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Aktuelles im Oktober 2023

RECHT aktuell!

Smart Tacho 2: EU-Kommission gewährt Übergangsfrist

Seit dem 21. August muss eigentlich jeder neu zugelassene Lkw mit einem Smart Tachograph der zweiten Generation ausgerüstet sein – die Einführung der neuen Fahrtenschreiber läuft bislang allerdings alles andere als reibungslos. Nun hat die EU-Kommission auf die offenbar schleppende Auslieferung der neuen Geräte reagiert und eine Übergangsfrist eingeräumt. Dies teilte der internationale Transportverband IRU am 23. Oktober in einer Pressemitteilung mit. Demnach habe die Kommission eine Übergangsfrist bis zum Jahresende vorgeschlagen, um Lkw und Reisebusse, die seit dem 21. August 2023 zugelassen sind, mit dem Smart Tacho 2 ausrüsten zu können, sowohl für den nationalen als auch für den internationalen Verkehr. Die Mitgliedstaaten könnten Betreibern demnach bis zum 18. August 2025 Zeit geben, schwere Nutzfahrzeuge, die zwischen dem 21. August 2023 und dem 31. Dezember 2023 zugelassen wurden, mit Smart-Tacho-2-Geräten nachzurüsten. Dieses Datum entspricht der Nachrüstfrist für Fahrzeuge, die nicht mit der neuen Generation ausgestattet sind und im internationalen Transportverkehr eingesetzt werden. „Wir freuen uns, dass die Kommission uns und den EU-Mitgliedstaaten zugehört hat“, sagt Raluca Marian, IRU Director of EU Advocacy. Derzeit seien einfach nicht genügend Smart Tacho 2 Geräte verfügbar. „Ohne diese Schonfrist wären Zehntausende neue Lkw und Reisebusse in der gesamten EU festgefahren“, so Marian. In der Zwischenzeit hatten vereinzelt Mitgliedsländer der Euopäischen Union versucht, mit nationalen Regelungen auf die Verzögerungen bei der Auslieferung der neuen Fahrtenschreiber zu reagieren. „Wir freuen uns, dass die Kommission Führungsstärke gezeigt hat, indem sie einen koordinierten und harmonisierten Ansatz vorschlägt“, so Marian. (Quelle: Pressemitteilung des Bundesrates vom 23. Oktober 2023)

Bundesrat stimmt Änderungen bei der Lkw-Maut zu

Unmittelbar nach dem Bundestag hat am 20. Oktober 2023 auch der Bundesrat Änderungen bei der Lkw-Maut gebilligt. Das Gesetz kann daher weitgehend zum 1. Dezember 2023 in Kraft treten. Künftig enthält die Maut einen Teilsatz für verkehrsbedingte CO2-Emissionen - zusätzlich zu den bereits geltenden Teilsätzen für Infrastruktur- sowie Lärm- und Luftverschmutzungskosten. Nach den Vorgaben einer EU-Richtlinie werden Fahrzeuge in Emissionsklassen eingeordnet. Emissionsfreie Lkw sind bis 31. Dezember 2025 von der Mautpflicht befreit. Anschließend entrichten sie einen um 75 Prozent reduzierten Mautteilsatz für Infrastruktur- sowie Lärm- und Luftverschmutzungskosten. Ab 1. Juli 2024 müssen alle Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen für die Benutzung von Bundesfernstraßen Maut entrichten - sowohl Solofahrzeuge als auch Fahrzeugkombinationen. Für Fahrzeuge von Handwerksbetrieben aus dem ländlichen Raum, die in Großstädten oder am Stadtrand tätig sind, gibt es Ausnahmen. Das Gesetz regelt die Verwendung der Mauteinnahmen neu: Die Hälfte geht weiterhin zweckgebunden in die Verkehrsinfrastruktur für Bundesfernstraßen, daneben profitieren Maßnahmen aus dem Bereich Mobilität, vor allem Bundesschienenwege. Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll im Wesentlichen am Tag nach der Verkündung in Kraft treten, einige Artikel erst zu späteren Zeitpunkten. (Quelle: Pressemitteilung des Bundesrates vom 20. Oktober 2023)

