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Aktuelles im September 2022

RECHT aktuell!

Energiekosten: Gasumlage gekippt, Gaspreisbremse kommt

Mit einem neuen „Abwehrschirm“ von bis zu 200 Milliarden Euro sollen Verbraucher und Unternehmen wegen der stark steigenden Energiepreise gestützt werden. Die bis zuletzt umstrittene Gasumlage ist vom Tisch - stattdessen soll es eine Gaspreisbremse geben. Wer damit konkret in welchem Umfang entlastet wird, steht noch nicht fest. Dazu soll eine Kommission bis Mitte Oktober Vorschläge machen. „Die Preise müssen runter“, sagte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am Donnerstag bei einer Pressekonferenz in Berlin. Dafür werde die Bundesregierung alles tun. Dies solle dazu beitragen, dass Rentnerinnen und Rentner, Familien, Handwerksbetriebe und Industrie Preise bezahlen könnten. Die Pläne versetzten die Regierung in die Lage, auf die vorgesehene Gasumlage zu verzichten, sagte Scholz. „Sie wird nicht mehr gebraucht.“ Die Gasumlage, die eigentlich vom 1. Oktober an erhoben werden sollte, werde nun per Verordnung zurückgezogen, sagte Wirtschaftsminster Robert Habeck (Grüne). Sollten Verbraucher sie schon gezahlt haben, müsse sie zurückgezahlt werden. Scholz bezeichnete die geplante staatliche Stützung der Energieversorgung und die vorgesehenen Preisbremsen als „Doppelwumms“. Er erinnerte an seinen Ausspruch zu zurückliegenden staatlichen Hilfen in der Corona-Krise, dass es darum gehe, mit „Wumms“ aus der Krise zu kommen. „Man kann sagen, das ist hier ein Doppelwumms“, sagte Scholz. Es gehe darum, zügig und für alle schnell feststellbar, die Preise für die Energie zu senken. Nach Worten Habecks wird eine „enorme finanzielle Kraft“ aufgebracht, „um die Zukunftsfähigkeit und die Investiotinsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu stützen und zu erhalten“. „Es geht nicht nur darum, irgendwie durch diese Krise durchzukommen, sondern als starke und robuste Volkswirtschaft diese Zeit zu bestehen.“

Der Kanzler stellte klar, dass Russland seine Energielieferungen als Waffe einsetze. Spätestens seit den Beschädigungen an den Pipelines in der Ostsee könne man daher sagen: „Auf absehbare Zeit wird Gas aus Russland nicht mehr geliefert werden.“ Trotz des Wegfalls der Gasumlage soll die Mehrwertsteuer auf die Lieferung von Gas wie geplant vom 1. Oktober an reduziert werden. „Die Mehrwertsteuersenkung (...) bleibt erhalten und wird auch auf die Fernwärmeverträge übertragen werden“, sagte Habeck. Die Mehrwertsteuer auf Gas soll vom 1. Oktober bis zum 31. März 2024 nur 7 statt 19 Prozent betragen. Die Finanzmittel zur Finanzierung der Senkung sind laut Habeck nicht in den genannten 200 Milliarden Euro enthalten. Führende Wirtschaftsforschungsinstitute warnten davor, dass eine Gaspreisbremse die ohnehin schon hohe Inflation weiter anfachen könnte, weil Konsumenten dann wieder mehr Geld ausgeben könnten. Eine solche Bremse ist zudem in der Kritik, weil es nach Ansicht von Kritikern dann weniger Anreize gebe, das knappe Gas zu sparen. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 29. September 2022)

Mobilitätspaket: EU hebt Rückkehrpflicht für Lkw-Anhänger auf

Lkw-Anhänger und Sattelauflieger, die von Transportunternehmen im Ausland eingesetzt werden, sind ab sofort von der Rückkehrpflicht nach spätestens acht Wochen in das Heimatland des Transportunternehmens ausgenommen. Das geht aus überarbeiteten Leitlinien hervor, die die EU-Kommission zur praktischen Umsetzung des Mobilitätpakets jetzt veröffentlicht hat. Bislang hatte die EU-Kommission darauf bestanden, dass auch Anhänger und Sattelauflieger der Rückkehrpflicht unterliegen. In der neuen Version der Leitlinien werden jetzt ausdrücklich nur noch „motorisierte Fahrzeuge“ und „motorisierte Fahrzeugkombinationen“ genannt, die nach spätestens acht Wochen in das Land ihrer Registrierung zurückkehren müssen. Die Einhaltung dieser Rückkehrpflicht werde anhand der Fahrtenschreiber überprüft, schreibt die Kommission weiter. Damit geht sie auch auf die Kritik von Transportverbänden ein, die zuvor die fehlenden Kontrollmöglichkeit für die tatsächliche Rückführung von Anhängern und Sattelaufliegern bemängelt hatten.

