und Vertreter von Bundestag und Bundesrat haben sich am 9. Mai 2023 auf Änderungen am Hinweisgeberschutzgesetz geeinigt. Der Kompromiss enthält insbesondere Änderungen zu den Meldewegen für anonyme Hinweise, zu Bußgeldern und zum Anwendungsbereich des Gesetzes. Das Hinweisgeberschutzgesetz regelt den Umgang mit Meldungen zu Betrügereien, Korruption und anderen Missständen in Behörden und Unternehmen; ebenso mit Hinweisen auf mangelnde Verfassungstreue von Beschäftigten im öffentlichen Dienst, auch wenn dabei keine konkreten Straftaten vorliegen. Der Bundestagsbeschluss enthält Vorschriften zur Einrichtung von internen und externen Meldestellen, zu Verfahren und Vertraulichkeit der Meldungen und zu Maßnahmen zum Schutz der Hinweisgeber vor Repressalien - aber auch zu Haftung, Schadensersatz und Bußgeldern im Falle bewusst falscher Angaben. Der Vermittlungsausschuss schlägt nun vor, auf eine Pflicht, die Abgabe anonymer Meldungen zu ermöglichen, zu verzichten. Dies gilt sowohl für interne als auch auch für externe Meldestellen. Es wird lediglich vorgegeben, dass die Stellen auch anonym eingehende Meldungen bearbeiten sollten. Der Vorschlag enthält zudem eine Regelung nach der hinweisgebende Personen in Fällen, in denen intern wirksam gegen Verstöße vorgegangen werden kann, die Meldung an eine interne Meldestelle bevorzugen sollten. Informationen über Verstöße sollen nach dem Kompromiss nur noch in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, wenn sie sich auf den Beschäftigungsgeber oder eine andere Stelle, mit der die hinweisgebende Person beruflich im Kontakt stand, beziehen. Das Gesetz sieht bislang bereits eine Beweislastumkehr vor, wenn die hinweisgebende Person eine Benachteiligung im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit erleidet. Dabei soll es nach der Einigung bleiben. Die Vermutung, dass die Benachteiligung eine Repressalie für den Hinweis ist, soll aber nur dann bestehen, wenn die hinweisgebende Person dies auch selbst geltend macht. Die maximale Höhe der für Verstöße gegen das Gesetz angedrohten Bußgelder soll nach dem Kompromiss statt 100.000 Euro nur noch 50.000 Euro betragen.

Das "Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden" dient der Umsetzung einer EU-Richtlinie, die bis zum 17. Dezember 2021 umzusetzen gewesen wäre. Es war vom Bundestag am 16. Dezember 2022 beschlossen worden, hat aber in der 1030. Plenarsitzung des Bundesrates nicht die erforderliche Mehrheit von 35 Stimmen erhalten (BundesratKOMPAKT vom 10. Februar 2023). Da es der Zustimmung der Länderkammer bedarf, konnte es bisher nicht in Kraft treten. Die Bundesregierung hatte am 5. April 2023 beschlossen, ein Vermittlungsverfahren zu verlangen. Nimmt der Bundestag den Einigungsvorschlag noch in dieser Woche an, so könnte der Bundesrat dem entsprechend geänderten Gesetz in seiner Plenarsitzung am Freitag zustimmen. Das Gesetz könnte dann dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Gemäß den in der Einigung vorgesehenen neuen Vorschriften zum Inkrafttreten soll es zum weit überwiegenden Teil einen Monat nach der Verkündung in Kraft treten - möglicherweise also etwa Mitte Juni 2023.  (Quelle: Mitteilung des Bundesrates v. 09. Mai 2023)