BMDV: Lang-Lkw 1 dürfen bis 2028 fahren

Speditionen können ihre verlängerten Sattelauflieger auch über das Jahr 2023 hinaus in Deutschland einsetzen. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) macht den Weg für eine weitere Freigabe des Straßennetzes für Lang-Lkw des Typs 1 frei, wie es am Donnerstag, 5. Oktober, mitteilte. Die Verlängerung soll zunächst bis zum Jahr 2028 gelten. Der Verband Spedition und Logistik Baden-Württemberg (VSL) begrüßt die Verlängerung des Regelbetriebs für die 14,90 beziehungsweise 14,98 langen Sattelauflieger. Besonders im Südwesten sei dieses Fahrzeugkonzept schon stark verbreitet und habe sich in den vergangenen 17 Jahren bewährt. Der Langsattel bietet bis zu 111 Kubikmeter Volumen – zehn Prozent mehr als ein konventioneller Megatrailer – beziehungsweise vier Europaletten-Stellplätze zusätzlich. Die Fahrzeug-Gesamtlänge beträgt 17,80 beziehungsweise 17,88 Meter. Die Fahrzeuge, die inzwischen von allen namhaften Trailer-Herstellern produziert werden, hätten sich in den Fuhrparks etabliert und seien dort inzwischen eine feste Größe. „Viele Unternehmen aus dem Südwesten haben in den vergangenen Jahren gezielt in diese Fahrzeuge investiert, teilweise auch noch in diesem Jahr – im Vertrauen auf stabile Rahmenbedingungen durch die Politik.“ Die Politik habe nun geliefert und die Branche die erforderliche Planungs- und Investitionssicherheit. Die VSL-Mitgliedsunternehmen sind vom Konzept des knapp 15 Meter langen Trailers überzeugt. „Die Fahrzeuge verhalten sich völlig unauffällig und können sowohl von den Disponenten als auch den Fahrern ebenso eingesetzt werden wie Standard-Trailer mit 13,60 Metern“, berichtet VSL-Geschäftsführer Andrea Marongiu. Die verlängerten Sattelauflieger ermöglichten der Branche eine höhere Effizienz, weil Verkehre gebündelt werden könnten. Mehr Volumen bedeute weniger Fahrten und damit einen geringeren CO2-Ausstoß.
 

Nicht nachvollziehbar ist für den VSL hingegen, warum der Einsatz weiterhin befristet sein soll. „Wir hätten uns eine dauerhafte Freigabe für dieses Konzept gewünscht“, sagt Verbandspräsident Lege. Der VSL nimmt die geplante Verordnung zum „kurzen“ Lang-Lkw zum Anlass, um weitere Anpassungen im Lang-Lkw-Regelbetrieb anzumahnen. „Was der Branche weiterhin fehlt, ist eine Freigabe für Gefahrgut“, sagt  Lege. Erst dann könne der Lang-Lkw seine ganzen Vorteile ausspielen und zum Beispiel auch in Systemverkehren eingesetzt werden. Ebenso spricht sich der VSL für schnellere und unbürokratische Streckengenehmigungen für den 25-Meter-Lkw aus. Problematisch in Baden-Württemberg sei die Praxis, wonach Anfahrten zu Rampen, die mehr als fünf Kilometer vom Positivnetz entfernt sind, bislang erst gar nicht in eine Prüfung durch die Behörden aufgenommen werden. Das sei einer der Gründe dafür, warum der 25-Meter-Lkw auch nach elf Jahren auf der Straße nur ein Nischendasein führe.  (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 13. Oktober 2023)

