+++ Erweiterung der Fahrteinschreibepflicht für Fahrzeuge ab 2,5 Tonnen bei grenzüberschreitenden Güterbeförderungen tritt am 01. Juli 2026 in Kraft +++
Seit August 2023 müssen neue Nutzfahrzeugen über 3,5 Tonnen mit einem intelligenten Fahrtenschreiber der zweiten Version ausgerüstet sein. Ab dem 01. Juli 2026 unterliegen auch leichtere Nutzfahrzeuge, mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 2,5 Tonnen, der Pflicht einen intelligenten Fahrtenschreiber der zweiten Version eingebaut zu haben, sofern diese im grenzüberschreitenden Güterverkehr oder in der Kabotage tätig sind. Wir empfehlen Ihnen sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen auseinanderzusetzen und zu prüfen, ob die neue Regelung für Sie relevant ist. Sofern Sie von der neuen Regelung betroffen sind, sollten Sie sich frühzeitig mit Ihrer Werkstatt austauschen, damit diese den Einbau des intelligenten Fahrtenschreibers der zweiten Version fristgerecht vornehmen kann.
+++ Stichtag (01.01.2026) zur Ermittlung des durchschnittlichen Energieverbrauchs der letzten drei Kalenderjahre beachten +++
Unternehmen mit einem durchschnittlichen Energieverbrauch der letzten drei Kalenderjahre von mehr als 7,5 GWh (ca. 753.000 Liter Diesel) sind gem. §8 Abs. 1 EnEfG dazu verpflichtet, ein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem (DIN EN ISO 50001 oder EMAS) einzurichten. Sollten Sie in den Jahren 2023, 2024 und 2025, durchschnittlich mehr als 753.000 Liter Diesel verbraucht haben, haben Sie dann 20 Monate Zeit (Stichtag: 01. September 2027) das entsprechende Managementsystem einzurichten. ACHTUNG: Wenn Sie in den Jahren 2022, 2023 und 2024, durchschnittlich mehr als 753.000 Liter Diesel verbraucht haben, dann verkürzt sich die Frist auf den 01. September 2026. >> Nähere Informationen zu den Pflichten im Rahmen des Energieeffizienzgesetzes
+++ Anträge für das Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit (ehemals De-minimis) des BALM können ab 14. April 2026, 09:00 Uhr gestellt werden +++
Das Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit (ehemals De-minimis) des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM) unterstützt Unternehmen, die in umweltfreundliche und sicherheitssteigernde Fahrzeugausstattungen sowie in Technologien für einen effizienteren Einsatz von Anhängern und Aufbauten investieren. . Die Förderquote beträgt nach Angaben des BALM bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten einer Maßnahme. Jedes Unternehmen kann in einem Jahr bis zu maximal 33.000 Euro beantragen. Die Zeitfenster für die Beantragung der Förderung öffnet am 14. April, 9 Uhr, und schließt spätestens am 31. August 2026 oder wenn die dafür bereitgestellten finanziellen Mittel aufgebraucht sind, es lohnt sich also, schnell zu sein. Das BALM vergibt die Zuschüsse nach dem „Windhund-Prinzip“. Das heißt: Die Behörde bearbeitet Anträge nach deren Eingangsdatum im eService-Portal des BALM. >> Zu den Antragsdokumenten im eService-Portal des BALM
Der schwere Straßengüterverkehr soll schneller elektrifiziert werden: Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) hat eine neue Förderrichtlinie für Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge auf den Weg gebracht. Über einen Zeitraum von vier Jahren stellt der Bund dafür insgesamt eine Milliarde Euro bereit. Das Programm richtet sich sowohl an Speditionen und Logistikunternehmen, die Ladepunkte auf dem eigenen Betriebshof errichten wollen, als auch an Investoren, die eine öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für schwere Lkw aufbauen. Mit der Förderung will der Bund den Umstieg auf batterieelektrische Lkw beschleunigen. Der schwere Güterverkehr sei für den Wirtschaftsstandort Deutschland unverzichtbar, müsse aber zugleich klimafreundlicher werden, betonte Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU). Eine leistungsfähige Ladeinfrastruktur sei dafür die zentrale