Der europäische Dachverband der Spediteure Clecat, dem auch der Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV) angehört, hat diese Klarstellung begrüßt. „Die überarbeiteten Leitlinien bieten nun mehr Rechtssicherheit und ermöglichen es, die Einhaltung der Rückkehrpflicht von Fahrzeugen besser zu kontrollieren – so, wie es die ursprüngliche Idee des Gesetzgebers war“, so Clecat in einer Stellungnahme. Gegen die grundsätzliche Rückkehrpflicht von Lkw in ihre Heimatländer, die seit Ende Februar aufgrund des EU-Mobilitätspakts gilt, läuft weiter ein Verfahren beim Europäischen Gerichtshof (EuGh). Laut niederländischen Medien soll der Generalanwalt des EuGh im Oktober seine Einschätzung zu der Klage veröffentlichen. Eine solche Einschätzung des Generalanwalts gilt in der Regel als richtungsweisend für das spätere Urteil. Mit dem Urteilsspruch der Richter wird für Dezember gerechnet. Die neuen Leitlinien zur Rückkehrpflicht (nur in englischer Sprache) finden Sie hier. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 23. September 2022)

Finanzkontrolle Schwarzarbeit nimmt Thüringer Logistikgewerbe in die Mangel

Trotz zurückgegangener Kontrollintensität hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) in den jeweils ersten Halbjahren 2020 und 2021 gegen Thüringer Transport- und Logistikunternehmen deutlich mehr Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren im Zusammenhang mit dem Mindestlohngesetz eingeleitetet als im ersten Halbjahr 2019. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion hervor. Danach wurden im ersten Halbjahr 2019 bei 81 Kontrollen der FKS des Hauptzollamts Erfurt nur sechs Ordnungswidrigkeitsverfahren (Owi) wegen Verstößen gegen das Mindestlohnrecht eingeleitet. Hinzu kamen sechs Strafverfahren wegen des Vorenthaltens von Lohn oder nicht abgeführten Sozialbeträgen (§266 StGB). Im ersten Halbjahr 2020 waren es bei nur noch 47 Kontrollen schon 27 Owi- und acht Strafverfahren, 2021 bei 63 Kontrollen 29 Owi- und elf Strafverfahren. Anscheinend hat sich das aber herumgesprochen: Im ersten Halbjahr 2022 wurden bei 52 Kontrollen nur noch acht Owi- und drei Strafverfahren eingeleitet. Zu den rechtskräftig gewordenen Bußgeldern und Strafen liegen dem Bund keine Daten vor. Im Vergleich mit den anderen Branchen, die im Mindestlohngesetz unter besondere Beobachtung gestellt wurden, steht das Thüringer Transport- und Logistikgewerbe in den Jahren 2020 und 2021 besonders schlecht da. Selbst im notorisch auffälligen Baugewerbe wurden bei rund dreifach höherer Anzahl von Kontrollen eine weniger als halb so hohe Quote von Verstößen festgestellt – vor allem gab es keinen Höhenflug in den Jahren 2020 und 2021. Auch im Vergleich mit den aggregierten Zahlen auf Bundesebene, die die Linke ebenfalls erfragt hatte, nimmt das Thüringer Transport- und Logistikgewerbe mit den überproportional vielen Verstößen 2020 und 2021 eine Sonderrolle ein. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v.19. September 2022)

Bundesrat stimmt Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz zu

Der Bundesrat hat am 16. September 2022 einer Regierungsverordnung zugestimmt, die mittelfristig wirksame Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung in der aktuellen Gaskrise vorgibt. Die Verordnung kann daher wie geplant am 1. Oktober 2022 in Kraft treten. Ziel ist es, unnötigen Energieverbrauch zu vermeiden und eine Mangelsituation zu verhindern beziehungsweise abzumildern. Die Verordnung verpflichtet Gebäudeeigentümer und -eigentümerinnen in den nächsten beiden Jahren, Maßnahmen zur Verbesserung erdgasbetriebener Heizungsanlagen in ihren Gebäuden zu treffen. Sie müssen unter anderem ihre Heizungseinstellungen prüfen und ggf. optimieren. Gaszentralheizungen in größeren Gebäuden müssen hydraulisch abgeglichen, technisch veraltete, ineffiziente Heizungspumpen ausgetauscht werden.

Unternehmen sind verpflichtet, solche Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz unverzüglich umzusetzen, die im Rahmen von Energie- und Umweltmanagementsystemen sowie Energieaudits als wirtschaftlich identifiziert wurden. Die Wirtschaftlichkeit ist dann gegeben, wenn sich – begrenzt auf einen Zeitraum von höchstens 15 Jahren – bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung nach maximal 20 Prozent der Nutzungsdauer ein positiver Kapitalwert ergibt. Die Pflichten gelten nicht für Unternehmen, deren Gesamtenergieverbrauch innerhalb der letzten drei Jahre im Durchschnitt weniger als 10 Gigawattstunden pro Jahr betrug. Die Verordnung soll am 1. Oktober 2022 in Kraft und zum Ablauf des 30. September 2024 automatisch wieder außer Kraft treten. (Plenarsitzung des Bundesrates am 16.09.2022)

Einfacher Zugang zum Kurzarbeitergeld bis Dezember verlängert

Das Bundeskabinett hat den vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld bis Ende Dezember verlängert. Die aktuell geregelten Zugangserleichterungen wären am 30. September ausgelaufen.gen für das Kurzarbeitergeld im Wege einer Verordnung umfassend und kurzfristig erlassen zu können. Die entsprechende Verordnungsermächtigung soll bis 30. Juni 2023 gelten, so der Bund. Die Änderungen treten am Tag nach der Verkündung der Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldzugangsverordnung in Kraft. Damit ist es unter anderem weiterhin möglich, das Unternehmen Kurzarbeitergeld erhalten können, wenn mindesten zehn Prozent der Beschäftigten von einem Entgeltausfall betroffen sind. Regulär müssen es ein Drittel der Mitarbeitenden sein, damit das Unternehmen in den Genuss der Arbeitsförderung kommen kann. Ziel der Regelungen sei, Beschäftigungsverhältnisse zu sichern sowie Arbeitslosigkeit und gegebenenfalls Insolvenzen zu vermeiden. Das teilen Bundesregierung und Bundesarbeitsministerium mit. Wie sich die Corona-Infektion im kommenden Herbst und Winter ausbreitet und entwickelt, sei ebenso unsicher wie die weiteren wirtschaftlichen Auswirkungen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine, hebt Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hervor. „Daher sorgen wir mit der vorliegenden Verordnung dafür, dass die Brücke der Kurzarbeit weiter trägt und Arbeitsplätze sichert. Den Betrieben wird so über den 30. September 2022 hinaus Planungssicherheit durch den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld gegeben.“