Zoll nimmt Paketbranche ins Visier - 60 Strafverfahren

Am Montag 9. Oktober hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktaktion die Kurier-, Express- und Paketbranche kontrolliert. Im Fokus standen dabei alle Tätigkeiten der Branche, wie das Sammeln, Transportieren und Umschlagen sowie die Zustellung von (Paket-)-Sendungen aller Art. Prüfgegenstand waren die Mindestarbeitsbedingungen nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) und dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, Missbrauch von Sozialleistungen, illegale Ausländerbeschäftigung sowie ausbeuterische Arbeitsbedingungen. Im Bereich des Hauptzollamts Osnabrück waren 56 Zöllner in den Regionen Osnabrück, Nordhorn, Vechta, Nienburg und Diepholz unterwegs und haben 145 Personen nach ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Nach vorläufigen Ergebnissen gab es 18 Sachverhalte, die weitere Prüfungen erfordern. Konkret handelt es sich dabei in 15 Fällen um Anhaltspunkte, dass gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten verstoßen wurde. In einem Fall besteht die Vermutung das der Mindestlohn nicht eingehalten wurde. Darüber hinaus wurden in zwei weiteren Fällen die Ermittlungen aufgenommen, in denen Anhaltspunkte dafür vorlagen, dass die Beschäftigungsverhältnisse von Ausländern ohne erforderliche Arbeitsgenehmigungen ausgeübt wurden. Um die Rechtsverstöße zu verifizieren und zu ahnden, werden weitere Prüfungs- und Ermittlungsmaßnahmen bei den Arbeitgebern durchgeführt.

BIEK-Vorsitzender Marten Bosselmann kommentiert die Ergebnisse der Kontrollen wie folgt: "Jeder Fall ist einer zu viel und wir sind froh, dass diese Vergehen aufgedeckt wurden. Die Rede ist auch von 2000 Fällen, in denen sich erste Hinweise ergaben, die weitere Prüfungen durch die FKS erfordern. Es ist erfahrungsgemäß zu erwarten, dass es sich bei den Verdachtsfällen – die Betonung liegt auf dem Verdacht, es gilt die Unschuldsvermutung – mehrheitlich um kleinere Ordnungswidrigkeiten handelt, sofern sich der Verdacht bestätigen sollte. Hier wäre allen geholfen, wenn die FSK einheitlich und transparent kommunizieren würde: Wie viele Unternehmen wurden befragt und sind betroffen? Wie ist das Verhältnis von Straftaten zu Ordnungswidrigkeiten? Hier brauchen wir mehr Klarheit, um zu wissen, wie Missstände beseitigt werden können." Aber auch die Auditierungssysteme der Mitgliedsunternehmen und das staatlich akkreditierte Zertifizierungssystem PQ KEP trügen dazu bei, dass sich die Arbeitsbedingungen in der gesamten Paketbranche deutlich verbessert hätte. Dies alles zeige laut Bosselmann: "Gemeinsam mit dem Zoll sorgen die Paketdienstleister dafür, dass die ‚schwarzen Schafe‘ immer weniger werden. Denn nur anständige Unternehmen, die für ordentliche Arbeitsverhältnisse sorgen, können heute und in Zukunft das hohe Leistungsniveau der Branche überhaupt ermöglichen.“ (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 11. Oktober 2023)