Update vom 12. Mai 2023:
Der Bundesrat hat am 12. Mai 2023 dem Hinweisgeberschutzgesetz zugestimmt, das im Vermittlungsausschuss nachverhandelt worden war. Der Bundestag hatte tags zuvor den Kompromissvorschlag bestätigt und seinen ursprünglichen Beschluss entsprechend verändert. Das "Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden" dient der Umsetzung einer EU-Richtlinie, die bis zum 17. Dezember 2021 umzusetzen gewesen wäre. Es regelt den Umgang mit Meldungen zu Betrügereien, Korruption und anderen Missständen in Behörden und Unternehmen; ebenso mit Hinweisen auf mangelnde Verfassungstreue von Beschäftigten im öffentlichen Dienst, auch wenn dabei keine konkreten Straftaten vorliegen. Enthalten sind Vorgaben zu Verfahren und Vertraulichkeit der Meldungen und Maßnahmen zum Schutz der Hinweisgeber vor Repressalien - aber auch Haftung, Schadensersatz und Bußgelder im Falle bewusst falscher Angaben. Behörden und Unternehmen ab 50 Mitarbeitern müssen nach dem Gesetz interne Anlaufstellen schaffen. Zusätzlich will der Bund eine externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz errichten. Die Länder können eigene externe Meldestellen einrichten. Eine Pflicht, die Abgabe anonymer Meldungen zu ermöglichen besteht weder für interne noch für externe Meldestellen. Es wird lediglich vorgegeben, dass die Stellen auch anonym eingehende Meldungen bearbeiten sollten. Mit der Zustimmung des Bundesrates ist das parlamentarische Verfahren abgeschlossen. Das Gesetz kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll zum weit überwiegenden Teil einen Monat nach der Verkündung in Kraft treten - möglicherweise also etwa Mitte Juni 2023. (Quelle:  Plenarsitzung des Bundesrates v. 12.05.2023)

FUMO-Awards auf der Logistik Night

Bei der VR Logistics Night wurden zum ersten Mal vier FUMO Awards an Firmen vergeben, die beim durchgeführten FUMO Audit jeweils ein Ergebnis von 100 Prozent in allen Kategorien für sich verbuchen konnten. FUMO Solutions bietet seinen Kunden ein Compliance Management System an, mit dem die Unternehmen sämtlich gesetzlichen Anforderungen und behördlichen Vorschriften digital überwachen und durchführen können. Dabei geht es um alle sicherheitsrelevanten Bereiche in der Logistik und umfassende Rechtssicherheit in diesen Belangen. Für die FUMO Awards werden bei den Unternehmen Audits durchgeführt, die über 360 Prüfkriterien umfassen. Der FUMO Compliant Award können sich ausschließlich Unternehmen sichern, die bei der Prüfung ein herausragendes Ergebnis erzielen. In diesem Jahr nahmen erstmalig vier Unternehmen die Awards entgegen, die alle 100 Prozent der zu erreichenden Punkte für sich verbuchen konnten. Die vier Preisträger präsentieren sich als Unternehmen, in denen kompromisslose Sicherheit, höchste Qualität und verantwortungsvolles Handeln den Logistik-Alltag bestimmen. FUMO-Geschäftsführer Florian Janz übergab den Geschäftsführern und Vertretern der Preisträger die diesjährigen FUMO Compliant Carrier Awards persönlich: Unter den diesjährigen Preisträgern waren bekannte Gesichter, die bereits in den Vorjahren auf der VR-Bühne gestanden hatten, um den FUMO Compliant Carrier Award entgegenzunehmen. So auch Matthias Berl, der als Geschäftsführer sowohl von Culina Logistics wie auch der Emhage Transportgesellschaft gleich zwei der begehrten FUMO Compliant Carrier Awards für die Unternehmen unter seiner Verantwortung entgegennahm. Auch Dirk Osthoff,  Fuhrparkverantwortlicher bei Weicken & Schmidt in Dortmund, nahm nicht seinen ersten FUMO Award entgegen. Bernd Schlumpberger, Head of Fleet & Transport Management bei TEVA, einer Unternehmensgruppe, die unter anderem Generika und Biopharmazeutika der Marke ratiopharm mit ihrer eigenen hoch modernen Flotte distribuiert, ist bereits seit über zehn Jahren Kunde von FUMO Solutions. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 08. Mai 2023)