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»Aktuelles im April 2018« 

RECHT aktuell!

Verordnungsentwurf zur Luftreinhaltung mehrheitlich beschlossen

Am 25.04.2018 wurde dem Verordnungsentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung einer Luftreinhalte-Richtlinie der EU mehrheitlich von den Mitgliedern des zuständigen Ausschusses zugestimmt. Hierbei wurden Reduktionsziele für Feinstaub (PM 2,5), Stickoxide, Ammoniak, Schwefeldioxid und flüchtige organische Verbindungen (NMVOC) für die Jahre 2020 und 2030 (im Vergleich zum Basisjahr 2005) festgelegt. Folgene Reduktionsziele für die im Straßengüterverkehr relevanten Emissionen wurden festgelegt:

  • Reduzierung der Stickoxid-Emissionen (NOx) um 39 Prozent bis 2020 und 65 Prozent bis 2030
  • Reduzierung der Feinstaub-Emissionen (PM 2,5) um 26 Prozent bis 2020 und 43 Prozent bis 2030

Bundesregierung beschließt Nationales Reformprogramm (NRP) 2018

Mit dem Nationalen Reformprogramm 2018 antwortet die Bundesregierung auf den Länderbericht Deutschland der Europäischen Kommission vom 07. März 2018, in dem die Kommission die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Rates der Europäischen Union an Deutschland bewertet und die Ergebnisse darstellt. Das NRP stellt vor allem dar, mit welchen Maßnahmen Deutschland den gesamtwirtschaftlichen Herausforderungen begegnet, die der Länderbericht 2018 identifiziert. Darüber hinaus berichtet die Bundesregierung im NRP 2018 über Fortschritte und Maßnahmen im Rahmen der Europa 2020-Strategie. Für die Transport- und Logistikbranche sind hierbei insbesondere folgende Punkte zu beachten:

  • Die Bundesregierung plant im Jahr 2018, die Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur auf 14,2 Milliarden Euro zu erhöhen. Hierbei wird neben den öffentlichen Mitteln, insbesondere die Mehreinnahmen durch die vorgesehene Ausweitung der LKW-Maut ab 1.Juli 2018 eingesetzt
  • Die Bundesregierung beabsichtigt, 2019 ein Gesetz zu verabschieden, das die Einhaltung der Klimaschutzziele 2030 gewährleisten soll .
  • Nach der geplanten Änderung der EU-Wegekosten-Richtlinie wird die Bundesregierung prüfen, ob die Maut CO2-orientiert differenziert werden soll.

BG Verkehr beschließt Maßnahmen gegen das Wegrollen von Fahrzeugen

Der Vorstand der BG Verkehr hat am 12.April 2018 folgende Forderungen zu Maßnahmen gegen das Wegrollen von Fahrzeugen beschlossen:

  • Fahrzeughersteller müssen die Entwicklung und den serienmäßigen Einbau von sich selbsttätig einlegenden Feststellbremsen für alle Neufahrzeuge forcieren.
  • Herstellerübergreifend müssen vereinheitlichte Funktionalitäten angestrebt werden.
  • Es muss sichergestellt sein, dass die Feststellbremse aktiviert ist oder automatisch aktiviert wird, wenn der Fahrzeugführer/die Fahrzeugführerin keine Bedienung mehr ausübt und den Fahrersitz verlässt. Eine reine Warnfunktion reicht in diesem Falle nicht aus.
  • Die Feststellbremse darf nur gelöst werden können, wenn der Fahrzeugführer/die Fahrzeugführerin sich in Bedienbereitschaft befindet oder mit entsprechenden Handlungen seinen/ihren Fahrwunsch signalisiert.
  • Sonderfunktionen, wie zum Beispiel für das Abschleppen oder den Betrieb in Waschstraßen, müssen möglich sein.
  • Auf die besondere Gefahrensituation durch wegrollende Fahrzeuge muss bei der Schulung sowie Aus- und Fortbildung von Fahrzeugführern und Fahrzeugführerinnen intensiv hingewiesen werden

Notrufassistent für Pkw und Transporter seit 31.März 2018 Pflicht

Mit dem Stichtag 31. März 2018 müssen alle neuen Pkw und leichten Nutzfahrzeuge mit dem Notrufassistenten eCall ausgerüstet sein. Ein entsprechendes Gesetz zur Einführung des Systems haben die Abgeordneten des Europäischen Parlaments bereits am 28. April 2015 verabschiedet. Dieses sehe vor, dass eCall auf der europäischen Notrufnummer 112 basiert und grenzübergreifend funktioniert.

Auch leichte Nutzfahrzeuge (< 3,5t zHm) unterliegen den Kabotagebestimmungen

Entgegen der weitverbreiteten Meinung, unterliegen auch (nicht genehmigungspflichtige) Fahrten mit Fahrzeugen, die eine zulässige Gesamtmasse von weniger als 3.500kg aufweisen, den Kabotagebestimmungen gem. Art. 8 ff. Verordnung (EG) Nr. 1072/2009. Hinweis vom Bundesamt für Güterkraftverkehr:

"Vom Geltungsbereich der Vorschriften, die für Kabotagebeförderungen gelten, sind gemäß der Bestimmungen der Artikel 8 und 9 der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 auch Fahrzeuge mit einem zGG von bis zu 3,5 t umfasst. Da auch Unternehmen, die unter die Freistellung nach Artikel 1 Absatz 5 c) (Kraftfahrzeuge bzw. Kraftfahrzeugkombination bis 3,5 t zGG) fallen, gemäß Artikel 8 Absatz 5 der Verordnung Kabotagebeförderungen durchführen können, gelten auch für diese Fahrzeuge die Voraussetzungen wie für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 t zGG."