Straßenverkehrsrecht: Länder fordern Nachbesserungen bei Reform

Die Verkehrsminister aus Baden-Württemberg und Niedersachsen fordern Nachbesserungen bei der geplanten Reform des Straßenverkehrsgesetzes. Winfried Hermann (Grüne) aus Baden-Württemberg sagte am Freitag, 29. September, im Bundesrat, man begrüße die Pläne grundsätzlich. Es gebe aber an einigen Punkten noch Klärungsbedarf. Hermann nannte zum Beispiel die Möglichkeit für eine soziale Staffelung von Parkgebühren. Entscheidend sei außerdem, was aus den Gesetzesänderungen in der Straßenverkehrsordnung gemacht werde. Der Bundestag muss der Reform des Straßenverkehrsgesetzes zustimmen. Die untergeordnete Straßenverkehrsordnung mit konkreten Regelungen wird dann in der Länderkammer verabschiedet. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass künftig neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs auch die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden sollen. So sollen Busspuren und Radwege leichter eingerichtet werden können – ebenso wie Tempo-30-Regelungen. Laut Ministerium betrifft das Spielplätze, hochfrequentierte Schulwege und Fußgängerüberwege - sowie Streckenabschnitte bis zu 500 Metern zwischen zwei Tempo-30-Strecken, damit der Verkehr besser fließen könne. Niedersachsens Verkehrsminister Olaf Lies (SPD) sprach mit Blick auf die künftigen Ziele des Straßenverkehrsgesetzes von einem Paradigmenwechsel. Es müssten vor allem Handlungsspielräume für Kommunen geöffnet werden. Bei der Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen müsse es mehr Flexibilität geben für die Kommunen. Die Möglichkeiten, die das Gesetz schaffe, dürften nicht in der Straßenverkehrsordnung wieder eingegrenzt werden. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 29. September 2023)

RECHT nachhaltig!

EU plant neue CO₂-Ziele für schwere Nutzfahrzeuge

Neue Lastwagen und Busse sollen in der EU deutlich weniger klimaschädliches CO2 ausstoßen dürfen. Die EU-Staaten sprachen sich am Montagabend, den 16. Oktober in Luxemburg für entsprechend strengere Vorgaben aus, wie der Rat der EU-Staaten mitteilte. Laut Bundesumweltministerium geht es dabei um eine Verringerung um 90 Prozent bis 2040. Für 2030 sei ein Zwischenziel von 45 Prozent vorgesehen. Damit folgen die EU-Staaten weitgehend einem Vorschlag der EU-Kommission. Neue Stadtbusse sollen 2030 bereits zu 85 Prozent emissionsfrei sein und bis 2035 zu 100 Prozent. Bundesumweltministerin Steffi Lemke begrüßte den Beschluss. „Lkw und Busse sind europaweit für ein Drittel der CO2-Emissionen aus dem Straßenverkehr verantwortlich und belasten die Luftqualität“, teilte die Grünen-Politikerin mit. Der Beschluss werde den Ausbau der Elektromobilität bei Lkw und Bussen deutlich beschleunigen. Die Bundesregierung wolle sich dafür einsetzen, dass sich noch vor den Europawahlen Mitte kommenden Jahres mit dem EU-Parlament auf die Details des Vorhabens geeinigt werde. Mit den Abgeordneten muss noch ein finaler Kompromiss ausgehandelt werden. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 19. Oktober 2023)

UPDATE vom 24. Oktober 2023:
Der Umweltausschuss des Europaparlaments hat sich auf seine Position zu neuen CO2-Grenzwerten für Lkw geeinigt. Demnach sollen in 2030 die CO2-Flottenwerte für Lkw um 45 Prozenten unter den CO2-Werten von 2019 liegen. 2035 sollen es 70 Prozent sein, 90 Prozent 2040. Diese Werte sollen für ausschließlich alle Lkw mit allen möglichen Treibstoffen gelten. Die EU-Kommission hatte in ihrem Gesetzesvorschlag, den sie im Februar vorgelegt hatte, noch Ausnahmen für einige Lkw-Gruppen vorgesehen, zum Beispiel für Baustellenfahrzeuge und Stadt-Lkw. Ziel der neuen CO2-Grenzwerte ist es, die EU bis 2050 CO2-neutral zu gestalten. Die Position des federführenden Umweltausschusses, die mit 48 Ja- gegen 36 Neinstimmen angenommen wurde, muss noch vom Plenum des Europaparlaments bestätigt werden. In der Regel erfolgt das ohne grundlegende Änderungen. Danach muss das Parlament seine Position mit der Position der EU-Mitgliedstaaten abgleichen. Das Ergebnis wird Vorschrift in der EU. Die EU-Mitgliedstaaten hatten sich vergangene Woche auf ähnliche Werte verständigt: 45 Prozent weniger CO2 in 2030, 65 Prozent weniger in 2035 und 90 Prozent weniger ab 2040. Das sind genau die gleichen Werte, die die Kommission vorgeschlagen hatte. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 24. Oktober 2023)

