Die Fuhrparkhalterhaftung betrifft jedes Unternehmen, das Fahrzeuge betreibt – unabhängig von Größe oder Branche. Fahrzeughalter ist in der Regel das Unternehmen selbst, vertreten durch die jeweils verantwortliche Person wie Geschäftsführer, Vorstand oder Inhaber. Mit dieser Rolle gehen umfangreiche Pflichten einher: von der Organisation des Fuhrparks über die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben bis hin zur ordnungsgemäßen Auswahl und Überwachung des Fahrpersonals.
Werden Prüfpflichten, Dokumentationsanforderungen oder Kontrollaufgaben vernachlässigt, drohen Bußgelder, behördliche Maßnahmen und im schlimmsten Fall Zweifel an der Zuverlässigkeit des Unternehmens.
Unser kostenloser Leitfaden bietet eine kompakte Übersicht über die wichtigsten Pflichten, typische Risiken und die beteiligten verantwortlichen Personen – inklusive praktischer Empfehlungen, wie Unternehmen ihre Halterpflichten rechtssicher erfüllen können.
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Bernd Schlumpberger, Merckle GmbH (Teva ratiopharm)
Benjamin Brugger, Allgäu Energie Logistik GmbH
Simone Götz, Jura Spedition
Jochen Thorn, Bestlog GmbH
Michael Schranner, Gienger Passau KG
Christian Maily, Carl Götz GmbH
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