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Aktuelles im Juli 2018

RECHT aktuell!

Keine Großraumtransporte ohne Deutschkenntnisse

Der VGH Mannheim hat entschieden, dass eine Auflage rechtmäßig ist, wonach während eines Großraumtransports in Deutschland stets eine sachkundige Person anwesend sein muss, die der deutschen Sprache mächtig ist.Wie schon das Verwaltungsgericht, hielt auch der 10. Senat des VGH die Sprachauflage für rechtens. Sie finde ihre Rechtsgrundlage in der StVO und sei auch hinreichend bestimmt. Mit Blick auf Großraumtransporte sei eine Person der deutschen Sprache mächtig, wenn mit ihr eine Verständigung in typischen, mit der Nutzung der Ausnahmegenehmigung verbundenen Verkehrssituationen möglich ist. »» Zur Pressemitteilung

Pressemitteilung des VGH Mannheim v. 28.07.2018 - 10 S 1801/17

Spanien verbietet Ruhezeit im LKW

Der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) weist darauf hin, dass Spanien bereits vor einiger Zeit angekündigt hat, ab dem 1. Juli 2018 das Verbringen der wöchentlichen Ruhezeit von 45 Stunden in der Fahrerkabine zu bestrafen. Weitere Informationen, zum Beispiel wie hoch die Strafe bei Missachtung ist, liegen dem Verband bislang nicht vor. Bislang haben in der Europäischen Union die Länder Deutschland, Großbritannien, Frankreich und Belgien nationale Gesetze erlassen, die über die EU-Richtlinie hinausgehen und das verbringen der 45-Stunden-Ruhezeit unter Strafe stellen. (Quelle: Mitteilung der Verkehrsrundschau v. 13.07.2018)

UPDATE:
Die Fachvereinigung Güterkraftverkehr und Entsorgung im Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) berichtet unter Berufung auf den spanischen Verband ASTIC, dass Spanien das Verbringen der regelmäßigen Wochenruhezeit von 45 Stunden im Lkw voraussichtlich erst ab dem 1. Januar 2019 untersagen wird. Bis das Verbot in Kraft trete, müsse die neue Vorschriftenlage noch die politischen Gremien durchlaufen. Deswegen seien genauere Angaben zu Kontrollpraxis, Bußgeldern und eventuellen Ausnahmen derzeit noch nicht möglich. (Quelle: Mitteilung der Verkehrsrundschau v. 23.07.2018)

Diesel-Fahrverbote in Stuttgart kommen Anfang 2019

Die Regierungskoalition hat am 11. Juli 2018 beschlossen, dass  ab 1. Januar 2019 Dieselfahrzeuge mit Euro-Abgasnorm 4 und darunter nicht mehr ins Stuttgarter Stadtgebiet fahren dürfen. Lieferverkehre sind ausgenommen. Ein Fahrverbot für jüngere Diesel der Euronorm 5 soll zunächst vermieden werden. Es soll von der Wirkung eines Paketes zur Luftreinhaltung für die Landeshauptstadt abhängig gemacht werden, hieß es aus Koalitionskreisen. Stuttgart folgt mit dem Fahrverbot Hamburg, wo bereits Einschränkungen für Dieselwagen auf zwei Streckenabschnitten gelten. (Quelle: Mitteilung der Verkehrsrundschau v. 11.07.2018)

RECHT innovativ!

Neues Förderprogramm des BAG am 19.Juli 2018 gestartet

Seit Donnerstag 19.Juli 2018 können Unternehmen des Güterkraftverkehrs beim Bundesamt für Güterverkehr staatliche Beihilfen für die Anschaffung von energieeffizienten und/oder CO2-armen schweren Nutzfahrzeugen beantragen.Das Bundesverkehrsministerium stellt für das neue Förderprogramm jährlich zehn Millionen Euro zur Verfügung. Einen Zuschuss soll es für Lkw und Sattelzugmaschinen ab 7,5 Tonnen mit Erdgas- oder Flüssiggasantrieb geben, aber auch für Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge, die für den Güterverkehr bestimmt sind. Die Beihilfe pro Unternehmen ist auf maximal 500.000 Euro pro Jahr begrenzt. Das neue Förderprogramm ist zunächst bis zum Ende 2020 befristet. Mehr Informationen bietet das BAG auf seiner Internetseite an. (Quelle: Mitteilung der Verkehrsrundschau v. 19.07.2018)

RECHT europäisch!

EU-Parlament lehnt Vorschläge zum ersten Mobilitätspaket ab

Die Abgeordneten des Europaparlaments (EP) haben gegen die Änderungsanträge des Verkehrsausschusses gestimmt. Dessen Vorschläge für Ausnahmen bei der Entsendung von Lkw-Fahrern, zur Flexibilisierung von deren Ruhezeiten und für andere Rahmenbedingungen bei der Kabotage müssen neu verhandelt werden. Die Mitgliedstaaten sollen diese drei Punkte in dem Fachausschuss nochmals prüfen und eine Anpassung der Pläne beraten. Damit sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass die Verhandlungen zum EU-Mobilitätspaket bis zum Ende der laufenden Wahlperiode im nächsten Jahr abgeschlossen werden können. Denn nach der Überarbeitung der umstrittenen Reformvorschläge muss das Plenum des Europaparlaments erneut über die inhaltliche Position abstimmen. Nach dessen Votum muss sich der EU-Rat zu der Gesetzgebung positionieren, bevor das erste EU-Mobilitätspaket in den Trilog mit der EU-Kommission gehen kann. (Quelle: Mitteilung der Verkehrsrundschau v. 04.07.2018)