Außerdem hat die Bundesregierung eine Formulierungshilfe für einen vom Bundestag einzubringenden Gesetzentwurf beschlossen. Damit soll es der Regierung ermöglicht werden, auch nach Ende September Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld im Wege einer Verordnung umfassend und kurzfristig erlassen zu können. Die entsprechend Verordnungsermächtigung soll bis 30. Juni 2023 gelten, so der Bund. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v.15. September 2022)

Fahrverbot für Mineralöl- und Flüssiggas-Lkw ausgesetzt

Mineralöl- und Flüssiggastransporte sind auf Hessens, Sachsens und Hannovers Straßen bis einschließlich 1. Januar 2023 vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot ausgenommen. Grund ist die Verknappung der Transportkapazitäten auf den Binnenwasserstraßen und Schienenwegen und der gleichzeitige, infolge des Gasmangels erhöhte Bedarf an anderen fossilen Energieträgern. Die Erhöhung der Transportkapazitäten auf der Straße liege daher im allgemeinen Interesse, heißt es in einem Schreiben des Ministeriums an die Regierungspräsidien und das Bundesamt für Güterverkehr. Der Bund hatte bereits Vorfahrt für Energietransporte auf der Schiene angeordnet. Die Kapazitäten für die Güterzüge seien jedoch schon knapp, so dass es erforderlich sei, auch die Kapazitäten auf der Straße auszuweiten, so das Ministerium. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v.19. September 2022)

Grundsatzurteil: In Deutschland besteht Pflicht zur Arbeitszeiterfassung

Nun ist es höchstrichterlich entschieden: Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts besteht in Deutschland eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung, über die in der Ampel-Regierung, in der Wirtschaft und unter Arbeitsrechtlern derzeit noch heftig diskutiert wird. Die Präsidentin des höchsten deutschen Arbeitsgerichts, Inken Gallner, begründete die Pflicht von Arbeitgebern zur systematischen Erfassung der Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten am Dienstag in Erfurt mit der Auslegung des deutschen Arbeitsschutzgesetzes nach dem sogenannten Stechuhr-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Die VerkehrsRundschau hatte damals die Spediteure zum EuGH-Urteil befragt, die sich kritisch zu dem Thema äußerten. Fachleute rechnen damit, dass das Grundsatzurteil (1ABR 22/21) weitreichende Auswirkungen auf die bisher in Wirtschaft und Verwaltung tausendfach praktizierten Vertrauensarbeitszeitmodelle bis hin zu mobiler Arbeit und Homeoffice haben wird, weil damit mehr Kontrolle besteht. Nach dem deutschen Arbeitszeitgesetz müssen bisher nur Überstunden und Sonntagsarbeit dokumentiert werden, nicht die gesamte Arbeitszeit. Der Bonner Arbeitsrechtsprofessor Gregor Thüsing nannte die Entscheidung der Bundesarbeitsrichter einen Paukenschlag.

Die Entscheidung fiel nach Verhandlung eines Falls aus Nordrhein-Westfalen, bei dem ein Betriebsrat mit der Forderung scheiterte, ein Initiativrecht zur Einführung eines elektronischen Zeiterfassungssystems zu bekommen. Eine betriebliche Mitbestimmung oder ein Initiativrecht sei ausgeschlossen, wenn es bereits eine gesetzliche Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung gibt, begründete das Bundesarbeitsgericht seine Entscheidung. Mit seinem Grundsatzurteil preschte das Bundesarbeitsgericht in der Debatte um die Änderung des deutschen Arbeitszeitgesetzes vor. Die Bundesregierung arbeitet noch daran, die EuGH-Vorgaben von 2019 zur Einführung einer objektiven, verlässlichen und zugänglichen Arbeitszeiterfassung in deutsches Recht umzusetzen. Gallner, Vorsitzende Richterin des Ersten Senats, verwies auf einen Passus im Arbeitsschutzgesetz, der Arbeitgeber verpflichte, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann. „Wenn man das deutsche Arbeitsschutzgesetz mit der Maßgabe des Europäischen Gerichtshofs auslegt, dann besteht bereits eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung“, sagte sie in der Verhandlung. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 13. September 2022)

Bundesrat stimmt Covid-19 Schutzgesetz zu

Am 16. September 2022 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung vor Covid-19 zugestimmt, das der Bundestag am 8. September 2022 verabschiedet hatte. In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die Coronavirus-Impfverordnung einschließlich der hälftigen Mitfinanzierung der Impfzentren und mobilen Impfteams der Länder bis mindestens 30. April 2023 zu verlängern. Außerdem empfiehlt er, die Geltungsdauer der Coronavirus-Testverordnung ebenfalls bis 30. April 2023 zu verlängern, damit ein Gleichlauf zur Coronavirus-Impfverordnung hergestellt wird. Was das Gesetz vorsieht:

  1. Schutz vulnerabler Gruppen
    Das Gesetz enthält zahlreiche Neuregelungen im Infektionsschutzgesetz und anderen Gesetzen, die insbesondere den Corona-Schutz vulnerabler Gruppen im Herbst und Winter verbessern sollen. Darunter befinden sich Vorgaben für die Impfkampagne, die Datenerfassung und Hygienekonzepte. Der Bundestagsbeschluss verlängert die Ermächtigungsgrundlage für die Coronavirus-Impfverordnung und die Coronavirus-Testverordnung sowie die Geltungsdauer der Impfverordnung bis Jahresende 2022. Apotheker, Zahnärzte und Tierärzte sind noch bis zum 30. April 2023 dazu berechtigt, eine Covid-19-Impfung zu verabreichen.
  2. Regelungen zur Pflege
    Die Länder erhalten eine Ermächtigungsgrundlage, um auch in der Pflege Regelungen zur Hygiene und zum Infektionsschutz zu treffen, etwa die Bestellung von hygienebeauftragten Pflegefachkräften in vollstationären Einrichtungen. Insofern ist für Pflegeeinrichtungen pro Monat ein nach Größe gestaffelter Bonus von 500, 750 oder 1.000 Euro vorgesehen. Die Krankenhäuser werden dazu verpflichtet, die Zahl der belegten Betten sowie der aufgestellten Betten auf Normalstationen zu melden.
  3. Erfassung von Tests und Infektionen
    Das Gesetz regelt die verpflichtende Erfassung aller PCR-Testungen, auch der negativen. Es schafft die Grundlage für weitergehende Studien, um repräsentative Auswertungen zu Erkrankungs- und Infektionszahlen und Durchimpfungsraten zu erhalten. Dies ermöglicht auch die Fortführung der sogenannten Abwasser-Surveillance.
  4. Masken-Regelungen und Kinderkrankentage
    Bundesweit gilt künftig eine FFP2-Maskenpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, dort ist außerdem ein Corona-Test verpflichtend. Der Bundestagsbeschluss führt die FFP2-Maskenpflicht bundesweit auch in ambulanten medizinischen Einrichtungen wie Arztpraxen, Tageskliniken, Dialyseeinrichtungen oder bei Rettungsdiensten ein, um insbesondere vulnerable Gruppen zu schützen. Auch im Fernverkehr von Bus und Bahn muss eine FFP2-Maske getragen werden.
  5. Keine grundsätzliche Maskenpflicht in Flugzeugen
    Die bisher geltende Maskenpflicht in Flugzeugen, die nach den Plänen der Bundesregierung ursprünglich weitergeführt werden sollte, ist in dem Gesetzesbeschluss nicht mehr enthalten. Allerdings ermächtigt das Gesetz die Bundesregierung, bei einer deutlichen Verschlechterung der Infektionslage durch Rechtsverordnung anzuordnen, dass Fluggäste und Personal in Flugzeugen dazu verpflichtet werden können, eine FFP2-Schutzmaske oder eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen.
  6. Pflegende Angehörige und Kinderkrankentage
    Das Gesetz verlängert den Schutzschirm für pflegende Angehörige und die zusätzlichen Kinderkrankentage, die auch im Jahr 2023 in Anspruch genommen werden können. Kinder müssen bei einem Infektionsverdacht nicht zum Arzt, wie es im Gesetzentwurf noch geplant war, sondern brauchen nur einen negativen Selbsttest, um wieder am Unterricht oder in der Kita teilnehmen zu können. Die Länder können vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 je nach Infektionslage weitere Schutzvorkehrungen eigenständig anordnen, so etwa eine Maskenpflicht an Schulen für Schüler ab der 5. Klasse, sofern dies für die Aufrechterhaltung des Präsenzbetriebs als notwendig angesehen wird.

Nach Ausfertigung und Verkündung des COVID-19 -Schutzgesetzes kann es in Teilen bereits am 24. September 2022 in Kraft treten. Die darin enthaltenen Rechtsgrundlagen für Schutzmaßnahmen werden vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 gelten. (Quelle:Plenarsitzung des Bundesrates am 16.09.2022)

Gegen den Energiepreis-Schock: Mehr Firmen sollen Hilfe bekommen

Die Bundesregierung will wegen der stark gestiegenen Energiekosten kurzfristig neue Hilfen für Unternehmen auf den Weg bringen. Energieintensive Mittelständler sollen rasch Zuschüsse zu den Gas- und Stromkosten erhalten, wie Wirtschaftsminister Robert Habeck in Aussicht stellte. Finanzminister Christian Lindner will außerdem die Förderbank KfW besser rüsten. Habeck will das bisher auf die Industrie ausgerichtete Energiekostendämpfungsprogramm so öffnen, dass auch das Handwerk und Dienstleistungsunternehmen davon profitieren. Mittelstandsfirmen aus allen Wirtschaftssektoren, die von den steigenden Energiekosten stark betroffen sind, sollen leichter Zuschüsse erhalten können.

Das Programm unterstützt Unternehmen, die stark gestiegene Energiekosten wegen des internationalen Wettbewerbs nicht an ihre Kunden weitergeben können. Bisher haben sich rund 2500 Unternehmen dafür registriert. Je stärker ein Unternehmen von den hohen Energiekosten betroffen ist, desto höher fällt der Zuschuss aus. Bei der geplanten Ausweitung komme es nun "entscheidend darauf an, wie schnell wir uns in der Bundesregierung einigen und die Umsetzung schnell auf den Weg bringen können", betonte der Wirtschaftsminister. Möglicherweise könnten die Zuschüsse auch rückwirkend ab September gewährt werden. Habeck will die Zuschüsse nun auch bis mindestens April 2024 verlängern und führt daher Gespräche mit der EU-Kommission. Nach dem Willen von Finanzminister Lindner sollen Energieunternehmen zudem mehr als bisher Hilfe von der Förderbank KfW bekommen können. Die Möglichkeiten zur Absicherung von Garantien und Liquiditätshilfen sollten verstärkt werden, hieß es aus Kreisen seines Ministeriums. Dafür sollen Kreditermächtigungen genutzt werden, die ursprünglich für Wirtschaftshilfen im Zusammenhang mit der Corona-Krise geschaffen wurden. Nach Informationen des "Handelsblatt" handelt es sich um Kreditermächtigungen im Umfang von rund 67 Milliarden Euro.  (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 14. September 2022)

