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»Aktuelles im Juni 2018« 

RECHT aktuell!

Zusätzliche LKW-Fahrverbote in den Sommerferien

Lkw dürfen vom 1. Juli bis zum 31. August an Samstagen in der Zeit von 7 bis 20 Uhr auf einigen Autobahnen und Bundesstraßen nicht verkehren. Auch in europäischen Nachbarländern gelten ähnliche Ferienreise-Fahrverbote.rachtführer und Spediteure müssen mit Beginn der Sommerferien auf erweiterte Lkw-Fahrverbote achten. Zusätzlich zum geltenden Wochenendfahrverbot an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen, dürfen Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen sowie Lkw mit Anhängern unabhängig vom Gewicht in der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. August ausgewiesene Streckenabschnitte nicht befahren. Die Lkw-Fahrverbote gelten auf hoch belasteten Strecken, die von den einzelnen Bundesländern ausgewählt wurden, jeden Samstag in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr.

Mit der entsprechenden Ferienreiseverordnung ergänzt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) das ganzjährig bestehende Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw. Damit soll der Fernreiseverkehr im Sommer entlastet werden. Ferienfahrverbote für Lkw gelten in ähnlicher Form auch in vielen europäischen Nachbarländern. (Quelle: Mitteilung der Verkehrsrundschau v. 28.06.2018)

Fahrverbote in Stuttgart werden immer wahrscheinlicher

Die grün-schwarze Landesregierung strebt erste Diesel-Fahrverbote in Stuttgart für Anfang 2019 an. Aus einem internen Papier geht hervor, dass dann Fahrverbote für Diesel der Euronormen 3 und 4 kommen sollen. Darüber berichteten auch SWR und „Südwest Presse”. Die endgültige Entscheidung stand aber zunächst noch aus. Die grün-schwarzen Regierungsfraktionen sollten sich am Dienstagnachmittag in Stuttgart mit dem Thema beschäftigen.Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) sprach von „Zwischenergebnissen”, die den beiden Fraktionen mitgeteilt werden sollten. Danach werde möglicherweise die Öffentlichkeit informiert. (Quelle: Mitteilung der Verkehrsrundschau v. 26.06.2018)

Mindestlohnkommission beschließt Anpassung des Mindestlohns in den Jahren 2019 und 2020

In Ihrer Sitzung vom 26.Juni 2018 hat die von der Bundesregierung eingerichtete Mindestlohnkommission eine Anpassung des Mindestlohns in den Jahren 2019 und 2020 beschlossen. Demnach soll der gesetzliche Mindestlohn wie folgt angepasst werden:

  • zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro brutto je Zeitstunde
  • zum 1.Januar 2020 auf 9,35 Euro brutto je Zeitstunde

Damit die Anpassung des Mindestlohns rechtskräftig wird, muss diese von der Bundesregierung per Verordnung umgesetzt werden. Nach Angaben der Mindestlohnkommission ist die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns notwendig, um den vom Gesetzgeber geforderten Mindestschutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern am unteren Rand der Stundenlohnverteilung  zu gewährleisten. (Quelle: Mindeslohnkommission, Zweiter Beschluss und Bericht 2018, v. 26.06.2018) » zum Beschluss

Der Betreiber einer Facebook-Fanpage und Facebook sind für die Verarbeitung der personenbez. Daten der Besucher gemeinsam verantwortlich

Der EuGH hat am 5. Juni 2018 entschieden, dass der Betreiber einer Facebook-Fanpage gemeinsam mit Facebook für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Besucher seiner Seite verantwortlich is. Dies hat zur Folge, dass die Datenschutzbehörde des Mitgliedstaates, in dem dieser Betreiber seinen Sitz hat, sowohl gegen ihn als auch gegen die in diesem Mitgliedstaat niedergelassene Tochtergesellschaft von Facebook vorgehen kann. (Quelle: Pressemitteilung des EuGH Nr. 81/2018 v. 05.06.2018)

RECHT innovativ!

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur fördert umweltfreundliche Lkw

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer hat eine Förderrichtlinie für energieeffiziente und /oder CO2-arme Lkw vorgelegt, die Anfang Juni im Bundesanzeiger veröffentlicht werden soll. Erste Anträge können voraussichtlich noch im Juli beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) gestellt werden. Förderfähig sind demnach die Anschaffung von Lkw und Sattelzugmaschinen mit Erdgasantrieb (CNG), Flüssigantrieb (LNG) oder bestimmten Elektroantrieben (reine Batterieelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge), die für den Güterverkehr bestimmt sind und deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5 Tonnen beträgt.

Ab dem 01.01.2019 sollen Elektro-Lkw zudem komplett von der Lkw-Maut befreit werden. Von der Mautbefreiung wird ein großer Anteil der bereits heute in Deutschland zugelassenen rd. 11.800 Elektro-Nutzfahrzeuge profitieren. Erwartet wird eine Mautersparnis von etwa 5.000 Euro p.a. und Nutzfahrzeug ab 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht. (Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur v. 04.06.2018 )