Grünes Licht im Rat der EU-Staaten: letzte Säulen von „Fit for 55“ beschlossen

Die Europäische Kommission hat die Verabschiedung der zwei noch ausstehenden Säulen des „Fit for 55“-Gesetztespakets begrüßt. Damit ist der Weg frei für die konkrete Umsetzung der EU-Klimaziele bis 2030. Mit der Verabschiedung der überarbeiteten Richtlinie für erneuerbare Energien und der ReFuelEU-Verordnung für den Luftverkehr durch die EU-Staaten verfügt die EU nun über rechtsverbindliche Klimaziele für alle wichtigen Wirtschaftssektoren. Im Vorfeld der wichtigen UN-Klimakonferenz COP28 und der Europawahlen im kommenden Jahr löst Europa sein Versprechen ein, beim Klimaschutz eine Vorreiterrolle zu übernehmen und den grünen Wandel zum Nutzen der Menschen und der Wirtschaft zu gestalten. Das „Fit for 55“-Paket wird die Netto-Treibhausgasemissionen der EU bis 2030 voraussichtlich um 57 Prozent senken.

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sagte: „Der Europäische Green Deal bringt den Wandel, den wir brauchen, um die CO2-Emissionen zu senken. Er berücksichtigt die Interessen unserer Bürgerinnen und Bürger und schafft Chancen für unsere europäische Industrie. Die Rechtsvorschriften zur Verringerung unserer Treibhausgasemissionen um mindestens 55 Prozent bis 2030 sind nun verabschiedet, und ich freue mich sehr, dass wir sogar auf dem besten Weg sind, dieses Ziel zu übertreffen. Dies ist ein wichtiges Zeichen für Europa und unsere globalen Partner, dass der grüne Wandel möglich ist und dass Europa seine Versprechen hält.“

Das "Fit for 55"-Paket wurde im Juli 2021 vorgelegt. Es zeigt auf, wie das im EU-Klimagesetz verankerte Ziel umgesetzt werden soll, die Netto-Treibhausgasemissionen in Europa bis 2030 um mindestens 55 Porzent zu senken. Es wurde aktualisiert, als die Kommission im Rahmen des REPowerEU-Plans ein ehrgeizigeres Ziel für erneuerbare Energien und Energieeffizienz vorschlug, um auf den Einmarsch Russlands in die Ukraine zu reagieren und die Energiesicherheit Europas zu stärken. Das endgültige Legislativpaket soll die Netto-Treibhausgasemissionen der EU bis 2030 um 57 Prozentsenken. Während dieses Legislativpaket ein zentraler Bestandteil des Europäischen Grünen Deals ist, läuft die Arbeit an anderen anhängigen Legislativvorhaben sowie an der Umsetzung der neuen Vorgaben in den Mitgliedstaaten weiter. Noch ausstehend ist die Verabschiedung der Richtlinie zur Energiebesteuerung, ein wesentlicher Bestandteil des Fit-for-55-Pakets. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten dringend auf, die Verhandlungen so schnell wie möglich abzuschließen. (Quelle: Pressemitteilung der Eruopäischen Komission vom 09. Oktober 2023)