Nicht vergessen: Gesetzlicher Mindestlohn steigt ab 1. Oktober 2022 auf 12 Euro

Das Bundeskabinett hat am 23. Februar 2022 den Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Mindestlohn zum 1. Oktober dieses Jahres auf 12 Euro angehoben wird. Zudem wird die Entgeltgrenze für Minijobs auf 520 Euro erhöht. (Quelle: Pressemitteilung d. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) v. 23. Februar 2022)

Neue Corona-Arbeitsschutzverordnung ab 01. Oktober 2022

Anlässlich der Neufassung der Corona-Arbeitsschutzverordnung für den Herbst und Winter 2022/23 erklärt der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil: "Wir haben aus den Erfahrungen der letzten Jahre gelernt und bereiten uns jetzt schon auf den Herbst und Winter vor. Deswegen haben wir uns auf eine Neufassung der Corona-Arbeitsschutzverordnung geeinigt, die den Anforderungen an den Arbeitsschutz im Betrieb unter pandemischen Bedingungen gerecht wird. Weiterhin gilt: Wir behalten die Entwicklung sehr wachsam im Auge. Die neue Verordnung ermöglicht es den Betrieben, die Maßnahmen flexibel an das Infektionsgeschehen anzupassen. So werden Ansteckungen im Betrieb verhindert und Arbeits- und Produktionsausfälle vermieden." Die hohe Ansteckungsfähigkeit der Omikron-Variante des Coronavirus hat zu einem hohen Infektionsgeschehen selbst in den zurückliegenden Sommermonaten geführt. Wenn es wieder kühler wird und sich Menschen vermehrt in Innenräumen aufhalten, ist ein weiterer Anstieg der Infektionszahlen zu erwarten – auch in den Unternehmen und Verwaltungen. Damit besteht ein hohes Risiko, sich und andere am Arbeitsplatz anzustecken und im schlimmsten Fall von Langzeitfolgen betroffen zu sein. Es gilt aber auch Belastungen des Gesundheitswesens, der kritischen Infrastrukturen sowie der Wirtschaft zu vermeiden. In allen Lebensbereichen werden daher wieder umsichtiges Verhalten und Schutzmaßnahmen notwendig sein – gerade auch am Arbeitsplatz. Dabei setzt das BMAS auf die bekannten und bewährten Maßnahmen:

  • Hygienekonzepte müssen weiter umgesetzt werden, angepasst an die konkrete Situation.
  • Es heißt weiterhin: Abstand halten, Hygiene beachten und regelmäßig lüften.
  • Die Maskenpflicht gilt überall dort, wo andere Maßnahmen nicht möglich sind oder nicht ausreichen.
  • Betriebsbedingte Kontakte sind einzuschränken, insbesondere sollten Räume nicht von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden.
  • Arbeitgeber sollen prüfen, ob sie Homeoffice anbieten und Testangebote unterbreiten.
  • Der Arbeitgeber muss weiterhin über die Risiken einer Corona-Erkrankung aufklären und über die Möglichkeiten einer Impfung informieren und diese auch während der Arbeitszeit ermöglichen.

Die Arbeitsschutzverordnung tritt nach Erlass durch den Bundesminister für Arbeit und Soziales am 1. Oktober in Kraft und gilt bis einschließlich 7. April 2023 (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 05. September 2022)

RECHT europäisch!

Alternative Kraftstoffe: EU fördert Bau von Infrastruktur

Die EU-Kommission wird den europaweiten Bau von Tank- und Ladestationen für alternative Kraftstoffe im Straßenverkehr mit 292,5 Millionen Euro in den kommenden drei Jahren fördern. Das Geld soll in 24 Projekte fließen, bei denen es jeweils um die Verbesserung der Infrastruktur des transeuropäischen Verkehrsnetzes TEN-V geht. Einige der geförderten Projekte befinden sich auch in Deutschland und betreffen ausdrücklich alternative Ladeinfrastruktur für Lkw und Busse. „Unsere Investitionen werden zu ungefähr 5700 neuen Ladepunkten, 1400 Ladestationen und 57 Wasserstoff-Auffüllstationen entlang des TEN-V-Netzwerkes innerhalb der nächsten drei Jahre führen“, lässt sich EU-Verkehrskommissarin Adina Vălean dazu in einer Mitteilung zitieren. Die Förderung sei Teil der Bemühungen, den „Green Deal“ in Europa umzusetzen und die Abhängigkeit des Straßenverkehrs von fossilen Kraftstoffen zu verringern. In 23 Ländern werde dank dieser EU-Förderung neue Infrastruktur für alternative Kraftstoffe entstehen.

