Vielen Dank für die Übermittlung des Fragebogens!

Wir gehen davon aus, dass der verantwortliche Fuhrpark- oder Verkehrsleiter das Audit komplett begleiten wird. Bitte stellen Sie sicher, dass die nachfolgenden Prüfpunkte während dem Audit zugänglich gemacht werden können und zusätzlich der für den jeweiligen Punkt verantwortliche Mitarbeiter (z.B. Sicherheitsbeauftragter, Disponent, Personalabteilung, Fahrer, Einkaufsabteilung) abrufbereit ist:

  • Aufzeichnungen der Sozialvorschriften (z.B. Fahrerkartendaten, Tachoscheiben, Ausdrucke und Tageskontrollblätter).
  • Gefährdungsbeurteilung sowie Betriebs- und Arbeitsanweisungen.
  • Transportverträge mit eingesetzten Subunternehmen.
  • Arbeitsvertrag eines Kraftfahrers.
  • Dokumentation der Führerscheinkontrollen.
  • Unterweisungs- und Schulungsnachweise (z.B. Arbeitssicherheit, Ladungssicherung, Ersthelfer, Brandschutzhelfer, etc.).
  • Werkstattprotokolle (z.B. Fahrzeugkontrollen/ Reifenkontrollen), HU-, SP- und DGUV-Berichte, Prüfbücher (z.B. Ladebordwand).
  • Einblick in die Speditions- oder Tourenplanungssoftware zur Kontrolle der Einhaltung des zul. Gesamtgewicht, dem Einsatz der Subunternehmen und der Tourenplanung gem. aktuell gültigen Sozialvorschriften und Arbeitszeiten.
  • Nachweis der Kontrolle der Einhaltung der Arbeitszeiten.
  • Fahrer zur Prüfung der mitführungspflichtigen Dokumente (z.B. Personalausweis, Fahrerlaubnis, Fahrerkarte, etc.).
  • Fahrzeug und Auflieger zur Prüfung der Fahrzeugtechnik.
  • Nachweis von Vorsorge- und Angebotsuntersuchungen (z.B. G37, G25)
  • Nachweise zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes und der Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung
  • Sofern vorhanden: Aktuelles Fahrerhandbuch

Sonstige Fragen rund um die Rechtssicherheit?

Ein kurzer Anruf genügt: +49 (0)7348 40 71 72 0