Bundeskabinett verabschiedet umfassendes Klimaschutzprogramm 2023

Das Bundeskabinett hat am 04.10.2023 das Klimaschutzprogramm 2023 beschlossen. Damit kommt Deutschland seinen Klimaschutzzielen bis 2030 einen sehr großen Schritt näher: Mit den im Programm enthaltenen Klimaschutzmaßnahmen kann die Bundesregierung bis zu 80 Prozent der bestehenden Klimaschutzlücke bis zum Jahr 2030 schließen. Das Ziel der Bundesregierung, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 65 Prozent gegenüber 1990 zu verringern, ist damit erstmal in greifbare Nähe gerückt. Bereits am 21.06.2023 hatte das Kabinett den Entwurf zur Kenntnis genommen. Seitdem hat der Expertenrat für Klimafragen eine Stellungnahme zum Programm abgegeben und das BMWK hat die Öffentlichkeit beteiligt, um allen Stakeholdern Gelegenheit zur Stellungnahme zum Programmentwurf zu geben. Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck: „Mit dem Klimaschutzprogramm 2023 stellen wir wesentliche Weichen für die Dekarbonisierung in allen wichtigen Sektoren unserer Volkswirtschaft. Das ist ein großer Fortschritt. Dazu passt, dass es in der Wirtschaft und bei vielen Unternehmen eine Dynamik gibt, die Erneuerung aktiv zu gestalten. Das ist wichtig. Klar ist aber auch: Es ist noch viel zu tun und die Umsetzung ist entscheidend. Daran zu arbeiten, ist eine Aufgabe für die gesamte Regierung.

Mit dem vorliegenden Klimaschutzprogramm leistet die Bundesregierung einen entscheidenden Beitrag, um die Auswirkungen der Klimakrise gemeinsam zu bewältigen und das Pariser Weltklimaabkommen umzusetzen. Einen erheblichen Teil der notwendigen Maßnahmen hat die Bundesregierung bereits in den knapp zwei Jahren seit ihrem Regierungsantritt beschlossen und viele Maßnahmen befinden sich in der Umsetzungsphase. Mit dem Energiesofortmaßnahmenpaket aus EEG-Novelle, Wind-an-Land-Gesetz, Windenergie-auf-See-Gesetz, der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes hat die Bundesregierung den Ausbau der erneuerbaren Energien spürbar beschleunigt. Zudem hat die Bundesregierung die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes und eine Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude auf den Weg gebracht und damit die Wärmewende weg von fossilen Energieträgern konsequent angeschoben. In den kommenden Jahren steht der Ausbau eines Wasserstoffnetzes auf der Tagesordnung sowie ein umfangreicher Ausbau der Übertragungs- und Verteilernetze für die Stromversorgung. Mit den Klimaschutzverträgen und der Erarbeitung der Carbon-Management-Strategie bringt die Bundesregierung die Industrie auf den Kurs der Klimaneutralität, mit dem Deutschland-Ticket stärkt sie die Attraktivität des Öffentlichen Verkehrs und mit dem Aktionsprogramm natürlicher Klimaschutz verbindet die Bundesregierung den Schutz der natürlichen Senken mit dem Schutz der Biodiversität. Die Klimaschutzlücke bis 2030 wird mit diesen und zahlreichen weiteren Maßnahmen deutlich reduziert. Damit stellt das Klimaschutzprogramm einen großen Schritt in Richtung Treibhausgas-Neutralität 2045 dar. Die zu Beginn der Legislaturperiode festgestellte Klimaschutzlücke belief sich auf 1100 Mio. t CO2-Äquivalente bis 2030. Mit den Maßnahmen im Klimaschutzprogramm kann diese Lücke um bis zu 80 % geschlossen werden. Es verbleibt eine Lücke von ca. 200 Mio. t bis 2030.

Der Expertenrat für Klimafragen hat bestätigt, dass dieses Programm eine erhebliche Minderungswirkung entfaltet, jedoch auch den Befund der Bundesregierung bekräftigt, dass das Maßnahmenpaket die existierende Klimaschutzlücke bis 2030 noch nicht vollständig schließen wird. Daher sind weitere Anstrengungen beim Klimaschutz in den kommenden Jahren notwendig. Die Bundesregierung wird in diesem Zuge auch die vielen konstruktiven Vorschläge aus der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Umsetzung der Maßnahmen so weit wie möglich berücksichtigen." Das Klimaschutzprogramm finden Sie hier und ein Überblickspapier finden Sie hier. (Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz v. 04. Oktober 2023)