Drei der 24 Projekte werden von deutschen Koordinatoren geleitet. Das Projekt der E.ON Drive Infrastructure will mit den EU-Geldern 108 Ladepunkte für leichte Nutzfahrzeuge in Dänemark erreichten. 1050 Ladepunkte für leichte Nutzfahrzeuge sowie 82 Ladepunkte für schwere Lkw will die Ionity an 194 Standorten in 13 Ländern, darunter auch Deutschland, bauen. Unter Federführung des Ministeriums für Justiz, Europa und Verbraucherschutz von Schleswig-Holstein sollen auf der Strecke Hamburg-Oslo zwölf Wasserstoff-Auffüllstationen entstehen. Die 21 anderen Förderprojekte werden von Koordinatoren aus Belgien (1 Projekt), Estland (1), Polen (1), Slowakei (1), den Niederlanden (4), Frankreich (6) und Italien (7) geleitet.

Gleichzeitig zur Bewilligung der gut 292 Millionen Euro Fördergelder für die 24 Lade- und Tankinfrastrukturprojekte startete die EU-Kommission einen Aufruf zur Einreichung von Projekten zur Verbesserung der TEN-V-Wege. Ziel soll es sein, die Energieeffizienz durch entsprechende neue Infrastruktur zu verbessern. Betroffen sind das Schienennetzwerk, Binnenschifffahrtsgewässer, Häfen und Straßen. Insgesamt 5,12 Milliarden Euro stehen an EU-Fördergeldern zur Verfügung. Bis zum 18. Januar 2023 können Projekte bei der EU-Kommission eingereicht werden. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 14. September 2022)

RECHT nachhaltig!

EU-Debatte: Unterschiedliche Antriebstechnologien werden Lkw-Zukunft prägen

Auf dem Weg zu einem klimaneutralen Straßengüterverkehr in der EU werden verschiedene Antriebstechnologien den klassischen Lkw-Diesel-Motor nach und nach versuchen zu ersetzen. Das war der Tenor einer Diskussionsveranstaltung, die unter dem Titel „Fit for 55 – Antriebstechnologien der Zukunft: Lösungen für den klimaneutralen Personen- und Güterverkehr“ in der Vertretung Bayerns bei der EU in Brüssel stattfand. Die Diskussionsteilnehmer waren sich einig, dass neben E- und Wasserstoff-Lkw auch chemisch erzeugte E-Fuels, Biotreibstoffe, Nutzung von Sonnenenergie und Hybrid-Lösungen Möglichkeiten sein werden, sollen und müssen, den CO2-Ausstoß im Straßengüterverkehr in den kommenden Jahren zu senken. Ebenfalls einig waren sich die Teilnehmer, dass die mittlerweile begonnene Umbruchsphase hin zu neuen Lkw von vielen Unsicherheiten geprägt ist – und dass das genau das Gegenteil ist, was die Branche brauche. „Ich würde mir zurzeit keinen E-Lkw für längere Strecken kaufen“, sagte offen Alexander Klacska, selbst Unternehmer und Obmann der Bundessparte Transport und Verkehr bei der Wirtschaftskammer Österreich. Grund unter anderem: Die fehlenden Lademöglichkeiten entlang der Fahrtstrecken.

Tatsächlich fehlen diese noch fast überall im öffentlichen Raum. „Von den rund 1300 E-Lkw, die aktuell in der EU fahren, werden – soweit ich weiß – alle in Depots der Unternehmen mit Strom versorgt“, sagte Axel Volkery, stellvertretender Abteilungsleiter für nachhaltigen Verkehr bei der Generaldirektion Mobilität und Verkehr der EU-Kommission. Das Problem der fehlenden Ladeinfrastruktur sei tatsächlich eins der großen Hindernisse, um Alternativen zum Diesel-Lkw auf die Straßen zu bekommen. Um das zu ändern, hatte die EU-Kommission im Juli vergangenen Jahres ihren Verordnungsvorschlag zum Aufbau einer Infrastruktur für Alternative Kraftstoffe (AFIR) vorgelegt. Dadurch sollen die EU-Mitgliedsländer verpflichtet werden, Ladeinfrastruktur für alternative Kraftstoffe einzurichten. Im EU-Parlament beschäftigt sich federführend der SPD-Europaabgeordnete Ismail Ertug mit dem Thema. „Die öffentliche Hand ist in der Pflicht. Das Henne-Ei-Problem muss mit AFIR ein für alle Mal durchbrochen werden. Der Aufbau von Ladeinfrastruktur für verschiedene alternative Kraftstoffe muss vorankommen“, sagte Ertug. Allerdings gebe es schon Widerstände aus mehreren Mitgliedsländern gegen die Pläne der EU-Kommission. „Einige Minister wollen weniger“, sagte Ertug. Er erinnerte auch daran, dass 2013 die EU-Kommission einen ähnlichen Vorschlag wie AFIR bereits vorgelegt hatte. Der sei damals aber von allen Seiten, sowohl von den EU-Mitgliedsländern als auch den Lkw-Herstellern so stark abgeschwächt worden, dass letztlich kaum etwas passiert sei. Auch das habe zu der aktuellen Situation geführt, in der die EU jetzt gleichsam bei null beginnen müsse.