Voraussetzung. Batterieelektrische Lkw bieten nach Einschätzung des Ministeriums nicht nur Klimavorteile, sondern können den Transportsektor auch weniger abhängig von fossilen Energiekrisen machen – sofern Ladepunkte in ausreichender Zahl vorhanden sind. Die neue Förderrichtlinie ist Teil des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030. Förderfähig sind nicht nur die eigentlichen Ladepunkte, sondern auch Netzanschlüsse, Batteriespeicher sowie Ladelastmanagement‑Systeme. Damit sollen insbesondere Standorte mit hohem Leistungsbedarf technisch und wirtschaftlich abgesichert werden. Zum Start stehen 200 Millionen Euro für mehrere Förderaufrufe bereit. Weitere Aufrufe sollen im Laufe der vierjährigen Programmlaufzeit folgen und an die jeweilige Marktsituation angepasst werden. Geplant sind drei Förderlinien:
Bei den wettbewerblichen Verfahren gilt als zentrales Kriterium der Fördereuro je aufgebauter Ladeleistung. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 04. Mai 2026)
Am Samstag, 30. Mai, wird die Brennerautobahn A13 wegen einer Demonstration stundenlang gesperrt. Der ADAC warnt vor massiven Verkehrsproblemen auf der wichtigsten Nord‑Süd‑Achse über die Alpen. Die Sperrung soll nach aktuellen Ankündigungen von 11 bis 19 Uhr zwischen der Mautstelle Schönberg und dem Brennerpass gelten – und damit genau an einem der verkehrsreichsten Tage der Pfingstferien. Am 30.5. besteht zusätzlich ein LKW Fahrverbot für LKW >7,5to ab 07:00 Uhr in Fahrtrichtung Süden und ab 9:00 Uhr in Fahrtrichtung Norden. Ein Transit durch den Brennerkorridor ist an diesem Tag nicht möglich. Es bestehen keine lokalen Ausweichmöglichkeiten. Das Land Tirol weist ausdrücklich darauf hin, dass der Brennerraum großräumig zu umfahren ist. Zwar sind alternative Alpenpässe formal nicht explizit gesperrt, jedoch ist deren Nutzung für den Transit faktisch stark eingeschränkt. Grund hierfür sind Abfahrtssperren, Verkehrslenkungsmaßnahmen sowie aktive Zurückweisungen des Transitverkehrs, sodass ein Ausweichen auf das niederrangige Straßennetz nicht möglich ist. Darüber hinaus ist auch auf den Tagen vor und nach dem 30. Mai 2026 mit erhöhtem Verkehrsaufkommen und erheblichen Beeinträchtigungen im alpenquerenden Verkehr zu rechnen. Nebenstrecken können zusätzlich eingeschränkt werden, um Einsatz- und Rettungsfahrzeugen jederzeit freie Fahrt zu gewährleisten. Der Automobilclub rechnet mit erheblichen Staus und Verzögerungen. Insbesondere, weil die Sperrung mitten in den Pfingstferien erfolgt: In Bayern, Baden‑Württemberg und Sachsen‑Anhalt ist zu diesem Zeitpunkt schulfrei. Auf der Brennerstrecke sind jährlich rund 14 Millionen Fahrzeuge unterwegs. Eine nahezu vollständige Blockade des Wipptals, dem zentralen Zulauf zum Brenner, sei unter normalen Umständen äußerst ungewöhnlich – entsprechend dramatisch könnten die Auswirkungen ausfallen. Nach Einschätzung des ADAC sind Ausweichstrecken nur sehr eingeschränkt nutzbar. Die Tauernautobahn A10 sei bereits bei normalem Reiseverkehr stark belastet und könne die zusätzlichen Fahrzeugmengen nicht aufnehmen. Auch Alternativen wie der Reschenpass, das Timmelsjoch oder die Felbertauernstraße seien nicht geeignet, um den Verkehr in größerem Umfang umzuleiten. Das Land Tirol plant daher, den Durchgangsverkehr großräumig umzuleiten, unter anderem über die Schweiz und benachbarte Bundesländer. Entsprechende Hinweise sollen auch in Navigationssysteme eingespeist werden. Auf Schleichwege sollten Reisende ebenfalls nicht setzen. Die Tiroler Landesregierung kündigte an, zusätzlich zur Autobahn auch parallel verlaufende Bundes‑ und Landesstraßen für den Durchgangsverkehr zu sperren. Für Durchreisende sei es am 30. Mai nicht möglich, den Brennerkorridor zu nutzen. Die Polizei will die Maßnahmen mit verstärkten Kontrollen durchsetzen. Fahrzeuge ohne Berechtigung würden konsequent zurückgeschickt. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 04. Mai 2026)