Die Lkw-Hersteller haben mittlerweile ihre Haltung geändert und kräftig in die Entwicklung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben investiert. Frederik Zohm, Leiter der Forschungs- und Entwicklungsabteilung von Lkw und Bussen bei MAN verdeutlichte das an Beispielen seines, aber auch anderer Unternehmen. „Die IAA hat vor ein paar Tagen gezeigt, wie stark die Branche sich entwickelt hat“, sagte er. Diesel-Lkw habe man da zwar auch noch gesehen, aber ebenfalls viele andere Technologien gerade auch von vielen Start-Up-Unternehmen. Nach der Entwicklung der Fahrzeuge sei es allerdings wichtig, diese auch auf die Straße zu bekommen. Dabei sei die Ladeinfrastruktur nur einer von mehreren Aspekten. Lkw mit alternativen Antriebstechnologien müssten sich für ein Unternehmen rechnen. „Ein Lkw-Unternehmer rechnet mit Kilometerpreisen, und erst, wenn Alternativen zum Diesel in diesem Kilometerpreis billiger sind, wird ein Unternehmer einen solchen neuen Lkw kaufen“, sagte Zohm. Technisch können man noch viele Fortschritte bei der Leistungsfähigkeit von Lkw mit alternativen Antriebstechnologien erwarten, berichtete Maria Kollmann von AVL List aus Graz - ein weltweit aufgestelltes Unternehmen, das auf die Entwicklung von Antriebssystemen für Fahrzeuge spezialisiert ist. Sowohl bei Batteriekapazitäten als auch Brennstoffzellen und E-Fuels sei noch viel möglich, betonte Kollmann. Die auch an Alternativen für Diesel als Treibstoff für die Bestandsflotten der Unternehmen erinnerte. In der aktuellen Übergangszeit könne man mit Hybrid-Techniken oder E-Fuels schon eine Menge erreichen, um auch mit einem Diesel-Motor schon heute den CO2-Ausstoß von Lkw im Verkehr spürbar zu verringern. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 28. September 2022)

McKinsey-Studie: 2035 fährt mehr als die Hälfte der neuen Lkw elektrisch

Im Jahr 2035 werden mehr als die Hälfte der neu zugelassenen Lkw in Europa, den USA und China elektrisch angetrieben werden. Bis 2040 steigt der Anteil an batterieelektrischen Nutzfahrzeugen und solchen mit Brennstoffzelle auf über 85% der Neuzulassungen an. Dies geht aus der neuen Studie "Preparing the world for zero-emission trucks" hervor, die die Unternehmensberatung McKinsey & Company zur IAA Transportation in Hannover vorgestellt hat. "Die Nutzfahrzeugindustrie steht in den Startlöchern, was die Dekarbonisierung ihrer Fahrzeuge angeht", sagt Bernd Heid, Senior Partner von McKinsey und Co-Autor der Studie. "Die Industrie steht für 5% der globalen Treibhausgasemissionen weltweit. Der Pfad zur Dekarbonisierung wird durch Regulierung, die Fortschritte in der Technologie und die Kosten sowie die Marktdynamik und Infrastruktur geprägt sein." Die Gesamtbetriebskosten (Total Cost of Ownership - TCO) sind aus Nutzersicht der wichtigste Parameter bei der Auswahl eines Nutzfahrzeugs. Hier zeigt die McKinsey-Analyse, dass 2030 batterieelektrische und brennstoffzellenbetriebene Lkw in fast allen Segmenten kostengünstiger sind als dieselbetriebene Trucks. In bestimmten Nischen-Anwendungen können auch Bio- oder synthetische Kraftstoffe - trotz höherer Kosten - künftig eine Rolle spielen. "Wir werden in der Nutzfahrzeugindustrie ein Portfolio an Lösungen zur Dekarbonisierung sehen", sagt Heid. Unterschiede in den Technologiekosten, Infrastrukturverfügbarkeit, unterschiedliche Nutzungsprofile und lokale Energiepreise hätten einen Einfluss auf die Kaufentscheidungen der Flottenbetreiber. Die Umstellung des Antriebs erfordert substantielle Investitionen in Produktionskapazitäten und Infrastruktur in Europa, den USA und China. 12 zusätzliche Batteriefabriken mit einer Kapazität von je 25 GWh pro Jahr müssten bis 2030 gebaut werden; für die Infrastruktur - Ladestationen und Wasserstofftankstellen - fallen Investitionen von 450 Mrd. US-Dollar an. Die Nutzfahrzeughersteller werden bis 2024 in Europa und den USA über 70 emissionsfreie Truckmodelle anbieten - vorranging für den städtischen und regionalen Lieferverkehr. Damit machen diese Modelle aber immer noch nur 2% des gesamten Produktionsvolumens im Jahr 2024 aus. "Die Umstellung wird graduell erfolgen", erläutert Heid. So werden 2030 immer noch 9 von 10 Lkws auf der Straße konventionell angetrieben sein, 2040 immer noch 6 von 10. Dennoch ist das Momentum auch auf Seiten der Käufer von Nutzfahrzeugen spürbar. In einer weltweiten Umfrage unter mehr als 400 Flottenbetreibern im Frühjahr 2022 gaben 60 Prozent an, dass sie konkrete Dekarbonisierungsziele angekündigt hätten. Als zentrale Hindernisse für die Einführung von Batterie-Lkw nennt jeweils rund ein Drittel der Befragten vor allem die begrenzte Batterielebensdauer - Trucks haben eine längere Nutzungszeit als Pkw - lange Ladezeiten sowie begrenzte Reichweite. Bei Brennstoffzellen äußern 3 von 10 Flottenmanagern Sorgen vor höheren Wartungskosten und möglichen höheren Gesamtbetriebskosten; ein Viertel sorgt sich um etwaige Probleme mit der Verlässlichkeit. "Die Wertschöpfungskette in der Nutzfahrzeugindustrie wird durch die Dekarbonisierung neu zusammengesetzt", sagt Philipp Radtke, Senior Partner von McKinsey und ebenfalls Co-Autor. So sei die Batterieproduktion - die für 30-50 Prozent des Werts eines Nutzfahrzeugs steht - zwischen Herstellern, Zulieferern und Batteriespezialisten umkämpft. Die neuen Technologien zeigen sich auch im Betrieb der Fahrzeuge. Radtke: "Wir werden einen Schwenk sehen zu 'Truck-as-a-service', in dem von der Finanzierung und Versicherung über die Instandhaltung und Services bis hin zur Infrastruktur und Energiebereitstellung neue Angebote entstehen werden." (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 20. September 2022)

Klimastudie: Enddatum 2035 für umweltschädliche Lkw erforderlich

Lkw und Busse machen nur zwei Prozent der Fahrzeuge auf europäischen Straßen aus, sind aber für 28 Prozent der CO2-Emissionen im Straßenverkehr verantwortlich. Während sich die EU darauf vorbereitet, im November die Flottengrenzwerte für Nutzfahrzeuge zu revidieren, zeigt eine neue Studie, dass die letzten Verbrenner-Lkw im Güterverkehr 2035 verkauft werden dürfen, um bis 2050 die Bestandsflotte zu ersetzen, wie es das EU-Ziel der Klimaneutralität vorsieht. Mit den aktuellen CO2-Grenzwerten würden Lkw und Busse die gesamten Einsparungen aus dem Pkw- und Transporter-Bereich bis 2030 wieder zunichtemachen, so die Analyse von Transport & Environment (T&E). Aufgrund steigender Verkehrsaktivität des Straßengüterverkehrs stiegen dessen CO2-Emissionen zwischen 1990 und 2019 um ein Viertel. Und das Lkw-Verkehrsaufkommen soll zwischen 2020 und 2050 um weitere 44 Prozent ansteigen, die Nutzung von Bussen um 72 Prozent, so die Schätzung der EU-Kommission. Nutzfahrzeuge verbrauchen darüber hinaus immense Mengen an Öl und Kraftstoff. Zurzeit verbrennen Lkw und Busse 42 Prozent des Diesels, der auf europäischen Straßen zum Einsatz kommt.

Ein Enddatum für Verbrenner-Lkw im Jahr 2040 käme zu spät und würde verglichen mit dem 2035-Szenario zu 644 Millionen Tonnen CO2 zusätzlich bis 2050 führen. Das entspräche 4 Prozent des verbleibenden Treibhausgas-Budgets der EU und würde den gesamten jährlichen Emissionen aus dem Straßenverkehr von Deutschland, Großbritannien, Italien, Spanien und Polen entsprechen. Das Herauszögern des Endes von Verbrenner-Lkw bis 2040 würde die Gesetzgeber zudem dazu zwingen, drastische und kostspielige Maßnahmen zu ergreifen, um Mitte des Jahrhunderts 20 Prozent des Fahrzeugbestands auszumustern, die laut diesem Szenario 2050 noch immer mit Diesel fahren. Die Studie kommt zudem zu dem Schluss, dass strengere CO2-Grenzwerte für 2030 dazu führen würden, dass die Hersteller ihre Ankündigungen zur Elektrifizierung ihrer Neufahrzeuge auch tatsächlich erfüllen. Das Szenario mit dem Enddatum 2035 würde dazu führen, dass auf Europas Straßen bis 2030 659.000 emissionsfreie Lkw unterwegs wären, was in etwa den Ankündigungen von Herstellerseite entspricht. Der Dieselverbrauch von Lkw und Bussen in Europa würde bereits bis Ende des Jahrzehnts um 9 Prozent sinken. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v.19. September 2022)

BMDV treibt Brennstoffzellen-Produktion für den Schwerlastverkehr voran

Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) hat am Dienstag in Berlin einem Zusammenschluss aus 19 Fraunhofer Instituten einen Förderbescheid über 80 Millionen Euro für das Projekt „H2GO – Nationaler Aktionsplan Brennstoffzellen-Produktion“ übergeben. Damit will das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) den Hochlauf der Brennstoffzellen-Produktion für den Schwerlastverkehr in Deutschland fördern, teilte es in einer Pressemitteilung mit. Für das Vorhaben werden Mittel aus dem „Zukunftsfond Automobilindustrie“ entnommen. Mit dem Projekt H2GO unterstützt das BMDV die Bündelung der Aktivitäten von 19 Fraunhofer-Instituten in insgesamt neun Bundesländern. Die Institute arbeiten laut BMDV daran, die Voraussetzungen für eine effiziente Großserienfertigung von Brennstoffzellen zu schaffen, die an Bord eines Fahrzeugs Wasserstoff in Strom umwandeln. H2GO richtet sich insbesondere an kleine und mittelständische Unternehmen, die die gesamte Wertschöpfungskette der Brennstoffzellen-Produktion abbilden - von der Fertigungstechnologie über den Maschinen- und Anlagenbau bis hin zur fahrzeugseitigen Anwendung im Schwerlastverkehr. Die 19 Fraunhofer-Institute werden laut Prof. Reimund Neugebauer, Präsident der Fraunhofer-Gesellschaft, gemeinsam mit lokalen Netzwerken neue Fertigungslösungen in regionalen Technologiehubs entwickeln. Mit einer übergeordneten „Virtuellen Referenzfabrik“ sollen allen beteiligten Partnern die digitalen Abbilder der entwickelten Produktionslösungen zur Verfügung gestellt werden. Damit werde eine virtuelle Referenzarchitektur für die Brennstoffzellen-Produktion geschaffen, so Neugebauer. „Das stärkt die Wettbewerbsfähigkeit unserer heimischen Industrie und leistet einen wesentlichen Beitrag dazu, die Kosten für Wasserstofffahrzeuge im Schwerlastverkehr deutlich zu reduzieren“, kommentierte Wissing das Projekt. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 13. September 2022)